Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 4 (26.1.1894)
- Date
- 1894-01-26
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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Nr. 4 Vesterretchtfche Wochenschrift «Seite 75 einen Rock mit langen Schößen und darüber um den Leib eine dreifarbige Schärpe, hinter welcher zwei Pistolen und ein Jagdmesser steckten, enge Beinkleider in den Stiefeln, diese selbst aus Ungefärbtem Leder; so waren die Mitglieder äußerlich von weitem kennbar. Dieses Corps wohnte in dem ehemaligen Gymnasialgebäude und der commandirende General Diöge theilte ihnen eine Militärwache vom 12 Mann zu und einige berittene Ordonnanzen zum Austragen der Depeschen. Die französischen Propagandisten fanden in Straßburg einen ziemlich vorgeschrittenen revolutionären Geist und für den unparteiischen Beobachter muß es eigenthümlich sein, zu hören, daß diese französischen Propagandisten die Führer der Revolution in Straßburg für Lumpen und diese wieder die Führer der Propaganda für Räuber hielten. Den ersten Platz unter den Elsäßer Revolutionisten nahm damals ein gewisser Eulogius Schneider, ein gewesener Geistlicher, geboren 1756 in dem Dorfe Wipfeld in Baiern, ein gelehrter Mann, ein, der vordem Professor der hebräischen Sprache in Augsburg und später des Griechischen in Bonn mar, ein entschiedener Anhänger der französischen Revolution. Er war darob in Deutschland verfolgt, ging nach Straßburg und wurde hier als liberaler Priester zum bischöflichen Bicar ernannt. Er war ein guter Prediger und seine Predigten im Dome zu Straßbmg, in denen er die Revolution und ihre Tendenzen mit beredten Worten pries, verhalfen ihm zu Popularität. Der erwachte Ehrgeiz machte ihn zu einem fanatischen Revolutionär, er wollte stets an der Spitze jeder revolutionären Bewegung stehen und der Radicalsten Einer sein. Im Jahre 1793 wurde er öffentlicher Ankläger des Revolutions-Tribunals in Straßburg. Der öffentliche Ankläger des Revolutions-Tribunals hatte damals das Schicksal aller Bewohner in seiner Hand, er war der Herr über Leben und Tod. Schneider schändete diese Stellung in jeder Beziehung und wurde bald ein rücksichtsloser Tyrann. Er war ein Lebemann, ein Freund lustiger Gesellschaften, reich besetzter Tafeln und ein besonderer Verehrer des weiblichen Geschlechtes, an sein priefterliches Gelübde hatte er schnell vergessen. Nachdem in der Stadt nichts mehr für ihn zu thun war, fuhr er von der Guillotine, dem Scharfrichter und einer bedeutenden Zahl von Schergen begleitet hinaus in Städte und Dörfer, legte hier den Bewohnern beliebige Steuern auf, manchmal spielte er sich wieder auf den Edelmüthigen hinaus. Einst kam er in ein Dorf, in welchem eben der freisinnige Geistliche Vorbereitungen zu seiner Verheiratung traf; sofort ließ er die Gnillotine aufstellen und gebot den Dorfbewohnern, der Braut eine gehörige Mitgift zusammen zu tragen. Alls Saint-Just und Lebas nach Straßburg kamen, war Schneider eben auf einer solchen Excursion in der Umgebung und führte in seiner Begleitung ein junges Weib, die er mit Hilfe der Guillotine erworben, und einen Troß weiblicher Bedienung mit sich. Schneiders Wirksamkeit erregte bereits hie und da Unzufriedenheit und Saint-Just säumte nicht, in dem längst verhaßten Menschen den wichtigsten Pfeiler der deutschen Revolutionspartei in Straßburg zu stürzen. Am 13. December, an einem Freitag, kehrte Schneider von seiner Excursion nach Straßburg siegesfroh zurück. Er hielt einen glänzenden Einzug in die Stadt auf einen von 6 Pferden gezogenen prächtigen Wagen, neben ihm saß seine junge Frau, der Wagen war von seinen Husaren umgeben, die an ihren Riemen Todtenköpfe aufgenäht hatten. Hinter ihm fuhr der Scharfrichter und hinter diesem kam die Guillotine. Die Propagandisten bewirkten es, daß sein Empfang seitens der Bevölkerung kein glänzender war. Am 14. aber wurde Schneider auf Befehl Saint-Just's gefangen genommen und Sonntag den 15. December stand er zwischen 2 Henkersknechten auf der Guillotine, welche auch als Pranger benützt wurde. Niemand bedauerte ihn, im Gegentheil, die Menge begaffte den blassen Mann mit ungeheuchelter Freude. Durch die Verurtheilung Schneidens hatte Saint-Just ein Meisterstück im deutschen Straßbmg ausgeführt. Die deutsche Partei zeugte einen Schneider, die französische machte diesen Wütherich unschädlich. Die französische Partei verpflichtete sich alle friedliebenden Bürger, durch ihre Energie imponirte sie und als nächste Folge dieses Schrittes war, daß die deutsche Sprache im Bürgerclub aufhörte und Jeder nur französisch sprach. Jetzt wurde der Auftrag Saint-Just's, den dieser vor einem Monate — 15. November 1793 — herausgegeben hatte, mit welchem die Straßburger Bürgerinnen aufgefordert wurden, die deutschen Moden abzulegen, da doch deren Herz französisch sei und gegen welchen vielfach remonstrirt wurde, viel lieber vollführt; denn es wurde in Straßburg modern, seiner französischen Gesinnung auch äußerlich Ausdruck zu geben. Die Verurtheilung des Wütherichs Schneider hielt aber keineswegs die revolutionäre Bewegung auf, die auch weiterhin von sich reden machte. Die nachfolgenden Urthecke des Revolutions-Tribunals geben den deutlichsten Beweis davon. Salomena Frensz wurde zu 1050 Livres Strafe verurtheilt, weil sie einen Krautkopf für 5 Sous verkaufte. Christian Flügel wurde an den Pranger gestellt, auf 6 Monate eingesperrt und zu einer Geldstrafe von 3000 Livres verurtheilt, weil er eine Leberwurst für 10 Sous verkaufte. Friedrich Braun mußte eine Strafe von 40.000 Livres erlegen, weil er für 1 Seidel Wein 1 Livre verlangte. Friedrich Engelbach wurde zu 5000 Livres Strafe und zur Deportation verurtheilt, weil er Schönschreibevorlagen am Lager hatte, die zur Verbreitung des monarchischen Gefühles beitragen konnten. Johann Friedrich Oesinger mußte 35.000 Livres Strafe bezahlen, wegen einer servilen Correspondenz mit einer deutschen Prinzessin Linange (vielleicht Leiningen, oder äs Ligne). Mathias Anselm wurde zum Tode verurtheilt und sein gesummtes Vermögen confiscirt, weil er gesagt hatte: Dieser Krieg wird nicht sobald beendet sein, wir werden den Feind noch bei uns sehen. Der Kürschner Schauer wurde verurtheilt und sein Haus demolirt, weil er den Werth der Assignaten herabgedrückt und dessen Tochter Margarethe öffentlich sagte: „Ein Assignat von 5 Livres gilt eigentlich soviel als 50 Sous (d. i. die Hälfte). Dorothea Franz wurde zur Strafe von 3000 Livres. 6 Monaten Gefängniß verurtheilt und vorher mußte sie 2 Stunden am Pranger stehen, weil sie 2 Krautköpfe für 20 Sous verkaufte und dadurch den Werth der Assignaten herabgesetzt hat. Anna Wolf von Rosenheim wurde zu 2 Stunden Pranger, 3 Monate Gefängniß und 3000 Livres Strafe verurtheilt, weil sie den Metzen Nüsse für 40 Livres verkauft und dadurch den Werth der nationalen Münze, d. i. der Assignaten, herabgesetzt hat. Josef Wolf, Hausierer aus Bis^ heim, verkaufte ein papierenes Geldtäschen für 15 Sous und ein Stück Seife für 10 Sous, dafür wurde er verurtheilt, vor die erste Reihe der Militärwache geführt zu werden, hier in der einen Hand das Stück Seife in der anderen das Geldtäschchen, auf welchem geschrieben stand: „Der Münzwucherer", zu halten. Ferner wurde er mit seiner Familie aus dem Lande verwiesen und mußte mindestens 20 Stunden von der Grenze entfernt wohnen. Die damaligen financiellen Verhältnisse der französischen Republik waren eine vorzügliche Ouelle verschiedener Uebertretungen, welche nach den bestehenden Gesetzen sehr strenge bestraft wurden. Dic Pariser Regierung gab für 1 Milliarde Assignaten heraus und dazu drakonische Gesetze zur Erhaltung des Nominalwerthes derselben. Von einem rechten Revolutionär wurde unbedingt verlangt, daß er nicht zweifle, es gelte eine Assignate 10 Livres, d. h. 10 Livres in Silber. Aus allem diesen ersehen wir, daß ein Bürger der. französischen Revolution zu Anfang des Jahres 1794 einen sechr schweren Stand hatte, wollte er nach Oben den Namen eines rechten Patrioten erwerben und besonders in Straßburg mußte er sich hüten, nicht als Deutscher zu gelten.