Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 10 (9.3.1894)
- Date
- 1894-03-09
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Sk. 10 Veflvrrstchtfche WochrnsttzrM Seite 1 83 Zu den Verhandlungen wegen des Handelsvertrages mit Rußland. Auf die Eingabe des Oesterreichisch-ungarischen Exportvereines in Bezug auf die Ausweisung österreichischer Handelsreisender israelitischer Confession aus Rußland hat das f. u. k. Ministerium des Aeußern mit Zuschrift vom 28. Jänner d. I. die Antwort ertheilt, daß die Beschränkungen, welchen die österreichisch-ungarischen Juden in Rußland unterworfen sind, den Bestimmungen des Art. XIII des Handelsvertrages mit Rußland vom 2./14. September 1860 entsprechen. Vor 34 Jahren, als die Juden in Oesterreich noch nicht die volle Gleichberechtigung (wiejetzt, wenigstens in der Theorie, wenn auch nicht in der Praxis) genossen, konnte man sich eine solche Coneession an die russische Intoleranz gestatten. Soll sie aber jetzt bei Erneuerung des Handelsvertrages mit Rußland verewigt werden? Es ist merkwürdig, daß in der Mtwort des Ministeriums nicht die geringste Andeutung auf die mit Rußland jetzt geführten Unterhandlungen wegen des, wie es scheint, dem Abschlüsse nahen Handelsvertrages enthalten ist. Aber wir können uns nicht denken, daß jetzt, wo doch eben erst Se. Durchlaucht der Herr Ministerpräsident der Deputation des Vereines zur Abwehr des Antisemitismus erklärt hat, „die Regierung hält sich klar vor Augen, daß jeder gesetzlich anerkannten Kirche und Religionsgesellschaft ohne Unterschied das volle Ausmaß der staatsgrundgesetzlich ihr gewährleisteten Rechte gebührt", daß jetzt, wo „Wahrheit und Offenheit" die Devise des Coalitions-Ministeriums ist, eine solche Verletzung der Gleichberechtigung möglich wäre. Oder gehört etwa der Schutz der Staatsbürger im Auslande nicht zu ihren Rechten? Noch schwerwiegender aber ist es, daß in dem eben zwischen Deutschland und Rußland abgeschlossenen Handelsverträge eine solche Ausnahmsbestimmung zum Nachtheil der Juden nicht enthalten ist. Würde eine solche Bestimmung in den österreichisch-russischen Vertrag ausgenommen, so wäre es nicht blos eine Verletzung der staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Gleichberechtigung, sondern auch eine Benachtheiligung des österreichischen Handels im Allgemeinen gegenüber der reichsdeutschen Concurrenz. Wir richten daher an Alle, die es angeht, die Mahnung, schnellstens die erforderlichen Schritt zu thun, bevor der Vertrag als en bloc anzunehmender oder abzulehnender Regierungsantrag den Volksvertretern vorgelegt wird, damit es dann nicht zu spät heißen soll: „wegen des einen Artikels über die Juden kann man den Vertrag nicht ablehnen". Zum Liberalismus und zur Judenfreundlichkeit unserer Coalitionsparteien haben wir freilich kein großes Zutrauen, aber der Vertrag muß ja auch dem ungarischen Reichstage vorgelegt werden, und in Ungarn wird die Gleichberechtigung etwas ernster genommen. öl. Von der Woche. DaS Grazer Schächtverbot. Der Statthalter von Steiermark, Freiherr von K üb eck, hat den Beschluß des Grazer Gemeinderathes, betreffend das Verbot des Schächtens, auf Grund des § 70 der Gemeindeordnung aufgehoben. Die Aufhebung stützt sich zunächst auf formale Gründe und die Antisemiten drohen, nach einem Grazer Berichte des „Deutschen Volksblatt", sich an den Berwaltungsgerichtshof zu wenden. Die Gründe der Grazer Statthalterei sind jedoch unanfechtbar, das gesteht selbst das genannte Hetzblatt zu und man ertheilt daher dem . Grazer Gemeinderath den Rath, sich auf eine Ministerialverordnung vom Jahre 1855 gegen die Thierquälerei zu berufen. Das wird den edlen Grazer Teutob olden nicht viel nützen. Die hervorragendsten Autoritäten des In- und Auslandes haben auf Grund eingehender wiflenschasüicher Untersuchungen anerkannt, daß das Schächten die humanste und Physiologisch wie hygienisch richtigste Schlachtmethode ist. Die gleichen Resultate hat auch eine Untersuchung unter dem Grafen Taaffe ergeben, deren Folge der von uns zuerst publicirte Erlaß an die Grazer Statthalterei war. Man kann also dem Erkenntnisse des Berwaltungsgerichtshofes mit vollster Beruhigung entgegengesehen und es bleibt nur zu wünschen, daß nicht etwa der Minister des Innern im Verordnungswege in den natürlichen Verlauf der Angelegenheit eingreife. * * * Deutscher Liberalismus. In der Commiffion, welche der Deutsche Reichstag zur Berathung des deutsch-russischen Handelsvertrages einsetzte, traten ganz merkwürdige Erscheinungen zu Tage. Den deutschen Junkern und ihren Affiliirten steckt die Furcht vor dem Corporalstock zu sehr im Leibe, als daß sie länger, als das Renommiren anläßlich der ersten Lesung des gedachten Vertrags im Reichstage nothwendig machte, in Fronde gegen den Willen des Kaisers verblieben wären. Rührend war es geradezu, wie die Herren um die Wette zu Kreuze krochen und das Facit der Commissionsberathung war gegeben: der Handelsvertrag wird mit ungeheurer Majorität angenommen werden. Die Commission stritt gar nicht mehr um den Roggenzoll, sondern die biederen Deutschen: Junker und Gemeine (was in gewissem Sinne gleichbedeutend) stemmten sich nur gemeinschaftlich gegen die z o l lfreie Einfuhr der russischen Juden, welchem einmüthigen Begehren der Staatssecretär vollste Beachtung versprach. Wie jetzt die Dinge in Deutschland liegen, brauchen die deutschen Helden, welche außer den Juden rc. nur Gott fürchten, eine Ueberfluthung durch russische Juden nicht zu besorgen, denn letztere ziehen den russischen Druck der deutschen Bruder- und Nächstenliebe ent,chieden vor. * * Die Juden als Jndogermanen. In einem Vortrage über den „Roggen, das Urkorn der Jndogermanen" den Herr Oberlehrer a. D. Dr. Meyer aus Hannover auf der 24. allgemeinen Versammlung der deutschen anthropologischen Gesellschaft in Hannover gehalten hat, gibt er den Nachweis, daß die Juden Jndogermanen sind. Dieser Vortrag liegt im Decemberheft des „Correspondenzblattes" gedruckt vor (S. 121 ff.). Darin heißt es, daß nach dem Zeugniß der Bibel selbst Abraham ein indogermanischer Stammesfürst, ein Herzog gewesen sein muß und daß das Volk Juda indogermanischen Ursprungs sei. Es ist hier nicht der Ort, die einzelnen wissenschaftlichen Angaben des gelehrten Verfassers zu prüfen, interessant bleiben sie aber deswegen, weil sie beweisen, wie wenig positive Stützen die Betrachtung der Judenfrage als Raffenfrage seitens der Anthropologie erhält. * * * Der Barrkbruchproeest in Siegen und die Stöcker- Partei. Im „Siegener Volksblatt" lesen wi>-: Die Aufregung in unserer Stadt ist eine gewaltige. „Nicht geringes Aufsehen hat das Bekenntniß des Angeklagten Franz erregt, daß August Fuchs, Heinrich Fuchs und Panthöfer, die Stöcker'schen Paladine, der Firma Franz u. Co. seit der Gründung als Theilhaber angehört und demnach die Börsenspecnlationen mit ihrem Gelde — auf vier Millionen wird deren Bennögen angegeben — unterstützt fjdben. Wir betonen ausdrücklich, daß diese Herren die Leiter der conservativen Partei des Siegerlandes sind, in allen Tonarten über die Judenbörse und die Profitwuth der „Börsenjobber" loszogen und — siehe da, in der Firma Franz u. Co. verkörpert sich die tollste Börsenjobberei aber nicht allein unternommen mit dem eigenen Gelde, sondern mit anvertrautem Gut, den Sparpfennigen ihrer Mitbürger. — Das sind die Leute, die da Mücken seihen und Kameele verschlucken! Auf solche Ecksteine hatte Stöcker sein Haus gebaut — es ist gestürzt und mit ihm Stöcker selbst." Die Antisemiten-Presse sucht natürlich den Siegener Proceß todtzuschweigen. Die „Berliner Volkszeitung" erhält noch folgende Mittheilung: 8. Die Erregung gegen die Angeklagten ist eine gewaltige. An jedem Margen und Nachmittag wurden dieselben vor dem Gerichtssaal von einer großen Menschenmenge erwartet, welche die heftigsten Flüche und Verwünschungen ausstieß. Eines Tages ertönte sogar aus den Reihen der Versammelten das Lied: Ueb' immer Treu' und Redlichkeit. — Ein in Köln wohnender Inhaber von Bankvereinsactien sammelt gegenwärtig Unterschriften, um gegen den früheren Verwaltungsrath vorzugehen und diesen mir seinem Vermögen für die großen Verluste der Actionäre haftbar zu machen. * * *