Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 46 (17.11.1893)
- Date
- 1893-11-17
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Vrsterrrirtzischr Mvchrnschrif! Seite 901 Kr. 46 Dorn Helm erhoben hatte, und dieser wurde auf Grund des einstimmigen Verdictes der Jury f r e i g e s p r o ch e n. Es ist selbstverständlich, daß keines der Antisemitenblätter, welche die Affaire Dornhelm zur Hetze gegen jüdische Geschworne in Galizien benützt hatten, von dem Ausgange des Processes seinen Lesern Mittheilung macht. Die „Hannoversche Post" machte ans dem „Schlepper" in dem vielbesprochenen,Spieler- und Wuchererprocesse, Herrn v. Meyerinck, einen „Jndenstämmling" und versicherte, daß dessen Großvater ein Jude Namens Meyer gewesen sei. Bald darauf sah sich aber das antisemitische Blatt geuöthigt, eine Zuschrift zn veröffentlichen, wonach Herr von Meyerinck einem evangelischen Adelsgeschlechte entstammt, das seit der Mitte des XVII. Jahrhunderts in Preußen vorkommt. Herr v. Meyerinck hat übrigens mittlerweile seinem Leben durch Selbstmord ein Ende gemacht und sich im Gefängniß erhenkt. EB. Brünn. Der neuernannte Statthalter Freiherr von S p e n s - B o d e n hat anläßlich des Empfanges der Spitzen der hiesigen Behörden auch die Aufwartung unseres hochverdienten Landes-Oberrabbiners Dr. Placzek und der übrigen Honoratioren der Cultusgemeinde entgegengenommen. Man ist allgemein befriedigt über die Urbanität und Leutseligkeit des neuen Statthalters und trägt sich mit der Hoffnung, daß unter seinem Regime der confessiouelle Friede nach wie vor erhalten bleiben wird. Aus dem Kreise junger jüdischer Juristen verlautet, daß an die Präsidien der Obergerichte ein vertraulicher Erlaß ergangen sein soll, jüdische Rechtspraktikanten zur richterlichen Praxis nicht zuzulassen. Ob etwas Wahres an der Sache ist, kann natürlich nicht festgestellt werden. Thatsache jedoch ist, daß seit Jahren die Gesuche jüdischer Juristen um Aufnahme in die richterliche Praxis einfach nicht erledigt werden. Beim Kreisgericht Olmütz. liegt seit nahezu einem Jahre ein Gesuch eines jüdischen JNDr. und Reserve-Lieutenants um Anstellung als Auskultant noch immer unerledigt. Während Seine Majestät der Kaiser die jüdischen Militärs für würdig hält, in die Offieierscharge einzureihen, werden dieselben in den kaiserlichen Civilämtern refusirt. Hoffentlich wird die neue Ordnung der Dinge, auch hier Wandel schaffen. Eger. (Die moralische Superiorität der arisch e n Rasse.) Die „Ostdeutsche Rundschau" brachte in ihrer Dienstag-Nummer vom 7. Oktober 1893 aus Berlin eine Gerichtsverhandlung, daß ein Jude wegen einen unsittlichen Antrag, den er einem ordentlichen Mädchen gestelD, zu vier Wochen Arrest verurtheilt wurde. Indessen wozu in die Ferne schweifen, liegt das Gute doch so nah'? Eger ist die Vaterstadt des Herrn Jro, des großen deutsch-nationalen Schönerianers, und von den Vorgängen bei dem Egerer Schwurgerichte hätte er unterrichtet sein sollen. Die „ Egerer Ztg."Nr.83vom25.October 1893 kündigte nachstehende Schwurgerichtsverhandlungen bei dem k. k. Kreisgerichte in Eger an: Am 6. November l. I. Vormittags 8s/4 Uhr Wider Hieronymus Böhmer, Wechselwärter bei der k. bair. Staatsbahn in Eger, wegen Verbrechens der Nothzucht (Vorsitzender Herr Kreisgerichts-Präsident Englisch); am 7. November Vormittags 8*/, Uhr, wider Bartholomäus Böhm, Müllergehilfe ans Eger, wegen Verbrechens der Nothzucht, Blutschande und Einschränkung der persönlichen Freiheit (Vorsitzender Herr LGR. Dr. Welzl); am 8. November Vormittags 8% Uhr wider Franz Vieth, Oekonom in Schwinau, wegen Verbrechens der Nothzucht (Vorsitzender Herr LGR. Woratschek); am 9. November Vormittags 8V« Uhr wider Josef. S t ö h r, Knecht in Stein (Bez. Graslitz) wegen Verbrechens der Nothzucht (Vorsitzender Herr LGR. Bienert); am 10. November Vormittags 8^ Uhr wider Franz Meuzl, Brenner, und Schmelzer in Falkenau und Genossen, wegen Verbrechens der Münzverfälschung (Vorsitzender Herr LGR. Kohl). In Nr. 90 vom 11. November meldete das genannte Blatt unter dem Schlagwort: (S üh n e d u r ch d e n T o d.) Am 7. d. M. beschäftigte das hiesige Schwurgericht ein ganz abscheulicher Fall von Blutschande und öffentlicher Gewaltthätigkeit, welcher Verbrechen sich der Müller Bartholomäus Böhm schuldig gemacht hatte. Das Verdict der Geschwornen lautete einstimmig „Schuldig" und der Angeklagte wurde daraufhin zu einer schweren Kerkerstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurtheilt. War es das böse Gewissen, das den Verurtheilten peinigte, war es die Furcht und Angst vor der langen, schweren Strafe, die in ihm den Entschluß reif werden ließen, freiwillig dem Leben zu entsagen; wer könnte in dem Herzen des Menschen lesen? Als am Morgen nach der erfolgten Berurtheilung der Gesängnißwärter die Zelle betrat, in welcher Böhm inhaftirt war, fand er denselben todt, aufgehängt an dem eigenen Taschentuche. Weitere S ch w n r g e r i ch t s u r t h e i l e. Bei dem k. k. Kreisgerichte als Schwurgerichtshofe in Eger wurden ans Grund des Wahrspruches der Geschwornen verurtheilt: am 7. November l. I. Bartholomäus Böhm, Müllergehilfe ans Eger, wegen Verbrechens der Nothzucht und Blutschande und öffentlicher Gewaltthätigkeit zn 5 Jahren 6 Monaten schweren Kerkers, ferner wegen Uelertretung der §§ 36 und 40 Waffen» Patent zn 5 fl. Geldstrafe. Den Vorsitz der Verhandlung führte Herr Landesgerichtsrath Dr. Welzl, die Anklage vertrat Herr Staatsanwaltsubstitnt Dr. Kostial und als Vertheidiger fnngirte Herr J. V. Dr. Reiniger, Advoeat in Eger; — am 8. November Franz Viety, Oekonom in Schwinau (Bezirk Buchau), wegen Verbrechens der Nothzucht zu 18 Monaten schweren Kerkers. Den Vorsitz dieser Verhandlung hatte Herr Landesgerichtsrath Woratschek, für die Staatsschaft intervenirte Herr Gerichtsädsunct Johann Müller, den Angellagten vertheidigte Herr J. U. Dr. Utfcfjef, Advoeat in Eger: — am 9. November Josef Stohr, Knecht in Stein (Bezirk Graslitz), wegen Verbrechens der versuchten Nothzucht zn 18 Monaten schweren Kerkers. Bei dieser Verhandlung führte den Vorsitz Herr Landesgerichtsrath Bienert, als öffentlicher Ankläger war anwesend Herr Gerichtsadjunct Müller, als Vertheidiger J. U. Dr. Gschier, Advoeat in Eger. Wer noch immer von der moralischen Vollkommenheit der arischen Rasse nicht überzeugt ist, dem ist nicht zu Helsen. Lemberg. Herr Sectionschef Ritter v. Gniewosz hat der Redaction des hier erscheinenden Blattes „Kurjer Lwowski" nachstehendes Schreiben zugesendet: Auf Grund des § 19 des Preßgesetzes ersuche ich die geehrte Redaction die folgende Berichtigung der in den Nummern 303 und 307 vom 1. und 5. d. M. enthaltenen Artikel: Fundacya llirseha und Fmulaeya bi Hirsclia in die nächste Nummer Ihres Blattes, der Bestimmung des Gesetzes gemäß, an der Stelle des zweiten Artikels und in derselben Schrift aufzuuehmen. Es ist unrichtig, daß Professor Dr. Josef R o s e n b l a t t wegen p r i n c i p i e l l e n Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Executiv-Comite und dem Präsidium der Stiftung in Wien auf sein Amt als Mitglied und Präsident des Krakauer Executiv-Comites resignirt hat. Jedenfalls hat Dr. Rosenbla t t eine p r i n c ip i e l l e Meinungsabweichung niemals zum Ansdrucke gebracht, obgleich er als Mitglied des Curatoriums in jeder Sitzung derselben und auch bei vertraulichen Besprechungen mit dem Präsidium oft Gelegenheit hatte, die Grundsätze, nach welchen das Curatorium vorging, zu bekämpfen, oder mindestens die Anschauungen der Stiftungsverwaltung richtigzustellen. Dr. Rosenblatt führt aber in seinem Schreiben vom 29. v. M. als Grund seiner Resignation nur den „T o n" eines Briefes an, welchen das Präsidium der Baron Hirsch-Z tiftung an das Executiv-Comite gerichtet hat. Zn diesem Briefe sah sich das Präsidium des Cnratoriums in Folge vieler Versäumnisse bemüßigt, welche sich das Executiv- Comite bei den ihm anvertranten Stiftungsangelegenheiten zu Schulden kommen ließ. Diese Resignation steht übrigens nicht vereinzelt da, indem bereits früher vor Dr. Rosenblatt selbstständig Herr Dr. Michael I ch h ä u s e r und dann in Verbindung mit Dr. R o s e n b l a t t der Schatzmeister des Executiv-Comites Herr Direktor Schanzer, ohne daß das Comite die vom selben abverlangten Rechnungen vorgelegt hätte, endlich Herr Hirsch Landau resignirteu; Letzterer aus dem Grunde, weil sein Actionsdrang in der minimalen Thätigkeit des Executiv-Comites keine Befriedigung findet. Unrichtig ist ferner, daß das Curatorium der Baron Hirsch-Stiftung aus Wiener ,.G es ch ä f t m a ch e r" besteht. Im selben sitzen vielmehr nebst hervorragenden auch außerhalb Wien bestöekannten und wegen ihrer Ehrenhaftigkeit allgemein geachteten Männern verschiedener Stände und aller Berufe auch 4 von der k. k. Regierung zu Curatoren ernannte hohe Berwaltungsbeamte polnischer Nationalität und unter diesen die gewiß mit den Verhältnissen des Landes wohlvertrauten Referenten für galizische Angelegenheiten im Ministerium des Innern und im M i n i st e r i u m für Galizien. Die Function eines Curators ist ein Ehrenamt ohne jeden Anspruch auf irgendwelche Entschädigung; es gibt keine Sinecuren, nur die Lehrer und die angestellten Stiftnngsbeamten