Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 12 (23.3.1894)
- Date
- 1894-03-23
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 12 Vesterreichtfttze MochrnsttzrM Sette 329 Wie groß war nun meine Ueberraschung, als ich im Sommer vorigen Jahres im Tractat Chullin S. 113a auf folgenden Passus stieß: „Samuel sagt im Namen Chija's: Wer das Genick eines Thieres verletzt/ bevor dieses ganz verblutet ist, der macht das Fleisch schwer, beraubt die Käufer und bringt das Blut in den Gliedern zum Stocken." Dabei ist besonders bemerkenswerth, daß die Talmudisten nur der Verletzung des Rückenmarks diese außerordentliche Bedeutung zuschreiben, wie folgende Stelle beweist: „Wenn die Wirbelsäule gebrochen, das Rückenmark aber unbeschädigt geblieben ist, so ist das Fleisch zum Genüsse erlaubt." Könnte nicht in einem talmudisch-gebildeten Leser meines genannten Vortrages der Verdacht aufsteigen, daß ich meine wissenschaftliche Beweisführung dem Tractate Chullin entnommen habe? Wie ich Ihnen, m. D. u. H., heute därlegte und bereits in der St. Petersburger medicinischen Gesellschaft, vor einigen Tagen auch in der hiesigen physiologischen Gesellschaft betonte, stellt die sogenannte Betäubung des Thieres nichts Anderes dar, als eine zwar für den Metzger bequeme, aber für das arme Schlachtopfer sehr schmerzhafte Niederlegmethode. Vor etwa 4 Monaten las ich in der Mischna Leäer SeraXm Tractat Hasser Schern V, § 15 — also an einer Stelle, wo ich eine Auslassung über das Schlachten am wenigsten erwarten durfte — folgende Stelle: „Der Hohepriester Jochanan (welcher in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts v. Chr. lebte) hat die Schläger, welche das Opferthier (im Tempel) vor dem Schächten durch einen Schlag ans den Kopf zu fällen pflegten, beseitigt und zum Niederlegen der Thiere Ringe eingesührt, da bis zu seiner Zeit der Hammer in Jerusalem in Thätigkeit war." Aus den vorstehenden, sowie aus einer ganzen Menge weiterer hochinteressanter Talmudstellen gewinnt man dieUeberzeugung, daß unsere Gesetzeslehrer die Schlachtfrage im Schlachthause praktisch studirt haben müssen, zum mindesten ebenso sorgfältig, wie unsere heutigen Veterinäre und Thierschützer, welche die jüdische Methode abschasfen wollen. In seinem höchsten Glanz erscheint uns aber der Talmud dort, wo er über die Veränderungen in den Lungen spricht und diejenigen Fälle beschreibt, welche als „trefah" betrachtet werden müssen. Es ist interessant, daß, während die Meister der Medicin im Alterthum, Hippokrates und seine Schüler, trotz ihres Beobachtungstalentes, von dem Wesen der pathologischen Anatomie bei krankhaften Processen kaum eine dunkle Vorstellung und von den hierbei in Mitleidenschaft gezogenen Organen keine Ahnung hatten, es für unsere Talmudisten feststand, daß jede Erkrankung eine anatomische Erscheinung darstellt, weshalb sie nur dann ein Thier als krank anerkannten, wenn sie nach dem Schlachten eine Veränderung der wichtigen Organe, wie Lunge, Herz, Gehirn, Nieren u. s. w. constatiren konnten. Kurz, sie standen in der Auffassung der Erkrankungen auf demselben Standpunkte, wie die modernen Pathologen, welche ja jedenfalls, ohne die Patienten gesehen zu haben, blos auf Grund der Veränderungen in den Organen der Leiche bei der Section ein Urtheil abgeben können, ob der Mensch noch hätte leben können oder nicht. (Selbstverständlich ist bei diesen das Urtheil auf die modernen Kenntnisse der Physiologie und Pathologie begründet.) Die Mischna schließt daher die Auszählung dieser Krankheiten mit folgendem Princip: „Jede Veränderung, welche allein hinreichen würde, den Tod eines Thieres herbeizuführen, macht das hievon betroffene Thier einem von einem Raubtbiere zerrissenen („trefah") gleich. In den meisten Fällen bestimmen die Talmudisten sehr richtig, welche Verletzungen der inneren Organe unbedingt den Tod des Thieres herbeiführen und welche heilbar sind oder überhaupt für das Leben des Thieres wenig in Betracht kommen. Dies Alles wäre aber ohne Kenntniß der physiologischen Functionen der afficirten Organe undenkbar. Oft finden wir z. B., daß bei Verletzungen ein und desselben Organes das Thier in einem Falle „trefa" ist, im anderen dagegen nicht, je nachdem die Verletzung dem Bauchfelle zugekehrt ist, oder umgekehrt. Dies Alles gibt uns eine sichere Gewähr für den kritischen Blick, mit welchem die Talmudisten die postmortalen Erscheinungen in den Organen betrachteten. Schon der Ausdruck „trefa", welcher besagt, daß das Thier mit solchen Veränderungen nicht hätte leben können, beweist, daß sie auch am lebendigen Thiere Beobachtungen angestellt haben müssen. Wir finden übrigens im Talmud sogar Berichte über manche von den Weisen an lebenden Wesen gestellte Diagnosen, deren Richtigkeit sich bei der Eröffnung der Leiche ergeben hat. So wird z. B. (Chullin 51a) berichtet, daß der Lehrer Rawina bei einem Schafe, welches die Beine beim Gehen nachschleppte, auf eine Verletzung des Rückenmarks diagnosticirte, was nach Eröffnung des Cadavers sich bestätigte. Im engen Rahmen eines Bortrages ist es mir nicht möglich, alle jene 18 Krankheiten zu besprechen, von welchen die Talmudisten angenommen haben, daß sie dem Leben des Thieres ein Ende machen mußten; aber ich will doch einige Beispiele anführen, welche in diesem Zusammenhänge ausreichen dürften. Am Eingehendsten wurden von den Talmudisten die pathologischen Veränderungen der Lunge studirt. Wenn sich z. B. die Lunge für die Luft unpaffirbar erweist, indem sie sich auf Einblasen von Luft durch die Luftröhre nicht erweitert, (atum be-reah)f so ist das betreffende Thier „trefah"; das Gleiche ist bei einem Austrocknen der Lungen, wenn auch nur zum kleinsten Theile, der Fall. Eine solche Eintrocknung (read schejabscha) wird in der Weise definirt, daß bei einem Einschnitt in die Lunge kein Blut hervortritt und das Gewebe zwischen den Fingern zerbröckelt (Chullin 47b). Ich glaube, jeder Arzt wird Ihnen sagen können, daß es sich in einem solchen Falle um tuberculöse Veränderungen der Lunge handelt. Aus der Unterhaltung des Rabbi Jizchak mit seinem Lehrer Rabbi Jirmija, sowie aus vielen anderen im Talmud verzeichneten Gesprächen geht hervor, daß jenen Gesetzeslehrern die Perlsucht bei Kühen bekannt gewesen sein mußte. Wir finden z. B., daß Verwundungen der Luftröhre, sowohl in der Quere (wenn nämlich weniger als bis zur Hälfte), wie in der Länge, von den Talmudisten nicht als tödtliche betrachten wurden (Chullin 54a und 57b), während die derzeitigen berühmtesten Aerzte der hyppokratischen Schule, und sogar Arotaeus (im ersten Jahrhundert n. Chr.) der Ansicht waren, daß Verwundungen des Knorpels nicht heilbar seien. Dagegen ist in der heutigen Chirurgie allgemein bekannt, daß solche Verwundungen sehr gut heilbar sind. Ferner wiffen wir, daß bei Exstirpation (Ausschneiden) der Milz (uital ha-techol) das Thier auch ohne dieses Organ leben kann. Die Mischna behauptet dies in kategorischer Weise, wie folgt: Ein Thier, dem durch einen operativen Eingriff die Milz entfernt wurde, behält seine Lebensfähigkeit und ist daher „koscher" (Chullin 55a). Und wie lange, glauben Sie, ist es her, seit wir Aerzte des LlX. Jahrhunderts begonnen haben, auf operativem Wege die Milz zu entfernen? Ganze 10 oder 15 Jahre! Und auch die besten Chirurgen erzielen jetzt nicht über 25 Percent Heilungen! Es kann aber keinem Zweifel unterliegen, daß die Lehrer des Talmuds ein so Ahnes Axiom nur auf Grund tbatsächlicher persönlicher Beobachtungen aussprechen konnten. Uebrigens ist ja auch bereits bei Celsius Aurelianus, welcher am Ende des IV. und zu Beginn des V. Jahrhunderts n. Chr., also gegen das Ende der talmudischen Epoche, gelebt hat, von der Wtirpation der Milz die Rede. In Bezug auf Gehirn-Erweichung werden im Talmud drei verschiedene Formen angenommen, von denen zwei „trefah" sind, die dritte — Erweichung des Gehirns verbunden mit einer Cavernen-Bildung, infolge der Resorption von pathologischen Producten (Moach sche-nitzmazmach) — vom Talmud nicht als Zeichen des nahen Todes betrachtet wird, was die moderne Medicin als vollkommen richtig bestätigt. Wir sehen ferner, daß eine Verringerung des Umfanges der Niere nur in dem Falle das Thier „trefah" macht, wenn die Kapsel geschrumpft ist. Nun kann Ihnen aber jeder Arzt bestätigen, daß, wenn bei der Leichenöffnung eines Menschen eine solche Niere gesunden wird, man alsdann weiß, daß die betreffende Person nicht lange mehr hätte leben können. Man nennt dies in der Medicin die „Brait'sche Niere", weil diese Krankheit vom englischen Arzte Brait in diesem Jahrhundert zuerst beschrieben wurde. Weiter sehen wir. daß, wenn sich in der Nierensubstanz eine helle Flüffigkeit ansammelt, das Thier „koscher" ist, dagegen wird die Ansammlung einer trüben oder übelriechenden Flüssigkeit als Beweis einer gefährlichen Erkrankung und das Thier in diesem Falle als „trefa" betrachtet. Dieser Standpunkt ist nach den Ergebniffen der modernen Medicin durchaus zutreffend. Auffallend erscheint im ersten Augenblicke die Anschauung der Talmudisten, daß bei einer Entfernung der Nieren das Thier noch koscher ist, d. h. seine Lebensfähigkeit behalten würde. Man bezieht gewöhnlich den Ausdruck „nitailn ha-kelajoth“ auf die Entfernung beider Nieren. Die Sache liegt aber anders. Im Hebräischen wird das Wort „kelajoth“ (Niere) bald für die Einzahl, bald für die Mehrzahl gebraucht. So heißt es z. B. Leviticus L, 15 »vsetd-soLts