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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-01-05 · 1 (5.1.1894) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
1 (5.1.1894)
Date
1894-01-05
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 1 Vefierrrichiphr Wochenfchrifl Gerte 11 tischen Lager Persönlichkeiten gäbe, die den Stempel des Antisemitismus, den Herr Schneider trägt, für gefälscht erachten. Jene Persönlichkeiten sollen frank und frei behaupten, Ernst Schneider verfolge nur deshalb die Juden mit einem so über alles Maß und Ziel gehenden Fanatismus, „weil er selbst jüdischen Ursprungs und einer seiner Vorfahren Tallesweber in Kolomea gewesen sei". Diese Behauptung dementiren wir sofort. Das kann nicht sein. Den Talleswebern in Kolomea geht es, wie man aus der Gewerbe-Enquste weiß, gewiß schlecht, Herrn Schneider zum Genossen zu haben, wäre ein Uebermaß von Mißgeschick, das sie gewiß nicht verdient haben. Wien. (Ein Begehren der russischen Botschaft.) Vor einigen Wochen logirte sich hier im „Hotel Continental" der Kaufmann und Hausbesitzer Ch. Aglitzky aus Odessa ein. Aglitzky hatte seine Heimatsstadt aus Besorgniß vor dem administrativen Einschreiten des dortigen Gouverneurs verlassen; eine ihm nachgesendete Nummer der „Odessaer Zeitung" belehrte ihn hier, daß seine Befürchtungen nicht unbegründet gewesen, denn sie enthielt die Mittheilung, Aglitzky solle auf administrativem Wege) nach Jakutsk in Sibirien verschickt werden. Bald wurde er noch auf andere Weise daran gemahnt, welche Absichten in Odessa gegen ihn herrschten. Er erhielt eine Vorladung zur hiesigen Polizei- Direction, und als er derselben in Begleitung seines Rechtsfreundes Dr. Herzberg-Fränkel nachkam, wurde ihm eröffnet, daß die russiche Botschaft in Folge einer Requisition des Petersburger Ministeriums an die Wiener Sicherheitsbehörde die Bitte gerichtet habe, ihn zu beobachten, weil in Bälde ein Begehren um seine Auslieferung einlangen werde. Die Angelegenheit gelangte schließlich vor die Rathskammer des Wiener Landesgerichtes, welches das Begehren um Beobachtung als im russisch-österreichischen Auslieferungsvertrage nicht begründet abwies. Ueber die Ursache der gegen ihn eingeleiteten Verfolgung gibt Herr Aglitzky, welcher jüdischer Confession ist, Folgendes an. Er hatte gegen einen Russen in Odessa, der sein Schuldner war, ein Civilurtheil erwirkt und wollte zur Exemtion schreiten. Nun war von dem Gouverneur dieser Stadt, Herrn Z i l o n y, eine Praxis besonderer Art eingeführt worden. Wenn ein Jude bei den sehr exact functionirenden Gerichten ein Urtheil gegen einen rechtgläubigen Russen erwirkt hatte und dieser sich an den Gouverneur um Rath und Hilfe wendete, dann pflegte Herr Z i l o n y diesen Schutz auf eine wirksame Weise zu gewähren. Er ließ nämlich den Juden holen und veranlagte ihn, das unbequeme Urtheil vor seinen Augen zu zerreißen, indem er ihm in Aussicht stellte, daß er sonst zwangsweise Odessa verlassen müsse. Diese bei der Macht der Administrations-Organe sehr ernste Erklärung bewog auch wirklich die meisten Gläubiger, welche auf solche Weise zu dem Gouverneur citirt wurden, ihr Recht aufzugeben. Aglitzky, der aus demselben Anlasse von dem Gouverneur vorgeladen war, weigerte sich jedoch, das Urtheil zu vernichten, und beharrte trotz mehrfacher Citirung vor den mächtigen Functionär bei seinem Widerstande. Die Sache sei, so berichtet Herr Aglitzky weiter, bald in Odessa bekannt geworden. Der Gouverneur, welcher ihn, als einen in Odessa geborenen und dorthin zuständigen Kaufmann, denn doch nicht auszuweisen wagte, habe ihn bei dem Minister des Innern in Petersburg als Wucherer denuncirt und um dessen Ausweisung aus Odessa gebeten. Allein der Minister habe die angegebenen Gründe als nicht genügend zur Verhängung dieser Maßregel befunden. Da sich jedoch in der Stadt das Gerücht verbreitete, daß der Gouverneur sich nunmehr direct an den Czar um Ausweisung oder Detenirung Aglitzky's gewendet habe, sei es diesem doch als räthlich erschienen, von Odessa abzureisen, was er auch, mit einem ordnungsmäßigen Passe versehen, ausgeführt habe. So die Erzählung des Herrn Aglitzky. Sein Advocat rieth ihm. ungeachtet der Resultatlosigkeit, welche die Schritte der russischen Botschaft bisher gehabt hätten, Oesterreich vorläufig zu verlassen und ein anderes Land aufzusuchen, da er nach dem Einlangen des wirklichen Auslieferungsbegehrens mindestens provisorisch in Verwahrungshaft genommen werden könnte. Diesem Rathe hat der Kaufmann aus Odessa bereits entsprochen. E. B. Wien. (Die Beschuldigung der Feigheit gegen die Juden.) Drei junge, in Wien domicilirende Leute, den besten Kreisen angehörend, hievon zwei graduirte Personen, der dritte ein höherer Bankbeamter, sind einem tragischen Schicksale erlegen. Sie benützten die jüngsten Weihnachtsfeiertage zu einer Besteigung des Großglockners und büßten daselbst ihr junges, hoffnungsreiches Leben ein, beweint und betrauert von ihren Eltern und Verwandten und bedauert von dem großen Kreise ihrer Bekannten. Sie benützten drei Tage der Muße, das höchste Gebirge der Monarchie zu besteigen, ihre Nerven zu stählen, ihr Gemüth zu erheitern und ihren Gesichtskreis zu erweitern. Weshalb wir auf die traurige Affaire, welche genügsam besprochen worden ist, hier zurückkommen, ist der Umstand, daß antisemitischerseits bekanntlich der Vorwurf erhoben wird, die Juden seien feige, besäßen keinen persönlichen Muth, keine Ideale , und keinen Sinn für höhere Genüsse. Diese Vorwürfe haben die glänzendste Widerlegung gefunden. Zwei JUDr. und ein Bankbeamter führen im Winter die auch im Sommer höchst beschwerliche Fußtour nach der Spitze des Großglockners aus und setzen ihr Leben aufs Spiel, während die Urgermanen schön warm in Wien sitzen und in einer antisemitischen Wictbsstube teutonischen Gerstensaft hinter die Binde gießen ödere andere Allotria treiben, bei welchen man höchstens riskirt, es mit einem „Kater" zu thun zu haben. Es liegt gewiß nicht in unserer Absicht, die sportlichen Excesse zu billigen oder zu beschönigen, allein man komme uns von bekannter Seite nicht wieder mit der albernen Fabel von der Feigheit, den Mangel an Muth und Idealen der Juden. Berlin. In dcr „deutschen Wacht" des Abg. Zimmermann lesen wir: „Die „Zittauer Morgenzeitung" ist ein Blatt, das in seiner Kampfesweise die gemeinsten Jndenblätter noch übertrumpft. Seit einiger Zeit befolgt das vornehme Blättchen gegenüber der antisemitischen Bewegung eine Methode, die geradezu einzig dasteht. Sobald es nämlich irgend ein Verbrechen. Meineid, Vergewaltigung u. dgl. zu berichten weiß, fügt es regelmäßig den Zusatz hinzu, daß betreffender Verbrecher vorher stark in Antisemitismus „gemacht" habe, um bei seinen Lesern so den Schein zu erwecke», daß jeder Antisemit unbedingt ein Lump und Verbrecher sei." In den Spalten des antisemitischen Organs nimmt sich diese sittliche Entrüstung höchst sonderbar aus. Denn die hier gegeißelte Methode ist eine specifisch antisemitische, welche gegen die Juden angewendet wird, um bei den Lesern oder bei den Zuhörern in Versammlungen den Schein zu erwecken, daß jeder Jude unbedingt ein Lump oder Verbrecher fei. Berlin, 22. December. Aus bestimmtem Anlaß hat der preußische Minister des Innern den in Betracht kommenden Behörden die für die Zulassung fremdländischer Auswanderer zum preußischem Staatsgebiete maßgebenden Bestimmungen erneut in Erinnerung gebracht. Russische Auswanderer sollen nach diesen Vorschriften vom Eintritte in das preußische Staatsgebiet unbedingt ausgeschlossen werden, wenn sie nicht einen ordnungsmäßigen Paß, eine Cajütenfahrkarte nach Amerika und soviel Baarmittel vorweisen können, daß dadurch ihre Reise bis nach Amerika und ihre Annahme daselbst unter Berücksichtigung der sogenannten Paupers-Gesetze gesichert erscheint. Hierzu ist bei gesunden und nicht gebrechlichen Personen, wenn sie mehr als zehn Jahre alt sind, etwa die Summe von 400 Mark, bei jüngeren die Summe von je 100 Mark erforderlich. Von diesem Nachweise des Besitzes ausreichender Baarmittel sind nur diejenigen russischen Auswanderer befreit, welche entweder die Cajütenfahrkarte einer deutschen Rhederei zur Ueberfahrt nach Amerika und vollständige Eisenbahnfahrkarte zur Reise nach dem Einschiffungshafen vorweisen oder eine Gewährleistung des deutschen Centralcomitss für die russischen Juden dafür Nachweisen können, daß sie kostenfrei ohne Aufenthalt in Deutschland nach Amerika und, falls sie dort znrückgewiesen werden sollten, in ihre Heimat zurückgeschafft werden. Der Besitz der Cajütenfahrkarte einer ausländischen Rhederei genügt dagegen nicht zum Ersätze des Vermögensnachweises. Wer mit einer solchen versehen ist, muß unbedingt außerdem nicht nur den Besitz eines Passes, sondern auch derjenigen Baarmittel Nachweisen, welche erforderlich sind, um seine Weiterreise bis nach Amerika und seine Annahme daselbst nach den Bestimmungen der Paupers-Gesetze zu sichern. Für die galizischen Auswanderer gelten diese Vorschriften mit der einzigen Abweichung, daß der Besitz eines Passes und einer Cajütenfahrkarte als Vorbedingung für den Grenzübertritt nicht gefordert wird. Krefeld, 22. December. Nur wenig fehlte, und die berüchtigten „Xantener Tage" hätten vorgestern in Kempen a. Rh. ihre Auferstehung gefeiert. Der jüdische Metzger L a m b e r tz erwartete einen Jungen aus Neukerk, der eine größere Quantität bestellten Fleisches bei ihm abholen sollte. Lambertz traf auf dem Heimwege einen Jungen aus Neukerk, und da dieser

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