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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-02-23 · 8 (23.2.1894) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
8 (23.2.1894)
Date
1894-02-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
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(Seite 142 Orsterreichifche Wochenschrift Nr. 8 Arreststrafe des Fischl Wu nd e rmann in eine dreitägige' herabgesetzt und in eine Geldstrafe von 15 fl. umgewandelt, der Angeklagte Moses T en n en b a u m aber freigesprochen - wurde. Dieses Erkenntnis rechtfertigt somit in vollem Maße die Kritik, die wir an dem vom Stanislauer Bezirksgerichte gefällten Strafurtheil geübt haben, und es rechtfertigt auch die Anfrage, die wir an den Herrn Justizminister Grafen Schönborn richteten. Ob von' unserer Seite eine Denunciation und eine Berdächtigung der Unabhängigkeit des Nichterstandes vorlag, darüber mag sich jeder Unbefangene seine Meinung selbst bilden. Selbst wenn dem so wäre, so hätten wir doch immer nur das Urtheil eines einzelnen Mannes, eines untergeordneten bezirksgerichtlichen Funktionärs angegriffen und der Appellsenat hat uns Recht gegeben. Dem gegenüber stelle man nun die unerhörten Anwürfe, die Ernst Vcrgani gegen die oberste Gerichtsstelle des Reiches, gegen den Hort alles Rechtes in Oesterreich schleuderte. Daß ein einzelner Richter unter dem Einflüße der antisemitischen Strömung steht und daß dies öffentlich eonstatirt, ja selbst gerügt wird, wäre ja noch immer keine Beleidigung des Richterstandes in seiner Gesammtheit. Aber Ernst Vergant spricht nicht von einem einzelnen Richter. Er spricht davon, daß der Oberste Gerichtshof als solcher von der „jüdischen Schornalistit" und der „Allianee Israelite" beeinflußt wurde, daß der Oberste Gerichtshof als solcher „ungeheure Rücksicht auf des Mordes überwiesene Juden" genommen habe. Wenn es jemals — um mit Bergani's eigenen Worten zu sprechen — eine „infame Denunciation", eine „Verdächtigung der Unabhängigkeit unseres christlichen Richterstandes" gegeben hat, so wird sie hier von Ernst Vergani begangen, und fürwahr, diese Denunciation „spricht Bände für die Solidarität des Antisemitismus" und wir sind begierig, ob unser Justizminister den antisemitischen Denunciationen ein williges Ohr leihen und die „Unabhängigkeit des Richterstandes" in solcher Weise besudeln lassen wird. Was aber die antisemitische Presse zu leisten vermag, zeigte das „Deutsche Volksblatt" am 19. Februar. Da hieß es wörtlich: „Roch niemals, seitdem wackere Volksvertreter mit heroischer Selbstverleugnung um die Rechte ihrer Stammesangehörigen kämpfen, sind jüdische Frechheit, Anmaßung, politische Sirtenlosigkeit, kurz alle jene bekannten Eigenschaften, welche diese Rasse bei allen Völkerschaften, mit denen sie in Berührung gekommen sind, so beliebt gemacht haben, so zutage getreten, als wie in jüngster Zeit." Es existirt kein Volksstamm in Oesterreich, gegen welchen ungestraft solche Schmähungen publicirt werden dürften. Die Deputation des Abwehrvereines, bestehend aus den Herren Baron S u t t n e r, von Mingazzi, Grafen H o y o s, Baron L e i t c n b cr g e r und Hofrath Nothnagel, wird von H'-rrn Vergani „eine Abordnung von Frechlingen" genannt, die beim Ministerpräsidenten „eingedrungen" waren. Solche Aufreizungen gegen alle anständigen Menschen, welche die Judenhetze verdammen, sind in der antisemitischen Presse etwas Alltägliches und man ist es auch gewöhnt, daß dieselben ungestraft bleiben. Aber der Oberste Gerichtshof steht doch noch ein wenig höher als der Verein zur Abwehr des Antisemitismus und es muß geradezu unbegreiflich erscheinen, wie eine solche Verhöhnung und Verunglimpfung der höchsten Justizbehörde des Reiches gesprochen und gedruckt werden konnte, ohne daß der S t a a t s a n w a l t dagegen eingeschritten ist und seine Pflicht gethan hat. Wieder und immer wieder erklären wir: Es handelt sich nicht um die Juden, es handelt sich um die Autorität des Staates! Was kann der Antisemitismus noch Schlimmeres wagen, da er schon an dem Felsen des Rechtes rüttelt und die obersten Hüter desselben in den Koth der Verleumdung zerrt? Ja wohl, wir rufen nach dem Staatsanwalt gegen solchen Frevel, wir verlangen, daß der Staat nicht uns, sondern sich selbst schütze gegen die antisemitische Niedertracht! Und darum erheben wir die eine dringliche Frage: Hat der Staatsanwalt Kenntniß von der durch Ernst Vergani begangenen Herabwürdigung des Obersten Ge-- richtshofes und ist er gewillt, seines Amtes zuwalten? , Von: Antisemilrnmarkte. Die Seandale im Landtage. Unsere Freunde erwarten vielleicht, daß die„Oesterreichische Wochenschrift" die dieswöchentlichen Vorgänge im niederösterr. Landtag mit einem großen Aufwande von sittlicher Entrüstung besprechen werde. Wir bedauern jedoch, diese Erwartung nicht rechtfertigen zu können. Es ist nicht der mindeste Anlaß zu pathetischen Aeußerungen vorhanden. Was ist denn geschehen? Man hat Herrn G r e g o r i g amtlich nachgewiesen, daß er gelogen hat? Für uns ist das durchaus nichts Neues, wir haben ja stets erklärt, daß Herr Gregorig mit'der Wahrheit auf dem Kriegsfuße steht. Man hät nachgewiesen, daß der große Corruptionstödter Gregorig um persönlicher Bortheile - willen den Statthalter und den Landesausschuß umschmeichelte? Wir haben den Mann, der seine Waare von Mischen Fabrikanten nimmt und sie von jüdischen Arbeitern confectioniren läßt, um sie mit einem Aufschlag für „arische Provenienz" zu verkaufen, nie für etwas anderes gehalten als für einen geriebenen Geschäfts-Antisemiten. — Die jüdische Bevölkerung wird durch die jüngsten Landtags-Scandale in keiner Weise berührt, die Wahnsinns-Ausbrüche der Herren Lueger, Gregorig, Schneider und Hauck haben sich gegen Bauern, katholische Geistliche,-Beamte, gegen den Statthalter und die Regierung gerichtet — die Juden blieben diesmal ganz aus dem Spiele. Weshalb also sollten wir uns ereifern? Wären wir schadenfroh, so könnten wir nur ein Gefühl der Genugthuung darüber empfinden, daß alle unsere Voraussagungen eingetroffen, daß der Antisemitismus, wie wir. es oft und oft. angekündigt haben, auf dem Punkte angelangt ist, seine eigenen Erzeuger todtzuschlagen. In die Landbevölkerung ist der Judenhaß durch die Hetzcapläne getragen worden, unter den Beamten aller Kategorien wurde er künstlich großgezogen, die Regierung hat die Hetze still-- schweigend geduldet — und siehe da, dieser Haß bleibt bei den Juden nicht stehen, er bewirft alle Diejenigen, die geholfen haben, ihn zu verbreiten, mit demselben Unrath, mit welchem lange Jahre die Juden allein beworfen wurden. Es ist immerhin ein köstliches Bewußtsein, so ansehnliche Leidensgenossen zu haben und angesichts dieses Trostes verzichten wir darauf, einen flammenden Leitartikel über die antisemitischen Scandalmacher des Landtages zu schreiben. Wir constatiren blos, daß das „Deutsche Volksblatt" vom 20. Februar selber zugibt: „Die Zustände im niederösterr. Landtage beginnen allmälig unleidlich zu werden." Das glauben wir auch! Zur Jnterpellationsbeantwortung des Statthalters Grafen Melmannsegg. Wir lesen in der letzten Nummer der „Volksstimme": Die M 78 und 83 des Strafgesetzes will die Regierung , nach emer vom Statthalter Grafen Kielmannsegg im Landtage abgegebenen Erklärung künftighin gegen alle jene sriedensstörende Elemente in Anwendung bringen, welche das freie Vereins- und Versammlungsrecht beeinträchtigen, wie dies jüngst die Antisemiten in Tulln gethan haben. Diese Absicht ist sehr löblich, aber die 8§ 78 und 83, welche von öffentlicher Gewaltthätigkeit sprechen, werden der Judenhetze nicht steuern, denn sie kommen den antisemitischen Versammlungen ebenso zugute, wie den „liberalen". Der Judenhetze vermag man nur mit Anwendung des 8 302 St.-G. entgegenzutreten, der jede Aufreizung gegen gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften oder bestimmte Bevölkerungsclassen mit Strafe bedroht. Obgleich nun Herr Noske in seiner Interpellation auch diesen Paragraph angezogen hat, so hat die Regierung in ihrer Antwort doch den 8 302 mit keiner Silbe erwähnt, sie ist die Erklärung schuldig geblieben, daß sie der Aufreizung gegen die Juden in Wort und Schrift mit derselben Strenge entgegentreten wolle, wie der Be-, einträchtigung des freien Vereins- und Bersammlungsrechtes. Das „Vaterland" verwahrt sich denn auch energisch dagegen, daß der 8 302 gegen die antisemitische Partei in Anwendung gebracht werde. Nach alledem erscheint die Antwort des Statthalters ebenso unbefriedigend, wie jene des Ministerpräsidenten

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