Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 12 (23.3.1894)
- Date
- 1894-03-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Sette 228 Vryerreichifchr WochenfchrM Nr. 12 des Hebräischen offenbar eine leider sehr geringe ist. Denn im Jore Deah § 18 ist ganz ausdrücklich von einem sehr glatten, schartenlosen, wenn auch nicht absolut scharfen Messer die Rede. Das hat Herr Danziger übersehen und dadurch den wirklichen Sinn des Satzes völlig mißverstanden. Jener Ausspruch bezweckt nichts Anderes, als in markantester Form darauf hinzuweisen, daß in humanitärer Beziehung die Glätte und Schartenlosigkeit des Messers die Hauptrolle spielt, neben welcher der Schärfe des Instrumentes eine geringere Wichtigkeit zukommt. Um nun die Bedeutung eines glatten Meffers als eines Instrumentes, welches dem Thiere die wenigsten Schmerzen verursacht, ganz besonders hervorzuheben, bedient sich der Talmud jenes metaphorischen Ausdrucks „den ganzen Tag", welcher ebenso wenig wörtlich genommen werden darf, wie etwa der poetische Ausdruck „die Berge Hüpfen", „die Steine jammern" und dergleichen. Ich finde sogar eine solche Ausdrucksweise durchaus zutreffend für den beabsichtigten Effect, und in der That kann sich Jeder leicht überzeugen, daß ein Thier, z. B. ein Hund, beim Schächten mit einem zwar stellenweise scharfen, aber schartigen Meffer Schmerzenslaute ausstößt, während beim Schächten mit einem weniger scharfen, aber vollständig glatten, schartenlosen Meffer keine Zeichen des Schmerzes wahrzunehmen sind. Selbstverständlich ist es noch besser, wenn beiden Bedingungen genügt wird, was ja auch bei der jüdischen Schlacht- Methode thatfächlich der Fall ist, indem sowohl Schärfe als auch Glätte des Messers gefordert wird. Außerdem gilt in Bezug auf das Letztere noch die Vorschrift, daß die Länge des Messers das Doppelte der Dicke des Halses des Schlachtthieres zu betragen hat, was deshalb nur der Fall sein muß, weil nur dann die ganze Operation mit einer einzigen Hin- und Herbewegung des Messers ausgeführt werden kann. Bei der Betrachtung der weiteren Grundbestimmungen über die Schnittführung wird auch der ausgesprochenste Juden- Hasser beim schlechtesten Willen nicht leugnen können, daß dieselben auf humanitärer Basis beruhen. Diese Bestimmungen find bekanntlich folgende: 1. »Schehijah«, d. h. man darf nicht mitten im Schächten eine Pause machen; 2. »Drassah«, man darf nicht mit dem Messer drücken, anstatt hin-und herzuziehen; 3. »Chaladah«, „Verstecken", d. h. das Messer darf nicht eingebohrt werden, sondern es muß geschnitten werden; 4. »Hagramah«, es darf nur an der geeigneten Stelle, nämlich unterhalb des Kehlkopfes geschnitten werden; 5. »lüur«, d. h. es darf kein Reißen stattfinden, welches sowohl durch ein schartiges Messer, wie auf andere Weise entstehen kann. Es sind dies genau dieselben Regeln, welche von der modernen Chirurgie zur möglichsten Beschleunigung und zur Verminderung der Schmerzen einer Operation aufgestellt worden sind: eito, tuto et jucunäe (schnell, sicher und mit wenig Schmerzen), so lautet die Forderung der Chirurgie, und dieser Forderung wird bei der Schechita durch jene Vorschriften Rechnung getragen. Daß nur eine feste, sichere Hand einen sicheren Schnitt zu führen vermag, ist selbstverständlich; daher die Bestimmung, daß der Schächter nicht an Händezittern leiden, nicht dem Trünke ergeben sein darf rc.; sittliche Unbescholtenheit, welche ferner von ihm verlangt wird, gibt die Gewähr für eine humane Behandlung des Thieres, wie für Jnnehaltung der religionsgesetzlichen Vorschriften. Was die Stelle des Halses, an welcher der Schnitt vollzogen werden muß, betrifft, so wird, wie wir sahen, eingeschärft, daß derselbe niemals höher, als die untere Grenze des Kehlkopfes erfolgen darf, widrigenfalls das Thier „trefah" ist. Man wäre versucht, als Grund dieser Vorschrift die Befürchtung anzunehmen, daß beim Durchschneiden des Kehlkopfknorpels das Messer beschädigt werden, d. h. Scharten entstehen könnten und so die Weichtheile des Halses mit einem schartigen Meffer durchschnitten werden würden. Jedoch wäre bei der Größe und Schäle des Messers diese Befiirchtung unberechtigt, und der Grund ist tatsächlich ein anderer. Aus der Anatomie wissen wir. daß am Halse des Thieres wie des Menschen sich zwei große Nervenftämme befinden. (N. n. vagi), die sogenannten Lungen- und Magennerven. Diese Nerven, welche die Regulatoren für die Herzthätigkeit sind, d. h. dem Herzen die Beschleunigung und Verlangsamung ermöglichen (gleich den Regulatoren einer Uhr), verursachen beim Durchschneiden mit einem scharfen Messer keinen Schmerz, zumal bei Pflanzenfressern ist die Empfindlichkeit dieser Nerven. sehr gering. Es gibt aber einen Zweig dieser Nerven, der sehr empfindlich ist. Dieser Nerv heißt „Oberkehl, kopfnerv (Nervus laryngens superior). Nun ist es merkwürdig, daß dieser Nerv, der von oben nach unten herabläuft, an der unteren Grenze des Kehlkopfes nach oben zurück ausbiegt. Deshalb heißt dieser Nerv in der Anatomie „uervus conourreus d. i. „zurücklaufender Nerv"). Wenn nun der Schächtschnitt genau nach der Vorschrift, d. h. unterhalb des Kehlkopfes vollzogen wird, so bleibt dieser Nerv unverletzt, der Schmerz des Schnittes also vermindert. In Bezug auf das Niederlegen des Schlachtthieres zum Zwecke des Schächtens gilt die Vorschrift, daß nur drei Beine gefesselt werden dürfen, das vierte frei bleiben muß, damit einem plötzlichen Niederstürzen vorgebeugt und so eine Beschädigung und Quälerei des Schlachtobjectes vermieden werde. Dies die wesentlichen Bestimmungen über die Schechita. Auf's Innigste damit verknüpft sind die Vorschriften über „trefah" und „koscher", deren Besprechung deshalb wohl in diesen Zusammenhang gehört. Betrachtet man die Ansichten der Lehrer des Talmuds über die tödtlichen Verletzungen im thierischen Organismus unter dem Gesichtspunkte der modernen Wissenschaft, so darf es durchaus nicht überraschen, daß nicht sämmtliche achtzehn Erkrankungen, bei welchen nach talmudischer Vorschrift das Fleisch dem Gebrauche entzogen werden muß, sich auch beim gegenwärtigen Stande der Wissenschaft durchgehends als unbedingt tödrliche Erkrankungen erweisen. Ich glaube, daß, wenn nach nahezu 2000 Jahren, die Anschauungen und Grundsätze über das, was die Weisen des Talmuds als „trefah" bezeichnten, auch nur in den. meisten Fällen zutreffen, man in rückhaltsloser Bewunderung erstaunen muß. Sehen wir denn nicht auch, wie in unserem wissenschaftlichen XIX. Jahrhundert manche gesteigerten, nicht unbedingt erforderlichen Vorsichtsmaßregeln getroffen werden, um das Volk vor Erkrankungen zu bewahren? Haben wir es nicht selbst erlebt, daß manche sanitätspolizeiliche Vorsichtsmaßregel, welche vor kaum 10 Jahren erlassen wurd?, gegenwärtig als überwundener Standpunkt betrachtet wird? Aber das allgemeine Priycip der Fleischschau nach dem Schlachten hat gerade in der Gegenwart seine vollste Existenzberechtigung erwiesen. Während selbst im hochentwickelten Deutschland die obligatorische Fleischschau erst durch das Gesetz vom 18. März 1868 und in anderen Staaten noch später eingeführt wurde, hatte unser Religionsgesetz bereits vor Jahrtausenden die Nothwendigkeit einer Fleischschau erkannt und hierfür besondere, auf eingehender Beobachtung und noch eingehenderer Untersuchung des Fleisches der geschlachteten Thiere begründete Regeln ausgearbeitet, deren Principien, wie wir später sehen werden, für die wichtigsten Organe auch heute noch vollkommen zutreffen. Ja, der viel geschmähte und verspottete Talmud enthält so viele Perlen medicinisch-wissenschaftlicher Erkenntniß, daß der jüdische Arzt, welcher sowohl in der modernen Physiologie, als auch im talmudischen Schriftthum bewandert ist, beider Lectüre dieser Partien des Talmuds über die hohe Weisheit unserer Altvordern staunen muß. All' die vielen Mühseligkeiten der letzten 3V2 Jahre, während welcher ich mich mit dem Studium der Schlachtfrage beschäftigt habe, all' die schweren Angriffe, denen ich so vielfach aus Anlaß meines entschiedenen Eintretens für die jüdische Schlachtmethode ausgesetzt war, wurden ausgewogen von den Stunden aufrichtigster Befriedigung, als ich im Sommer vorigen Jahres die Ansichten der Weisen des Talmuds über Verletzungen der verschiedenen Organe, über das, was sie unter „koscher" und was sie unter „trefah" verstehen, und überhaupt ihre Anschauungen über die Physiologie des Schlachtens nach dem Originale zu studiren begonnen habe. Und in der That, würde nicht jeder Arzt, welcher Confession er auch angehören möge, außerordentlich überrascht sein, wenn er beim Lesen des Talmuds Folgendes erlebt? Am 15. December 1890 habe ich in einem Vortrage in der St. Petersburger medicinischen Gesellschaft bewiesen, daß bei allen Schlachtmethoden mit vorheriger Betäubung, insbesondere beim Nackenstich, die gefäßbewegenden Nerven gelähmt werden und dadurch eine Stauung des Blutes in den Gefäßen berbeigeführt wird. Diese Thatsache steht wissenschaftlich fest. Auf Grund meiner Untersuchungen kam ich, wie aus dem stenographischen Berichte jener Sitzung ersichtlich ist, zu dem Resultat: „Daß der Einstich in's Rückenmark eine Lähmung der Blutgefäße zur Folge hat, wodurch der Blut-Ausfluß aus den kleinen Gefäßen gehemmt wird und infolge dessen ca. 20 Pfund Blut mehr als bei der jüdischen Schlachtweise im Körper des Rindes zurückbleiben, welche als Fleisch mitgewogen werden und dem Fleischer gegen 2—3 Rubel einbringen, während der Werth von 20 Pfund Blut nur 5 Kopeken beträgt."