Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 14 (6.4.1894)
- Date
- 1894-04-06
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Jix. 14 VekerrrvhMtze WortzrnfrtzrM Seite 277 Läßt man nun mit der Winde das Thier wieder zu Boden, so legt es sich, weil die Füße eingeknickt und zusammengezogen sind, sanft auf die Seite, ohne mit den feftgemachten Füßen strampeln zu können. Dieser ganze Vorgang nimmt nicht mehr als 2—3 Minuten in Anspruch. Vorstehende Art des Niederlegens des Schlachtthieres hat die hiesige Cultusgemeinde mit Zustimmung des genannten Herrn Rüben Stern eingeführt und hat sich dieselbe zur größten Zufriedenheit aller Betheiligten derart bewährt, daß mit derselben sämmtliche auf diese Procedur des rituellen Schlachtens gerichteten Angriffe wohl aus der Welt geschaffen sind.*) Bei dem Umstande, als die geeigneten Aufzüge im Jägerndorfer Schlachthause vorhanden wären, hat die Anschaffung von drei Garnituren dieser Niederlegevorrichtung den relativ geringen Kostenaufwand von ungefähr fl. 50 verursacht. Im Interesse der guten Sache und der Aufrechterhaltung unserer religiösen Einrichtungen kann diese Einrichtung allen jüdischen Gemeinden zur Beachtung und Nachahmung bestens empfohlen werden. Jägerndorf, im April 1894. Ll. 8t. ^omgonäenLen. Wien. Die in Leipzig erschienene antisemitische — inzwischen eingegangene Zeitschrift ..Neue deutsche Zeitung" brachte am 4. Februar v. I. eine Mittheilung aus Geringswalde, daß sich der jüdische Arzt Dr. S. einer Patientin gegenüber vergangen habe. Dr. S. strengte eine Privatklage gegen den damaligen verantwortlichen Redacteur der „Neuen Deutschen Zeitung" Herrn Adolf Schroot wegen Beleidigung an. In der am 22. April v. I. vor dem Leipziger Schöffengericht abgehaltenen Hauptverhandlung wurde Schroot mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigung zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilt. Dieses Urtheil wurde von Schroot durch das Rechtsmittel der Berufung angefochten und es fand daher vor der Strafkammer V. des Leipziger Landgerichts eine anderweitige Hauptverhandlung statt. Auf Grund der abermaligen Beweisaufnahme wurde die Berufung jedoch verworfen und Schroot die Kosten der Berufungsinstanz auferlegt. Die hiesigen antisemitischen Blätter haben die betreffende, lügenhafte und von den Leipziger Gerichten jetzt stigmatisirte Mittheilung mit den allersaftigsten Randglossen reproducirt. Wir geben ihnen hiemit Gelegenheit, ihre Beschuldigungen zu widerrufen und bezeichnen wir die allfallsige Unterlaffung der in diesem Falle gewiß gebotenen Correctur, als größte — d. h. reguläre antisemitische — Schurkerei, schon im Vorhinein, da wir aus früheren Anlässen wissen, daß die antisemitischen Schornalisten den ärgsten Schimpf lieber ertragen, als daß sie die geschädigte Ehre eines Juden herzustellen sich entschließen, wobei auch der Umstand mitspielt, daß sie es um jeden Preis vermeiden müssen, bei ihrem Lesepöbel in den Schein der Unglaubwürdigkeit zu kommen. Ueber die Rechtlosigkeit unserer Glaubensgenossen gegenüber den Angriffen und Schmähungen der Antisemiten und deren Presse und über die Frechheit dieser Sippe, welche diese Brutalitäten theils als Sport, theils als Geschäft betreiben, ist in diesen Blättern schon vielfach Klage gefirhrt worden und wir besitzen vorläufig das Versprechen „vorkommenden Falls" Schutz zu finden. Besser stand es mit der Judicatur solcher Ausschreitungen im Deutschen Reiche; doch hat in den letzten Tagen ein Freispruch stattgefunden, welcher annehmen läßt, daß nach der Lage der Gesetzgebung oder zum Mindesten nach dem Rechtspruche des betreffenden Richters beim Berliner Schöffengerichte, die Herren Antisemiten ihr Schandgewerbe, ihr schmutziges Hetz- und Scandalgeschäft unter staatlicher Anerkennung betreiben dürfen, wenn sie dafür Steuer bezahlen. Frei nach Tetzel: „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegfeuer springt". Es handelte sich um Schaustellung von jüdischen Carricaturen im Fenster eines antisemitischen Gastwirthes, wofür der Staatsanwalt 5 Mark Strafe beantragte. Der Richter *) Herr Rüben Stern in Fulda hat der Jägerndorfer Cultusgemeinde die Anwendung dieses Verfahrens gegen ein mäßiges Honorar überlassen und die Details der Ausführung an die Hand gegeben. sprach den Antisemiten frei mit der Begründung, daß mit der Schaustellung der Bilder nur die Förderung des Gewerbes und keine Beleidigung beabsichtigt wurde. Weiser Daniel! Nach diesem Urtheile kann jedes Verbrechen begangen werden und wird der Verbrecher straffrei, wenn er nacbzuweisen vermag, daß er sein Gewerbe damit gefördert oder zu fördern beabsichtigt hat, und das Ganze heißt dann: Deutsches Recht! Wien. (Antisemitischer Gießhübler.) Man schreibt uns aus Wählerkreisen: Am Tage der letzten Reichsrathswahl sandte das deutsch-fortschrittliche Central-Wahlcomite zu Herrn Heinrich Matto ni, den Chef der bekannten Mineralwasser-Niederlage, einen Boten mit der dringenden Bitte, er möge an der Urne erscheinen und seine Bürgerpflicht erfüllen; Herr Mattoni ließ znrücksagen, daß er sich der Wahl enthalte. Herr Noske sei ihm persönlich nicht sympathisch und einen Juden wolle er nicht wählen, folglich wähle er gar nicht. — Unsere Glaubensgenossen werden hoffentlich Herrn Mattoni diese Aeußerung gedenken und der schwungvollen Reclame, welche derselbe für seinen Gießhübler Sauerbrunn betreiben läßt, etwas weniger Glauben beimessen. Es gibt noch andere, weit schmackhaftere natürliche Säuerlinge, wie das B ili n er- und Kr o n d o r s e r-Wasser, deren Besitzer und Verschleißer nicht in Antisemitismus machen. Wien. (Der katholische Schulverein) für Oesterreich hielt unter starker Betheiligung Sonntag seine achte Jahresversammlung im Mnsikvereinssaale ab. In der Einleitungsrede, welche sich stark politisch zuspitzte, gab Präsident Doctor Kaspar Schwarz ein Situationsbild, welches auch die Coalition streifte; diese bedeute nichts anderes als einen Verzicht der Rechte und Forderungen des katholischen Volkes und der Frage der confessionellen Schule aus unabsehbare Zeit hinaus. Nur der Liberalismus habe durch die Coalition gewonnen u. s. w. Es sprach noch Prinz Liechtenstein und Nuntius Agliardi ertheilte der Versammlung den päpstlichen Segen. Bis daher verlief Alles in größter Würde, allein nun hielt ein Redemptoristenpater Namens Matthäus Bauchinger die Schlußrede. Diese behandelte den Antisemitismus und es war wohl das Stärkste und Unerhörteste, was jemals über dieses Thema gesagt worden ist. Der Pater jüdelte auch nach Kräften, trieb es aber schließlich so arg, daß die Zuhörer eine ablehnende Haltung annahmen. Was er Alles vorbrachte, läßt sich gar nicht wiedergeben. Das Präsidium gerieth darüber sichtlich in Verlegenheit und ließ dem Redner endlich eine sanfte Warnung zukommen. Allein dieser erwiderte darauf blos höhnisch lächelnd: „Man fürchtet, das ich zu tief in das Fleisch der Judenschaft einschneide, ich werde also Einiges über die Thätigkeit unserer israelitischen Mitbürger mittheilen." Hier blätterte er einige Seiten seines voluminösen Manuskriptes um, setzte aber die Jnvectiven gegen die Juden ungeschwächt fort. Domherr Graf zur Lippe schüttelte wiederholt den Kopf und Prinz Liechtenstein trat an den Präsidenten heran, mit welchem er eifrig sprach. Ein Herr, welcher in der Nähe des Präsidententisches saß, erzählte dann, daß der Prinz den Vorsitzenden aufforderte, dem Redner Kürze und Mäßigung zu empfehlen. Endlich — es war bereits ein Viertel nach 10Uhr —schwang Dr. Schwarz energisch die Präsidentenglocke und machte den Pater auf die vorgerückte Stunde aufmerksam. Dieser erwiderte die Mahnung des verantwortlichen Vorsitzenden mit den Worten: „Ja, ich habe ja nur über die Schule gesprochen." Man kann sich nun ungefähr vorstellen, was dieser Herr Alles geleistet haben muß, wenn es selbst den gewiß nicht philosemitischen Anwesenden zu viel wurde. Wien, (Malerei.) In der Malschule des bekannte» Künstlers David Kohn fand auch dieses Jahr im März eine Ausstellung der Schülerarbeiten statt, um einem größeren Kreise Gelegenheit zu bieten, die Leistungen dieser Schule kennen zu lernen. Die Zeichnungen und Gemälde zeugten einerseits von verständnißvoller Anleitung und andererseits von Talent und redlichem Bemühen. Man darf sagen, daß eine absolut talentlose Leistung überhaupt nicht anzutreffen war — was sich nicht einmal von allen akademischen Ausstellungen behaupten läßt. Maler Kohn ist ein gewissenhafter Meister, der vor Allem die Individualität seines Schülers zu erfassen trachtet. Erst nach soliden Vorstudien in Anatomie und Perspective setzt er ihn vor das lebende Modell. Die Jury, bestehend aus einer Reihe erster Namen: Probst, Vita, Hlawaczek, Berger u.A., anerkannte denn auch voll und ganz diese Art Unterricht und ihren Erfolg. Die von diesen Meistern zuerkannten Preise