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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-01-26 · 4 (26.1.1894) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
4 (26.1.1894)
Date
1894-01-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 64 Vrsterreichische Wochenschrift Dir. 4 blos in den seltenen Ausnahmsfällen, wo Inden eine Gaunerei begehen, die Confeffion constatiren? Oder verbindet ihn mit dem arischen Verbrecherthum eine besondere Sympathie'? Aber wenn er den Juden Eins am Zeuge flicken will, so muß er doch künftighin in der Auswahl der übrigen Verbrecher-Chronik etwas vorsichtiger sein. Eine feierliche Abbitte des „Deutschen Volksblatt". Im Sommer vorigen Jahres veröffentlichte das „Wiener Jllustrirte Extrablatt" eine Notiz, in welcher wohlthätige Menschenfreunde von dem behandelnden christlichen Arzte Dr. Alois R u m b o l d zu milden Beiträgen für die im tiefen Elende lebende Familie des im VII. Bezirke in der Nenstistgasse 10 wohnhaften jüdischen Trödlers Moriz W i e n e r aufgefordert wurden. Diese Notiz nahm das „Deutsche Volksblatt" zur Veranlassung, Herrn Moriz Wiener als einen jüdischen Prosessionsbettler zu bezeichnen, dem das „Extrablatt" ansgesessen sei; Wiener sei gar nicht arm und krank, er beziehe sogar alljährlich eine Landwohnung, der Bettel sei überhaupt nur eine Speculation arbeitsscheuer Inden auf die Taschen mildthätiger Christen." Da diese Notiz die ohnedies sehr precäre Lage der armen jüdischen Familie noch verschlimmerte, indem viele sonst wohlwollende Elemente sich von derselben scheu zurückzogen, die Gassenjungen in der Nenstiftgasse aber den armen Leuten Beschimpfungen, wie „jüdisches Bettelvolk" n. dgl. in den Laden hineinriefen, so daß Frau Wiener sich kaum ans die Gaffe zu gehen traute, so wandte sich der arme Trödler mit der Bitte um Abhilfe an den Hof- und Gerichtsadvoeaten Dr. Oscar Hein. Derselbe zwang zunächst das „Deutsche Volksblatt" ans Grund des £ io des Preßgesctzes zur Aufnahme nachstehender Berichtigung: „Vs iü unwalir, daß Herr Tu. W i r n e r nicht vom Elende beimgesucht zu sein scheint, da er alljnprnc!) eine Landwvbnung bezieht. Wahr ist, das; Herr iU'. W i e u e r im tiefsten Elende lebt, das; er seit 3'/. Jahren laut ärztlichem Zeugnis; an einem schwere» chronischen Lnngenkatarrh leider und wegen erwiesener Armnlh einen Freiplatz für die Dauer von scch-r- Wochen im Spilale in Kierling erhielt. Es ist unwahr, daß die 17jährige Tochler das Fräulein spielt, das heißt nichts arbeitet. Wahr ist, daß die 18jährige Tochter des M. Wiener in einem Modesalon beschäftigt ist und Dasjenige, was sie durch ihrer Hände Arbeit verdient, znm Lebenslunerhaitc der Familie Wiener beisteuert. Es ist unwahr, daß Herr M. Wiener ein Profcssivnsbetller ist und daü die „Jllustrirte Harte" diese!» Profess ionsbettler ansgcsessen ist. Wehr ist, daß Herr Wiener lieber wochenlang in bstierer Avrh gehungert, als um ein Almosen gelnten hat und daß der denselben unentgeltlich behandelnde Tperati-nr Herr Tr. Anmbol-d ohne Wissen und Znrhnn des Herrn M. Wiener die Aotiz „Eine Familie im. Elende" dem „Jllnßr. Wiener Erlrablatte" zur Beröffentlichnng übergab." Dieser Berichtigung fügte jedoch das „Deutsche Volksblalt" nachstehenden Zusatz bei: „Wir bemerken zu dieser „Berichtigung", daß uns die berichtigte Mittheilung seitens einiger Bürger Neubaues zukam, deren Wahrheitsliebe außer allem Zweifel steht." Infolge dieses Beisatzes überreichte Dr. Hein die Ehrenbeleidigungskloge. Bei seiner Vernehmung erklärte der verantwortliche Redactenr des „Deutschen Volksblatt", daß er die incriminirte Notiz weder gelesen, noch zum Drucke befördert habe. Dr. Hein beantragte hierauf, sämmtliche Rcdactenre des „Deutschen Volksblatt" und den Herausgeber Berg an i als Zeugen darüber einzuvernehmen, wer der Verfasser der incriminirten Notiz sei. Alle erklärten unter Zeugenband, daß sie darüber nichts anzugeben wüßten. So sagte Herr Vergant, als Zeuge vernommen, aus: „Meine Umfrage bei den Redacteuren ergab, daß keiner derselben davon etwas wissen wollte, wieso die Notiz in das Blatt gekommen fei." (!) In der nach geschloffener Voruntersuchung von Dr. Hein überreichten Anklageschrift wurde auf diese Zeugenaussagen hingewiesen, durch welche die Verantwortung des verantwortlichen Redaeteurs widerlegt und ein indirecter Beweis für die Schuld desselben erbracht sei; denn, wenn alle andern Redacteure die incriminirte Notiz nicht verfaßt oder zum Drucke befördert hätten, dann müßte sie der verantwortliche Redactenr verfaßt oder zum Drucke befördert haben. „Ueberdies", so heißt es in der Anklageschrift „bildet die Verunglimpfung der Angehörigen jüdischer Confesfion notorisch den wichtigsten Bestandtheil der redaetionellen Thätigkeit des „Deutschen Volksblatt" und es ist daher anznnehmen, daß diesbezügliche Notizen der Redaetionseonferenz vorgelegt werden und zur Kenn trüg des verantwortlichen Redaeteurs gelangen müssen." Der von dem Vertheidiger des „Deutschen Volksblatt" gegen die Anklageschrift erhobene Einspruch wurde von dem k. k. Oberlandesgerichte zurückgewiesen und die Schwurgerichtsverhandlung für Montag den 22. d.. M. angeordnet. Vor Beginn derselben bemühte sich der Präsident, Landesgerichtsrath Doctor Gr an i chstätten einen Ausgleich zu Stande zu bringen. Dr. Hein stellte jedoch Namens des Klägers die kategorische Bedingung, daß eine von ihm verfaßte Ehrenerklärung durch den verantwortlichen Redactenr des „Deutschen Volksblatt" August Schreiber in öffentlicher Schwnrgerichtsverhandlnng abgegeben werden müsse. Thatsächlich wurde nach Auslosung der Geschwornen die Verhandlung eröffnet, die Geschwornen beeidigt und die Anklageschrift zur Verlesung gebracht. Sodann gab der verantwortliche Redactenr des „Deutschen Volksblatt" der gestellten Bedingung gemäß in öffentlicher Schwurgerichtsverhandlung, im Beisein des Moritz Wiener, vor dem versammelten Gerichtshöfe, den Geschwornen und dein zahlreich anwesenden Publicum eine Erklärung ab, in welcher es hieß: „Nachdem wir uns überzeugt haben, daß wir von unseren Gewährsmännern irre« geführt wurden und daß die gegen Moritz Wiener erhobenen Beschuldigungen vollständig unwahr sind, widerrufen wir dieselben ihrem ganzen Inhalte nach und sprechen unser Bedauern darüber aus, daß wir Herrn Moritz Wiener und seine Familie in ungerechtfertigter Weise beleidigt haben." Ueberdies hatte in einem schon vor der Verhandlung von dem Präsidenten ansgenommenen Protokolle das „Deutsche Volksblatt" sich verpflichtet, diese Ehrenerklärung in der nächsten Nummer, in der Rubrik „Tagesnenigkeiten" ohne jeden Beisatz zu veröffentlichen — was inzwischen bereits geschah — und dem Privatkläger die gerichtlich bestimmten Kosten zu bezahlen. Erst nach Uebernahme dieser Verpflichtungen und nach Abgabe obiger Erklärung seitens des „Deutschen Volksblatt" trat Dr. Hein von der Anklage zurück. Durch diese in der denkbar solennsten Form erfolgte Abbitte ist wohl im gegebenen Falle dem beleidigten, armen jüdischen Trödler eine Genngthnung geworden, lvie sie eclatant r nicht g-dacht werden kann. .Aber es wäre zu wünschen, daß in allen derartigen Fällen die Beleidiaten sich zu gleich kräftiger Abwehr anfraffen und daß sie, auch wenn sie arm sind, bei den jüdischen Anwälten eine ebenso energische Hilfe finden würden, wie dies hier der Fall war, weil nur ans diese Weise den antisemitischen Verleumdungen einigermaßen das Handwerk gelegt werden kann. Antisemitische Sittenrichter. Vorige Woche hat es dem antisemitischen Kampfhahn G r e g o r i g beliebt, zur Abwechslung wieder einmal über die Juden in rüdester und schamlosester Weise herznsallen, seeundirt von seinen antisemitischen Complieen im Gemeinderathssaale und unbehindert seitens des G emeindera t Hs-Prä sid iums. Den Gegenstand des Angriffes für diesen antiiemitischen Maulhelden bildete eigentlich die im Jahre 1892 in Wien stattgeftmdene internationale Musik - und Tbeateransstellnng, welcher die Antisemiten abhold waren, wie jedem andern Unternehmen, welches geeignet sein könnte, die im Niedergang begriffenen, wirthschastlichen Verhältnisse Wiens zu verbessern. Tie erwähnte Ausstellung begegnete jedoch den Sympathien Aller, welchen das Wohl und Wehe Wiens am Herzen liegt, insbesondere war es die Patronanz der edelherzigen und ideal angelegten Fürstin Panline Metternich, welche sich um die Prosperität der Exposition unleugbar die dankenswerthesten Verdienste erworben hat. Um den Besuch der Ausstellung im Hochsommer, in welchen die besser sitnirwn Einheimischen ans Dem Lande weilen und der Fremdenverkehr sehr mäßig ist, zu heben, wurden über Anregung der Patronesse Fürstin Metternich Corso-Abende nach italienischer Manier inseenirt. Diese Abende waren nicht nur von den weiteren Bevölkerungskreisen, sondern auch vom allerhöchsten Hose und der höchsten und hohen Aristokratie, der Generalität und der Beamtenhierarchie frequentirt. Ganze Brigaden uniformirter und civiler Wachmannschaft unter Leitung bewährter Oberbeamter der Sicherheitspolizei waren aufgeboten, um die Ordnung aufrechtznerhalten und es fand sich auch thatsächlich keine Veranlassung, einzuschreiten. Nur der Antisemiten-Cato Gregorig weiß von allerhand Obscönitäten zu berichten, welche sich an diesen Corso-Abenden zugetragen haben sollen und natürlich sollen dabei die jüdischen „Jnsecten"-Buben die Karnickel gebildet haben.

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