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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-04-13 · 15 (13.4.1894) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
15 (13.4.1894)
Date
1894-04-13
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Sette 294 Vrstrrretchisttze WochenfchrM Nr. 15 und bei genügender Unterstützung von Außen die Gegner der jüdischen Studentenschaft zwingen können, maßvoller und mit mehr Rücksicht als bisher aufzutreten. Zwar besteht schon ein jüdischer Verein, der akademische Verein „Kadimah", an der Wiener Universität, der sich namentlich in den letzten Jahren unleugbare Verdienste um die jüdischen Studenten erworben hat; doch ist sie infolge eines festen Programmes und infolge ihrer Organisation als schlagender Verein auf ihre Bethätigung in ganz bestimmter Richtung angewiesen und auch infolge dessen nicht im Stande, ihre Mitgliederzahl über eine bestimmte Grenze zu vermehren. Mit und neben der Kadimah aber würde der neue Verein noch unendlich viel Gutes und auch Rothwendiges leisten können. Der neue Verein soll einem dringenden Bedürfnisse der jüdischen Studentenschaft abhelfen. Mögen die maßgebende Persönlichkeiten dem Umstande Rechnung tragen und so verhüten, daß diese schwierige Lage der studirenden jüdischen Jugend ausgenützt wird, um sie für Ideen und Parteien zu gewinnen, die nichts weniger als judenfreundlich oder für die Gesammtheit der Gesellschaft nützlich sind. _ Emeth. Von der Woche. Das galizische Falliment. In der „Wochenschrift des Creditorenvereines" zum Schutze der Forderungen bei Insolvenzen in Wien, erscheint eine stehende Rubrik „Mittheilungen über den Stand allerer Insolvenzen und Concurse". In dieser Rubrik werden jene Insolvenzen und Concurse angeführt, bei welchen sich entweder eine glatte Realisirung unmöglich erweist oder wo Jncorrectheiten oder andere Umstände die Abwicklung erschweren. Insgemein wird diese Rubrik als eine Art Orientirung betrachtet. Es dürfte nun von hohem Interesse sein, eine tabellarische Zusammenstellung jener Insolvenzen wiederzugeben, welche in genannter Wochenschrift in den Jahren 1890, 1891, 1892 und 1893 unter dem Titel „Mittheilungen über,den Stand älterer Insolvenzen und Concurse" besprochen worden sind, unter besonderer Berücksichtigung der Activen der in diesen enthaltenen offenen Außenstände und der Passiven. Es betrugen: Jahr Fälle Activen davon ausstehende Buchforderungen Passiven 1890 32 fl. 1,011.482-81 fl. 304.537-31 fl. 1,598.633-42 1891 37 „ 485.67851 „ 154.16788 „ 944 935-21 1892 48 „ 1,095.938-76 „ 462.390 43 „ 1,824.372-84 1893 55 „ 1,044.243-85 „ 446.372-37 „ 1,926.408-23 Hievon entfielen im Jahre 1892 auf die Bukowina ein Fall mit fl. 8431-50 Activen, fl. 2457 51 ausstehenden Buchforderungen und fl. 14.205*99 Passiven, ferner im Jahre 1893 zwei Fälle auf Galizien, mit fl. 22.600, fl. 12.100 und fl. 23.373 und ein Fall auf die Bukowina mit fl. 9124, fl. 4725 und fl. 16.000, während in den beiden Jahren 1890 und 1891 weder auf Galizien, noch auf die Bukowina ein Fall zu verzeichnen war. Im Relativen ausgedrückt, entfallen auf Galizien in allen vier Jahren ca. zwei per Mille, auf die Bukowina ein per Mille. Hieraus ergibt sich, daß es weder in Galizien, noch in der Bukowina ältere Insolvenzen gegeben habe, über welche berichtet werden mußte, oder die derartig beschaffen waren, daß sie in der „Wochenschrift des Creditorenvereines" currentirt werden mußten. Es liegt ferne, aus obiger Darstellung irgend welche Schlüffe zu ziehen. Es soll zugegeben werden, daß, wie es in der Natur der Sache liegt, auch in Galizien und in der der Bukowina Fallimente gibt, welche die Lupe nicht vertrage und mit kritischer Sonde nicht gemessen werden dürfen. Allein dies steht fest, die galizischen Fallimente unterscheiden sich nicht wesentlich in Qualität und Quantität von denen anderer Kronländer und wer Anderes behauptet, stellt sich mit den Thatsachen in offenen Widerspruch. E. B. -i- -t- * Jüdische Aerzte. Auf dem internationalen medicinischen Congreß in Rom hat Professor Birchow in seinem Vortrag über „Morgagni und der anatomische Gedanke" die Verdienste der Juden um die Heilkunde in anerkennender Weise hervorgehoben. Virchow sagte nach der „Klin. Wochenschrift" Nr. 14, S. 346, Jahrgang 1894, wo der Bortrag iu extenso abgedruckt war: „Als nach dem Untergänge Alexanders aus den Trümmern seiner Herrschaft eine Reihe selbstständiger Reiche im Osten entstand, erhielten sich Keime der medicinischen Gelehrsamkeit inmitten von Völkern, die bis dahin den Interessen unserer Wissenschaft gänzlich verschlossen erschienen. Es bildeten sich kleinere Locacentren in Syrien und Persien, und es erwuchsen in immer größerer Zahl Aerzte von Ansehen, welche nicht blos in ihren Heimatsorten Einfluß gewannen, sondern auch als Apostel der Lehre weithin wirksam wurden. Es ist dies die Zeit, wo Juden und Araber unter den angesehensten Lehrern der Medicin hervortraten. Erst unsere Zeit hat hebräische Manuskripte an das Licht gefördert, welche erkennen-lassen, mit welchem Eifer und welcher Gelehrsamkeit jüdische Aerzte des frühen Mittelalters für Erhaltung und Förderung der Medicin thätig gewesen sind; man darf wohl sagen, daß bis in diese Zeit zurück sich die oft erbliche Befähigung der Juden, die seitdem so Großes für die Wissenschaft geleistet haben, verfolgen läßt." Eine solche Anerkennung von dieser Stelle aus vermag für Vieles zu entschädigen. * * * An Heiners Vaterstadt. In Stettenheim's „Wippchen" findet sich folgender Vers: Du armes Düsseldorf! O Hohn! Du hattest einen großen Sohn, Und fünfzig Jahre später? Mehrere kleine Väter. Ludwig Fulda. * * * Herr Stöcker und die „Wahrung des öffentlichen Interesses". Die Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M. hat wider den Feuilleton-Redacteur der „Franks. Ztg." die Untersuchung wegen Beleidigung des Stöckerim Sinne des § 185 des Strafgesetzbuches eingeleitet. Den Gegenstand der Klage bildet ein in der Nummer vom 21. Februar erschienener Aufsatz: „Das ungarische Parlament", worin bei Schilderung der Persönlichkeit des ungarischen Ministerpräsidenten auf die Aehnlichkeit des Dr. Weckerle mit Stöcker hingewiesen wurde. In zwei Ausdrücken, welche die innere Verschiedenheit beider Männer und die tiefbeklagenswerthe agitatorische Thätigkeit des ehemaligen Hofpredigers kennzeichnen sollen, scheint nach Ansicht der Staatsanwaltschaft das Substrat der Klage gegeben zu sein. Die „Franks. Ztg." bringt diesen Vorfall schon jetzt ihren Lesern zur Kenntniß, weil es erstaunlich erscheint, daß die Staatsanwaltschaft, die doch Uach dem Gesetz (ß 416 der Strafproceßordnung) Beleidigungen nur verfolgen soll, wenn dies im öffentlichen Interesse begründet ist, ein solches öffentliches Interesse in dem hier mitgetheilten Falle als vorliegend erachtet. Viel eher würden wir cs verstanden haben, wenn der citirte Paragraph zum Schutze ganzer Bevölkerungsclaffen, die unter den maßlos gehässigen Verfolgungen und Beleidigungen des Herrn Stöcker seit nahezu zwei Jahrzehnten gelitten haben und noch leiden, auch nur ein einziges Mal von Amtswegen nt. Anspruch genommen worden wäre. Jedenfalls bringt das Einschreiten der hiesigen Staatsanwaltschaft den Eindruck hervor, als ob durch eine Kritisirung des Herrn Hofpredigers a. D. — eine Kritik, die an diesem Herrn übrigens schon von ganz anderer, weithin vernehmbarer Stelle geübt worden ist, — das „öffentliche Interesse" ärger gefährdet werde, als beispielsweise durch die unerhörten Verdächtigungen, mit denen man gewisse erste Functionäre unseres Auswärtigen Amtes anderwärts anfällt. -i- * * Conservative und Antisemiten. Die preußischen Conservativen erfahren jetzt in der Provinz Posen die Segnungen des Antisemitismus am eigenen Leibe. Sie befinden sich wegen des Ansturms der Antisemiten auf die conservativen Wahlkreise in argen Nöthen. Die „Kreuzzeitung" schreibt in ihrer ,letzten Nummer: „Die gefährlichen Gegner der Conservativen sind gegenwärtig ohne Zweifel die radikalen Antisemiten, weil diese einerseits Berständniß genug besitzen, um für die Interessen der Landwirthschaft einzutreten, andererseits aber doch zu wenig, um zu begreifen, daß es

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