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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-12-15 · 50 (15.12.1893) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
50 (15.12.1893)
Date
1893-12-15
Page
– (sequence 12)
Language
German
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v&eire 976 VeSerrLtrtztflhr Wortzensclrrw Ju. 50 _ ll. Hebräisch-Lesen. Wiederholung des in der ersten Classe durchgenommenen Lehrstoffes. Später sind als Leseübung die wichtigeren Theile des Morgengebetes sür Wochentage zu nehmen. Dritte Bolksschulclasse. I. Biblische Erzählungen. Religionslehre. Gebete. 1. Gebet vor der Religionsstunde. 2. Gebet nach der Religionsstunde. 3. Die Kinder Israels in Egypten. Knechtschaft. Gott erhört ihr Flehen: Gott verläßt die Dulder im Elend nicht. Nicht auf ewig wird der Dürftige vergeffen bleiben, die Hoffnung der Bedrückten schwindet nicht für immer ",21 rrns N2rr>' nS3? 8*? <Ps. 9. 19.) 4. Geburt Moses. Seine Erziehung (Obwohl er doch am königlichen Hofe erzogen wird, gedenkt er doch in Liebe seiner Geschwister und vergißt seine Abstammung nicht.): der Noth erkennt man die wahre Freundschaft und Licbe. 5. Das Betragen Moses' mißfällt dem königlichen Hof, weshalb er genöthigt ist, nach Midjan zu flüchten. Ec findet im Hause Jetros Gastfreundschaft und später sein Familienglück. 6. Die Sendung Moses'. Seine Bescheidenheit: Wenn Gott mit uns, wer gegen uns? 7. Gott führt sein Volk Israel aus Egypten heraus. Das Fest der Befreiung. nns, Erklärung der nnin. besonders der nun»*: .-.»-Frage. 8. Durchzug durch's rothe Meer. Jsrael's Triumphgesang: „Wer ist wie Du, unter den Mächtigen, o Ewiger? Wer ist wie Du, geschmückt mit Heiligkeit? »n wdX2 N2V2 '» — Der Ewige wird regieren immer und ewig, nyi ubyb 'N 9. Offenbarung am Sinai. Gott weiht sein Volk zu seinem heiligen Priesterreiche. Die zehn Gebote (ungarisch blos das I. und V. Gebot und den ersten Vers des II. Gebotes auch hebräisch): Die Lehre, die uns Moses gegeben, ist ein Erbgut der Gemeinde Jakob's. "im n»‘» ii^> ms nv.n 10. Das Fest der Offenbarung (my2t»n in). 11. Das goldene Kalb. Gott erbarmt sich seines Volkes Israel. Gott ist die höchste Vollkommenheit! 'irn dvt, 'n 'n 12. Wanderung Israels durch die Wüste. Gottes Fürsorge (Manna, Wachteln, Felsenwasser). Das Laubhüttenfest, rnrvn in ,_ (Fortsetzung folgt.) Wien. (Ein durchgebrannter Antisemit.) Aus Frankfurt a. M. wird berichtet: Einer der Führer der hiesigen Antisemiten, der Tuch- und Losehändler Gleim, der sich bei den jüngsten Wahlen und auch sonst durch seinen Antisemitismus besonders hervorthat, ist mit Hinterlassung bedeutender Schulden und mehrerer gefälschter Wechsel nach Amerika durchgegangen. Wien. (Antisemit und Anarchist.) Ueber das abscheuliche Verbrechen, welches der Anarchist Auguste B a illaut in der französischen Kammer beging, indem er eine Höllenmaschine in's Haus warf, welche mehr als sechzig Personen verwundete, schreibt der Pariser Antisemitenhäuptling Eduard Drum on t in seiner „Libre Parole“ vom 10. d. M. auf der ersten Seite, in der zweiten Spalte, 44. Zeile, die folgenden verbrecherischen Worte : »Tombee au banc des ministers, ia bombe anarchiste n’aurait frappe que des criminels que personne n’aurait songe ä plaindre.« — „Wäre die anarchistische Bombe auf die Ministerbank gefallen, würde sie blos Verbrecher getroffen haben, die zu beklagen Niemandem eingefallen wäre." — Der deutsche Reichskanzler Graf Caprivi nannte den Antisemitismus die Borfrucht der Socialdemokratie. Der Reichskanzler wird jetzt wohl einsehen, wie sehr Unrecht er den — Socialdemokraten gethan hat. Aus Berlin, 12. December, wird gemeldet: Der hiesige Kaufmann Moriz Friedländer erhielt gestern Nachmittags eine Postsendung, angeblich aufgegeben von Doctor Israel Cohn in der Müllerstraße. Die Sendung bestand aus einer cylinderförmigen Hülse. Die Gesellschafterin der Frau Friedländer öffnete, während die Familie bei Tisch saß, das Päckchen. Es erfolgte eine schwache Explosion, eine Flamme stieg empor. Klein gehackte Blechstücke flogen umher. Die Gesellschafterin wurde leicht verletzt, ebenso der Sohn Friedländer's. Die Höllenmaschine war sehr primitiv construirt, sie enthielt eine schwache Pulverladung und ein Zündhölzchen, das sich beim Oeffnen des Packets an der Reibfläche entzündete. Selstverständlich war der Absendername gefälscht. Die Criminalpolizei forscht eifrig nach. Der Anschlag soll, wie man aus verschiedenen Umständen schließt, antisemitischen Ursprunges sein. Die Verletzungen beider Personen sind nur leicht. Wien. (Die Schußgeld-Affaire im Jmmunitätsausschuß.) Der Jmmuuitätsausschuß des Abgeordnetenhauses hatte sich mit der berüchtigten Aeußerung des Ernst Schneider zu befassen, die er im September d. I. in einer Versammlung beim „Weißen Hahn" in Krems vorgebracht und bezüglich deren das Strafgericht das Verlangen gestellt hat, - gegen diesen Menschen die strafgerichtliche Untersuchung einleiten zu dürfen. Unsere Leser erinnern sich wohl noch an den Bericht über jene in Krems stattgesundeue Versammlung und an den Artikel, in welchem wir die Rede des Ernst Schneider besprachen. Dieser Mann hatte daran erinnert, daß ja einst, als die Mongolen in Europa hausten, eine Schußprämie für die Vertilgung derselben ausgesetzt wurde und empfahl, analog diesem Vorgänge, auch die Einführung eines Schußgeldes für Juden. Unser entschiedenes Verlangen, daß die unzweifelhaft vorliegende Aufforderung des Ernst Schneider, die Tödtnng von Juden nicht blos für erlaubt zu erklären, sondern sogar zu belohnen, vom Strafgerichte geahndet werden möge, ist keineswegs erfolglos geblieben. Das Gericht hat über diese Aeußerung öbjective Erhebungen gepflogen und auf Grund derselben an das Abgeordnetenhaus das Begehren um Auslieferung des Ernst Schneider gerichtet. Der Ausschuß hat nun dieses Begehren abgelehnt, weil hervorgehoben wurde, daß Schneider in seiner Rede auch gesagt habe, er wolle den legalen Boden nicht verlassen, weil die Aeußerung nicht ernst zu nehmen sei und weil sich tatsächlich Niemand gefürchtet habe. Inwieweit dieser Beschluß des Jmmunitätsausschusses geeignet ist, einem in der Sache selbst zu fällenden gerichtlichen Urtheile vorzugreifen, wollen wir hier nicht weiter erörtern. Die Immunität der At geordneten ist ein so wichtiges und unveräußerliches Princip der Verfassung, daß das Parlament verpflichtet ist, dieselbe mit der größten Sorgfalt zu schützen, und rvenn es eine Wählerschaft gegeben hat, die sich durch einen Ernst Schneider vertreten läßt, so muß auch einem Ernst Schneider gegenüber das Recht der Immunität sorgfältigst geschützt werden. Aber auch die Juden haben denselben Anspruch auf den öffentlichen Rechtsschutz wie jede andere Person, und es ist nach unserem Strafgesetze nicht erlaubt, zu Feindseligkeiten und zur Gewaltthat gegen sie aufzureizen. Wenn der Ausschuß der Ansicht war, daß die Aeußerung des Herrn Schneider nicht ernst zu nehmen sei, so gestehen wir ohneweiters zu, daß dieser Ernst Schneider als Abgeordneter allerdings auch von uns nicht ernst genommen wird. Im Gegentheile, es ist sehr traurig, daß ein Individuum v»n den bürgerlichen und moralischen Qualitäten des Ernst Schneider einen Sitz im Hause der Abgeordneten einnehmen darf. Als Gesetzgeber, als Politiker, als Mitglied der öffentlichen Verwaltung den Mechaniker Schneider ernst nehmen zu wollen, wäre eine Beleidigung des Parlaments. Dagegen nehmen wir ihn allerdings vollständig ernst als Repräsentanten der infamsten confessionellen Hetze, als den Anwalt der Rohheit und der Brutalität. Wenn seine Aeußerung nur als Geschmacklosigkeit aufgefaßt wird, so schließt das keineswegs aus, daß diese Geschmacklosigkeit unter das Strafgesetz suhsumirt werden kann; dagegen läßt sich denn doch etwas einwenden,' daß die scherzhafte Aufforderung zum Morde ohNeweiters als erlaubt gelten darf. Was soll es aber mit der Versicherung des Ernst Schneider, er wolle den legalen Boden nicht verlassen? Wir können uns nicht daran erinnern, daß er auf das Verbleiben auf legalem Boden besonderen Werth legte, als er Stampiglien fälschte und als er eine , falsche Zeugenaussage bei Gericht berbeizuführen suchte. Ich will den legalen Baden nicht verlassen, aber die Juden soll man erschießen. Ich will den legalen Boden nicht verlassen, aber die Juden darf man mißhandeln, verleumden und ermorden. In dieser „Form" kann man also Alles sagen, und die blutrünstigste Hetze bleibt straflos, wenn sich der Hetzer die Mühe nimmt, höhnend zu erklären, daß er den legalen Boden nicht verlassen will. Vielleicht wird nächstens auch der anarchistischen Propaganda die wohlwchllende Versicherung vorausgeschickt werden: „Wir wollen den legalen Boden nicht verlassen." In der Sitzung des Jmmunitätsausschusses, in der der sonderbare Beschluß gefaßt worden, waren die Mitglieder der Linken und des Polenclubs nicht anwesend,- und wir glauben nicht, daß das Haus den Beschluß des Ausschusses. welcher ohne Präcedenz in der Parlamentsgeschichte ist, zu ratificiren geneigt sein dürfte.

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