Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-03-23 · 12 (23.3.1894) · page 12

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
12 (23.3.1894)
Date
1894-03-23
Page
– (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021007-3021020--03344-3027476
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

SMe 234 DLÜrrrelltzilchL VoryenschrNi Nr. 12 Wirkung zweier Vertrauensmänner, welche der Bezirkshauptmann, in dessen Bezirke der Sitz der Cultusgemeinde sich befindet — in der Cultusgemeinde Wiener-Neustadt der Bezirkshauplmann von Wiener-Neustadt — aus der Mitte der Mitglieder derselben zu diesem Zwecke beruft. Auch ist zu allen diesbezüglichen Berathungen der Cultusgemeinde-Vertretung der Rabbiner beizuziehen. § 2. Der in der angedeuteten Weise ausgearbeitete Entwurf der Statuten ist von dem Cultusgemeinde-Vorstande unter Beischließung, der bezüglichen Beralhungs-Prolokolle und Acten spätestens bis Ende Juli 1894 im Wege der oben im § 1 bezeichneten k. k. Bezirkshauptmannschast zur staatlichen Genehmigung vorzulegen. § 3. Um die Verfassung von zur staatlichen Genehmigung geeigneten Statuten zu erleichtern wird gleichzeitig ein für die israelitischen Cultusgemeinden in Niederösterreich mit Ausnahme der israelitischen Cultusgemeinde Wien entworfenes Musterstatut veröffentlicht. Bestimmungen für die Approbation zum Religionslehramte in der israel. Cultusgemeinde Wien. A. Für Volksschulen: 1. Der Kandidat (die Kandidatin) hat ein religiös-sittliches Vorleben, den rituellen Vorschriften entsprechend, nachzuweisen. 2. Die allgemeine Lehrbefähigung für Volksschulen wird vorausgesetzt. 3. Der Kandidat (die Kandidatin) hat sich einer mündlichen Prüfung vor einer Commission zu unterziehen. Die Commission besteht aus dem Obmann der Schulsection als Vorsitzenden, einem Gemeinderabbiner, den Jnspectoren des Religionsunterrichtes und dem Prüfungscommissär für israelitische Religion in der k. k. Prüfungscommission für Volks- und Bürgerschulen. Die Commission tritt zweimal im Jahre (December und April) zur Vornahme der Prüfung zusammen. 4. Bei Kandidaten erstreckt sich die Prüfung auf: a) die vollständige Kenntniß des Pentateuchs, der Haphtaroth und der Psalmen im Urtexte; b) die Uebersetzung und Erklärung des Siddur und die Kenntniß der gesammten Liturgie; c) die Kenntniß der Hauptregeln der hebräischen Grammatik; 6) die Kenntniß der hebräischen Schriftarten; e) eine eingehende Kenntniß der biblischen Geschichte und Religionsichre, sowie eine übersichtliche Kenntniß der Geschichte der Juden bis ans die Gegenwart; 1) specielle Methodik des Religionsunterrichtes; <r i die Abhaltung eines Probevortrages vor einer bestimmten Classe über einen 3 Tage vorher bekanntgegebenen Lehrstoff. 5. Bei Kandidatinnen (nur für den Unterricht in der I. und 2. Bolksfchulclasse) erstreckt sich die Prüfung auf: a) die Kenntniß der Hauptstellcn des Pentateuchs im Urtexte (vgl. p. 3 ); b) die Uebersetzung und Erklärung des Siddur und die Kenntniß der gesammten Liturgie; c) eine eingehende Kenntniß der biblischen Geschichte und Religionslehre, sowie eine übersichtliche Kenntniß der Geschichte der Juden bis auf die Gegenwart; d) specielle Methodik des Religionsunterrichtes; e) die Abhaltung eines Probevortrages vor einer bestimmten Classe über einen 3 Tage vorher bekanntgegebenen Lehrstoff. B. Für Bürgerschulen: Alle Punkte wie für Volksschulen (mit Ausnahme des Punktes 4 a), welcher folgendes höhere Maß der Kenntnisse im Hebräischen verlangt. 4a) Vollständige Kenntniß des Pentateuchs, der ersten Propheten, der Psalmen und Sprüche, sowie sämmtlicher Haphtoroth im Urtexte; Lesen und Erklären leichter Raschi-Stellen. Die für den Religionsunterricht an Mittelschulen befähigten Kandidaten können auch zur Ertheilung des Religionsunterrichtes an Volks- und Bürgerschulen zugelassen werden. C. Für Miltrlfchulrn: 1. Wie für Volks- und Bürgerschulen. (Lt. 1.) 2. Kandidat hat durch ein Maturitätszeugniß und durch ein Abfolntorium von einer Universität den Nachweis allgemeiner und akademischer Bildung zu liefern. 3. Kandidat hat über die vollständige Kenntniß aller Bücher der Bibel im Urtexte, der hebräischen Grammatik, der Kommentare, namentlich des Raschi-Commentars. der Religionswissenschaft und Pädagogik, sowie über eine gründliche Kenntniß der jüdischen Geschichte entweder durch beglaubigte Zeugnisse den Nachweis zu liefern, oder vor einer (siehe oben ad. 3) Prüfungskommission aus obigen Disciplinen sich einer Prüfung zu unterwerfen. 4. Die Abhaltung eines Probsvortrages vor einer bestimmten Classe über einen 3 Tage vorher bekanntgegebenen Lehrstoff. Aiisgewiihltk HaiiptMeil des Pentateuchs. Osnssis: I., II. »(1—4), XXII. (1—20), XXVIII. (10-Ende), XXXII. (4-14), (25—Ende), XLV. (1-16), XLVm. (15—Ende), L. (15—Ende). Exodus: III. (1—16), XV. (1—19), XIX. (1—10), XX. (1—18), XXII. (20—Ende), XXIII. (1—20), XXXI. (12—Ende), XXXII. (1—15), XXXIV. (1—11), XXXV. (30-Ende), XXXVI. (1—8). [XL. (34-Ende). Leviticus: XIX. (1—19), (30—Ende), XXIII. Numeri: VI. (22—Ende), XII., XIV. (1—26), XV. (37-Ende) XXVII. Deuteronomium: I. (5—19), V. (1—19), VI. (4—10), X. (12—Ende). XI. (13—22), XVI., XXII. (1-12), XXIII. (20-Ende). Anmerkung: Die römischen Ziffern beziehen sich auf die Capitel, die arabischen auf die Verse. HorresKonäenLen. Wien. Sonntag den 18. März l. I. fand unter Vorsitz des Bicepräsidenten Gemeinderathes Gustav Simon eine Plenarversammlung des israelitischen Cultusvorstandes statt. Auf der Tagesordnung stand die Besetzung der Kanzel im israelitischen Tempel der Seitenstettengasse. Von der betreffenden Section wurde der Antrag vorgelegt der israelitische Cultusvorstand wolle Se. Ehrwürden den Herrn Oberrabbiner Dr. Güdemann einladen, seinen Sitz im Tempel derJnneren Stadt einzunehmen. Der Antrag wurde ohne Discuffion einstimmig zum Beschluß erhoben. Die durch den Vorsitzenden erfolgte Constatirung der Einstimmigkeit des Beschlusses wurde mit lebhafter Acclamation ausgenommen. Diesem Beschlüsse zufolge wird nunmehr Herr Oberrabbiner Dr. Güdemann im Tempel der Inneren Stadt den Sitz einnehmen. — Für den israelitischen Tempel in der Leopoldstadt ist Herr Rabbiner Dr. S ch m i e d l aus Fünfhaus designirt, falls er sich dazu versteht, in diesem großen Tempel zu predigen. An einem der nächsten Samstage dürfte Herr Dr. Schmied! im Leopoldstädter Tempel eine Predigt abhalten, bevor er dem israelitischen Cultusvorstande seine Entschließung mittheilt. Uebcr die eventuelle Besetzung des Prediger Postens im israelitischen Tempel in Fünfh au s ist vorläufig noch kein Beschluß gefaßt worden. Wien. (Gedenkfeier für Ludwig August Frankl.) Im israelitischen Blindeninstitute auf der hohen Warte, dessen Mitbegründer Dr. Ludwig August Frankl v. Hochwart gewesen, fand heute Nachmittags eine Trauerfeier für den dahingeschiedenen Dichter statt, welcher dessen Witwe Frau Paula v. Frankl, die Söhne Lothar und Bruno, kaiserlicher Rath Wölfler, R. v. Taussig, Secretär Lieben, Commerzialrath Eisenberger, sowie viele Freunde des Verblichenen beiwohnten. Sämmtliche Zöglinge der Anstalt hatten sich mit dem Director Heller und dem Lehrkörper im Betsaale des Instituts versammelt. Nachdem Ober-Cantor Singer einen Trauergottesdienst unter Betheiligung der Zöglinge der Anstalt abgehalten hatte, richtete kaiserlicher Rath Wölfler eine Ansprache an die Zöglinge, in welcher er nach einer kurzen biographischen Skizze Frankl's sagte: „Der Reise in das gelobte Land folgte das interessante Werk „aus Jerusalem" mit seinen lebhaften, naturgetreuen Schilderungen des Landes und seiner Sitten; es zeigt auf gründliche Kenntniß i>,eß Buches der Bücher. Dieses Werk, sowie^ das folgende „aus Egypten" sowie viele seiner gediegenen Dichtungen lassen seine Neigung und Vorliebe für biblische Stoffe erkennen und sein vielgerühmter „Primator" lehnt sich an die Sage, betreffend die altebrwürdigste Synagoge Prags. Diese Eigenthümlichkeit beschränkte jedoch seinen Sinn für Wohlthätigkeit nicht auf seine Glaubensgenossen, sie galt allen Menschen ohne Unterschied. Unermüdet mit dichterischen Schöpfungen beschäftigt, leitete ihn die Göttcrflamme der Wohlthätigkeit zu dem Entschlüsse, für jene Kinder seines Glaubens, denen der wichtigste Sinn, das Augenlicht, fehlte, eine Lehr- und Bildungsschule zu errichten, da diesen von der Natur so Verkürzten bisher eine solche abging.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.