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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-01-05 · 1 (5.1.1894) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
1 (5.1.1894)
Date
1894-01-05
Page
– (sequence 2)
Language
German
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<$•& - Vrflrrretchtschr Mochrnfchrtst «r. i Um aber die Gründung dieses Vereines, dem sich sicherlich alle unsere Glaubensgenossen im Lande anschließen werden, zu beschleunigen und zu erleichtern, haben wir den „Unabhängigen Orden Bnai Brich" in Rumänien um Ueberlässung seiner „Peixotto-Schulstiftung" im Betrage von 10.000 Frcs. ersucht, was uns auch bereitwillig gewährt wurde. Die jährlichen Interessen dieser Stiftung wie die Spenden und Beiträge, die uns zweifellos von allen Seiten im reichen Maße zufließen werden, wollen wir zur Neugründung von Schulen «der zur Unterstützung bereits vorhandener Anstalten für unsere Kinder verwenden. Glaubensgenoffen! Der Anfang ist gemacht, die Bahn die wir Leschreiten müssen, um die Zukunft unserer Kinder zu retten, ist vorgezeichnet, von Euch hängt es nrm afc, daß wir das vorgesteckle Ziel erreichen. Je nachdrücklicher Ihr uns unterstützen, in je größerer Anzahl Ihr dem Schulverein beitreten werdet, desto schneller und sicherer wird unser heißer Wunsch, daß alle unsere Kinder sich einer guten und zeitgemäßen Elementarbildung erfreuen sollen, erfüllt werden. Da wir nichts anstreben, als Bildung zu verbreiten und dem Vaterlande treuergebene Bürger zu erziehen, die sich ihrer Pflichten wie ihrer Rechte wohl bewußt sind, so erwarten wir zuversichtlich, daß Ihr Alle, Männer und Frauen, ohne Unterschied uns kräftigst, unterstützen und ohne Zögern als Mitglieder beitreten werdet dem „Rumänisch-jüdischen Landes- Schulvevein". Das Executivcomit«: Präsident: Dr. Ad. Stern, Vicepräsidenten: David Gabriel und Hermann Hornstein; Cassier: Moritz Hornstein; Mitglieder: Dr. M. Beck, Dr. A. Blumenfeld, Dr. D. Grünberg, Adolf Salomon, Josef Stern und Sam. A. Zentler. Das Centralcomite: Der Orden B' nai B' rjth (Großloge Zion Nr. 9.) Verband deB einheimischen Israeliten durch Jacques I. Katz und Jean Diamandescu, Salomon I. Halfon, Moritz Blank, I. I. Schönfeld, F. A. Focschaneanu (Bukarest). — Dr. Hilarius (Bacau). — Max Juster (Verlad). — Dr. I. Jager (Braila). — Ad. Wahrmann, Maurice Abramovitz, Mendel Orenst.in, I. Spanier, Naftaly Freifeld (Botoschani). — Dr. Grün (Buzeu). — Samuel Jonas (Dorohoiu). — Isidor Goldner (Falticeni). — Dr. Klang (Focschani). — Josef B. Brociner (Galatzi). - H. Tiktin, Dr. Leo Nosenthal, Dr. Gherman Unter, Carol Unter (Jassy). — Moise I. Juster, D. Samsony (Piatra N.) — Max I Schapira (Ployeschti). — Jancu Groß, Jsac Avram (Roman). — Mayer Marcus (T.-Severin). Vorstehender Aufruf unserer schwerbedrängten Glaubensgenossen in Rumänien möge allen gutgesinnten und mildherzigen Brüdern in Oesterreich wärmstens empfohlen sein. Beitrittserklärungen für den israel-rumän. Schulverein wird die „Oesterr. Wochenschrift" bereitwillig entgegennehmen. An die Redactionen der jüdischen Blätter im Auslande richten wir das Ersuchen, den Aufruf auch ihrerseits zu publiciren und den Lesern mit einigen Worten zu empfehlen. Die Redaction der „Oesterr. Wochenschrift". Der Conferenzvorfchlag. Der Vorschlag der „Oesterreichifchen Wochenschrift", es mögen die israelitischen Cultusgemeinden von Wien, Prag und Lemberg und die Landesrepräsentanz der Juden in Böhmen Vertreter zu einer gemeinsamen Conferenz entsenden, welche angesichts der veränderten Situation bei der Regierung einen entscheidenden Schritt gegenüber dem Antisemitismus unternehmen solle, ist auf fruchtbaren Boden gefallen. Aus den Kreisen unserer Leser kommen uns zahlreiche Zuschriften zu, welche diese Anregung mit großer Wärme begrüßen. Viele derselben verweisen auf die Thatsache, daß in öffentlichen Versammlungen zwar die Regierungsvertreter eine birectc und wörtliche Beschimpfung des Judenthums nicht mehr zulaffen, daß aber jede Verleumdung und Verdächtigung, sofern nur . das Wort „Jude" vermieden wird, noch fernerhin erlaubt ist und daß die antisemitischen Blätter ungescheut und ungestraft, ja sogar gänzlich uneingeschränkt forlfahren, zu Haß und Verachtung gegen unsere Glaubensgenossen aufzureizen Es wird ferner betont, daß unsere jüdischen Mitbürger in ihrem bisherigen Vertheidigungskampfe sich ausschließlich auf die Selbsthilfe beschränkt und selbst von den elementarsten Rechte aller österreichischen Staatsbürger, von dem Petitionsrechte, keinen Gebrauch gemacht haben. In der Thal, die Juden haben auch in dem ihnen aufgedrungenen Existenzkämpfe ihren vornehmen Sinn und ihre Achtung vor den Rechten und Freiheiten Anderer mit einer bis zur Selbstentäußerung gehenden Gewissenhaftigkeit bekundet. Sie haben es vermieden, nach der Polizei zu rufen, obgleich die Anrufung des gesetzlichen Schutzes in diesem Falle durchaus nicht als feige Denunciation hätte gedeutet werden können. Aber in dem Augenblicke, wo von der Rgierungsbank aus unter dem stürmischen Beifalle der erdrückenden Mehrheit der Volksvertretung W a h r h e i t und O f s e n h e i t als die leitenden Grundsätze unseres öffentlichen Lebens verkündet wurden, ist es wohl an der Zeit, daß unsere Glaubensgenossen diese Wahrheit und Offenheit auch für sich in Anspruch nehmen und energisch dagegen protcstiren, daß nicht über unsere Glaubensg°meinschaft in ihrer Gesammtheit und über einzelne Juden die nichtswürdigsten Lügen verbreitet, daß nicht jeder von einem jüdischen Spitzbuben verübte Frevel dem Judenthume als solchem zur Last gelegt werde. Die Klage, daß in den antisemitischen Blättern das Handwerk der Verleumdung und Verhetzung unvermindert und ungestraft fortgesetzt wird, ist leider eine berechtigte. Die Paragraphe 302 und 303 unseres Sttafgesetzes werden «im Hinblick auf die jüdische R.li.rionsgesellschast, was ihre Schriften und Lehren, ihre Gebräuche und Einrichtungen Betrifft, noch immer täglich und stündlich übertreten, ohne daß die gesetzliche Sühne-oder auch nur eine Verhinderung solcher Vergehen durch die Anwendung des obj ctioen Verfahrens erfolgt. Vor Kurzem ist ein freisinniges Wiener Blatt mit Recht der Confiscalion verfallen, weil es zur Bezeichnung der katholischen Priesterschaft das Wort „Psaffenthum" gebraucht hatte. Das ist ein gehässiger Ausdruck.und die Staatsanwaltschaft hat nicht gesäumt, dagegen emzuschreiten. Aber was will dieses Wort gegen all jene unfläthigen Aeußerungen bedeuten, mit welchen die antisemitischen Organe heute noch die Juden als confessionelle Gemeinschaft und als eine besondere Classe von Staatsbürgern überschütten, gegen den Schimpf und Unglimps, mit welchen sie gegen die Schriften und Einrichtungen des Judenthums Hetzen? Die Anregung zu einem gemeinsamen Schritte der berufenen Vertreter des Judenthums ist nicht allein in unseren Traditionen wohl begründet, sie ist auch durch die Sorge um das staatliche Gemeinwesen, dem wir in Liebe und Treue anhängen, geboten. Die jüdische Tradition verweist uns darauf, das Wohl und Wehe unserer Glaubensgenossen in aller Welt als eine gemeinsame Angelegenheit zu betrachten und für den Schutz derselben solidarisch einzutreten. Was unsere Feinde uns als einen Vorwurfanrechnen, das Zusammengehörigkeitsgefühl aller Juden, war unser Stab und unsere Stütze in den Zeiten der härtesten Verfolgung und Bedrückung, hat uns die Kraft verliehen, die schlimmste Roth siegreich zu überwinden. Der Kampf aber, den wir heule führen, berührt nicht blos unsere Glaübensbrüder, nicht blos unsere Religionsgesellschaft, er berührt die st tätliche Gesellschaft, in welcher wir aufgehen, er berührt die Frage der Gesetzlichkeit und der bürgerlichen Ordnung, für deren Ausrechthallung die Juden jederzeit eingetrelen sind. Zu innig sind die jüdischen Oesterreicher mit dem Gesammtorganismus dieses Staates verwachsen, als daß sie ohne Schaden für diesen Organismus von demselben abgetrennt und als eine mißachtete und verstoßene Kaste außerhalb des Gesetzes und

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