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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-12-29 · 52 (29.12.1893) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
52 (29.12.1893)
Date
1893-12-29
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 52 Vesterrektzlfrhr Wochenfchrtfl «eite 1009 erlauchte Vorkämpfer des Verfinsterungssystems) veranlaßt, fich selbst eine derbe Ohrfeige zu versetzen. Er, der stets so tapfer gegen das jüdische Element in den Städteverwaltungen losgezogen hat und der sich unbändig freute, als ein allerhöchster Befehl die Juden aus den Stadträthen expulfirte, er bezeugt gegenwärtig im „Grafhdanin", daß die neue Muncipalität Odessas durch unerbittliche Thatsachen beweist, daß nach Ausscheidung des jüdischen Elements aus derselben ihre Thätigkeit sich nicht gebessert, sondern sich ungemein verschlechtert hat." Armer Fürst! Aber — tu la voulu, Georges Dantin! Auch das verrufene Hetzblatt »Novorossyski Telegraf« hat sich selbst tüchtig durchgeprügelt. Ein beliebtes Thema dieses Blattes (wie auch der meisten Hetzpresse) war stets dre angebliche) Entziehung der Juden von der Wehrpflichtleistung. Nun brachte das genannte Blatt vor einigen Tagen einen Artikel über die Wehrpflichtscheu der südrussischen wohlhabenden Bauern und der christlichen Kaufleute, worin ganz haarsträubende Facta mitgetheilt werden. So z." B. lassen jene Leute ihre militärpflichtigen Söhne auf die grausamste Weife verstümmeln (das Blenden eines Auges ist das beliebteste Mittel), nur damit sie nicht zur „Vertheidigung des theuren Vaterlandes" herangezogen werden. So was hat noch kein antisemitisches Blatt den Juden anzudichten gewagt. Das hebräische Tageblatt „Hamelitz" das gegenwärtig in seinem 34. Jahre steht, hat in Folge pecuniärer Schwierigkeiten süt dem 1. [13.] November zu erscheinen aufgehört. Natürlich ist's nur eine zeitweilige Einstellung, denn bei der außerordentlich großen Zahl der Hebräisch Lesenden in Rußland ist es ja unglaublich, daß man das hervorragendste hebräische Organ so ohne Sang und Klang eingehen lassen soll. Man spricht von der Gründung einer Aktiengesellschaft, die das Blatt übernehmen soll. Intrepidus. Die „jüdischen Grheimgrsetze" vor dem Badischen Landtage. Karlsruhe, 15. December. Dreizehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer unter dem Vorsitze des Präsidenten Gönner. (Ausführlicher Bericht.) Am Regierungstisch: Präsident des Ministeriums des Großh. Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, Minister v. Brauer, Geh. Legationsrath Zittel und Ministerrath Hübsch. Abg. Strübe erstattet namens der Petitionscommission Bericht über die Petition des Deutsch-Socialen Vereines Karlsruhe, unterzeichnet Franz Schmidt, betreffend die staatliche Prüfung der jüdischen Geheimgesetze. In der Petition werde ausgeführt, daß in weiten Bolkskreisen Beunruhigung herrsche, daß in jüdischen Lehrbüchern und besonders im Schulchan Aruch den Juden unter gewissen Bedingungen gegen die Nichtjuden Betrug, Falscheid, Ehebruch, ja selbst Mord erlaubt sei. Man möge deshalb einen Ausschuß von nichtjüdischen Sachverständigen berufen, um den Schulchan Aruch zu prüfen. Die Commission gibt zu, daß im vierten Buch des Schulchan Aruch sich Stellen befänden, die mit ethischen und Sittengesetzen des christlichen Staates nicht vereinbar seien, doch genieße das Buch kein canonisches Ansehen. Auch fei der Staat nicht verpflichtet, einzelne Bücher, die nicht in den Schulen verbreitet seien, zu prüfen und gegen deren Inhalt entsprechende Maßregeln zu ergreifen. Außerdem gewährten unsere Gesetze Jedermann gegenüber genügenden Schutz, weshalb der Antrag der Commission auf Uebergang zur Tagesordnung gehe. Abg. v. Stockhorner glaubt verschiedenen Punkten des Berichtes entgegentreten zu müssen. Die Petenten hätten Recht, wenn sie von einer in weiten Kreisen bestehenden Beunruhigung der Bevölkerung sprächen, die darüber entstanden, daß die von Gelehrten ausgestellten Behauptungen über Irrlehren des Talmud und des Schulchan Aruch richtig seien. Auch er halte deshalb das Verlangen der Petenten nach Klarstellung durch die Regierung für berechtigt. Der Antrag der Commission sei umso ungerechtfertigter, als noch keine Regierung in dieser Richtung Schritte gethan. Wenn die jüdischen Religionsbücher durch die Hände des Staates gingen, so beweise *) Thatsächlich ist der Procentsatz der jüdischen Recruten ein verhältmßmäßig viel größerer als derjenige der christlichen, was schon oft, auf Grund officieller Dat en zur Evidenz bewiesen werden. das nur, daß der Staat kein Recht habe, auch die Grundsätze der jüdischen Religion zu untersuchen. Er erinnere daran, daß im badischen Staatsbudget ein Posten für den israelitischen Cultus eingestellt sei; da dies der Fall, habe der Staat nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht, in der von den Petenten gewünschten Richtung Klarheit zu schaffen. Die Commission habe obendrein selbst zugegeben, daß in dem vierten Buch des Schulchan Aruch Anschauungen enthalten seien, die gegen das Sittengesetz verstießen. Daß diese Bücher nicht obligatorisch seien, sei irrelevant, da die Bücher dem facnltativen Ermessen der Religionslehrer anheimgestellt seien. Er würde, wenn er die nöthige Unterstützung finde, einen Antrag auf Ueberweisung zur Kenntnißnahme stellen. Abg. Rüd t kann nicht verkennen, daß man vor einem Stück Antisemitismus stehe; nicht blos in den deutschen Reichstag habe er sich hineingedrängt, er versuche auch, wie die Petition zeige, in der badischen Kammer Fuß zu fassen. Es lasse sich eben nicht verkennen, daß dem Antisemitismus eine gewisse Berechtigung zukomme; aus der Mißgestaltung der wirthschaftlichen Verhältnisse sei er entsprungen und nicht mit Unrecht werde er ein Kampfmittel genannt gegen die Ungerechtigkeit, wie sie sich aus den wirthschaftlichen Verhältnissen heraus entwickelt habe. Mit der Entwicklung unseres Jahrhunderts stehe er im Widerspruch; der heutige Appell in der Petition sei der erste Schritt zu einem Ausnahmegesetz gegen die Juden. Was in diesen altjüdischen Werken niedergelegt, ist das stamme aus dem frühesten Mittelalter und sei zu einer Zeit entstanden, in der die Juden den bittersten Verfolgungen ausgesetzt gewesen seien; unter der freien Entwicklung und unter der Judenemancipation habe sich das Judenthum gehoben. Wucherer gebe es unter Christen wie Juden, und den Tanz um das goldene Kalb machten beide mit, das sei ein Charakteristicum des heutigen Kapitalismus. wo Jeder strebe, möglichst rasch r?ich zu werden. Was nun die Gefährlichkeit der jüdischen Schulbücher betreffe, so halte er dem entgegen, daß Zeitungen vor einigen Jahren die Nachricht gebracht haben,daß in einem vom Erzbischofapprobirten Schulbuche die haarsträubendsten Dinge über Ritualmord;u lesen gewesen wären. Abg. Benedey bestreitet, daß eine Beunruhigung nach der von der Petition angegebenen Richtung im Lande vorhanden sei, er habe davon nichts bemerkt. Unserem Volke fei es höchst gleichgiltig, was in diesen vor Jahrhunderten geschriebenen Büchern stehe. Zu einer Enquete über den Inhalt dieser Bücher stehe der Regierung kein Recht zu, sie habe aber auch keine Veranlaffung. Man solle heute den Kampf wiederholen, den unser großer Landsmann Reuchlin schon so glücklich ausgefochten. Abg. v. Stockhorner vermißt immer noch eine Beantwortung der von ihm aufgeworfenen Rechtsfrage bezüglieh der Budgeteinstellung von 17.000 Mark für den israelitischen Cultus. Er sei conservativ und nicht Antisemit. Daß eine Beunruhigung im Lande herrsche, gehe schon daraus hervor, daß bei den letzten Reichstagswahlen in einem Bezirk etwa 4000 antisemitische Stimmen abgegeben worden seien. Abgeordneter Wacker wendet sich einleitend gegen Rüdt, der gar keine Veranlassung gehabt habe, von Fanatismus des Mittelalters zu reden, der Fanatismus der Socialdemokratie bleibe unübertroffen und es würde schlimm werden, wenn demselben einmal die Macht zur Seite stünde. Rüdt habe auch von Duldung und Menschenliebe gesprochen; diese beiden Eigenschaften in politisch-socialistischer Färbung kenne man sehr genau. Die Kammer habe ja ein solches Musterblatt im Lesezimmer, aus demselben könne man genau ersehen, was die Herren Socialisten unter Duldung verstünden. Die Rüdt'sche Erzählung von den katholischen Schulbüchern erkläre er für unrichtig, er erwarte für die verdächtigende Aeußerung Rüdt's nach dieser Richtung hin den Beweis. In Bezug auf die vorliegende Petition glaube er nicht, daß die Frage des Antisemitismus in Betracht komme. Er glaube im Sinne seiner politischen Freunde zu sprechen, wenn er ausspreche, daß sie für einen Antrag auf Überweisung zur Kenntnißnahme nicht zu haben seien. Thue man das, so könne es einem Staate auch einfallen, über christliche Lehrbücher und Lehren zu prüfen. Er hoffe übrigens, daß die andere Seite des Hauses aus ihrer heutigen Abstimmung die Consequenz bei anderer Gelegenheit ziehen werde. Abgeordneter Fieser hält dem entgegen, daß, was seine Person betreffe, er heute wie auch bei den heute eingebrachten Anträgen des Centrums gleich, nämlich mit Uebergang zur Tagesordnung stimmen werde. Zur vorliegenden Petition über-

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