Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 52 (29.12.1893)
- Date
- 1893-12-29
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 1010 Vrstrrrrichiptzr WochrnptzrM Nr. 52 gehend, hebt Redner hervor, daß der Staat durch die Verfassung schon verpflichtet sei, Ethik und Dogmatik der Religionsgesellschaften zu prüfen. Wenn von einer Beunruhigung die Rede sein könne, so sei dieselbe durch das Anwachsen des Antisemitismus hervorgerufen, der nicht aus dem Volke herausgewachsen, sondern vielmehr künstlich in dasselbe hineingetragen worden sei. Intra et extra unuo8 werde gesündigt, und was man den Juden vorwerfe, werde von Christen in oft recht großer Zahl ausgeftihrt. Gewiß träten aus dem Lande durch die Juden vielfach Erscheinungen zu Tage, die es ihm begreiflich erscheinen ließen, daß man einen Haß gegen den jüdischen Wucherer habe. Dafür aber habe der Staat Gesetze und sie hätten auch auf diesem Gebiet reinigend gewirkt. Die Form des Antisemitismus, die nur nach den Juden frage, sei ein Schandfleck für unser Jahrhundert. Mit Petitionen, wie die vorliegende, trete man den Beunruhigungen nicht entgegen, die betreffende habe auch weiter keinen Zweck, als den Antisemitismus in das Haus hineinzutragen. Er werde für Uebergang zur Tagesordnung stimmen. Abg. Schumann tritt dem Commissionsantrage bei; er könne nicht begreifen, welchen Zweck eine solche von der Petition gewollte Untersuchung haben könne. Die betreffenden Bücher seien keine Lehrbücher, sondern geschichtliche Erkenntnißquellen, gegen die staatliche Maßnahmen gar nicht anwendbar seien. Abg. Rüdt bezeichnet die Tendenz der Petition als diejenige des Hasses und der Verachtung, der man auch in der Kammer Anhang verschaffen lvolle. Weiter polemisirt Redner gegen Wacker, dem es unbequem sei, daß er die mittelalterlichen Judenverfolgungen als einen Ausfluß des Fanatismus bezeichnet habe, da die katholische Kirche hervorragend daran betheiligt gewesen sei. Was die socialistische Presse betreffe, so habe dieselbe die Duldsamkeit gegen Andersgläubige auf ihre Fahne geschrieben. Abg. Gerber tritt dem Commissionsantrag bei, da er dem Staat nicht das Recht zuerkennen könne, über religiöse Lehren zu urtheilen und zu richten. Der Staat sei aber auch gar nicht in der Lage, den Begriff des Sittlichen festzustellen, umsoweniger, als die staatliche Gesetzgebung zu viele Dinge erlaube, die man vom religiösen Standpunkt aus für unsittlich halten müsse. Redner polemisirt sodann scharf gegen Rüdt; das von Rüdt erwähnte Büchlein sei allerdings vor Jahren erschienen, aber' kein Schulbuch, sondern ein Geschichtenbüchlein, aus dem in der neuen Auflage die Geschichte vom Ritnalinord ausgemerzt worden sei. Falsch sei es auch, daß die katholische Kirche die Judenverfolgung gefördert, im Gegentheil, in Rom unter dem Papstthum hätten die verfolgten Juden Schutz erhalten. Bemerken müsse er ferner, daß der Antisemitismus weniger bei der kathoschen, als wie bei der protestantischen Bevölkerung Eingang gefunden habe. Zugeben müsse er aber, daß der Capitalismus eine echte jüdische Einrichtung sei. Die Angriffe Rüdt's aus die Bibel müsse er entschieden zurückweisen, das sei eine Gotteslästerung. Präsident Gönner ruft den Redner wegen der Schlvßbemerkung zur Ordnung. Abgeordneter Sch wein fu rt glaubt gegenüber dem Abgeordneten von Stock Horn er feststellen zu sollen, daß unter den im 13. Wahlkreis abgegebenen 4000 antisemitischen Stimmen auch nationalliberale seien, die weder conservativ noch ultramontan hätten wählen wollen und einen eigenen Candidaten nicht gehabt hätten. Ministerialrath Hübsch möchte zur Empfehlung des von der Commission gestellten Antrags einige Bemerkungen beifügen, und zwar um deßwillen, weil es nicht ohne Interesse sein dürfte, die badischen Verhältnisse kennen zu lernen, und tveil er sich für verpflichtet halte, auf einige Gesichtspunkte hinzuweisen, die bei Erörterung der Frage nicht ohne Bedeutung seien. Was den Passus des Commissionsberichtes betreffe, der dahin gehe, daß der Staat weder befugt noch verpflichtet sei, sich um die ethischen Anschauungen und rituellen Einrichtungen zu bekümmern, so müsse dem, weil im Widerspruch mit § 3 des Gesetzes voni 9. October 1860, widersprochen werden. Was die vorliegende Sache anbelange, so glaube er nicht, daß eine bei der badischen Kammer eingereichte Petition Veranlassung zur Einsetzung einer Commission geben könne, die über den Inhalt eines irgendwo in der Welt erschienenen israelitisch - theologischen Buches zu prüfen habe. Sie könnte sich höchstens mit der Frage beschäftigen, ob bei uns im Lande derartige Bücher öffentliche Verbreitung finden und beim religiösen Unterricht in den Schulen zur Anwendung gebracht werden. Er könne nur bestätigen, daß in den badischen Schulen, in privaten wie öffentlichen, so wenig derartige Bücher zur Verwendung kommen, als beim christlichen Religionsunterricht Lehrbücher der vom Abg. Rüdt angedeuteten Art im Gebrauch seien. Die vorgesehenen Lehrbücher würden durch den Oberrath, dem ein staatlicher Commissär präsidirt, geprüft und dann empfohlen. Zur Zeit seien sieben Lehrbücher in Verwendung, die von badischen oder anderen deutschen Rabbinern verfaßt seien. Der angezogene Schulchan Aruch habe in Baden keine Verbreitung, am wenigsten aber in den badischen Schulen. Er verweise ferner darauf, daß ähnliche Wünsche, wie die in der Petition ausgesprochenen, auch an die preußische Regierung gekommen seien, die das Cultusministerium zn einer eingehenden Untersuchung von 551 Lehrbüchern veranlaßt habe. Keines dieser Bücher habe irgend einen Inhalt aufzuweisen gehabt, der 'gegen unsere sittlichen Anschauungen verstoße. Auch in Preußen sei der Schulchan Aruch nicht verbreitet. Im Interesse einer objectiven Beurtheilung müsse er auch darauf Hinweisen, daß gegenüber den Behauptungen von der Existenz einer sittenwidrigen israelitischen Geheimlehre die israelitischen Theologen in Wort und Schrift widersprochen hätten, daß solche existire oder in irgend einem dogmatischen Lehrbuch sich Stellen befinden, die gegen das allgemeine Sittengesetz verstoßen. Insbesondere sei dieses im Februar d. I. geschehen durch die Erklärung der sämmtlichen deutschen Rabbiner, in welcher dieselben darlegten, daß die jüdische Lehre nur auf der Heiligen Schrift und der im Talmud fixirten Tradition basire, daß dem Schulchan Aruch eine Bedeutung als Quelle der Sittenlehre nicht zukomme und daß das jüdische Sittengesetz keinen Unterschied zwischen Juden und Nichtjuden kenne. Nach diesen seinen Ausführungen dürfe er annehmen, daß ein anderer Beschluß, als der von der Commission beantragte, auch nur zu einem negativen Ergebniß führen würde. Abg. Wacker wendet sich nochmals gegen die Angriffe des Abg. Rüdt auf den Erzbischof, die Bibel, was den Abgeordneten Rüdt zu der Aeußerung veranlaßt, er werde, wenn man es gestatte, belveisen, „daß die Bibel vielfach unmoralisch sei", worauf Abg. Wacker den Präsidenten bittet, gegen Rüdt einen Ordnungsruf zu erlassen. Der Präsident hält ihm entgegen, daß die Geschäftsordnung hierzu keine Handhabe biete, so sehr er auch zugebe, daß die Aeußerung Rüdt's kränkend für die Mitglieder des Hauses sei. Nach längerer Debatte wird die Angelegenheit der Geschäftsordnungscommission zur Begutachtung und zur eventuellen Erweiterung des betreffenden Paragraphen überwiesen. Nach einem Schlußwort des Berichterstatters Strübe, in dem derselbe hervorhebt, daß es nicht Aufgabe der Regierung sein könne, die Literatur der einzelnen Religionsgenossenschaften zu durchforschen oder gar den Schulchan Aruch zu studieren, der obendrein kein canonisches Buch sei, und nachdem er ausgeführt, daß die Petition nur in das Haus geworfen sei, um in Antisemitismus Geschäfte zu machen und Haß und Verfolgung gegen die Juden wachzurufen, wird der Comnliffionsantrag mit allen gegen eine Stimme angenommen. Teutodolds politische Ueberstcht. Schreibebrief des d eutsch national e n Studenten. XV. Wien, Ende December 1893. Liebwerther Pumpo! Ganz berauscht bin ich noch, sage ich Dir — nämlich von unseren letzten Erfolgen. Wir haben Dir in der Volkshalle des Rathhauses eine Nachmittags-Borstellung abgehalten — leider bei reducirten Preisen. In Folge der Zeitverhältnisse kann der frenetische Beifall nicht mehr nach dem früheren Zeittarif honorirt werden und selbst für das stürmischeste Jubelgetöse kommt pro Mann nur mehr eine Krone. Das ist auch so ein kleiner Vortheil der Balutaregulirung, früher Gulden — jetzt Krone. Wenn die Leistung vorher so viel Werth war, warum soll sie jetzt, bei ganz derselben Rede, wo nicht ein Wort anders war — keinen Beistrich weniger sprach Durchlaucht Loisl — billiger geliefert werden müssen? Ich war von seinen Ausführungen so entzückt, daß ich beschloß, meine Weihnachtseinkäufe blos bei rassenreinen Ariern