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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-01-12 · 2 (12.1.1894) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
2 (12.1.1894)
Date
1894-01-12
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. S Orstrrreirhifchr Wochenschrift Seite 27 Der Thäter wurde nächsten Tag festgenommen und dem Kreisgerichte eingeliefert, die Schuldfragen von den Geschwornen einstimmig bejaht und derselbe zu zwölf Jahren mit Fasten verschärftem, schweren Kerker verurtheilt. Schreiber dieser Zeilen, der als einziger Jude der Jury angehörte, kann mit Befriedigung constatiren, daß der Heldenmuth seines Glaubensgenossen sowohl von allen Mitgliedern der Jury als auch von dem zahlreich anwesenden Auditorium allgemein bewundert wurde. Budapest, 8. Jänner. (Eine Drohung mit der Judenhetze). Mit Bezug auf die Meldung einiger Blätter, daß die Socialisten gelegentlich der in Budapest abzuhaltenden Katholiken-Versammlung gegen dieselbe demonstriren wollen, verlangt das clericale Organ „Magyar Allam", daß die Regierung diese freie Versammlung der constitutionellen Katholiken Ungarns schützen solle. Wenn aber die Demonstrationen erfolgen sollten, so würde das beweisen, daß die Regierung den kirchenpolitischen Kampf auf die Straße verpflanzen wolle; allein auch hierauf hätten die Katholiken eine Antwort. „Für welche Demonstration immer", so schreibt das clericale Blatt, „machen wir die Israeliten verantwortlich, denn sie sind die Führer der Socialisten, sie führen den Krieg gegen uns in der Presse. Wenn wir daher angegriffen werden, so wird dies uns als Zeichen dienen, daß am Vorabende des St. Vincentiustages, das ist am 21. Jänner, in jedem Dorfe des Landes auf einmal Demonstrationen gegen die einzige bewegende Kraft des heutigen Religionskampfes, gegen die Juden, und zwar nicht vereinzelt, sondern auf einmal beginnen sollen. Das ungarische Volk hat noch nicht das Lied von 1883 vergessen und wird einen Modus dafür finden, daß nun an Stelle der Kirchenpolitik wieder die Judenfrage auf die Tagesordnung komme. In dieser Frage wird jeder Christ eines Sinnes sein. Das ist unsere Antwort, das unser Ultimatum." Berlin. Die Geschäftsantisemiten haben eine besondere Theorie und eine besondere Praxis. In der Theorie sind sie arbeiterfreundlich, schimpfen über die Ausbeutung des Volkes durch die Geschäftsleute, die in diesem Falle bei ihnen immer Juden sind, und in der Praxis suchen sie sich auf alle mögliche Weise zu bereichern, hierbei vor den schändlichsten Mitteln nicht zurückschreckend. Wie schlecht die.geringwerthigeren dieser Leute sein müssen, ersieht man daraus, daß sogar einer der E d e l st e n der antisemitischen Nation, der aus reiner christlicher Liebe einen „Christlich-deutschen Bazar" in Berlin eröffnet hat, dem „Verband der Geschäftsdien er, Packer und Berufsgenossen" Grund zu scharfen Klagen gegeben hat. Der Cassier Grauer führte auf der Generalversammlung folgenden Fall an: Der Inhaber oes „Christlich-deutschen Bazars" am Spittelinarkt suchte kur; vor Weihnachten einen Hausdiener, der gleichzeitig den Verkauf der auf der Straße ausgestellten Waaren beaufsichtigen sollte. Der in Aussicht gestellte Lohn betrug 13 Mark. Als dem Geschäftsinhaber entgegengehalten wurde, daß der geringste ortsübliche Lohnsatz 15 Mark betrage, meinte er, er könne nicht so viel zahlen, „denn er müsse billiger arbeiten als dir Juden!" Auf Deutsch: einen größeren Profit machen, und darum nennt sich die Handlung „Christlich-deutscher Bazar". Vacha, I. Jänner. Der Kaufmann Sal. Rothschild in Völkershausen wurde am 15. November 1893 vorn Großherzoglicheu Schöffengerichte Vacha unter Vorsitz des Herrn Ober-Amtsrichters Trautvetter zu einer Gefängnißstrafe von 14 Tagen und sämmtlichen Kosten verurtheilt, weil er am 29. Juli 1893 in der Lückert'schen Gastwirthschaft zu Völkershausen den Gasthalter ersucht hatte, ein gerade aufliegendes Blättchen, genannt „Thüringer Landbote", zu entfernen, weil in demselben „Lügen stehen und der Redacteur des genannten, in Arnstadt erscheinenden Blättchens nicht aus dem Gefängnisse herauskomme." Der letztgenannte Redacteur, Gottesleben, hatte hierauf die Privatklage wegen verleumderischer Beleidigung nach 187 und 188 erhoben und vertrat dieselbe in obengenannter Schösfettgerichtsverhandlung, worauf der Angeklagte Rothschild zu obgenannter Freiheitsstrafe verurtheilt wurde, obzwar er gebeten hatte, ihm den ß 193 (Wahrnehmung berechtigter Interessen) zu Gute kommen zu lassen. In den Uriheilsgründen war ausgeführt, das großherzogliche Schöffengericht habe deshalb auf eine Freiheitsstrafe erkannt, weil eine Geldstrafe den Angeklagten Rothschild doch nicht treffe, denn diese würde „von der Gesammtheit der Juden gemeinschaftlich getragen" werden. Gegen voriges Urtheil legte Rothschild Berufung ein, und stand zweitinstanzlicher Termin am 28. December 1893 vor großherzoglichem Landgerichte Eisenach. Hier vertrat der Privatkläger Gottesleben persönlich wieder die Anklage und bat in langer, weitschweifiger Rede, in deren Verlaut, er sich alsein von den Juden gehetztes, in einem Kesseltreiben befindliches Wild bezeichnete, mindestens um Aufrechterhaltung des erstinstanzlichen Urtheils, da er im Drange seiner vielen Geschäfte es versäumt habe, ebenfalls Berufung anzumelden. Insbesondere aber richteten sich seine Ausführungen dahin, daß ihm (dem Privatkläger) nicht nur seine gefammten Baarauslagen sondern auch seine Zeitversäumnitz vom Beklagten vergütet würden, denn seine Zeit sei sehr kostbar und jeder Augenblick von seiner redactionellen und agitatorischen Thätigkeit in Anspruch genommen. Allein der hohe Gerichtshof entsprach dem nicht, denn unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urtheils belegte es den Angeklagten nach ß 186 wegen übler Nachrede mit einer Geldstrafe von 50 Mark und die Hälfte der Kosten der zweiten Instanz, während die andere Hälfte derselben dem Privatkläger zur Last fielen. Die Urtheilsgründe führen aus, daß dem Angeklagten in Anbetracht des gegen die Juden so sehr verhetzenden Tones der Zeitung des p. Gottesleben allerdings der § 193 zu Gute komme und daß namentlich die Gründe der ersten Instanz, daß eine Geldstrafe von der Judenschaft in ihrer Gesammtheit getragen würde, vollständig haltlos seien und die Berufsinstanz sich denselben nicht anschlietzen könne, vielmehr das Vergehen des Beklagten mit einer Strafe von 50 Mark hinlänglich geahndet sei. Vertheidiger des Angeklagten war Herr Rechtsanwalt Pfeiffer, Eisenach. Der vorstehende Fall zeigt zunächst daß es sich empfiehlt, mit Ruhe und Besonnenheit den antisemitischen Hetzern zu begegnen. Ferner ersehen wir. daß ein Oberamtsrichter zur Begründung seines überaus harten Urtheils. das die hiesige Strafkammer erfreulicher Weise nach Gebühr corrigirt hat, Redewendungen gebrauchte, die in antisemitischen Kreisen gang und gäbe sein mögen und die von diesen Bethörten und Verhetzten vielleicht geglaubt werden, Auch hier hat daS Eisenacher Gericht die bessernde Hand angelegt und die Begründung des Bachaer Richters, die wir sehr bedenklich finden müssen, „als vollständig haltlos" bezeichnet. Dresden, 1. Jänner. Ein eifriges Mitglied des antisemitischen Vereins, Lieutenant a. D. Winter in Görlitz, ist unter dem Verdacht, ein Sittlichkeitsverbrechen begangen zu haben, verhaflet worden. Belastend für ihn sind die Aussagen mehrerer Schulmädchen, auf deren Anzeige hin die Criminalpolizei vorgegangen ist. Hamburg, 2. Jänner. Dieser Tage hatte sich der mehrfach wegen Diebstahls zuletzt mit vier Jahren Zuchthaus bestrafte Diener Joachim Detlef Ludwig Rath vor der Strafkammer des Landgerichts zu verantworten. Rath ist. nämlich nicht nur Einbrecher von Profession, sondern er ist auch, wie aus den in seinem Besitz Vorgefundenen Papieren ersichtlich, Mitglied und eifriger Agitator des antisemitischen Wahlvereins. Man dürfte nun eigentlich wohl erwarten, daß Rath sich in letzterer Eigenschaft hauptsächlich Semiten zu Opfern seiner diebischen Gelüste auswählen würde; der Angeklagte bewies jedoch in Bezug auf Diebstähle eine außerordentliche Toleranz, indem er besonders gute Deutsche bevorzugte. Er führte seine Strafthaten hauptsächlich Sonntags aus. und zwar in Wohnungen, von denen er wußte, daß ihre Bewohner sich auf Ausflügen befanden. Er öffnete dann die Etagenthüren mittelst Nachschlüssels oder Stemmeisen und stahl Gold- und Silbersachen, sowie Sparkaffenbücher. Besonders charakteristisch ist ein bei einem Kaufmann am Alsterglacis ausgeführter Einbruch, woselbst dem Rath Silbersachen im Werthe von 500 Mark in die Hände fielen. Hier fühlte er sich bewogen, neben der Thätigkeit eines Einbrechers auch , die eines antisemitischen Agitators zu entwickeln. Beim Verlassen des Feldes seiner verbrecherischen Thätigkeit, drückte er nämlich mit einem Stempel die Worte „Hütet Euch vor Juden" an die Hausthüre des Kaufmannes. Die Strafkammer erachtete Rath sechs schwerer Diebstähle für schuldig und verurtheilte ihn zu einer Zuchthausstrafe von sieben Jahren, Ehrverlust auf gleiche Dauer und Zuläffigkeit der Polizeiaufsicht. Der Staatsanwalt hatte neun Jahre Zuchthaus und zehn Jahre Ehrverlust beantragt. Genua. Die israelitische Wohlthätigkeitsgesellschaft hier hat soeben ihren Jahresbericht erscheinen lassen und aus Pietät für ihren Gründer und Präsidenten Adolf Bingen den Namen des Vereines in »Societa. di Beneticenza Israelitiea Adolfo Bingen« umgewandelt. Signor Adolfo Bingen hatte sich mit so viel Liebe und Interesse des Vereines angenommen, ihn so sehr gefördert, daß er diese Ehre wohl verdiente. Merkwürdigerweise erlitt er bei einer Sitzung des Vereines einen Schlaganfall und hauchte dort mit einem letzten Segenswunsch für denselben sein Leben aus. Paris. Wieder hat einer unserer Glaubensgenossen von der französischen Akademie der schönen Künste einen Preis davongetragen, um den sich auch viele Christen bewarben. Es ist dies der Rossini-Preis, welcher entweder für eine poetische beste Arbeit oder auch für ein Tonstück verliehen wird. Ein solches war es nun, mit dem Herr H i r s ch m a n n den Preis errang. Der bekannte französische Musik-Kritiker Francisque Sarcey ist voller Lob und spricht in den anerkennendsten Ausdrücken von Herrn Hirsch mann.

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