Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 49 (8.12.1893)
- Date
- 1893-12-08
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 956 Vrsterrrichifchr Wochenschrift Nr. 49 die von uns verkündete religiöse Wahrheit darf mit unserem andern positiven Wissen und mit der wissenschaftlichen Wahrheit nicht im. Widerspruch stehen. Das religiöse Gefühl, welches wir erwecken, muß sämmtliche edlen Gefühle der menschlichen Brust in sich fassen und th eiligen. Die religiösen Bestrebung en, zu welchen wir aneifern, müssen mit den allgemeinen menschlichen Idealen im Einklang st ehe n. Diese Richtung entspricht der Tradition des wahren Judenthums und seiner künftigen Bestimmung. Die Lehrgegenstände unseres Religionsunterrichtes sind- 1. Die jüdische Religions-Literatur, insbesondere die vorzüglichsten Offenbarungen der religiösen Ideen und Empfindungen: Die Heilige Schrift. 2. Die hebräischeSprache als das unentbehrlichste Mittel zum gründlichen Verständniß dieser Literatur. 3. Die Religions- und politische Geschichte des jüdischen Volkes. 4. Liturgie - und Ceremonienlehre 5. AufGrund all dieser Religions- und Sittenlehre. Den theoretischen Religionsunterricht ergänzt der Jugend- Gottesdienst, worüber ein besonderes Reglement verfügt. (Siehe weiter unten.) A. Der Religionsunterricht an Volksschulen. Allgemeiner Theil. In den Volksschulen verwirklicht der Religionsunterricht das oben bezeichnete allgemeine Ziel mit dem elementaren Bekanntmachen ver wichtigsten Grundlehren, sittlichen Ideen und Einrichtungen des Judenthums. Im Rahmen dieser Aufgabe hat er hauptsächlich dahin zu streben, daß er den Schüler zu Privaten und synagogalen religiösen Uebungen befähige, bei welcher Gelegenheit dieser sich gleichzeitig die nöthige Vorbildung zu seinen eventuell späteren —besonders in den Mittel- und Bürgerschulen geforderten — religionsliterarischen Studien verschafft. Diesem engeren Ziele entsprechend sind die Gegenstände des Religionsunterrichtes an Volksschulen: 1. Biblische Erzählungen, als Anschauungsbilder der religiösen und sittlichen Auffassung des Judenthums, lvelche sich seit Jahrtausenden als die wirksamsten Mittel zur Erweckung des edlen religiösen Denkens und Empfindens bewährten. Diese Erzählungen sind als in sich abgeschlossene Lesestücke zu geben, welche die dem kindlichen Verständniß und Geniüthe so gut sich anpassende Darstellungsweise und Sprache der Bibel niöglichst treu beobachten sollen. Die in den einzelnen Lesestücken enthaltenen religiösen Ideen und sittlichen Lehren sind an deren Ende in irgend einem entsprechenden, kurzen und klaren biblischen Spruch, Gesetze, ungarischem oder hebräischem Sprichworte, oder in einem Gebetverschen zufammenzufassen. Diese bilden auf der Unterstufe des Elementar-Religionsunterrichtes die Religions- und Sittenlehre. 2. Hebräisch-Lesen, welches in erster Reihe die Geläufigkeit im Synagogen-Gebetbuch anstrebt, mit besonderer Rücksicht darauf, daß der Schüler nach Austritt aus der Volksschule am öffentlichen Gottesdienste theilnehmen könne. Dieser Unterrichtsgegenstand muß selbst schon auf der Stufe des Buchstabirens und Sylabirens entschieden im Dienste des Religionsunterrichtes stehen, weshalb in den Leseübungen womöglich solche Wörter und Sätze methodisch zusammenzustellen sind, deren Kenntniß als Theile der sowohl in privaten als auch im synagogalen religiösen Leben häufigeren termini technici (z. B. Festtage, Ceremonien, Gebete, Tempelgeräthe u. dgl. Benennungen) wie auch als Theile der wichtigeren Gebete ohnehin nothwendig ist. Derart zusammengestellte Leseübungen beleben den Unterricht, machen die Auffassung des Schülers vom religiösen Leben bestimmter und bieten gleichzeitig nützliche Vorkenntniß zum späteren Studium der biblischen Geschichte. Religionslehre und Liturgie., 3. Religionslehre: Bekanntmachung der wichtigeren Religionssatzungen und Ceremonien, in Verbindung mit den wichtigsten liturgischen Theilen. In der I. Classe bilden das Hebräisch-Lesen, in der ll. und M. Classe die biblischen Lesestücke, in der IV. Classe die Religionslehre den Mittelpunkt und den vorherrschenden Theil des Lehrstoffes, an den sich die zwei andern Lehrgegenstände als ergänzende Nebentheile anschließen. Demnach behandelt der Religionsunterricht in der ersten Classe in den ersten Monaten des Schuljahres, (während welcher Zeit der Schüler sich die primitiven Vorkenntnisse zum Lesen der nationalen Sprache sammelt) nach Art der Denk- und Sprechübungen die einleitenden religiösen Begriffe und Thesen, geht dann später zum Hebräisch-Lesen über, mit dessen Fortschreiten (oder auch schon früher) kleinere Gebete (Morgen-, Abend-, Vor- und Nachtisch-Gebet) zuerst in ungarischer, dann in hebräischer Sprache, endlich biblische Erzählungen — von der Schöpfung der Welt bis Abraham — dem Lehrstoff Abwechslung bieten. Die ll. Classe gelangt an den Leitfaden der biblischen Erzählungen bis zum Tode Josefs. Diesem Lehrgegenstande schließen sich Leseübungen auf Grund ausgewählter Stücke aus dem Gebetbuche an, dann Benedictionen, zuerst ungarisch, dann hebräisch. Den Lehrstoff der lll. Classe bildet die Fortsetzung der biblischen Erzählungen, welche, in ihren Rahmen die zehn Gebote und die drei historischen Feste ausnehmend, bis Moses Tod gelangt. Als Leseübungen dienen die Wochentagsgebete, deren wichtigere Theile auch nach ihrem Inhalte zu erklären sind. Diese iachlichen Behandlungen sind in geeignete religiöse Lehrsätze zusammen zu fassen, z. B. derartig: Gott ist der Schöpfer des Weltalls (“jt^n mim mx utv) der uns in seiner unendlichen Gnade zu seinem heiligen Volke auserwählt hat (N2N82 1VP2 ’irmn), damit wir innerhalb der Menschheit die Verkünder seiner erhabenen Lehre und die Musterbilder des sittlichen Lebens seien; wir glauben zuversichtlich, daß uns Gott in der Erfüllung dieser unserer Aufgabe auch unterstützt. 6x")tJ” _ (Fortsetzung folgt.) MLM. Wien, 1. December 1893. (Antisemitische Verleumdungen.) Aus Kvrneuburg wird uns berichtet: Vor dem hiesigen Schwurgerichte unter Vorsitz des Oberlandesgerichtsrathes Dr. R. v. S ch a r f s e n stand heute als Angeklagter der Redacteur eines hier erscheinenden antisemitischen Blattes, Hyppolit M l e k u s. um sich wegen Ehrenbeleidigung, begangen durch die Presse, zu verantworten. Ein Artikel seines Blattes, enthielt heftige Angriffe und Schmähungen gegen den Stockerauer Berzehrnngssteuerpächter Julius Oppenheim, der, weil Jude, von einer Reihe antisemitischer Blätter verunglimpft wurde. Die Verhandlung endete mit einem Ausgleiche. Der angeklagte Redacteur erklärt, er revocire sämmtliche Behauptungen des incriminirten Artikels als unwahr, drücke sein Bedauern aus und bitte den Kläger um Entschuldigung. Klageanwalt Dr. J e sch zog hierauf die Anklage zurück. Wien, 4. December 1893. (Ein jüdischer Knabe beim Statthalter.) Vor Kurzem wurde über die muthige That des vierzehnjährigen, bei dem Uhrmacher Herrn Schick, Circusgasse Nr. 11, in Lehre stehenden Ignaz Spiegel berichtet, der mit Gefahr seines eigenen Lebens einen siebenjährigen Knaben vom Tode des Ertrinkens gerettet hat. Dem wackeren jungen Lebensretter war für seine Heldenthat von der Statthalterei die gesetzliche Lebensrettungs-Taglia im Betrage von 26 fl. 25 kr. zuerkannt worden und in der betreffenden amtlichen Zuschrift hieß es: „Se. Excellenz, der Herr Statthalter, hat mich beauftragt, Ihnen die volle Anerkennung für Ihr bei diesem Anlasse in so erfolgreicher Weise bethätigtes, muthiges, entschlossenes und aufopferungsvolles Eingreifen auszusprechen." Gestern, Sonntag, um 12 Uhr Mittag, wurde nun, wie uns berichtet wird, der junge Lebensretter vom Statthalter Grafen Kielmansegg in Audienz empfangen. Der Statthalter fragte den Knaben, bei wem er so gut schwimmen gelernt habe, worauf derselbe mit lauter Stimme erwiderte: „Excellenz, das habe ich von selbst ^gelernt und bin dennoch ein sehr guter Schwimmer." Der Statthalter reichte hierauf dem Knaben die Hand und sagte: „Ich danke Ihnen nochmals persönlich für Ihre Heldenthat und für Ihre kühne Rettung des Ernst Schenkirsch und spreche Ihnen nochmals meine besondere Anerkennung für Ihr erfolgreiches, muthiges, entschlossenes und aufopferungsvolles Eingreifen bei der Lebensrettung aus. Bleiben Sie immer so brav,