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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-02-02 · 5 (2.2.1894) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
5 (2.2.1894)
Date
1894-02-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 6 VeMrveichifche WochensÄpM Seite 83 semiten —wer zweifelt daran, daß es solche gibt? — in Heller Freude aufjauchzen, wenn er die Urtheilsgründe des Herrn Piskozub liest. So gründlich und so officiell ist es den „Juden" noch nie gesagt worden. Der Antisemitismus hat es nun documentarisch und gerichtsordnungsniäßig, daß „die jüdische Frechheit und Raffinirtheit alle Grenzen - der Geduld überschreiten und daß ein Jude, wenn er sich vergeht, harter gestraft werden muß als ein Arier, weil es Aufgabe der Justiz ist, auf solche Weise seine Gefährlichkeit gegenüber der andersgläubigen Bevölkerung zu markiren." Ernst Vergani jubelt über dieses Urtheil und wir finden das vollkommen begreiflich. Ein Mann von so ausgeprägtem Rechts- und Sittlichkeitsgesühl wie er, kann es nur mit Freude begrüßen, wenn endlich auch in der Rechtspflege jene erhabenen Grundsätze Geltung gewinnen, welche er Zeit seines Lebens und in jeder Lage, sei es als national-polnischer Agitator, sei es als deutsch-nationaler Bergwerksbesitzer mit Unterstützung Ofenheims, sei es endlich als clerical-antisemitisch - christlich - socialer Zeitungsherausgeber, bethätigt hat. Solange in Oesterreich solche Urtheile geschöpft werden, hat es Ernst Vergani noch nicht nothwendig, dem Rathe Schönerer's zu folgen und sich an den erstbesten Spiegelhaken aufzuhängen. „Eine unerhörte Denunciation" nennt Ernst Vergani die wenigen sachlichen Bemerkungen, die wir der wörtlichen Wiedergabe des Urtheiles vorausgeschickt haben. „Was hat denn", so fragt er mit jener kindlichen Raivetät, welche einem Vergani besonders gut zu Gesichte steht, „jener Richter so Furchtbares gesagt, das nicht Jeder, der nicht Jude ist, sofort unterschreiben könnte?" Es wäre lächerlich, seine Zeit damit zu verlieren, einen Ernst Vergani und Seinesgleichen die Ungeheuerlichkeit einer Sentenz begreiflich machen zu wollen, welche einen Angeklagten nur deshalb mit einer empfindlicheren Strafe belegt, weil er Jude ist. Der Antisemitismus lebt vom Unrecht und von der Gewalt. Das Beispiel Ungarns und Englands gibt Zeugniß davon, daß in einem Staate, wo Recht und Gesetz herrschen, der Antisemitismus keinen Boden findet. Jede Rechtsverletzung, jede Ausschreitung gegen das Gesetz, jede Mißachtung der Gerechtigkeit ist ein Triumph für den Antisemitismus! Ein Mensch wie Ernst Vergani und eine Zeitung wie die seinige wären in Ungarn und in England eine Unmöglichkeit. Bei uns gedeihen sie Beide ungestört und dürfen sich sogar noch auf die Zustimmung „aller Gebildeten" berufen. Bei uns ist es möglich, daß ein Ernst Vergani uns gegenüber auf „gesetzliche Bestimmung" pocht und das Stanislcmer Urtheil als Ausfluß wahrhafter richterlicher Unabhängigkeit bezeichnet. Die Unterscheidung in eine wahrhafte und eine nicht wahrhafte Unabhängigkeit des Richterstandes ist die eigenste Erfindung Ernst Vergani's und trägt den Stempel seines erhabenen Geistes. Man weiß, daß das erwähnte Urtheil einen Ehrenbeleidigungsproceß betrifft, in ' welchem sich vier Juden und fünf Christen als Kläger und Gegenkläger gegenüberstanden. In der Urteilsbegründung wird unter Anderem angeführt, daß die geklagten Juden, indem sie eine Gegenklage angestrengt hatten, „außerordentliche Schleichwege" betraten und sich sogar „um ihnen gewogene Zeugen bestrebten". Diese verblüffenden Wendungen in dem Urtheil des Herrn Gerichtsadjuncten Piskozub sind Herrn Ernst Vergani noch viel zu wenig. Er verstärkt ihre Wirkung, indem er den verurtheilten Juden nachsagt, daß sie sich um „förmliche falsche Zeugenaussagen" bewarben und daß sie „Zuchthaus-Candidaten" seien. Man bemerke wohl, wie verständnißinnig die Antisemiten von Stanislau und Wien einander in die Hände zu arbeiten wissen. In aller Welt wird ein Angeklagter bemüht sein, sich um Zeugen umzusehen, die ihm die Anklage entkräften helfen. Das ist auch im vorliegenden Falle geschehen, und obwohl das Urtheil von „außerordentlichen Schleichwegen" spricht, so wagt er es . dennoch nicht, diese.Entlastungszeugen als falsche Zeugen zu bezeichnen. Im „Deutschen Volksblatt" aber wird flugs von „förmlichen falschen Zeugenaussagen gesprochen und werden ehrliche Familienväter, deren Vorleben, wie selbst in diesem Urtheil sestgestellt ist, keinen Makelaufweist, zu Zuchthäuslern gestempelt, weil sie in einer Ehrenbeleidigungsklage den Kürzeren gezogen haben. „Die Judenschaft und deren Presse", schreibt Ernst V e r g an i, „hat gegen den Richter, dafür aber für den Zuchthau scandidaten Stellung genommen" und er fügt noch weiter hinzu: „Ob Zuchthäusler oder Börsenbaron — Jude ist Jude und bleibt Jude und hat ein Anrecht auf die Unterstützung seiner Stammes- und Glaubensgenossen. Für die Solidarität des Judenthums ist diese neueste Denunciation ein Exempel, das Bände spricht." Der Anwurf, daß das gesummte Judenthum sich mit Zuchthäuslern solidarisch fühlt, ist schließlich und endlich nicht das Aergste, was in Wien unter den Augen des Staatsanwaltes gegen die klaren Bestimmungen des § 302 Str.-G. — wir denunciren hier schon wieder, Herr Vergani! — den Juden nachgesagt worden ist. Man hat Schlimmeres geduldet und wir müssen trotz der Coalitionsära auch diese Schmähung geduldig hinnehmen.. Wir können das ja umso leichter, als die Unterstützung, von welcher Ernst Vergani spricht, zuweilen auch antisemitischen Gaunern zugute kommt, die jüdische Banken und Börsenbarone anschnorren. Was aber unseren Appell an den Justizminister betrifft, der angeblich den „gesetzlichen Bestimmungen nicht entspricht", so wiederholen wir denselben nicht nur, sondern wir ergänzen denselben noch durch eine zweite Frage: Wie lange wird es Se. Excellenz Graf Schönborn noch dulden, daß das „Deutsche Volksblatt" und andere antisemitischen Organe sich mit frecher Stirne über das Gesetz hinwegsetzen und eine staatlich anerkannte Religionsgesellschaft ungestraft mit Schmähungen besudeln? Wie lange wird die Staatsbehörde dem nichtswürdigen Treiben des antisemitischen Preßgelichters mit verschränkten Armen zufehen? Und wann endlich werden die liberalen Minister im Coalitionscabinet ihren Einfluß aufbieten, um der Judenhetze, die heute schwungvoller betrieben wird denn je, ein Ende zu machen? Die Juden Oesterreichs haben die Verheißung des Regierungsprogrammes, daß allen friedenstörenden Elementen rücksichtslos enlgegengetreten werden soll, mit frohen Hoffnungen begrüßt. Aber die Erfüllung dieser Verheißung läßt ziemlich lange auf sich warten. Zur Schächtfrage. Berlin, 28. Jänner 1894. Am Freitag Abend hielt Herr Professor D e m b o aus St. Petersburg in der physiologischen Gesellschaft über „die verschiedenen Schlachtmethoden" einen Vortrag, der die Resultate jahrelanger Studien auf diesem Gebiete in Rußland, Deutschland und der Schweiz zusammenfassend darstellte. Das Thema hatte insofern ein actuelles Interesse, als dabei in eingehender, sachgemäßer Weise auch das jüdische S ch äch ten der Thiere besprochen wurde, das im Augenblick zahlreichen Angriffen seitens der Antisemiten und auch einiger Thierschutzvereine ausgesetzt ist. Die qualvollsten und inhumansten Tödtungsarten, so führte der Vortragende aus, sind die mittelst Nackenstich und der Maske. Beim Mackenstich bleibt das Thier bei vollem Bewußtsein, wie eine zur Prüfung der Schlachtmethoden in Petersburg eingesetzte Commission, der er auch angehört hatte, durch wiederholte Versuche bewiesen .hat. Hunde und Ochsen fraßen nach dem Nackenstich noch ihnen, dargereichtes Futter; ja ein Hund war noch bei so klarem- Bewußtsein, daß er das Futter von einem Wärter, der ihn stets schlecht behandelt hatte, abwies, dagegen von einem anderen Wärter, der ihn gut behandelt hatte, annahrm Bei Anwendung der Maske waren durchschnittlich 4—5 Schläge erforderlich, ehe der Bolzen ins Gehirn eindrang und auch dann schwand das Bewußtsein noch nicht, da das Rückenmark, wie die von Professor Dembo gemachte Section erwies, absolut nicht verletzt war. Um eine Betäubung hervorzurufen,

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