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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-04-06 · 14 (6.4.1894) · page 19

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
14 (6.4.1894)
Date
1894-04-06
Page
– (sequence 19)
Language
German
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Nr. 14 VestrrrekMhr Wochrnfchrch Seite 385 beginnt die so interessante 2. Scene dieses Actes. Es ist Desdemonas Schlafzimmer. Sie schläft im reizendsten Nachthabit auf ihrem Bette, Othello, eine brennende Lampe in der Rechten, während seine Linke auf dem Dolchgriff in seinem Gürtel ruht, tritt ein; er setzt die Lampe sachte auf einen Tisch und nähert sich dann der Schlafenden, beobachtet sie eine Weile und spricht dann (nach der Lampe blickend) : „Wenn ich D i ch lösche, Flamme, die Dn dienst, so kann ich Deinen vor'gen Strahl erneuern, wenn es mich reut — (auf seine Frau blickend) doch lösch' ich ans Dein Licht, Du Meisterwerk der schaffenden Natur, wo wäre wohl die Flamme des Prometheus, die dann es wieder weckte." u. s. w. Der Darsteller des Othello war bei 'diesen Worten so ergriffen, daß er einige Secunden absetzen mußte; dann nachdem er sie geküßt: „O süßer Duft, der die Gerechtigkeit fast zwingt, ihr Schwert zu brechen! — Noch einmal!" (Er küßt sie wieder.) „Sei, wenn Du tobt bist, so; tödt ich Dich und liebe dann Dich. — Noch einmal, zum Letzten!" (Er küßt sie abermals.) Das Publicum war von diesen Worten Othello's mächtig ergriffen. Es glaubte, nicht einer Dichtung, sondern der schaudervollen Wirklichkeit beizuwohnen. Bei dem letzten Kuß Othello's erwacht Desdemona und sieht den Tod über ihrem Haupte schweben. Sie richtet sich erschrocken auf, fleht um Gnade und schwört, daß sie dem Cassio nie ein Unterpfand der Liebe gegeben. Othello unterbricht sie aber: „Bei Gott, ich sah das Papier in seiner Hand, meineidig Weib!" „Dieses Tuch", rief die Davidsohn leise verbessernd, in der Meinung, daß der Darsteller des Othello sich blos geirrt und ungern Papier anstatt Tuch gesagt habe. „Das Papier, das Papier, meineidig Weib!" wiederholte der Darsteller des Othello mit Nachdruck und hielt dem Fräulein Davidsohn den Brief hin, welchen er am Vorabende des Todes seines Sohnes von diesen erhalten hatte. Frl. Davidsohn betrachtete erst jetzt aufmerksam die Züge ihres Partners, der mit seinem unglücklichen Sohne so viel Aehnlichkeit hatte. Die Sinne schwanden ihr und mit Anstrengung all' ihrer Kraft bat sie, mit Desdemonen flehend: „Laß mich nur heut' noch leben." Allein ihr rasender Gegner war seiner nicht mehr mächtig. Frank oder, wie er als Schauspieler hieß, Robert Schmidt war in diesem Augenblicke nicht mehr Mensch, sondern ein grimmiges Ungeheuer. Alle Schrecken der fürchterlichen Blutrache wurden plötzlich in ihm wach, er zuckte den blanken Dolch nach ihr und rief: „'s ist aus! Kein Aufschub mehr!" Die Davidsohn raffte den letzten Rest ihrer geistigen und physischen Kraft zusammen, rang verzweiflungsvoll die Hände und flehte: „Nur eine halbe Stunde noch! So lang nur als ich bete!" „'s ist zu spät!" , erwiderte Frank mit der Wuth emer Hyäne, der man ihr Junges geraubt und senkte mit einem gewaltigen Stoß den blanken Stahl in die Brust der Davidsohn. Ein Sturm von „Bravo's!" brauste durch das Haus, der Vorhang fiel, und der Beifallssturm erhob sich auf's neue „Othello! Othello! Desdemona! Desdemona!" rief es tobend von allen Seiten. Der Vorhang ging nach mehrmaligem Rufen endlich in die Höhe und — wer beschreibt das grauenhafte Entsetzen der arglosen Menge, als anstatt der Gerufenen der Director zitternd und bleich eintrat und dem Publicu:u die Meldung machte, daß Frl. Davidsohn von dem Stahl ihres plötzlich wahnsinnig gewordenen Partners tödtlich getroffen worden sei. Frl. Davidsohn wurde hierauf sterbend in ihre Wohnung gebracht und schwebte einen Monat lang zwischen Leben und Tod. Zum Glück hatte Frank's Dolch nicht ihr Herz getroffen. Kaum war sie wieder hergestellt, so erkundigte sie sich nach dem Schicksale ihres Mörders und als sie erfuhr, daß dieser Geistesirre in einem Spitale sich befinde, eilte sie zu ihm hin, um ihn zu trösten und sich seiner Pflege selbst zu unterziehen. Frank's trauriger Zustand hatte sich durch die sorgsamste ärztliche und Frl. Davidsohn's Pflege nach wenigen Wochen dergestalt vortheilhaft geändert, daß letztere, durch die Protection angesehener Gönner unterstützt, alsbald des Unglücklichen Freiheit erwirkte, und sobald sie diese erlangt hatte, schiffte sie sich unter dem Namen Stella Monti mit dem unglücklichen Vater Albert Frank's nach Amerika ein, wo sie in allen deutschen Theatern Triumphe ihrer Kunst und Schönheit feierte. Das edle Mädchen hat den trübsinnig gebliebenen Frank nicht mehr verlassen und bezeigt ihm, wie ein gutes, treues Kind seinem Vater die rührendste Aufmerksamkeit. Sie kleidete sich fortan nur schwarz, wie eine Witwe, deren Gatte erst unlängst gestorben, wies die vortheilhaftesten Heiratsanträge, die ihr drüben auch von angesehenen Juden gemacht wurden, entschieden zurück und lebte nur der Kunst und der treuen Pflege ihres unglücklichen Freundes. Wurde sie über ihn befragt, so erwiderte sie stets mit einem Seufzer: „Es ist ein alter unglücklicher Verwandter, der im Leben viel gelitten." Ihre schmerzlichsten Stunden waren, wenn der Unglückliche seinen Tobanfall, in welchem er mit dem Rufe: „Meinen Sohn, gib mir meinen Sohn!" auf sie stürzte, im Theater bekam. wo er während ihres Spieles immer hinter denCoulissen saß. Sie konnte ihn nur besänftigen, indem sie ihm leise das Schma Jisrael, Adonai Elohenu, Adonai echod recitirte. Dieses jüdische Glaubensbekenntniß weckte in dem getauften Juden wieder weiche Empfindungen, versöhnende Gefühle, die sich jedesmal in Thränen auflösten. Nach ungefähr zehnjährigem Aufenthalte in der neuen Welt ging sie wieder nach Europa zurück, wo sie, 'ohne ein festes Engagement anzunehmen, in allen deutschen Theatern als Gast debutirte, so lange ihre äußeren Mittel ihr tragische Rollen gestatteten. In einem heftigen Tobanfalle wurde Frank vom Schlage gerührt und er verschied unter dem versöhnenden jüdischen Glaubensbekenntnisse seiner Freundin. Wochenkalender. Weadar-Nissan 5654. — April 1894. Freitag;i 1 29 Ü | 6! E. b. R. 7h 14 6°° Samstag 1 V'nrn Rosch Ehodesch 7| Scibb. Hachodcsch Sonntag 2 '!i 8 Montag 3 9 Dienstag 4 10 Mittwoch 5”j 11- Donnerstag e; 12! Freitag 7; i l3i Anselm Freiherr von Rothschild’sche Waisen-Stiftung. Bei der obigen Stiftung „für die k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien für israelitische Waisen“ sind 21 Plätze von je 100 Gulden an solche Waisen israelit. Religion zu vergeben, die in Wien zuständig sind und von würdigen und armen Personen abstammen. In Gemässheit der stiftbrieflichen Bestimmungen werden von den zu betheilenden Waisen in erster Reihe solche bedacht werden, deren Väter entweder verarmte und nothleidende Kaufleute und Handelsgenossen, oder aber auch Künstler, d. h. Maler, Bildhauer, oder endlich Kunstgewerbe ausübende Handwerker waren. Andere Waisen, bei welchen diese speciellen Vorbedingungen nicht eintreffen, sind dann unter übrigens gleichen Umständen in zweiter Reihe zu berücksichtigen. Die mit einem solchen Stiftungsgennsse zu betheilenden Waisen dürfen nicht weniger als 6 Jahre alt sein und sollen zur Zeit ihrer Bewerbung auch nicht das 18. Lebensjahr überschritten haben. Die im schulpflichtigen Alter stehenden müssen die Schule besuchen, tadellose Sitten und mindestens einen guten Fortgang ausweisen. Stiftlinge, die in ihrem 15. oder 16. Lebensjahre in den Genuss dieser Stiftung gelangen, können den Betrag per 100 Gulden bei ausgezeichneter Verwendung und sehr gutem Fortgang in ihren Ausbildungsstudien durch längstens drei aufeinander folgende Jahre ohne Unterbrechung beziehen, während die übrigen Bewerber den Stiftungsgenuss per 100 Gulden in der Regel nur für ein Jahr erhalten. Gesuche, welche mit dem Zuständigkeitsausweise, dem Armuthszeugnisse, dem Nachweise der Verwaisung, dem Geburtszeugnisse, eventuell mit den Schulzeugnissen des Bewerbers, und hei Geltendmachung des Vorzugsrechtes mit den Nachweisungen über dasselbe, belegt sein müssen, sind bis 60. April d. J. in der Kanzlei der israelitischen Cultusgemeinde (I.. Seitenstettengasse 4) um so sicherer zu überreichen,, als auf später einlangende oder nicht gehörig belegte Gesuche keine Rücksicht genommen werden könnte.

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