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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-03-09 · 10 (9.3.1894) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
10 (9.3.1894)
Date
1894-03-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 184 Mortzrnschrtst Nr. W Prügelei. Der antisemitische Reichstagsabgeordnete für Eschwege-Schmalkaldcn, Leuß, ist, wie aus Hannover geschrieben wird, am letzten Montag Abend von seinem Freunde und Gesinnungsgenossen, dem früheren Director des städtischen Lebensmitteluntersuchungsamtes, D r. Sch nutz, gründlich durchgeprügelt worden. Die Frau des Dr. Schnutz lebt nämlich seit 14 Tagen von ihrem Manne getrennt im benachbarten Herrenhausen. Als nun am genannten Tage, Abends zwischen 6 und 7 Uhr, der Dr. Schnutz mit zwei hannoverschen Bürgern in der Herrenhäuser Allee spazieren ging, begegnete er hier dem Reichtagsabgeordneten Leuß, welcher — anstatt den Verhandlungen über den deutsch-russischen Handelsvertrag beizuwohnen— mit der Frau Dr. Schnutz am Arm promenirte. Dies sehen und seinen „Freund" Leuß mit Hilfe seiner beiden Begleiter gründlich durchzubläuen, war für Dr. Schnutz eins. Herr Leuß ist durch die „urgermanischen" Fäuste des Dr. Schnutz dermaßen zugerichtet worden, daß er in ein Haus in Herrenhausen flüchten und sich dort seme Wunden verbinden lassen mußte. Dr. Schnutz wollte nun seine Frau gewaltsam wieder mit sich nehmen; durch das Geschrei derselben wurden jedoch Schutzleute herbeigerufen. Diesen gegenüber erklärte Dr. Schnutz feine Frau für irrsinnig, und er verlangte, daß dieselbe zu ihm zurücklehre. Auf der Polizeiwache, wohin Beide geführt wurden, stellte sich indessen die völlige Geistesgesundheit der Frau Dr. Schnutz so unzweifelhaft heraus, daß sie sofort wieder entlassen wurde. Der Reichstagsabgeordnete für Schmalkakden- Eschwege hat gegen Dr. Schnutz jetzt Strafantrag wegen gememschaftüchen Üebersalls und schwerer Körperverletzung gestellt. — Nach diesen Vorgängen wird Herr Leuß wohl keine Neigung mehr verspüren, für den vom Amte suspendirten Director des Lebensmitteluntersuchungsamtes durch Radauversammlungen noch ferner einzutreten, und Dr. Schnutz wird bei der nächsten Reichstagswahl die Agitation im Wahlkreise Eschwege-Schmalkalden wohl einem anderen „Freunde" des Herrn Leuß überlassen. Das Gesetz gegen dir Ratengeschäfte. Das Gesetz gegen die sogenannten Ratengeschäfte ist seitens der Antisemiten als ein Pendant des Hausirgesetzes gedacht und, obwohl schon in der Aera Taaffe eingebracht, als Concession an die Antisemiten aufzufassen. Die Ratengeschäfte sind ein Product des modernen Verkehrslebens und ihre Wiege stand in Deutschland, wo sie nahezu ausschließlich von Ariern betrieben werden. Was ist eigentlich das Wesen des Ratengeschäftes: der Verkauf einer Sache gegen fixe Ratenzahlungen, im Gegensätze zu gewöhnlichen Borggeschasten, bei welchen die Zahlung nicht an regelmäßige Fristen gebunden ist, oder bei welchen die Zahlung auf einmal geleistet wird. Beim Ratengeschäfte haben sich verschiedene Auswüchse und Uebelstände gebildet, deren Abstellung geboten erscheint. Es dürfte jedoch von Interesse sein, die Genesis der Entwicklung des Ratengeschäftes in Oesterreich zu erfahren. Dasselbe beruhte bei Beginn auf solider Basis seitens der Verkäufer, die jedoch derart traurige Erfahrungen mit den Käufern machten, daß sie bemüffigt waren, sich durch Eautelen zu schützen. Der Ratenhandel wird thatsächlich zumeist von Juden betrieben, andererseits sind die Ratenkäufer nahezu ausschließlich Arier. Der Jude kauft für seinen Hausbedarf und Wirthfchaft nur in den seltensten Fällen auf Borg, der Arier dagegen ist in dieser Richtung bekanntlich nicht scrupulös, namentlich einem Juden gegenüber, denn schlimmstenfalls — zahlt er den Juden nicht. Diverse Strafverhandlungen haben einen Einblick gestattet, wie arische Ratenkäuser gegenüber jüdischen Verkäufern vorgehen. Der Käufer eines 250 fl. bewertheten Claviers verkaufte dasselbe, nachdem er zwei Raten von je 20 Gulden geleistet, um den Betrag von 150 Gulden an ein anderesClaviergeschäft und verschwand. Ein anderer Arier nahm von verschiedenen Ratengeschäften Leinwände, Bettzeuge u. s. w. und verklopfte Alles, ohne auch nur die erste Ratenzahlung einzuhalten. Ein besonders sindiger Arier ließ sich jedes Quartal eine kleine Wohnung von Möbelhandlungen einrichten^ leijteie kleine Zahlungen und zum Ausziehtermine verduftete.. er stets mit einer noch aushastenden Schuld von gewöhnlich 200 Gulden u. s. w. _; Natürlich mußten die Ratenhändler auf Mittel bedacht sein, sich gegen derartige fraudulofe Handlungen zu schützen, Es mußte für eine Risicoprämie vorgesorgt werden, gegen welche auch das neue Ratengesetz nichts vorkehrt, „ mit Aus-? nähme der „Verfallsklaufel" von welcher der Motivenbericht selbst zugesteht, daß von ihr nur in den aHer f ei t eirft e n Fällen Gebrauch gemacht wurde,und des Gerichtsstandes. Dagegen wird kein Vernünftiger etwas einzuwenden haben. Im. Gegeniheile, es liegt im allgemeinen Interesse, daß das Ratengeschäft wieder auf gesunde Basis gestellt wird, denn es ist jene Form des Güterumsatzes, welche denselben am meisten fördert und erleichtert. Der Ratenhandel ist für den Käufer die am leichtesten auszuführende, daher bequemste Kaufform; er. bietet dem Käufer bei Erwerbung vonProductionsmitteln sogar die Gelegenheit, den erwerbenden Gegenstand durch die Steigerung feiner Pro,- ductionssähigkeit zur Herbeischaffung des Kaufpreises verwenden zu können. Die Verpflichtung zur ratenweifen Abstattung enthält für den Käufer einen äußerst wirksamen und wohlthätigm Sparzwang und erleichtett ihm das Sparen deshalb außerordentlich, weil er sofort das durch einzelne Erwerbsacte oder in kürzeren , Zeitintervallen Erworbene und Ersparte seinem Zwecke zur successiven Tilgung des Kaufpreises in kleinen Ratenbeträgen zuführen kann. - . Eine Regelung des Ratenhandels ist im Interesse der Verkäufer wünschenswerth.' Der Ratenhandel ist stark im Niedergang und die meisten Natengeschäftsbesitzer haben den Verkehr mit arischen Schwind lernenit dem gänzlichen Ruine bezahlen müssen. Im noch größeren Interesse der ehrlichen arischan Käufer liegt cs, den Ratenhandel zu heben und dessen Bestand möglich zu machen. Tausende kleine Gewerbsleute in Wien und der Provinz haben sich durch ien Erwerb einer Nähmaschine oder eines anderen Motors auf Raten eine Existenz gegründet und sich den Grund zu späterer Wohlhabenheit gelegt. Den Ratenhandel jedoch, wie es seitens der Antisemiten initiirt wird, ... unterdrücken, würde den sehr wenigen Juden, die sich noch mit demselben befassen, keinen. besonderen Eintrag thun, weil sie ihrem Geschäfte leicht eine andere Form zu geben in der Lage wären, dagegen würden die kleinen Gewerbsleute, die zu schützen sich die antisemitischen Maulhelden angeblich zur Ausgabe gemacht, empfindlich getroffen sein. Die ganze Action gegen das Ratengeschäft erweist sich daher, insoweit man mit derselben die Juden zu schädigen meint, als ein Strohfeuer und ein Kampf gegen Windmühlen. Im Hinblick aus die volkswirthschastliche Bedeutung 8es Ratenhandels geht auch der Bericht des Justizausschusses dahin, denselben zu regeln, nicht aber denselben, wie es seitens der Antisemiten gewünscht wird, zu unterdrücken. Eduard. Beer. Zur Tagr der Landjuden in Rumänien. (Original-Correspondenz der „Oesterr. Wochenschrift"). Bukarest, 1. März 1894. . Von all' den gesetzlichen Verfügungen, welche die rumänischen Regierungen , im Vereine mit. den gesetzgebenden Körperschaften den modernen Rechtsbegriffen zu Trotz und Hohn gegen ihre jüdischen Mitbürger getroffen haben, sind diejenigen, welche auf den Wohnsitz der Juden auf dem Lande Bezug haben, ihrer Natur nach die härtesten. Ist schon das bezügliche Gesetz, auf Grund dessen die Ausweisung der Judenfamilien.der Landbezirke beschlossen und alsbald durchgeführt werden kann, an und. für. sich: unmenschlich, so wird es in der -Praxis zu einer gefährlichen. Waffe in. den Händen per Dummheit und mehr noch der. Bosheit; üben

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