Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 3 (19.1.1894)
- Date
- 1894-01-19
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3021007-3021011--03152-3027275- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 3 VestrrrekWrtze Wortzenptzrifl Seite 49 kann ich Dir antworten: Verkauf es um jeden Preis und kannst Du das nicht, so lass' es leer stehen. — Scroba: .Auf einer höheren Fläche soll man sich anbauen, denn diese wird von Luftzügen durchschnitten, welche alles Schädliche, was in die Atmosphäre eindringt, wieder verwehen.Gesund ist auch deshalb eine solche Lage, weil die kleinen Thier che n, die sich etwa in der Nähe erzeugen und in der Luft fliegen, entweder fortgeweht werden oder durch die Trockenheit bald umkommen. Aus dem Citirten ist zu ersehen, daß Varro von den „Thierchen" durchaus nicht im hypothetischen Sinne spricht, so daß man zu glauben berechtigt ist, daß zu seiner Zeit die Annahme, Mikroorganismen seien die Erreger vieler Krankheiten, -eine allgemein verbreitete und acceptirte war. Interessant ist die Bemerkung, die „Thierchen" gehen in der Trockenheit zu Grunde, weil sie mit der von Rob. Koch gefundenen Thatsache über das gleiche Verhalten der Cholerabacillen übereinstimmt. Wir kommen nun zur Bibel und zum Talmud. Die Bibel. Wie verhalten sich die hygienischen Maßregeln der Bibel vor dem Richterstuhle der Wissenschaft? Haben sie auch heute noch einen Werth, eine Berechtigung? Man kann diese Frage im Großen und Ganzen bejahen, nur muß man sie bei der Prüfung auf ihren hygienischen Gehall ihrer religiösen Hülle entkleiden. Die sanitären Maßnahmen der Bibel sind: Speisegesetze, Reinigung, Jsolirung, Verbot der Ehe unter nahen Blutsverwandten, Circumcision, Sabbathfeier. Speisegesetze. Als hätte unser großer Gesetzgeber geahnt, daß seine späten Urenkel durch die infame Beschuldigung des Blutgenusses zu Ritualzwecken einst unendliches Weh und Leid zu erdulden haben werden, hat er das Verbot des Blutgenusses zu wiederholten Malen eingeschärft. „Fleisch mit seinem Leben, seinem Blute sollt ihr nicht essen." 1. B. M. 9. 4. Dieses Verbot wird auch dahin gedeutet, daß man einem lebenden Thiere kein Stück Fleisch aus dem Leibe schneiden soll, um cs zu essen, wie das bei anderen Völkern häufig vorgekommen ist. Bruce war Zeuge eines solchen Verfahrens. Das Thier wurde niedergeworfen, ein Stück Fleisch demselben ausgeschnitten, dann wurde die Haut mit Nadeln zusammengeheftet, die Naht mit Mist verklebt und das Thier weitergetrieben. Diese Procedur wurde wiederholt, bis das Thier getödtet wurde. Wahrscheinlich, sagt Friedreich, hat Moses dieses Gesetz erlassen, weil er, der überhaupt Mitleid und Schonung gegen die Thiere befahl, die Israeliten von der Nachahmung dieses grausamen Gebrauches, der auch zu Grausamkeiten gegen Menschen verleiten kann, abhalten wollte. Das Verbot des Blutgenusses wird klar und deutlich an 5 Stellen der Bibel wiederholt und auch motivirt: „Denn das-Blut ist die Seele". Im ganzen Alterthum herrschte die Ansicht, daß das Blut der Sitz der Seele sei. Die Idee, daß das Blut ein ganz besonderer Saft sei, drückt sich auch im Sprachgebrauche aus. Man sagt: blutdürstig, blutgierig, bluttrunken, das Blut wallt, das Blut kocht, mit Blut verschreibt man sich dem Teufel rc. Vom medicinischen Standpunkte kann man dem Blute keine solche Rolle beimessen. Man kann bekanntlich einem Menschen eine beträchtliche Menge Blut entziehen, ohne daß die Seele entfleucht, das Leben entflieht, während die Verletzung oder Zerstörung gewisser sehr kleiner Th eile des Gehirnes oder Rückenmarkes den sofortigen Tod herbeiführen. Läßt sich das Verbot von rein hygienischem Standpunkte rechtfertigen? Gewiß. Nach Formstecher schrieb man dem Genüsse des Blutes eine directe Einwirkung auf den moralischen Charakter des Menschen zu, indem man die Erfahrung machte, daß nur diejenigen Thiere zu wahren Hausthieren sich zähmen lassen, die sich von Vegetabilien nähren, daß dagegen jene, welche ihre Nahrung ausschließlich aus dem Animalischen nehmen, trotz aller Cultur eine gewisse Wildheit nicht ablegen können. M o m b e r t (1828) findet in dem Verbote, Blut zu essen, nur einen sanitären Zweck. „Das Blut, sagt er, ist sehralkalisch, enthält viele Salze und zersetzt sich sehr schnell. Der Genuß desselben mußte daher besonders in heißen Ländern schädlich wirken. Schon bei uns verdirbt das Blut leicht und gibt in den Blutwürsten zur Entwicklung des Wurstgiftes nächst dem Fette die Hauptveranlassung. Z Als zu Kaiser Le o's Zeiten Blut in alle Gerichte zu mischen Mode wurde, da entstanden so viele Krankheiten, namentlich Ausschläge, daß der Kaiser das Blutessen bei Staupenschlag, Einziehung der Güter und Landesverweisung verbot. Nach Valerius Mapimns hat sich Themistokles mit einem Becher voll frischem Blute vor dem Altar vergiftet. Heute weiß man, daß in faulenden, zersetzten Substanzen Stoffe sich ausscheiden, die eminent giftig wirken, man nennt sie Ptomaine. _ (Fortsetzung folgt). Stimmen aus dem Publicum. Geehrter Herr Redacteur! In der letzten Nummer ihres geschätzten Blattes brachten Sie eine mich betreffende Notiz, um deren Richtigstellung ich bitte. Infolge mehrfacher Veranlassung habe ich einen meiner Praktikanten am 24. December v. I. aus meinem Geschäfte entlassen; vor Ilebergabe des Zeugnisses erfuhr ich jedoch von derTrafikcassierin. IL, Praterstraße 11, daß derselbe auf meinen Namen Briefmarken bei ihr aus Borg genommen hatte. Ich bemerkte ihr sofort, daß sie wissen müsse, daß ich nicht schuldig zu bleiben pflege, vielmehr die geholten Briefmarken allzeit sofort bezahle, und bedauerte noch ihr gegenüber, dem besagten Praktikanten schon sein kleines Monatsgeld auszesolgt zu haben, da mir aber diese arme Cassierin ob ihres empfindlichen Verlustes leid war, gab ich auf ihre Bitte das Versprechen, durch Versuch der Rückhaltung des Zeugnisses diesen leichtsinnigen Burschen zur Zahlung dieser restlichen 2 fl. 50 kr. zu veranlassen. Diese 2 ft. 50 kr. für denselben nochmals zu bezahlen, hatte ich, theils aus principiellen Gründen gegenüber ähnlichem Leichtsinne und theils wegen dessen schon früher begangenen Unregelmäßigkeiten keinen Grund. Als sich nun dieser Junge wegen des Zeugnisses meldete, wies ich ihn an, zuvor von der Cassierin, welche Beschlag auf das Zeugniß gelegt, auch deren Zustimmung einzuholen, worauf der Knabe sich entfernte, bald aber darauf mit einem fremden Herrn, welcher sich als Herr Reimann vorstellte, in mein Bureau zurückkehrte und über.diesen Zwischenfall von meinem Personale Aufklärung wünschte, was auch bereitwilligst erfolgt ist, wobei diesem Herrn Reimann, der diese 2 fl. 50 kr. für den Knaben in meinem Bureau erlegen wollte, sofort bedeutet wurde, daß dieses Geld nicht uns, sondern dem armen Mädchen gehöre und in der Trafik zu ordnen sei, allein nachträglich erfuhr ich, daß Herr Reimann ohne mein Wissen und Willen an meinen Oberbuchhalter diese 2 fl. 50 kr. behufs Abfuhr an dieses Mädchen trotzdem übergab und das Zeugniß, welches ich inzwischen an meinen Oberbuchhalter behufs Aushändigung gab, auch aushändigte. Wenn Herr Reimann, den ich nicht kenne, es für gut fand, auf die bloßen Erzählungen dieses Jungen, den wohl ich. nicht aber er kannte, schlankweg einzugehen, ist dies allerdings seine Sache; eine gründlichere, ruhigere Information hätte ihn wohl bester belehrt und der zeitraubenden Mühe des „Eingesendet" sicherlich überhoben. Ich für meinen Theil erkläre übrigens, mich auf die Richtigstellung des Sachverhaltes zu beschränken und von jeder Polemik abzusehen. Das Bewußtsein, mit Wissen nie im Leben Jemandem noch Unrecht gethan zu haben und würdigen Armen vielleicht über meine Kräfte, gleichwie noch jedem Bittsteller entsprechend ausgeholfen zu haben — genügt mir. Hochachtend Wien, am 8. Jänner 1894. F. A. Wasservogel.