Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-03-30 · 13 (30.3.1894) · page 12

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
13 (30.3.1894)
Date
1894-03-30
Page
– (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3020846-3021007-3021021--03365-3027498
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 258 Oestrrreichischr Wochenschritt fltt. 13 sträubenden Fall „christlicher Nächstenliebe" gegenüber arischen Dienstboten weiß nun das „Neue Wiener Tagblatt" vom 25. d M. Folgendes zu berichten: „Im Hause Nr. 39 der Lue du Bac in Paris wohnt das als strenggläubig bekannte Ehepaar Brehaut mit seinem 15jährigen Sohne, dem Eleven des cleriealen „Institut Stanislav". Die Dienstmädchen dieser Familie wurden in furchtbarer Weise mißhandelt. Man hielt sie in einem Zimmer eiugekerkert, man stellte unerhörte Anforderungen an ihre Arbeitskraft, ließ sie fast verhungern und bei dem unbedeutendsten Versehen, bei dem geringsten Widerspruch, und selbst ohne jeden ersichtlichen Grund wurden sie unbarmherzig geschlagen. Solche Grausamkeit würbe Jahre hindurch in dem erwähnten Hause verübt. Ein Mädchen war 272 Jahre eingekerkert, ein anderes wurde seit dem Jahre 1881 als Gefangene behandelt. Auf dem Landgute der Familie Brehaut erlag ein Dienstmädchen vor sechs Jahren den furchtbaren Peinigungen, die sie zu erleiden hatte. Eines der Mädchen erzählt, daß sie von ihrer Herrin bei dem geringsten „Verstoß" Faustschläge, Fußtritte und Stockhiebe erhielt und für dieselbe selbst Unredlichkeiten, Waarendiebstähle rc. begehen mußte. Die Polizei hat sich der unglücklichen Opfer arischer Nächstenliebe angenommen und die gerichtliche Untersuchung ist im Zuge. Wien. (Der Antisemitismus unter den Communalbeamten.) Der in Favoriten amtirende magistratische Steuercommissär Franz Forstinger gehört zu den wüthendsten antisemitischen Hetzern. Am. 19. d. M. saß Forstinger in Gesellschaft eines Weltpriesters in Holbeck's Restauration in Favoriten und erging sich daselbst in so unfläthige Schmähungen gegen die Juden, daß sich der anwesenden Gäste die größte Entrüstung bemächtigte und endlich sogar der geistliche Herr, empört über die unqualificirbaren Auslassungen dieses aus den Steuergeldern bezahlten Gesinnungsgenossen des Ritters Stampiglius, das Local verließ. Ein Marktcommissär, der in demselben Gastzimmer saß, äußerte sich wörtlich: „Wenn wir nur von diesem Menschen schon erlöst wären, er discreditirt die ganze Beamtenschaft! Daß die Commune keine jüdischen Beamten mehr anstellt, muß man sich wohl oder übel gefallen lassen, daß aber ihre christlichen Beamten unsere jüdischen Mitbürger öffentlich beschimpfen, geht doch wohl über den Spaß. Wien. (Die Lage der Juden in Rußland.) lieber die Lage der Juden in Rußland sind neuerdings entgegengesetzte Mittheilungen eingetroffen. Ein Telegramm der „Wr. Allg. Ztg." meldet: „Aus verschiedenen Gouvernements des Reiches werden neuerdings Judenverfolgungen gemeldet. Viele Synagogen wurden geschloffen. Die bedrückten Juden wenden sich nach den Städten und man befürchtet, da auch hier ein starker Zuzug von Israeliten bemerkt wird, daß wieder Maßregeln gegen die Juden getroffen werden dürften." Dagegen wird der „Jüdischen Presse" in Berlin eine für ausländische Juden, welche nach und in Rußland reisen, sehr bedeutsame Verfügung des russischen Ministers des Innern aus Petersburg berichtet: „Aus den Darlegungen der russischen Cousuln im Auslande und den Klagen vieler ausländischen Juden hat das Ministerium des Innern ersehen, daß die localen Polizeibehörden die nach Rußland kommenden ausländischen Juden trotz ihrer von den russischen diplomatischen Behörden im Auslande visirten Pässe ausweisen, falls auf dem Documente nicht die Genehmigung des Ministeriums des Innern für die Reise nach Rußland vermerkt ist. Der Minister des Innern hat nun, wie der „Regierungsanzeiger" meldet, die Gouverneure durch Circular aufgefordert, den Polizeibehörden zu eröffnen, daß den Gesandten, Missionen und Consulaten Rußlands anheimgestellt ist, einer bestimmten Kategorie von Juden die Pässe nach Rußland nach eigenem Ermessen ohne die Genehmigung des Ministers des Innern zu visiren. Ueberhaupt sei die Forderung der Polizeibehörden, daß aus dem visirten Paß die Genehmigung des Ministeriums des Innern zu verzeichnen sei, unbegründet, da das Ministerium des Innern in den nöthigen Fällen den Consulaten die Genehmigung zum Visiren des Passes direct mittheile und die Consulate wohl über jedes derartige Visum dem Ministerium des Innern Mittheilung machten, jedoch nicht verpflichtet wären, auf dem Paß zu vermerken, ob das Visum nach eigenem Ermessen der Consulate oder mit Genehmigung des Ministeriums des Innern erfolgt sei." Wien, 21. März. Herrn Gemeinderath Stiaßny ist noch im Laufe des gestrigen Abends anläßlich seiner Verurtheilung folgendes von circa 50 liberalen Mitgliedern gefertigtes Schreiben zugegangen: Hochgeehrter Herr Collega! Unter dem Eindrücke der Nachricht von dem Ausgange des heute wider Sie verhandelten Proceffes drängt es uns, Ihnen — uns jeder Kritik dieses Urtheiles enthaltend — von Neuem unsere herzliche Sympathie und unsere besondere Hochachtung zum Ausdrucke zu bringen. Wien, den 20. März 1894. In aufrichtiger Verehrung (folgen die. Unterschriften.) Wien. (Für den Scharlach-Pavillon des St. Annen-Kindersp itales.) Die „N. Fr. Pr." schreibt: Es gereicht uns-zu großer Genugthuung, berichten zu können, daß, angeregt durch unsere Mittheilungen über den geplanten Bau eines Jsolir-Pavillons für scharlachkranke Kinder auf dem Grunde des vom Hofrathe Dr. Freiherrn v. Widerhofer geleiteten St. Annen-Kinderspitales und in Befolgung des von der Ersten Oesterreichischen Sparcasse gegebenen Betspieles, das wir unter Einem rühmend hervorgehoben haben, eine edle Wohlthäteriu und Beschützerin der kranken und nothleidenden Kinder, Frau Josefine Schiff, (geborene Baronin Königswarter), Gematin des Herrn Maximilian Schiff, zehntausend Gulden dem Zwecke des Baufonds des Scharlach-Pavillons gewidmet hat. Die hochherzige Spenderin hat diesen Betrag dem Director des St. Annen-Kinderspitales, Professor Freiherrn v. Widerhofer sofort bar übermitteln lassen. Wenn edle Wvblthäter solchem Beispiele auch mit geringeren Gaben in größerer Zahl folgen, dann wird der Scharlach-Pavillon des St. Annen- Kinderspitales sich bald und in größeren Dimensionen erheben und mit den besten und modernsten sanitären Einrichtungen versehen werden können, zur Ehre aller opferfähigen Spender. Wir sind neugierig, ob dieses Spital jüdischen Aerzten zugänglich sein wird, oder ob bei Besetzung der ärztlichen Posten der Nachweis der arischen Abstammung die Vorbedingung bleiben wird. Pilsen. („Arische" Biedermänner.) Als ein Beispiel der von der „Oesterreichischen Wochenschrift" wiederholt hervorgehobeuen. „arischen Rechtlichkeit" theile ich Ihnen folgende Thatsache mit: „Herr N. N., der Cassier bei einer hiesigen, weltbekannten Firma, der diesen Posten schon seit 20 Jahren bekleidet und überdies einige, Verwandten seines Chefs gehörige Häuser administrirt, ist seit ungefähr 10 Tagen abgängig. Wie verlautet, sollen bedeutende Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung der ihm anvertrauten Gelder vorgekommen sein, man spricht sogar von 200.000 Gulden. Ein solcher Fehlbetrag könnte nur durch langjährige Malversation zu erklären sein. Am 16. d. M. sollte N. N. den Realitätenbesitzern Rechnung legen, und am 14. d. M. ist er spurlos verschwunden. N. N. war ein sogenannter „gemäßigter" Antisemit und bekleidete in den meisten hiesigen deutschen Vereinen leitende Stellungen, genoß auch allgemeines Ansehen und Vertrauen. Auch sein Chef, der in seinem großen Etablissement p r i n - cipiell keinen jüdischen Beamten anstellt, so daß dasselbe allmälig zum Brennpunkte der hiesigen antisemitischen Agitation geworden ist, hatte unbegrenztes Vertrauen zu ihm und schämt sich nun derart dieses blinden Vertrauens, daß er Alles in Abrede stellt und glauben machen will, sein Cassier sei irgendwo verunglückt und die Caffe sei in bester Ordnung. Budapest. (Israelitische Stipendien.) Der Ausschuß des ungarisch-israelitischen Landes-StipeNdienvereines hat die sür das Schuljahr,1893—94 ausgeschriebenen Stipendien folgenden Petenten verliehen: 1. Das Baron Eötvös-Stipendium mit 200. fl. zu zwei gleichen Theilen: a) dem Mediner Josef Schenk (Salgo-Tarjan) und d) dem Juristen Alexander Hoffner (Papa); 2. zwei Moriz Wahrmann-Stipendien zu je 100 fl. den Hörern der Philosophie Moriz Breuer (Csuz) und Armin Erdödi (Kaschau); 3. das Baron Leopold Popper-Stipendium mit 100 fl. dem Juristen Jacob Goldsiein (Nameßto); 4. das Dr. Eduard Oesterreicher-Stipendium mit 100 fl. dem Mediciner Emil Rechnitz (Budapest); 5. das M. L. Fochs- und 6. das Johanna Fochs-Stipendium zu je 100 fl. den Juristen Desider Hahn (Budapest) und Alexander Steiner (Budapest); 7. das Moriz und Ernestine Schreiber-Stipendium mit 100 fl. dem Techniker Lazar Weiß (Csorna): 8. das Arthur Sternthal-Stipendium mit 100 fl. dem Hörer der Philosophie Franz Groß (Nyir-Bakta); 9. das Julie und Max Neumann-Stipendium mit 100 fl. dem Juristen Jacob Kohn (Udvarnok); 10. das Lorenz Svab-Stipendium mit 100 fl. dem Juristen Alexan-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.