Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 50 (15.12.1893)
- Date
- 1893-12-15
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 978 Veflrrrrtttzlschr Mochenschrtfl?:!. 50 Hohe begeisterten Vorstehers Herrn Ritter Wilhelm von Gutmann, die Wohlthätigkeit des edlen Vorstehers HerrnKarpeles, rühmt den religiösen Sinn und die Mildthätigkeit des Herrn Vorstehers Adolf K o h n und des Herrn Vorstehers Bernhard Kohn und schließt mit dem Wunsche, daß dieses herzliche Verhältniß der drei Factoren fortbestehen und den kommenden Generationen als leuchtendes Beispieldienen möge. Die einstündige Rede .rief stürmische Begeisterung hervor. Hierauf trug Herr Obercantor Goldstein in gewohnter Meisterschaft den 19. Psalm vor. Bei reichbesetzter Tafel, bei perlendem Wein und Pecherklang folgte jetzt eine Reihe von Trinksprüchen auf Anwesende und Abwesende. Herr Fluß toastirte auf den Lehrkörper, Herr Fixel auf den Vorstand, Herr Dr. Gelb haus auf den Herrn Obercantor Goldstein, Herr H offmann auf das jüngste Mitglied des Lehrkörpers, Herrn Dr. Gelb haus. Die versammelten Vereinsgenossen überließen sich der Festesstimmung bis 10 Uhr. Mit dem von Herrn Obercantor Gold stein vorgetragenen Tischgebet schloß die denkwürdige Feier. Wien-Josefstadt. Des Fest der goldenen Hochzeit des Herrn Rabbiner Wollner und seiner Gattin hatte einen imposanten Verlaus gehabt. Die Theilnahme war eine allgemeine und herzliche. Der größte Th eil der israelitischen Familien, sowie zahlreiche christliche im VIII. und den angrenzenden Bezirken beglückivünschten das Jubelpaar mit Liebesgaben und Blumenspenden. Ausgezeichnet haben sich der Cultusvvrstand mit einer namhaften Spende, so auch der Vorstand des Tempelvereines im VIII. Bezirke mit einer kostbaren Doppelspendc, Herr S. Heit mit einer bedeutenden Geldspende, so auch Herr M. Straß e r rc. Der Gottesdienst am 9. December war sehr feierlich. Der Tempel strahlte im Lichterglanz, ein distinguirtes Publicum von Herren und Damen stillte alle Räume. Der Cultnsvorstand mar durch Herrn Architekten M. Fleischer vertreten, vom IX. Bezirke war Vorsteher Herr G. Bettel he im anwesend, so auch Bethausvorsteher aus anderen Bezirken. Als der Jubilar als dritter zur Thora gerufen wurde, sprach er mit thränenden Augen den Segensprnch und zum Schluffe „8ebebeebioua". worauf Herr Cantor Fleck einen besonders verfaßten „.Vii Scheberach" meisterhaft recitirte. Als der Jubilar die Kanzel bestieg, herrschte eine weihevolle, andächtige Stimmung. Die Rede, eigenartig in Form und Inhalt, machte einen mächtigen Eindruck auf die Herzen der Zuhörer und besonders die Frauen waren tief ergriffen, bis zu Thränen gerührt. Es war eine schöne herrliche Feier. In der Wohnung des Jubelpaares ging es an beiden Tagen lebhaft zu. Gratulanten lösten einander ab. Es kamen der Borstand des Bethaus- und Tempelbauvereines in oorpare, und zwar die Herren Hermann Beck, Leopold Guttmann, Max Adler, Herrn. Pollack, Josef Mittler, unter Führung des Architekten Herrn Jacob Modern, als Aeltesten des Vorstandes. Derselbe richtete an den Jubilar eine geistvolle Ansprache, in welcher er die Verdienste des Jubilars um das Wiener Judenthum und um das des Bezirkes insbesondere in trefflichen Worten zeichnete. , Hierauf überreichte Herr Präses Hermann Beck von der Firma Wilhelm Beck und Söhne ein werthvolles Geschenk in Begleitung herzlicher Worte des Glückwunsches und des Dankes. Herr Vice-Präses Leopold Guttmann überreichte im Namen des Vorstandes einen schönen Silber-Pocal, mit dem Wunsche, das Jubelpaar möge aus demselben stets neue Kraft und neue Jugendfrische schöpfen. Es gratulirten ferner der Frauen-Wohlthätigkeitsverein, die Herren Religionslehrer mit Herrn Religionsschulinspector Dr. Lan gfelder an der Spitze, die 8. Classe der Bürgerschulmädchen mit einer sinnreichen Spende rc. Depeschen liefen in großer Zahl ein aus Wien, Budapest, Wieselburg, Trentschin, Fünfkirchen, aus London, Mainz, Berlin rc. Brieflich gratulirten: Herr Oberrabbiner Dr. Jellinek, Herr Oberrabbiner Dr. Güdemann mit einem sehr herzlichen Schreiben in einem geistreichen hebräischen Gedichtchen, Herr Rabbiner Dr. I. W olf, Herr Rabbiner Dr. Hand el-Eibe ns ch itz, Herr Rabbiner Dr. Unger, Jglau, Herr k. k. Landesschulrath Dr. G. Kohn: Herr Dr. L. A. Frankl Ritter v. Hochwart begrüßte das Jubelpaar mit einem geistreichen und schönen Gedichte. Ferner trafen Glatulationen ein von Doctor E. Adler, Director S. A. Fischer, N. Kö n i g s b e rg e r, Rudolf Koditschek, Salomo» Fischer, Dr. I. Schrank, Obercantor Bauer rc. Persönlich gratulirten: Dr. Lieben, S. Heil, Dr. M. Friedländer sammt Frau. Obercantor Singer, Secretär Braun, Prediger Dr. L öwy, S. Fischer, die Söhne des Ritter von Klarwill mit Spende u. m. A. Am 10. d. M. Abends fand das Familienfest statt, welches unter herzlichen Toasten der Kinder froh und freudig den Abschluß gemacht hat. So möge denn das Jubelpaar noch viele Jahre frisch an Körper und Geist sich des Lebens freuen! G . . . Budapest, 12. December. Der heute im Abgeordnetenhause e'mgereichte Ansschußbericht über die Reception der Juden constatirt, daß Ehen zwischen Christen und Juden in Ungarn bis Ende des XL Jahrhunderts üblich waren und erst vom König Ladislaus verboten wurden. Weitere beschränkende Gesetze kamen erst im Laufe späterer Jahrhunderte; seit den Dreißigerjahren dieses Jahrhunderts wurden wiederholt gesetzgeberische Anträge zur vollständigen Gleichstellung der jüdischen Confession gestellt; die Gotteseinheit und Nächstenliebe von Anbeginn proclamirt. Das gegenwärtige Gesetz bezweckte die Niederreißung der letzten Scheidewand, was auch eine Genugthuung für jene ungarischen Juden bedeute, die auf öffentlichem, wissenschaftlichem und votkswirthschaftlichem Gebiete, in Literatur, Kunst und Humanität Ungarn bisher Ehre gemacht. Der gestattete Uebertritt zum Judenthum werde eine weitere Verschmelzung der Nation ermöglichen. Dem vom Abgeordneten Dr. Geza Pap erstatteten Berichte über die Reception der Juden entnehmen wir noch das Folgende: Der Gesetzentwurf bedeutet einen denkwürdigen Moment in dem glorreichen Leben unseres Vaterlandes. Der zwischen den Israeliten und den Christen bestehende confessionelle und demzufolge auch gesellschaftliche Gegensatz wird zum großen Theile ausgeglichen, ein Gegensatz, welcher viele Jahrhunderte hindurch so scharf zum Ausdrucke kam, in welchem die Grundlagen jener Anklagen zu finden sind, mit welchen man gegen die Anhänger des israelitischen Glaubens häufig auftrat. Nach einem längeren historischen Rückblicke verweist der Bericht darauf, daß man auch jetzt in vielen Beziehungen bei den Israeliten die Ausübung und den Genuß solcher Rechte findet, bezüglich deren positiv gestattende Verfügungen nicht existiren und daß die gegenwärtige Vorlage diesem factischen Zustande sozusagen die endgiltige Sanction ertheilt, indem sie einerseits die israelitische Confession unter die gesetzlich recipirten Confessionen aufnehmen will, jene Confession, welche das Grundprincip der Gotteseinheit als erste aufgestellt und an dem ethischen Hauptprincip des Evangeliums: „Liebe deinen Nächsten, wie dich selbst", von jeher festgehalten, also die beiden Hauptprincipien der christlichen Religion seit ihrer Begründung anerkannt hat, und keine mit dem Staatsleben unvereinbare Lehre enthält. Diese Vorlage besitzt große Wichtigkeit vom staatspolitischen Gesichtspunkte aus, weil sie die aus den religiösen Verschiedenheiten errichtete Scheidewand niederreißt, wodurch wir der Erreichung des großen Zieles näher kommen, das unsere Bürger immer mehr verschmelzen und wir unsereKräfte nicht auf gegenseitige Eifersüchteleien, sondern auf einheitliches Zusammenwirken für das öffentliche Wohl verwenden können. Der Staat hat die Pflicht, bei gleichen Lasten der Bürger unter gewissen Bedingungen auch die Rechte in möglichst gleichem Maße auf religiösem Gebiete zu gewähren. Der Staat kann heute nicht mehr ausschließlich für einzelne Confessionen Stellung nehmen. Die Motive, welche die Unterstützung der Entwicklung der sittlich-religiösen Ideen nöthig machten, bestehen heute nicht mehr; heute finden diese Ideen ihre Unterstützung in der allgemein geklärten Auffassung der Gesellschaft selbst. Die Jngerenz und die Aufsicht des Staates können sich nur in der Richtung geltend machen, daß die religiösen Satzungen nicht im Widerspruche mit der staatlichen Entwicklung und dem staatlichen Leben stehen. Bezüglich des Verlangens, daß die Juden ihre Dogmen vorzulegen hätten, bemerkt der Bericht, die Majorität des Ausschusses habe diese Forderung einer Confession gegenüber, welche seit Jahrhunderten besteht, mit welcher der Staat fortwährend in Verbindung war und sie stets in seiner Mitte geduldet hat, nicht am Platze gefunden. Denn durch diese Erscheinungen wird anerkannt, daß die Confession .keine Lehren enthält und daß ihre Anhänger auch keine Lehren auf religiöser Basis befolgen, gegen welche vom politischen oder vom ethischen Standpunkte aus Einwendungen erhoben werden könnten: Das ausgezeichnete Elaborat schließt mit folgenden Sorten: „Der Ausschuß empfiehlt den Gesetzentwurf zur Annahme, weil er in demselben außer den sich darin kundgebenden Idee der Gewissensfreiheit die Erhebung des Landes über den confeffionellen Gesichtspunkt gegenüber unseren Mitbürgern israelitischer Confession erblickt, welche auf dem Gebiete des Patriotismus, der Menschenliebe, der Wissenschaft, der Literatur und Kunst,' wie auch der Bolkswirthschaft dem von uns über.Alles geliebten, theuren Vaterlande geleistet haben." Berlin. (Die „reellen Ausverkäufe" und das Stöcke r'sche „B o l k".) Zu den antisemitischen Blättern, welche stets gegen die Ausverkäufe, auch die „reellen Ausverkäufe" gedonnert haben, gehört mit in erster Linie das „Volk". Natürlich schließt das Verdammen dieser „die soliden Geschäfte ruinirenden" Ausverkäufe nicht aus, daß man sie — selbst empfiehlt, wenigstens in Antisemitenblättern, und so begegnen wir denn (schreibt das „B. Tgbl.") in dem „Volk", einem dsr Organe für den Schutz der „ehrlichen Arbeit", einem auffallenden