Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-02-16 · 7 (16.2.1894) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
7 (16.2.1894)
Date
1894-02-16
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3020846-3021007-3021015--03236-3027363
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 7 Veprrretchtfitze WortzeruarrM Sette 1.29 Christliche Löhne. Bekanntlich bildet die Anklage wegen der unverschämt niedrigen Löhne, welche jüdische Arbeitsgeber ihren Arbeitern angeblich entrichteten, eine der beliebtesten Walzen des antisemitischen Versammlungsrepertoires. Daß auch Nichtjuden, nein, sehr gute Christen, bie und da ihren Arbeitern sogenannte „jüdische Löhne" entrichten, geht ans folgender „Richtigstellung" hervor, welche das von Herrn Spitzer-Weimar redigirte fromme Blatt an einer socialdemokratischen Behauptung, das Stift Melk zahle seinen Arbeitern nur 38 kr. Taglohn, vornimmt. Spitzer - Weimar constatirt, daß die Taglöhner vielmehr regelmäßig per Tag 44 kr., bereu Frauen 40 kr. bekommen, „wobei zu bemerken ist, daß sie fast ausnahmslos jahraus jahrein täglich in Verwendung stehen, die Sonn- und Feiertage natürlich ausgenommen. Jeder Arbeiterfamilie wird vom Stifte ein entsprechend großes Feld zügewiesen und bestellt, so daß sie von dessen Erträgniß regelmäßig 2—3 Schweine zu füttern in der Lage sind. Holz haben sie ganz frei, und für die Wohnung, die sich im stiftlichen Versorgungshause befindet, zahlen sie, so lange sie arbeitsfähig sind, ' jährlich dem Stifte den minimalen Betrag von 8 fl. 40 kr." „Die Handwerker, die ihr Geschäft im Dienste des Stiftes gleichsam erblich überkommen, beziehen täglich 80 kr. bis 1 fl. 10 kr. und Deputate an Naturalien." Aus Allem erhelle, meint Herr Spitzer-Weimar schließlich, daß es auch heute noch und trotz gegentheiliger Ansicht der Socialdemokraten „unter dem Krummstabe" gut zu wohnen ist. Nun, das ist eben Ansichtssache. So glänzend ist die Besoldung der höheren Arbeiterkategorie, die sich täglich 80 kr. bis 1 fl. 10 kr. verdient, nicht. Die erdrückende Mehrzahl der Arbeiter erzielt jedoch nur einen Taglohn von 44 kr., respective 40 kr.; auch ist bei einem derartigen Baareinkommen von höchstens 120 fl. im Jahre der Wohnungszins durchaus nicht so minimal, wie Herr Spitzer-Weimar meint. GorresponärnLen. Wien,. 12. Februar. (D a s Regieru ng sju b il ä um des Kaisers.) In der am 11. d. M. abgehaltenen Plenarsitzung des Vorstandes der israelitischen Cultusgemeinde wurde über einen vom Vicepräses Simon, Dr. Alfred Stern und sämmtlichen anwesenden Vorstandsmitgliedern gestellten Antrag der einhellige Beschluß gefaßt, das im Jahre 1898 stattfindende Regierungsjubiläum des Kaisers zum Anlaß einer Action zu nehmen, um die loyalen Gesinnungen der israelitischen Unterthanen des Kaisers zum Ausdruck zu bringen. Geeignete Vorschläge werden demnächst erstattet werden. — Der Centralvorstand des Vereines reisender Kaufleute Oesterreich-Ungarns hat beschlossen, im Jubiläumsjahre 1898 in Wien ein Haus zu eröffnen, dessen Zweck es sein soll, kranken und erwerbsunfähigen Berufsgenossen Aufnahme und Pflege zu gewähren. Der Gesammtvorstand des Vereines constituirte sich unter begeisterter Zustimmung aller Anwesenden sofort als Commission, um in nächster Zeit schon die Borberathungen zu beginnen, und wird sodann auch die Preisausschreibung für die Pläne des zu errichtenden Baues erfolgen. — Bon geschätzter Seite kommt uns nachstehende Anregung zu: Aus Anlaß des 50jährigen Regierungsjubiläums unseres Kaisers würde sich die Schaffung eines Familienhauses für der Schule entwachsene blinde Mädchen wohl am meisten empfehlen. Wien. (Jüdische Lehrer.) In der Sitzung des niederösterreichischen Landtages vom 12. Februar 1894 beantwortete der Statthalter Graf Kielmansegg die Interpellation des Abgeordneten Schneider, ob er dahin wirken wolle, daß an den gewerblichen Vorbereitungsschulen im Interesse des Unterrichtes und der Aufrechthaltung der Disciplin keine jüdischen Lehrer mehr angestellt werden, dahin, daß an den acht gewerblichen Borbereitungscursen im XVIL und XVHI. Bezirk, auf welche die Interpellation sich bezieht, bei 1400 Schülern mit ungefähr 40 Israeliten dermalen 34 Lehrkräfte in Verwendung stehen. . Hievon sind sechs mosaischer Confeffion, und zwar ein Leiter, drei- Lehrer und zwei Supplenten. Der Vorgang bei Besetzung erledigter Lehrstellen ist der, daß bei Erledigung einer Lehrstelle die Supplenten des Bezirkes nach der Reihenfolge der Zeit ihrer Bestellung vorrücken, wenn nicht besondere Verhältnisse, zum Beispiel weniger gute Verwendung, im Wege, stehen. . Zur Bestellung der Supplenten ist die vom Bezirksschlllinspector abzugebende Beurtheilung der speeiellen Oualification des Bewerbers erforderlich. Da sich dieser seit Jahren eingehaltene Vorgang bestens bewährt hat, die Verwendung israelitischer Lehrer an den betreffenden Vorbereitung-scnrsen bisher weder hinsichtlich der Unterrichtsertheilung, noch hinsichtlich der Handhabung der Disciplin Anlaß zur Unzufriedenheit gegeben hat, und nachdem laut Artikel Ul des Staalsgrnndgesetzes die öffentlichen Aemter für alle Staatsbürger gleich zugänglich sind, ist der Statthalter nicht in der Lage, israelitische Lehrer von der Anstellung an den gewerblichen Vorbercitungscuisen pnncipiell ansschließen zu lassen. Wien, 9. Febr. 1894. i„Polvns ki, wann zahlst Tu Deine Ehrenschnld an Hauck. . .?!") Der ans verschiedenen Gründen sehr bekannte Chef und Herausgeber des Wiener Antisemiten - Organs, Herr Landtagsabgeordneter Ernst Vergani, veranstaltete vor Kurzem im Gasthause zum „Grünen Thor" zur Feier des fünfjährigen Bestandes seines Blattes eine große Festversammlnng. Eben hielt Herr Bergani eine seiner Erscheinung angemessene „zaubergewaltige" Rede, in welcher er das edle Stuben seiner Zeitungsunternehmung in's schönste Licht stellte, als ein junger Mann eintrat und ein dickes Packet mitbrachte, welches von einem als Jubiläums-Festgast anwesenden Zeitungsausträger übernommen wurde. Derselbe öffnete das Packet und da es Festnnmmern des jnbilirten Blattes enthielt, vertheilte er dieselben unter den Güsten. Keiner ging leer aus, selbst der als Negierungsvertreter anwesende Polizeicommissär gelangte in den glücklichen Besitz einer Festnummer. Während der Rede des Chefs musterten die Gäste die vertheilte Nummer und — mit einemmale bemerkte man lange Gesichter, ein Gemurmel ging durch den Saal und schließlich entstand ein immer lauter werdendes Kichern. In den Zeitnngsblättern lagen nämlich Zettel, auf denen mit fetten Lettern gedruckt war: „Polonski, wann zahlst Du Deine Ehrenschuld an Hauck?!" Die geschilderte Jubiläums-Episode hatte gestern ein Nachspiel vor dem Bezirksals Preßgerichte Alsergrund, denn sowohl der junge Mann, der die Festnummern mit den eingelegten ominösen Zetteln gebracht hatte, der Gnrtlergehilfe 'Lorenz Markt, als auch der Zeitungsausträger Josef Swatschik, der die Blätter vertheilt hatte, hatten sich wegen unbefugter Colportage zu verantworten. Selbstverständlich handelte es sich nur um die Bertheilung der Blätter selbst. Markl, von Dr. v. Berger vertheidigt, behauptete, ein ihm unbekannter Herr habe ihm eine Eintrittskarte zum Jubiläumsfesie geschenkt und als Gegenleistung verlangt, er möge das betreffende Packet im Festsaale abgeben. Daß es sich um einen Coup gehandelt, habe er gar nicht geahnt, nachträglich erst sei bei der von Swatschik vorgenommenen Bertheilung ein solcher Zettel herausgesallen und er habe denselben aufbewahrt. Er legt den Zettel dem Richter vor, der auch constatirt, daß aus demselben die Worte: „Polonski, wann bezahlst Du Deine Ehrenschuld an Hauck?!" gedruckt erscheinen. Dr. v. Berger: Was geschah weiter? Markt: Ein heilloser Sturm! (Heiterkeit.) Der Zweitangeklagte, Joses Swatschik, erzählt, er habe vermeint, die Nummern seien zur Bertheilung bestimmt gewesen. Der als Festgast anwesende Schuster Pummerer — derselbe fungirt bei allen antisemitischen Veranstaltungen als eine Art Generalwächter — habe ihn sofort darauf aufmerksam geniacht, Mark! sei ein Deutschnationaler, da müsse man Acht geben, ob nicht etwas dahinter stecke. Angeklagter habe daher zuerst den Chef befragen wollen, ob er die Bertheilung vornehmen solle, allein der Chef sei gerade inmitten seiner großen Rede gewesen, und so habe er denn die Festnummern ohne Bedenken vertheilt. Dr. v. Berger bittet um Freispruch Markl's, weil derselbe nur als Werkzeug eines für die Jubiläumsfeier allerdings unangehmen Coups gedient haben könne, an einer Verbreitung der Druckschriften im Sinne des §. 23 des Preßgesetzes habe er nicht theilgenommen. Der Richter Adjunct Dr. Kurzweil sprach denn auch Markt aus diesem Grunde frei, verurtheilte dagegen den Austräger des betreffenden Blattes, Josef Swatschik, zu fünf Gulden Geldstrafe. Von wem die sinnige Ueberraschung aber eigentlich ausging, kann nach wie vor nicht völlig sichergestellt werden, bekanentlich wird aber Herr Vergani von der Partei seines ehema ligen Herrn und Meisters, Heorg Schönerer, gewöhnlich „Polonski" genannt, wenn ihm nicht irgend ein anderer vielsagender Titel beigelegt wird. /

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.