Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 13 (30.3.1894)
- Date
- 1894-03-30
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3021007-3021021--03359-3027492- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 252 Oesterreichifche WochenfchrM Nr. 13 Saba Bet Salomon und gehört zu den lieblichsten Dichtungen der modernen italienischen Schule. Mit „Nicaule" zugleich erschienen mehrere biblische Idyllen, als: „Rebekka", „Der Tod Jakobs", mehrere Psalmen Davids in Sistinnen und Uebersetzungen hebräischer Gesänge aus dem elften und zwölften Jahrhundert; diese schickte sie, bevor sie sie dem Drucke übergab, zur Kritik an Samuel David Luzzatto in Padua, auf dessen Urtheil sie großen Werth legte und mit dem sie vom October 1846 bis August 1857 in lebhafter Correspondenz stand; die herrliche Frau wurde seine beste Freundin, und dankbar nahm sie jede kritische Bemerkung von ihm an. Luzzatto konnte die Tiefe ihrer Ideen, die Eleganz ihrer Verse nicht genug bewundern, aber nicht allein der Freund, viele italienische Dichter und Gelehrte, feierten in Wort und Schrift die geistreiche Eugenia, deren Salon in Venedig der Sammelplatz der .Gelehrten und Künstler war. Bei ihrem Leichenbegängniß, das in Asolo stattfand, ließ sich die italienische Regierung durch Comm. Antonelli vertreten. Cav. Barea gab den Gefühlen der Trauer der Bewohner Asolos Ausdruck. Dr. Bianchetti nahm im Namen der Stadt von ihr Abschied. Sodann wurde ihr Leichnam nach Venedig überführt, wo Tags darauf unter großer Betheiligung der Bevölkerung, in Gegenwart der Vertreter der Stadt, der jüdischen Gemeinde und vieler ihrer Verehrer aus zahlreichen italienischen Städten die Bestattung auf dem jüdischen Friedhofe des Lido stattfand. Comm. Paulo Fambri hielt im Namen des Ateneo di Venezia eine vorzügliche Rede, in der er ihre poetischen Leistungen, ihre Verdienste um die Stadt Venedig, und ihre hohen weiblichen Tugenden pries. „Juden sind als Pächter ausgeschlossen." Diese Proclamation ist zu lesen in einer Concursausschreibung, welche nicht etwa in Rußland oder Rumänien, nein, in Oesterreich erfolgte. Es handelt sich hiebei allerdings um nichts Geringeres, als um den Pacht — des Gemeindewirths- 'haus von Polanka. Ja, als Pächter von Gütern und Fabriken, selbst des kaiserlichen Privatfondes sind Juden thatsächlich eingetreten, aber das Gemeindewirthshaus in Polanka — das ist etwas ganz anderes! — Die oberwähnte Verlautbarung des Ortsvorstehers von Polanka ist enthalten in den „Moravskß Noviny“, dem Beiblatte der amtlichen „Brünner Zeitung" (Nr. 58 vom 12. März d. I.), welches Blatt wir jedoch für den Inhalt der Verlautbarung nicht verantwortlich machen, weil selbst das Administrationspersonale kaum den Inhalt aller Inserate zu prüfen in der Lage ist. Obwohl wir nicht annehmen, daß ein Jude sich sehr von der Stellung eines Pächters des Gemeindewirthshauscs in Polanka angezogen fühlen würde, da ihm die Gesinnung der Häupter und also wohl auch Glieder dieser Gemeinde'nicht unbekannt bleiben kann, so sind wir dennoch der Ansicht, daß der Vorstand der Cultusgemeinde Wall.-Meseritsch (da Polanka zur Bezirkshauptmannschaft Wall.-Meseritsch gehört) moralisch verpflichtet ist, diesen Gegenstand der Bezirkshauptmannschaft zur Kenntniß zu bringen, welch letztere gewiß ihres Amtes walten und den ungesetzlichen Beschluß der Gemeinde Polanka siftiren wird, damit ein ähnlicher Vorgang nicht etwa noch anderen Gemeinden beliebe und damit dem Gesetze Achtung verschafft werde. * * * Hegel über die Rechtsgleichheit der Juden. In seinen „Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrechts und Staatswissenschaft im Grundrisse" (2. Aufl., Berlin 1840) behandelt der berühmte deutsche Philosoph auch die Stellung der Religion zum Staate. Dabei kommt er auch auf die Juden zu sprechen und tritt warm für die Emancipation derselben ein. Er schreibt (S. 331): „So formelles Recht man etwa gegen die Juden in Ansehung der Verleihung selbst von bürgerlichen Rechten gehabt hätte, indem sie sich nicht blos als eine besondere Religionspartei, sondern als einem fremden Volke angehörig ansehen sollten, so sehr hat das aus diesen und anderen Gesichtspunkten erhobene Geschrei übersehen, daß sie zu allererst Menschen sind und daß dies nicht nur eine flache, abstracte Qualität ist, sondern daß darin liegt, daß durch die zugestandenen bürgerlichen Rechte vielmehr das Selbstgefühl, als rechtliche Personen in der bürgerlichen Gesellschaft zu gelten, und aus dieser unendlichen, vor allem Anderen freien Wurzel die verlangte Ausgleichung der Denkungsart und Gesinnung zu Stande kommt. Die den Juden vorgeworfene Trennung hätte sich vielmehr erhalten und wäre dem ausschließenden Staate mit Recht zur Schuld und Vorwurf geworden; denn er hatte damit sein Princip, die objective Institution und deren Macht verkannt. Die Behauptung dieser Ausschließung, indem sie auf's Höchste Recht zu haben vermeinte, hat sich auch in der Erfahrung am thörichtesten, die Handlungsart der Regierungen hingegen als das Weise und» Würdige erwiesen." Das jüdische Reich der Chazaren. (Nach neueren russischen Geschichtsforschern.) Von Dr. Heinrich Gottlieb (Lemberg). I. Den Juden, wenn er Wesen und Inhalt seiner Religion und die Geschichte seines Stammes kennt, muß es anwidern, fortwährend die monotonen stets neu aufgewärmten antisemitischen Verleumdungen abwehren zu müssen. „Der Jude hat eine inferiore Moral und schlachtet christliche Kinder zu rituellen Zwecken" — sagen die Christlich- Socialen. „Der Jude muß vernichtet werden, weil er einer inferioren Rasse angehört und weil eine höhere Rasse berechtigt ist, eine niederstehende zu vertilgen" sagen die deutschen Denker. „Der Jude muß verjagt werden, da er Geschäftsconcurrent der Christen ist und man im materiellen Wettkampf den Concurrenten mit Gewalt zu beseitigen berechtigt ist" — sagen Schneider, Ahlwardt und Liechtenstein. Was und wie soll man da ewig widerlegen? Kann und darf man einer herrschenden Staatsreligion beweisen, daß eine andere Religion gleichwerthig ist, die Discussion hört gleich von vornherein auf, indem der Beweisende ins Criminal gesperrt und mundtodt gemacht wird. Als Grätz und Geiger durch das Beispiel David Strauß' verleitet glaubten, daß es in Deutschland auch ihnen freistehe, das Christenthum und dessen Entstehung historisch zu kritisiren, wurden sie bald durch Rufen nach Polizei derart eingeschüchtert, daß sie, um ihre Glaubensgenossen nicht zu gefährden, es beim Versuch bleiben ließen. Kann und darf man dem Rassenantisemiten beweisen, daß gerade die semitische Rasse sich in Naturanlage und Cultur historisch als höchststehende bewährt hat? Die Replik des Schülers von Treitschke und Dühring besteht, da er sich glücklicherweise in einer Majorität von 50 Millionen Ariern gegenüber einer .Viertelmillion Semiten befindet einfach darin, daß er den Juden mit einem Knüppel niederschlägt, und die Discussion ist erledigt. Endlich, wie soll der Jude das Schneider-Ahlwardt- Liechtenstein'sche „Kauft nur bei Christen!" widerlegen? Haben denn Schneider, Ahlwardt und Liechtenstein nicht vollkommen Recht, daß, wenn das jüdische Gewerbeproduct besser oder billiger ist, man ihm nicht bequemer beikommen kann, als wenn man es nicht kauft, und die Juden verjagt, damit die Concurrenz ganz aufhöre? Von diesem ekelerregenden Getriebe sich hinwegwendend kann und soll der Jude an seiner Geschichte sich laben und erheben. Diese Geschichte ist ein Denkmal, dauernder als Erz, und an ihrem nicht wegzuleugnenden Thatsachen muß die Kraft des Gegners zerschellen. Eine große Vergangenheit verbürgt eine große Zukunft. Besonders ein Abschnitt der jüdischen Geschichte, welcher aber dem großen Lesepublicum ohne Unterschied der Confession fast gar nicht bekannt ist, spricht laut und unwiderleglich für die hohe sittigende Kraft des jüdischen Stammes und seiner Lehre, und zeigt, daß dieser Stamm in Berührung mit anderen Rassen dieselben zu hoher Cultur.führte, und daß das Judenthum als Staatsreligion nicht, wie andere Staatsreligionen thaten, auf Bedrückung und Bekehrung Andersgläubiger ausgiug,, sondern alle Stämme und Glaubensbekenntnisse dem eigenen Stamm und Glaubensbekenntnisse gleichstellte und gleich respectirte. Was von deutschen Denkern heute zu Ende des neunzehnten Jahrhunderts nach Aufspeicherung einer Fülle philosophischer und specialwissenschaftlicher Erkenntnisse als Utopie erklärt, aber vor 2000 Jahren von jüdischen Denkern und