Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 48 (1.12.1893)
- Date
- 1893-12-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 48 Oesterreichische Wochenschrift Seite 939 Eichhorn, seitens des Landesschulrathes die Disciplinaruntersuchung verhängt worden sei. Als Grund dieser Maßregel wurde angeführt, daß Pfarrer Eichhorn, dem nicht nur die Seelsorge seiner Gemeinde, sondern auch der Unterricht der Schuljugend seines Pfarrsprengels obliegt, in einem Vortrage gegenüber der Schuljugend allzu drastische Ausdrücke gebraucht habe, die — und dies ist für den noch des Eingehenderen zu besprechenden Fall charaÜeristisch — selbst bei der Schuljugend Aergerniß erregten. Der Landesschulrath sah sich veranlaßt — so behaupteten nun die Blätter — die Versetzung Eichhorn'» beim Consistoriuni zu beantragen, das nun diesen Anlaß benützte, um Pfarrer Eichhorn, derbem Consistorium infolge seiner politischen Thäligkeit schon längst ein Dorn im Auge zu sein scheint, zu eröffnen, daß es gegen dessen weitere Verwendung im Lehrfache sei. Das Consistorium ist also noch um einen Schritt weiter gegangen, als dies der Landesschulrath gethan und hat sich dadurch das übrigens höchst bezeichnende Lob der Wiener liberalen Presse erworben. Derjenige, der nun den wahren Sachverhalt dieser Disciplinirung Eichhorn's nicht weiß, der konnte in Folge der höchst sonderbaren Entscheidung, die seitens einerkirchlichen Behörde über Pfarrer Eichhorn getroffen wurde, nur annehmen, daß dieser Priester sich gegen seinen Stand in einer Weise vergangen habe, die es ihm unmöglich mache, das Ehrenkleid desselben weiter zu tragen. Dazu kommt noch, daß seitens der cleriealen Presse, die in erster Linie dazu berufen wäre, die Interessen des Standes zu vertreten — diese einem verdienten Priester zutheil gewordene Maßregelung anstatt, wie es im Interesse des Clerus — des Priesterstandes als solchen gelegen wäre, aufzuklären — vertuschte. — Allerdings muß hier gesagt werdeir, daß das Consistorium selbst in einet' zum Mindesten seltsamen Weise — gegen einen Priester Stellung nahm und gegen diese Körperschaft zu Gunsten eines armen Pfarrers aufzutreten, das wagte man nich^ Was nun die eigens-ch hiezu berufenen Blätter nicht zu thun sich getrauen, das' -vollen dafür wir, die wir als Volksblatt die Interessen aller Stände zu vertreten uns zur Aufgabe gemacht haben, nicht unterlassen. Wir haben uns daher auch für den Fall Eichhorn interessirt und eine gestern vor dem Schwurgerichte durchgeführte Verhandlung, gibt uns willkommenen Anlaß, auf diese „Scandalaffaire" zurückzukommen. Im Vorjahre ging über Auftrag des Landesschulrathes den Lehrkörpern der verschiedenen Schulen die Weisung zu, in Anbetracht der drohenden Choleragefahr den Schulkindern in einer populären Weise das Wesen dieser Krankheit und insbesondere alle jene Merkmale derselben, die das Erkennen derselben ermöglichen, zu erklären. Auch Pfarrer Eichhorn unterzog sich dieser Aufgabe und schilderte den Kindern diese Krankheit in allen ihren Details. Während dieses Vortrages — der selbstverständlich in einer Form gehalten wurde, die niemals gegen den Anstand verstieß — wurde ein Mädchen plötzlich vom Erbrechen befallen. Das Mädchen wurde heimgeschickt und erzählte nun, daß Pfarrer Eichhorn in der Schule von so ekelhaften Dingen, und zwar in so drastischen Worten gesprochen habe, daß es von einem Unwohlsein befallen wurde und sich erbrechen mußte. Diese Mittheilung err-egte natürlich in dem kleinen Orte, in dem sich Pfarrer Eichhorn befindet, insbesondere dadurch, daß er ziemlich unsaubere Gemeindeangelegenheiten enthüllte, wodurch er sich viele Feinde zuzog, großes Aussehen. Man inquirirte eine Anzahl Schulmädchen, die natürlich zugaben, daß Pfarrer Eichhorn gesagt habe, daß man bei der Cholera vom Erbrechen und Durchfall gepeinigt werde, und die „Ganzgescheiten" des Ortes, die sich eine Darstellung dieses Krankheitszustandes ohne Zuhilfenahme trivialer Ausdrücke nicht vorzustellen scheinen, fanden nun dm Beweis dafür, daß dem Schulmädchen nur infolge des Vortrages des Pfarrers unwohl geworden sei, für erbracht. Es wurde eine Anzeige an den Landesschulrath erstattet, der zwar das Mädel — nickt aber auch den Pfarrer einvernahm und die Folge bildete — die bereits eingangs erwähnte Disciplinaruntersuchung gegen Pfarrer E i ch h o r n. Dieses Unwohlsein des Schulmädchens Katharina Weinmayer war aber keineswegs, wie dies von ihr behauptet wurde, auf den Vortrag des Pfarrers Eichhorn über die „Cholera" zurückzu führen, sondern dasselbe hatte einen ganz anderen Grund. Katharina Weinmayer, die damals erst 13 Jahre alt (!) gewesen, trug damals bereits ein Kind unter dem Herzen. Ihr Unwohlsein, das sich seither oftmals wiederholte, war nur eine Folge dieses Zustandes und das verderbte Mädchen suchte, da es sich fürchtete, den wahren Grund seines Unwohlseins anzugeben, aus Rache gegen Pfarrer Eichhorn, der ihr über ihren unsittlichen Lebenswandel eines Tages Vorstellungen gemacht und erklärt hatte, ihren Liebhaber, einen kaum der Schule entlaufenen Buben, zu „beuteln", wenn dieser die andere Schuljugend etwa auch behelligen sollte — diesen unfläthiger Redensarten zu beschuldigen. Am 21. October d. I. gebar Katharina W ei nm a y er im Findelhause ein Kind, und dies hatte nun zur Folge, daß gegen die Verführer des Mädchens die Strafanzeige erstattet wurde. Gestern fand vor dem hiesigen Schwurgerichte unter Vorsitz des Vice-Präsidenten Dr. Ritter v. H o l z i n g e r die Verhandlung gegen die beiden Verführer des Mädchens und deren zwölfjähriger Schwester Rosalia Weinmayer statt. Die vom StAS. Dr. Sch w a b vertretene Anklage lautete auf das Verbrechen der Nothzucht. Auf der Anklagebank befinden sich Leopold Zaunek, Fleischhauergehilfe beim Fleischhauer Weinmayer in Höflein a. d. Donau, und Oscar Seelig, Fleischhauergehilse. Als Zeugen waren die entarteten Mädchen Katharina Weinmayer, 13Va Jahre alt, und deren Schwester Rosalia Weinmayer, 12 Jahre alt, vorgeladen. Die verderbten Kinder gestanden ohne besondere Scham die an ihnen verübten Verbrechen ein; nur beschuldigten sie heute den Erstangeklagten Zaunek, während sie Oscar Seelig zu entlasten suchten. Die Details der Verhandlung lassen sich auch nicht annähernd wiedergeben. Nur so viel sei hier gesagt, daß die beiden Mädchen schon feit ihrem 11. Jahre mit den jungen Burschen unerlaubten Umgang gepflogen haben. Auf der Geschwornenbank herrscht-' bei dem Verhöre dieser Kinder, die in einer geradezu cynischen, eines jeden Schamgefühls baaren Weise deponirten, wiederholt anhaltende Entrüstung. Die Versammlung endete mit der Verurtheilung Zaunek's zu vier Jahren schweren Kerkers, Oscar Seelig wurde, da die Geschwornen die Schuldfrage mit 3 Stimmen Ja, 9 Stimmen Nein beantworteten, freigesprochen. * * -r- Diese beiden Mädchen bildeten nun die Kronzeuginnen in der wider Pfarrer Eichhorn angestrengten Disciplinaruntersuchung! Wir sind nun begierig, wie sich jetzt der Landesschulrath in der gegen Pfarrer Eichhorn, der als Obmann des Ortsschulrathes der Verhandlung beigewohnt hatte, schwebenden Disciplinaruntersuchung verhalten wird." Das „Vaterland" vom 25. November 1893 schreibt unter der Spitzmarke: " „(Bester vertuscht.) Im heutigen Morgenblatte haben wir von einer Gerichtsverhandlung Notiz genommen, in welcher höchst bedauerliche Vorkommnisse unter der Jugend constatirt wurden. Der Gegenstand ist an und für sich traurig genug, um allseits blos das lebhafteste Gefühl des Bedauerns wachzurufen. Anders das „Deutsche Volksblatt". Dieses Blatt gefällt sich nicht nur darin, die schmutzige Angelegenheit breitspurig zu erzählen, sondern das Blatt macht es „der cleriealen Presse" heute auch zum Vorwurfe, daß sie die. Angelegenheit, in welche, wie wir erwähnt, aus anderen Gründen auch der Ortspsarrer verwickelt wurde, „vertuscht" habe. Zu dieser