Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 5 (2.2.1894)
- Date
- 1894-02-02
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 5 VeüerrelrtrMhr WorrreMaxrM Sette 91 Wien. (Eine verständliche Antwort.) Die antisemitische Hetze hat ihre praktischen Erfolge zum guten Theile der Gemächlichkeit, oder besser gesagt, der Schwächlichkeit und Apathie zu danken, mit welchem die besserdenkenden christlichen Kreise ihre Ausschreitungen geschehen lassen, statt in jedem gegebenen Falle zu energischer Abwehr zu schreiten. Um so höher muß das Verdienst angeschlagen werden, wenn einmal, wie in dem nachfolgenden Fall, das Beispiel entschiedener Zurechtweisung geboten wird. Zu dm Kunden des in der . Bräun erstraße Nr. 2 (Grabenhof) etablirten Engroshändlers in preußischer Steinkohle, Coaks und Brennholz, Herrrn Moriz S chüller jun., gehörte auch der Private Johann Weber, der Sohn des ehemaligen Pächters des Michaeler Bierhauses. Derselbe erschien vor Kurzem bei Herrn Schüller, um eine Bestellung aufzugeben. Geheimnißvoll fügte er aber hinzu, daß er vorher eine wichtige Mittheilung unter vier Augen zu machen habe. Der Chef führte seinen Kunden in sein Prioatcomptoir, wo derselbe sofort in leidenschaftlicher Weise erklärte, er könne seinen Kohlenbedarf weiterhin nur dann bei Herrn Schüller decken, wenn derselbe seine Buchhalterin, ein 19 bis 20jähriges Mädchen, entlasse. Auf die Frage, was denn das Mädchen angestellt habe, rief Weber: „Na hören Sie, das ist ja eine 'Jüdin! Wir Christen brauchen uns doch von den Jüdinnen nicht noch ausbeuten zu lassen und ihnen unser Geld an den Hals zu werfen. Die Jüdin muß aus dem Geschäft hinaus!" Nun war aber die Reihe, hitzig zu werden, an Herrn Schüller. Er erklärte ihm rundweg, daß das Mädchen für seinen bescheidenen Gehalt seine Arbeit zu voller Zufriedenheit verrichte. „Wenn Einer a^s diesem Geschäft sofort hinaus muß," schloß Herr Schüller, „so sind Sie es. Schauen Sie, daß Sie verduften, und lassen Sie sich hier nimmer blicken. Aber schnell, sonst helf ich Ihnen!" Und der edle Arier kratzte ab, so rasch als ihn seine Beine tragen konnten. Das Mädchen hatte die laut geführte Unterredung gehört und bat schluchzend um ihre Entlassung, um ihrem wackeren Chef nicht weiter zu schaden. Herr Schüller aber lachte sie einfach aus und nahm die Kündigung nicht an. Bravo! das ist einmal ein wackerer Mann, an dem sich Mancher ein Beispiel nehmen könnte! Wien. (Praktischer Antisemitismus.) Von der zunehmenden Verrohung der unteren Classen durch den Antisemitismus zeugt folgender Vorfall: Vor einigen Tagen kam eine alte jüdische Hausirerin in das Gasthaus „Zum. weißen Ochsen", X., Eugengasse, und bot daselbst ihre armselige Waare feil. Der Tischlermeister Stretina gab der Greisin unter dem johlenden Gelächter seiner Tischgenossen einen Stoß vor die Brust, daß sie rücklings zu Boden siel und beschimpfte sie in unflächigster Weise. Erst der Intervention des Wirthes und dem Eingreifen eines Friseurs, welcher die arme Frau wieder aufrichtete, gelang es, den rohen Gesellen zur Ruhe zu bringen. Der antisemitische Heldenmuth, der sich gegen wehrlose alte Frauen äußert, ist eine Culturblüthe, welche nur in Wien gedeiht. E. B. Wien. (Antisemitische Gefühlsrohheit.) Vergani's „Deutsches Bolksblatt" bringt in der Nummer vom 26. Jänner nachstehende Notiz: „(Jüdische Reclame.) Lola Beeth, die jüdischerseits so sehr bewunderte Künstlerin, lustwandelte Dienstag Nachmittags auf der Ringstraße. Plötzlich glitt sie aus, fiel nieder und mag sich hierbei einige blaue Flecken zugezogen haben, was ja auf gepstastertem Trottoir sehr leicht möglich und schon sehr vielen Leuten passirt ist. Die hiesigen Judenblätter nun leisten aus diesem Anlasse ganz Erstaunliches und theilen der Welt folgende sensationelle Details über die Geschichte mit: 1. Lola Beeth gleitet aus, fällt auf den rechten Arm und fühlt heftige Schmerzen. 2. Ein Regimentsarzt eilt ihr zu Hilfe und bringt sie mittelst Wagens in ihre Wohnung. 3. Der behandelnde Doctor Schnitzler constatirt eine Contusion am rechten Arme, und 4. Professor Albert's Bulletin lautet: Keine weitere Gefahr vorhanden! — Wirklich eine rührende Geschichte, die nur das eine Gute an sich hat, daß der Schluß recht tröstlich lautet. Die Erde kann sich also vorläufig ruhig weiter bewegen — Fräulein Lola Beeth ist gerettet!" Die Frage ist wohl gestattet: Kann es eine größere Gefühlsrqhheit geben, als die, welche sich in obiger Notiz documentirt. So tief kann thatsächlich nur der Antisemitismus sinken, um derartige rüde Pöbelhaftigkeit in aller Gemüthsruhe zu vollziehen. Auch der verkommenste Mensch — freilich darf er dabei nicht auch Antisemit sein — wird mit dem Verunglückten Mitgefühl empfinden. Nur Vergani und seiner Sippe ist es Vorbehalten geblieben, kannibalische Manieren und Sitten in dem gemüthlichen Wien einzusühren. Wien. (Israelitische Handelsreisende in Rußland.) Wie wir vor Kurzem berichteten, hat der Oesterreichischungarische Exportverein in einer Eingabe an das Ministerium des Aeußern auf die Thatsache hingewiesen, daß mehrere österreichische Handelsreisende israelitischer Confeffion, welche im Aufträge hiesiger Jndustriefirmen Rußland bereisen wollten, von der Polizeidirection in Warschau verhalten wurden, das Land sofort zu verlassen, ohne das Innere Rußlands betreten zu dürfen, und wurde oas Ministerium gebeten, bei der ruffischen Regierung dahin zu wirken, daß den österreichischen Staatsangehörigen ohne Unterschied der Confeffion der Aufenthalt in Rußland bewilligt werde. Hierauf hat nun das Vereinspräsidium vom genannten Ministerium eine vom 28. v. M. datirte Zuschrift erhalten, worin unter Anderem gesagt wird: .,Die Beschränkungen, welchen in Rußland der Eintritt und der Aufenthalt fremder Israeliten unterworfen sind, beruhen auf gesetzlichen Anordnungen. Ein vertragsmäßiger Anspruch darauf, daß diese Beschränkungen gegenüber Israeliten österreichisch-ungarischer Nationalität keine Anwendung finden sollen, vermag nicht erhoben zu werden. Die einschlägigen Bestimmungen des Artikels UH des Handelsvertrages mit Rußland vom 2./14. September 1860 (R.-G.-Bl. Nr. 270), wodurch die Freizügigkeit der beiderseitigen Staatsangehörigen gewährleistet wird, enthalten den Zusatz, daß die Beschränkungen, welche in den Staaten eines der rontrahirenden Theile hinsichtlich der Israeliten festgesetzt sind, gleicherweise auf die dem gleichen Glaubensbekenntnisse angehörigen Unterthanen des anderen Theiles Anwendung zu finden haben. Es ist hiebei kein Unterschied gemacht zwischen den Verfügungen, welche für inländische, und solchen, welche fiir ausländische Israeliten gelten, weshalb auch der Anwendung der in Ansehung der letzteren russischerseits auf die österreichischen und ungarischen Israeliten erlassenen Bestimmungen nicht entgegengetreren werden kann. Das Ministerium des Aeußern befindet sich daher nicht in der Lage, dem Einschreiten des geehrten Exportvereines Folge zu geben; es ist übrigens gerne bereit, wie dies auch bisher schon geschehen ist, in einzelnen Fällen von besonderer Rücksichts- Würdigkeit den Ansuchen um Bewilligung eines zeitlichen Aufenthaltes in Rußland seine Unterstützung bei der kaiserlich russischen Regierung nach Thunlichkeit angedeihen zu lassen." An die Verlesung der Zuschrift des Ministeriums des Aeußern an das Präsidium des Oesterreichisch-ungarischen Exportvereins knüpfte sich in der Plenarversammlung dieses Vereines eine längere, mitunter erregte Discusiion. Herr Ad. Pick bemerkte, er sei von der soeben vernommenen ^klärung des Ministeriums und namentlich von der bekanntgegebenen Zusatzbestimmung des Artikel Xlll in dem mit Rußland bestehenden Handelsverträge sehr schmerzlich überrascht worden, umsomehr, als ihm die Existenz der erwähnten Zusatzbestimmung nicht bekannt gewesen sei, und er richte daher an den Vorstand das dringende Ersuchen, derselbe möge im Namen des Vereins mit aller Energie dahin wirken, daß bei dem nächsten Abschlüsse eines Handelsvertrages zwischen Oesterreich-Ungarn und Rußland die bisher gesetzlich bestandenen Beschränkungen der Freizügigkeit von österreichisch-ungarischen Angehörigen israelitischer Confeffion einfür allemal aus der Welt geschafft werden. Herr F. Goldscheider, der sich obigem Ersuchen anschloß, glaubte mit Recht behaupten zu können, daß französische Handelsreisende israelitischer Confeffion sich in Rußland unbeanständet bewegen können. Nachdem noch Herr Pick sich dahin geäußert batte, es sei nöthig, vorzusorgen, daß auch bei dem Abschlüsse eines Handelsvertrages mit Rumänien eine die Freizügigkeit von Israeliten in Rumänien beschränkende Bestimmung in dem Vertrage keine Aufnahme finde, erklärte der Präsident Herr Franz Wilhelm, daß von Seite des Vorstandes in dieser Angelegenheit alles Mögliche geschehen und dieselbe in der nächsten Sitzung des Vorstandes zur Berathung gelangen werde. Wien. (Beleidigung eines Lehrers.) Derstädtische Volksschullehrer in Favoriten Herr Josef Knopf erhielt eines Tages von dem Vater eines seiner Schüler, einem Manne Namens Anton Kruder, eine Correspondenzkarte folgenden monströsen Inhaltes: „Wenn Du Dich noch einmal unterstehst, Du . . . bube, meinen Sohn zu strafen, so bekommst Du Schopfbeutler." Der Schreiber dieser Karte hatte sich unlängst vor dem Straftichter des Bezirksgerichtes Favoriten wegen