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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-01-12 · 2 (12.1.1894) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
2 (12.1.1894)
Date
1894-01-12
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 32 Vrstrrrrdtzlptzr Wochrnfttzrip Nr. 2 die beiden Schwiegersöhne des Cers-Beer, Alexander Seligmann, den Helden dieser Begebenheit, und Wolf Löwi aufnehmen müsse. Cerf-Beer verstand es, an seinem Vortheile auch andere Glaubensgenossen theilnehmen zu lassen. Wie wir in einem bei Decker in Colmar im Jahre 1785 erschienenen Werke: 1/ Etat des Juifs de la province d’ Alsace (Verzeichniß der Juden im Elsaß) lesen, waren damals in Straßburg 68 Personen jüdischen Glaubens, die alle als Diener unter verschiedenen Titeln, zur Familie Cerf-Beers gehörig, bezeichnet sind. Die Juden waren aber bei der dortigen bäuerlichen Bevölkerung, auch bei der städtischen wenig beliebt. Der Bauer haßte den Juden, weil er sich durch ihn betrogen glaubte beim Ein- und Verkaufe des Viehes und die verschiedensten unglaublichen Vomrtheile waren noch nicht aus dem Volke geschwunden. Die Fabeln von getödteten kacholischen Kindern spukten noch in den Köpfen einer abergläubischen Bevölkerung hier — wie anderswo. — Im December 1778 entstand im Elsaß ein Aufruhr gegen die Juden und selbst 1789 wurden noch die Juden im Elsaß verfolgt und gequält von einem fanatisirten Pöbel, wie dies im April 1848 auch in Prag . . u. s. w. vorgekommen war. Als im Frühjahre des Jahres 1789 infolge der Ausschreibung der Wahlen in die allgemeine Versammlung der Reichsstände (etats generaux) überall eine freie Bewegung entstand, als es sich in den Landern und Provinzen der ehemaligen französischen Föderativstaaten um die Zusammenstellung der Wünsche und Beschwerden (les Cahiers) im Elsaß in Bezug aus die Juden handelte, standen zwei Parteien einander schroff gegenüber. Die eine verlangte die vollständige politische und sociale Emancipation der Juden und Christen, die andere wollte unter keiner Bedingung von einem solchen Schritte in Bezug auf die Juden wissen, die sie als ein fremdes Volk betrachteten und von deren Assimilation sie nur unglückselige Folgen auf die Moral und die öffentliche Sicherheit prophezeiten. Die letztere Partei siegte und im XV. Artikel des Verzeichnisses der Beschwerden und Wünsche des dritten Standes — d. i. des bürgerlichen — der Stadt Straßburg wird verlangt: daß keine Person jüdischen Bekenntnisses unter keiner Bedingung das Recht, in der Stadt wohnen zu dürfen, erwerben dürfe, und daß auch sogar Cerf-B e er sammt seiner großen Familie die Stadt verlassen solle. Ein gewiffer P f l i e g e r veröffentlichte seinerzeit einige Broschüren gegen die Juden, in welchen er allen alten Kohl wieder aufwärmte. Am 8. April 1790 sandte noch die freisinnige Stadwertretung der Stadt Straßburg, mit dem Bürgermeister Dietrich an der Spitze, dem Präsidenten der Nationalversammlung einen Protest gegen die Aufnahme der Juden in das Wählerverzeichniß. In der Nationalversammlung wurde die Emancipation der Juden als eine sehr heikle Frage betrachtet, denn als dieselbe am 24. December 1789 decretirte, daß Akatholiken zu allen Aemtern zugelassen werden können, wurde ausdrücklich bestimmt, daß die Nationalversammlung nicht beabsichtige, etwas in Beziehung auf die Juden zu verordnen (ne rieu vouloir prejuger relatiyment aux Juifs). Im Laufe der Debatte sprach sich der Deputirte vom Elsaß, Rewbell — ein Advocat aus Colmar — einer der späteren fünf, Direktoren j,ahin aus: Den Juden im Elsaß bürgerliche Rechte gewähren — wäre so viel — als ihr Todesurtheil aussprechen. Erst am 28. Juli 1790 decretirte die Nationalversammlung die vollständige sociale und politische Emancipation der Juden aus dem südlichen Frankreich — der sogenannten spanischen und portugiesischen — und knapp am Schluffe, den vorletzten Tag vor chrer Auflösung, den 29. September 1791, daß dies Decret auch für die sogenannten deutschen Juden gelten solle. Allein diese Decrete vermochten nicht die Animosität der Franzosen gegenüber den Juden so schnell zu verwischen und ein freundliches Verhältniß zwischen Beiden herzustellen. Die reichen Juden hatten unter der Verfolgung des Pöbels auch pater noch genug zu leiden. s Alexander S e l i g m a n n war, wie oben erwähnt wurde, der Schwiegersohn des reichen Straßburger Banquiers Cerf- Beer, dessen Tochter Rebekka er zur Frau hatte. Cerf-Beer hatte, wie aus dem angeführten Verzeichnisse der Juden im Elsaß ersichtlich ist, 6 Kinder, 2 Söhne und 4 Töchter, und galt damals als ein sehr reicher Mann, denn zu seiner Familie gehörig werden angeführt 1 Hauslehrer, 1 Secretär, 1 Schreiber und 5 Personen beiderlei Geschlechtes als anderweitige Bedienung. Seligmann war Besitzer einer Tabakfabrik in Straßburg und einer Tuchfabrik in Cernay im oberen Elsaß. Zu Beginn der Revolution war er mehrfacher Millionär. Als 1789 der revolutionäre Geist im Elsaß sich zu regen begann, huldigte Seligmann auch dieser Strömung, und als die Nationalversammlung 1790 decretirte, es habe jeder Franzose ein Viertel seines Jahreseinkommens in die Staatskasse als patriotische Steuer (contribution patriotique) abzuführen, kam er auch diesem Befehle nach, wenn er auch — der mehrfache Millionär — seinem Patriotismus mit 3040 Livres Genüge zu thun glaubte. Die Juden im Elsaß hatten wohl bisher wenig Grund, patriotische Franzosen zu sein, denn der Franzose wollte sie trotz Decrete und Gesetze nicht als gleichberechtigte Bürger betrachten. Die gesetzgebende Körperschaft beschloß zwar am 13. November 1791, daß die Juden das active und passive Wahlrecht genießen sollten, allein der Departemental-Vorstand in Straßburg brauchte 6 Wochen Zeit zur Ueberlegung, bevor er das Gesetz am 27. December in beiden Sprachen, deutsch und französisch, im Departement Unter-Rhein promulgiren ließ, und die Straßburger Einwohnerschaft wollte keinen Juden als Wähler zulassen, geschweige, daß er sich als Candidat vorstellen durfte. Als im April 1792 die Kriegserklärung an Deutschland erfolgt war, wurden auch neue Steuern unter diversen Namen ausgeschrieben. Alexander Seligmann erlegte 1036 Livres Kriegscontribution, dann 3000 Livres zur Unterstützung jener armen Eltern, deren Söhne als Freiwillige zur Armee gegangen waren und 240 Livres zur vollen Ausrüstung eines Freiwilligen. Ob aus Patriotismus, ob aus Furcht vor den Jakobinern, das wissen wir nicht, allein er erlegte ferner 300 Livres in die Casse des Clubs der Jakobiner, dann fernere 102 Livres zur Ausrüstung eines Jakobiner-Freiwilligen und versicherte demselben eine Jahresrente von 300 Livres, wenn er infolge des Krieges erwerbsunfähig werden sollte. Aber damit war noch lange nicht das Unglück erschöpft, das S e l i g m a n n treffen sollte. Es kam der 10. August 1792 (Sturm auf das königliche Schloß, die Tuilerien in Paris, Gefangennahme der königlichen Familie und damit factisches Ende des Königthumes, die erste Commune in Paris), es kam das Hinschlachten der politischen Häftlinge in Paris in den ersten Septembertagen, während die Pariser ihre Deputaten in den National - Convent wählten, es kam mit einem Worte jene Zeit der französischen Revolution, die alles Bisherige zu Schanden machte und das eigentliche Ziel war somit vereitelt. Es begann die eigentliche Schreckensherrschaft in Frankreich — die eigentlich Pöbelherrschaft genannt zu werden verdiente. Das Wort Pöbel soll hier weniger die Armen, auch nicht das moderne Proletariat — sondern den wirklichen Pöbel, d. i. den Auswurf jener schändlichen Elemente aus allen Kreisen der Gesellschaft, den adeligen, bürgerlichen und bäuerlichen Pöbel bezeichnen. Auch in Straßburg machte sich diese Pöbelherrschaft breit. Jeder, der einiges Vermögen besaß, wurde als Aristokrat proclamirt, und was von diesen Aristokraten erpreßt wurde, verschwand in den Taschen dieser beutegierigen Meute. War es schon unangenehm, ein reicher Mann überhaupt, so war es noch viel unangenehmer ein reicher Jude zu sein. Alexander Seligmann hinterließ zwar keine genauen Aufzeichnungen darüber, was er in jener Zeit auszustehen hatte, allein jede Ausgabe, die ihn diese Bewegung verursachte, ist

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