Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 12 (23.3.1894)
- Date
- 1894-03-23
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Sette 230 Vrprrrrichiptzr WochenschrM Nr. 12 Hakelajoth“ (und die beiden Nieren). Würde das Wort „Kelajoth“ immer nur die Mehrzahl bedeuten, so wäre hier das Zahlwort „achte4 (die beiden) vollkommen überflüssig und es könnte einfach heißen „weeth ha-kelajoth“ (und die Nieren). Uebrigens beweist schon die Einzahl nital und nicht „nitlu“ an sich, daß es sich um eine Niere handelt, und spricht zudem der Talmud bei der Beschreibung der anderen Erkrankungen der Nieren immer nur von einer Niere. Es wäre ja auch sonderbar, wenn die Talmudweisen bei ihrem tiefen Wissen, welches aus ihren Beschreibungen der Verletzung nicht nur der übrigen Organe, sondern auch der Nieren selbst so evident hervorgeht, nicht gewußt haben sollten, daß ein Thier bei Verlust beider Nieren nicht weiter leben kann. Einen solchen Fall konnten sie ja auch niemals beobachtet haben. Meine Damen und Herren! Man mag in religiöser Beziehung über „koscher" und „trefah" denken, wie man will, das Eine aber geht aus den obigen Erörterungen unzweifelhaft hervor, daß die betreffenden Bestimmungen eine erstaunliche, durchaus rationelle Fürsorge für die öffentliche Gesundheit athmen. Jedenfalls — und diese eine Thatsache allein wird als ein Beweis für die hohe Weisheit jener Vorschriften bewundert werden müssen — wurde verhindert, daß jemals Fleisch von tuberculösem Vieh auf den Tisch eines Juden kommt! Vielleicht ist hierin auch der Grund zu suchen, daß trotz der häufigen Familien - Heiraten und insbesondere trotz der unbeschreiblichen Armuth, in welcher große Massen unseres Volkes leben, bei den Juden die Sterblichkeit an Schwindsucht procentmäßig eine geringere ist, als bei anderen Völkern, während man doch gerade das Gegentheil hätte erwarten sollen. ... Ehe wir schließen, dürfte es sich empfehlen, noch einen Blick auf den Stand der medicinischen Wissenschaft bei den Juden des Alterthums zu werfen. Die Medicin bildete bei den Juden einen wesentlichen Bestandtheil der Religion. Die Vorschriften der Medicin genossen die Autorität von religiösen Grundsätzen. Aber ungeachtet dieses engen Zusammenhanges der Medicin mit der Religion, war das gegenseitige Verhältniß derselben in viel rationellerer Weise geregelt, als bei den anderen Völkern. Während bei fast allen Völkern des Alterthums die medicinische Wissenschaft sich ausschließlich im Besitze der Priester befand, welche sie eine lange Zeit hindurch ängstlich vor den Blicken der Uneingeweihten bewahrten, war sie bei den Juden zu keiner Zeit ausschließliches Eigenthum des Priesterstandes. Auch bei den Griechen konnte die Medicin die höchste Stufe ihrer Entwicklung erst erreichen, nachdem sie sich von der Bevormundung der Priester befreit und aufgehört hatte, einen Gegenstand des religiösen Cultus darzustellen. Dagegen war sie bei den Juden mit der Religion nur insoweit verbunden, als dies mit Rücksicht auf das Volkswohl, die Ethik und die öffentliche Sittlichkeit geboten erschien. Die mosaische Gesetzgebung sanctionirt die freie Medicin als eine unentbehrliche öffentliche Institution und räumt der Priesterschaft vorwiegend religionsgesetzliche Befugnisse ein, wie die Besichtigung der Aussatzkrankheiten und dergleichen, verleiht ihr aber durchaus kein ärztliches Monopoll Denn aus Torath Kohanim ersehen wir, daß das Urtheil über die Unreinheit der Hautkrankheit auch von einem nichtpriesterlichen Sachverständigen ausgehen kann, nur muß dieses Urtheil von einem Priester ausgesprochen werden, um den Kranken von den Gesunden abzusondern. Dieser Zug ist wie ein rother Faden durch die ganze mosaische Gesetzgebung zu verfolgen. Lesen wir z.B. die Thora- Abschnitte Tasria und Mezorab (Levit. Cap. 12—16), so finden wir darin Grundsätze der Prophylaxis (d. h. der Vorbeugung von Erkrankungen) und der Hygiene, welche uns heute, am Ende des 19. Jahrhunderts, wo die Leuchten der medicinischen Wissenschaft zu der Ueberzeugung gelangt sind, daß die wahre Kunst des Arztes nicht sowohl in der Heilung, als vielmehr in der Vorbeugung und Verhinderung von Erkrankungen bestehen soll, mit ganz besonderer Genugthuung erfüllen müssen. Die Erfahrung bestätigt, daß die Sterblichkeitsziffer bei denjenigen Völkern eine geringere ist, bei welchen die Hygiene eine höhere Entwicklung erreicht hat. Ich glaube, die Zeit ist nicht mehr ferne, wo den Aerzten ein jährliches Honorar nicht für die Heilung ihrer Patienten gezahlt werden wird, sondern dafür, daß sie dieselben durch ihren Rath und Beistand vor Erkrankungen bewahren sollen. Man könnte fragen, welche fortschrittlichen Denkmäler in der Gestalt von vollständigen medicinischen Werken vorhanden sind, auf Grund deren man dem Judenthum in der Geschichte der Medicin eine ähnliche Bedeutung zuschreiben müßte, wie sie demselben für die Entwicklung der religiösen Ideen zweifellos zukommt? . Hierauf gibt es eine sehr einfache Antwort. Die Juden des Alterthums haben stets die mündliche Ueberlieferung dem tobten Buchstaben vorgezogen. In den Schulen der vormischnaischen Zeit war der Unterricht stets ein mündlicher, kein Bücherunterricht, weil das Gesetz nicht erlaubte, die Tradition schriftlich niederzulegen. Erst Rabbi Jehudi Hanaßi (im 2. Jahrhundert) hat im Verein mit einem Collegium die bis dahin bekannte Tradition gesammelt und ausgezeichnet. Die Ursache der bis dahin geübten Zurückhaltung muß in der außerordentlichen Verehrung alles Geschriebenen gesucht werden, welche wir bei den alten Völkern des Orients antreffen. Die jüdischen Lehrer des Alterthums mochten auch gefürchtet haben, daß, wenn die Lehre der Medicin schriftlich festgelegt würde, sie dann in ihrer weiteren Entwicklung gehemmt werden würde. Daß diese Befürchtung mit Rücksicht auf die herrschende Verehrung alles Geschriebenen durchaus am Platze war, beweisen uns die Verhältnisse im alten Egypten. Hier galt das vorhandene medicinische Werk „Tod Hermes'" als göttliche Offenbarung und die in demselben enthaltenen Vorschriften mußten von jedem Arzt streng befolgt werden; auf jede Abweichung von denselben stand Todesstrafe. (Ebers Rhiem's Wörterbuch des biblischen Alterthums.) Uebrigens wird im Talmud auch von einem alten medicinischen Werke berichtet, das der König Salomo verfaßt, der König Chiskiah aber verborgen haben soll, was dem Letzteren von den Weisen als ein Verdienst angerechnet wird (Mischna Pesachim, HI, 6), weil man seinerzeit befürchtete, daß das Volk den Glauben an die Hilfe Gottes ganz aufgeben werde. Ein zweiter Grund für den gänzlichen Mangel an selbstständigen medicinischen Werken in der alten hebräischen Literatur ist in jenen gewaltigen Erschütterungen zu suchen, welche das jüdische Volk in dem langen, hartnäckigen Kampfe um seine politische Selbstständigkeit erlitten hat, und in der darauf folgenden Vertreibung aus dem Lande der Väter. Es darf daher nicht Wunder nehmen, wenn eine vielleicht vorhanden gewesene medicinische Literatur spurlos verschwinden konnte. Es sind jedoch glaubwürdige Berichte vorhanden, daß. noch im 2. Jahrhundert eine uralte Rolle über Arzneimittel-Lehre vorhanden war, die sich nicht bis auf unsere Zeit erhalten hat. Wenn man mich aber fragt, ob wir trotz des gänzlichen Fehlens medicinischer Werke in der talmudischen Literatur von medicinischen Kenntnissen der Talmudisten sprechen können, so antworte ich ohne Bedenken hierauf mit einem entschiedenen „Ja". Allerdings sind die Zeugnisse hierfür nur einzeln zerstreute Fragmente, aber von so überzeugender Beweiskraft, daß ein Zweifel kaum mehr möglich ist. Denken wir uns den Fall, daß eines schönen Tages die gesammte medicinische Literatur irgend eines europäischen Volkes verloren ginge, so würde doch der künftige Geschichtsschreiber im Stande sein, über den Stand der Medicin bei diesem Volke ein Urtheil abzugeben, wenn ihm auch nur die Tagespresse erhalten bliebe. Sollte noch ein skeptischer Zweifel übrig bleiben, so muß derselbe weichen bei Jedem, der die Vorschriften über das Schächten kennt und richtig zu beurtheilen vermag, jene Vorschriften, welche, vor drei Jahrtausenden erlassen, im Lichte moderner Wissenschaft als Zeugnisse hoher medicinischer Weisheit unerreicht feststehen. (Aus der Beilage zur „Jüd. Presse".) Baron Hirsch'« Kolonialland. F. B. London, 11. März. Alljährlich haben Englands Consuln Jahresberichte über Handel Md Wandel und sociale Verhältnisse an Ihrer Majestät Regierung einzusenden. So erhielt auch diesesmal das Auswärtige Amt einen Bericht des englischen Viceconsuls in Buenos-Ayres. Derselbe beschäftigt sich u. A. mit den philantropischen Plänen, welche Baron Hirsch in echt menschenfreundlicher Weise in der Gründung von Ackerbaucolonien in Südamerika zum Wohle russischer Juden ins Werk gesetzt hat. Der Viceconsul versichert, daß bisher jenes Unternehmen einen großen Erfolg bethätige, obwohl es noch kaum drei Jahre her ist, daß die jüdische Colonisirungs-Association auf dein Papier zur Existenz gelangte. Das Capital wurde auf zwei Millionen Pfund Sterling bemessen. Weniger als ein