Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 8 (23.2.1894)
- Date
- 1894-02-23
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 8. Wien, 23. Februar 1894. Jahrgang XI. Centralorgan für die gesammtrn Interessen des Iudenthums. r Centralorgan für die gesammtrn Interessen des Iudenthums. m fi. k. pDßfparraflfen-Umt Clearingv erkrhr Nr. 810.976. Ar-artivn und »dministrarwn: Wien Frsnr Josrfs-Äusi Ar. S. TsIsphoR'Nr. 0535 M ------H-- Herausgeber: Reichsraths-Abgrordnetrr vr. Kioch. --■ -- Erscheint jeden $ r e i t ag. O0^< ---— Wan «bonnirt bei allen Pofianstslten de» In- und Auslände». j Vrpigsprris für Srstrrreiclz:! I Halbjährig 4 st. 8 Ar. > Einzclercmplare 25 kr. Für'» Ausland: j halbjährig S fl. 10 Ar. g > ganzjährig 10 „ 20 „ Anzeigen: Tie 4nial gefpaltete u Petitzeile 12 kr. . * Inhalt: Leitartikel: Wo bleibt der Staatsanwalt? — Vom Antisemitenmarkte. — Das Handwerk unter den Juden und Juden als Handwerker. —- DM Wnnderinstrnment. — Gesammt-Lehrplan für den Religionsunterricht der Pester israelitischen Cultusgemeinde. — Etwas über jüdische und christliche Bor- und Zunamen. — Correspondenzen: Wien, Budapest. Lemberg. Mähr.-Weißkircheu. Linz, Dresden, Mogadvr. — Vermischtes: Wien, Wr.-Nenstadt, Brünn, Prag. Marienbad, Budapest, Lemberg. Czernowiü, ' Drohobycz,Groß-Kanizsa, Csakathurn, Brod, Malaczka, Wsetin, Strakonitz, Mißlitz, Rakel n. d.?letze, Cöthen, Zürich, Rom, Petersburg. — Fürstengunst XLVII. — Wochenkalender — Briefkasten. — Inserate. Wo bleibt der Staatsanwalt? Am 12. Februar 1894 fand in Krautstofsees Saal in Favoriten eine sehr stark besuchte Versammlung des Christlichsocialen Vereines statt, in welcher Ernst Bergani über „Verschiedene Tagesfragen" sprach und dabei, nach dem Berichte des „Deutschen Volksblatt" vom 14. Februar 1894, unter Anderem mich Folgendes sagte: „Und der sensationelle Proceß Ritter-Gittel, der vor 10 Jahren in Galizien stattfand, hat dev nicht zur Genüge bewiesen, welch' ungeheure Rücks ich t selb st auf die des Mordes üb erw i es e n e n In dtn genommen wird. Der Jude Moses Ritter und die Jüdin Gittel Ritter wurden im December 1883 vor dem Schwurgerichte in Rzeszow des Mordes an der Magd Franziska Mnich überwiesen und einstimmig wurden sie schuldig gesprochen. Da tra t die j üd ische Schornali st i k für die Stammesgenossen ein. Der Oberste Gerichtshof in Wien annullirte das Urtheil und verwies die weitere Verhandlung an das Schwurgericht in Krakau. Aber auch dort erkannten die Geschwornen auf Schuldig. Der Oberste Gerichtshof verwarf zum zweiten Male das Urtheil und das dritte Schwurgericht trat zusammen. Die Geschwornen sprachen zum drittenmale einstimmig das Schuldig aus. Die „4.1113.» e 6 Israelite“ verzagte nicht, die Vertheidiger der Angeklagten legten die Nichtigkeitsbeschwerde zum drittenmale ein und der Oberste Gerichtshof sprach die zu m T o d e V erur t h e ilten frei. Die dreimal einstimmig von de« Geschwornen verurtheilten Juden gehen frei einher. Und das soll ein Zunicksetzen, ein Schädigen des Judenthums sein!" rc. Man darf wohl sagen, daß in Oesterreich eine so unverhüllte Beschuldigung der Parteilichkeit und der Rechtsverletzung gegenüber dem Obersten Gerichtshöfe noch nicht gewagt worden ist. Bergani deutet nicht etwa leise an, daß der Oberste Gerichtshof nicht frei von Rücksichten aus jüdische Angeklagte ist. Ganz direct wird dies herausgesagt bei der Anführung des Processes Ritter-Gittel, wo Ernst Bergani rund und nett erklärt, der Oberste Gerichtshof nehme ungeheure Rücksicht selbst auf solche Juden, die angeblich des Mordes überwiesen wurden. Und damit man ja nicht im Unklaren darüber sei, welchen Quellen diese Rücksichtnahme entspringe, weist Bergani auf den entscheidenden Einfluß hin, welchen die „jüdische Schornalistik" und die „Alliance Israelite“ aus die Annullirungs-Erkenntinssc des Obersten Gerichtshofes genommen haben. In der Nummer vom 19. Februar wagt dieser selbe Herr Bergani den Ausruf: „Was ist das für eine Presse, die es un g e ft r a ft wagen darf, bie ob ersten Fnnctionäre der öffentlichen Gewalten der Pflichtverletzung zu zeihen?!" ES scheint, daß er für die antisemitische Preßmeute alles gestattet erachtet!! In Nummer 4 vom 36. Jänner 1894 veröffentlichte die „Oesterreichische Wochenschrift" ein Strafurtheil des Bezirksgerichtes in Stanislau in seinem vollen Wortlaute und lenkte die Aufmerksamkeit des Justizministers aus die Begründung dieses Urtheils, in welchem es hieß: „daß die jüdische Frechheit und Rassinirtheit seit einiger Zeit alle Grenzen der Geduld überschreiten daß es daher sich ziemte, einmal mit einer empfindlicheren Strafe die Gefährlichkeit der andersgläubigen Bevölkerung zu markiren." Wir richteten damals an den Justizminister die einfache Anfrage, ob er die in jenem Erkenntnisse angeführten Gründe billige und gesonnen fei, solche Erkenntnisse zu dulden? Darauf erschien im „Deutschen Bolksblatt" vom 28. Jänner 1894 unter der Ueberschrist: „Rabbi Bloch und der Richterstand" ein Schmähartikel, in welchem Ernst Bergani von infamen Denunciationen und Verdächtigungen gegen den, Gott sei Dank! noch christlichen Richter stand spricht, eine Kritik des Strasurtherls dem Strafgesetze nicht entsprechend erklärt und den Juden im Allgemeinen vorwirst, „daß sie zwar von der Unabhängigkeit des Richterstandes schwärmen wollen, aber in dem Augenblicke, wo es sich um Einen der Ihren handelt, der von einenr w a h r h a s t rrnabhängigeir Richter jene Beleuchtung erfährt, die er verdient, gegen denselben denunciren." „Für die Solidarität des Judenthrrms," sagt Bergani, „ist diese neueste Denunciation ein Exempel, das Bände spricht. Wir sind nun begierig, ob unser Justizminister den jüdischen Denunciationen ein williges Ohr leihen und durch welch' immer für Verfügungen der Unabhängigkeit des Richterstandes entgegentreten werde". Bevor wir nun weiter gehen, stellen wir noch ein drittes Factum fest. Der Appellsenat hat das Urtheil des Stanislauer Strafrichters Piszkozub dahin abgeändert, daß die vierzehntägige