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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-11-17 · 46 (17.11.1893) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
46 (17.11.1893)
Date
1893-11-17
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Serie 900 Orsterreichische Wochrnschrist Nr. 46 und Bischöfe an seinem Tische mit Speisen zu bewirthen, welche nach den strengen Vorschriften des jüdischen Nitualgesetzes zubereitet worden waren. Der Koch mußte die raffinirtesten Anstrengungen machen» um mit Hilfe von Surrogaten alle die Delicatessen, welche bei feinen Mcchlzeitcn üblich sind, zu bereiten, ohne gegen jene Ritualgeletze zu verstoßen. Baron Königswarter war in religiöser Beziehung ein durchaus conscrvativer Mann und zeichnete sich durch besondere Wohlthätigkeit aus. die sich jedoch keineswegs blos auf seine Glaubensgenossen erstreckte. Zahlreiche Stiftungen und humanitäre Institutionen verdanken ihn: Entstehung und Förderung; mit seinem Namen sind die Errichtung des Blinden-Jnstituts auf der Hohen Warte, die Franz Josefs-Stiftung und ähnliche Einrichtungen verknüpft. Erst vor Kurzem hat er den Betrag von 100.000 fl. dem Vereine zur Errichtung und Unterhaltung von. Wärmestuben zur Verfügung gestellt. Baron Königswarter war auch einer der hervorragendsten Kunstfreunde und Sammler Oesterreichs. Seine Galerie, die wiederholt, theilwrise öffentlich, ausgestellt war. gehört zu den werthvollsten Privatgalerien Europas". Nachdem das Gesetz zur Regelung der Cultusverhältnisse der Juden im Jahre 1891 beschlossen war, unterhielt sich der immer wohlgelaunte Graf Taaffe mit Baron Königswarter über die Angelegenheit und bemerkte: „Jetzt werden die Koryphäen unter Ihnen, ich meine Sie und die Herren * * *, mit mir wohl zufrieden sein." — „Was mich betrifft", replicirte Baron Königswarter, „bin ich es diesmal wohl, aber mit den „Fünfuhrjuden" stelle ich mich, Excellenz, nicht in eine Reihe." — „Was sind das für Juden?" frug Graf Taaffe neugierig. — „Das sind jene, welche sich nur während ihrer Bureanstunden zum Judenthum bekennen, die aber von ihren Glaubensgenossen nichts wissen wollen, sobald das Comptoir gesperrt ist. Bon da ab spielen sie sich auf die Cavaliere hinaus und verschmähen den Verkehr mit Ihresgleichen. Sie suchen lieber vermeintlich noblere Sphären auf, sie begnügen sich dort mit einer zweiten Rolle, anstatt in den eigenen Berufskreisen die erste zu spielen . . ." Baron Königswarter hat genaue Verfügungen über sein Leichenbegängnis getroffen, die er in einem Schreiben verzeichnete, das er im Juli 1892 seinem Verwandten und Compagnon Herrn Alfred Straffer versiegelt übergab. Das Couvert trug die Aufschrift: „Unmittelbar nach meinem Ableben Zu öffnen." Die Verfügungen sind folgende: Baron Königswarter wünscht ein einfaches, prunkloses Begräbniß nach israelitischem Ritus; auf den Partezetteln möge bemerkt werden, daß der Verblichene sich Blumenspenden verbeten habe, da er kein Freund dieser zumeist nur aus Etiquette geübten Sitte gewesen sei. Weiters wünsche Baron Königswarter, daß er in einem einfachen Holzsarge in einem Einzelgrabe beerdigt werde, nachdem es ihm nicht vergönnt sei, vereint mit seinen Eltern zu ruhen, die auf dem nunmehr aufgelaffenen Währinger Friedhofe begraben sind. Wie«. (Ein interessanter Briefwechsel.) Ein Kaufmann, Namens Samuel Smul in Schneidemühl hat bei der zuständigen Regierungsbehörde Bromberg i. P. um die Bewilligung nachgesucht und sie auch erhalten, seinen Nacken in Goetze umändern zu dürfen. Einige (christliche) Träger dieses Namens legten nun gegen diese Bewilligung ihre Verwahrung ein und über den markanten Fall ist die Berliner „Tägliche Rundschau" in der Lage, nachstehende hochinteressante Dokumente zu publiciren. Sie erhielt, von Dr. Rudolf G o e tz e in Würzburg folgende zwei Schriftstücke eingesandt, um sie dem öffentlichen Urtheile zu unterbreiten: 1. Eingabe an das königlich preußische Ministerium des Innern, zu Händen Sr. Excellenz des Herrn Staatsministers Grafen Eulenburg, betreffend die Namensänderung Smul in Goetze. Mit einer Beilage: Eingabe des Dr. Rudolf Go ehe in Würzburg an den Regierungspräsidenten in Bromberg vom 26. August 1893. Betreff: Eben dasselbe. „Durch Zeitungsberichte, die unwidersprochen geblieben sind, iü zur Kenntniß der ehrerbietigst Unterzeichneten gekommen, daß ein Gesuch der Kausleute Samuel und Emil Smul in Schncidemühl, ihren Namen in „G o c tz e" umändern zu dürfen mit der Begründung, daß ihr Name ihnen geschäftlich n a ch 1 h e i l i g sei, die Genehmigung der Negierung in Brombcrg erhalten habe. Ans eine in Abschrift hier beiliegende Eingabe unterm 2ö. August d. I. von Seiten des mitunterzeichneten Dr. Rudolf Goetze in Würzburg an den Regierungspräsidenten zu Bromberg mit der Anfrage, ob diese Mittheilung auf Wahrheit beruhe und ob ein formaler Grund Vorgelegen habe, einerseits für die betreffenden Kaufleute, gerade-den Namen Goetze zu wählen, andererseits für die Regierung diese Wahl zu genehmigen, ist eine Antwort nicht eingegangen. Die ehrerbietigst Unterzeichneten, von der Angelegenheit auf's Tiefste betroffen, wenden sich daher an ein hohes Ministerium d,s Innern mit dem Ersuchen um Ausschluß darüber, ob das, was die Zeitungeü berichtet haben, Wahrheit ist oder nicht. Sie erhoffen, daß es nicht wahr ist, andernfalls tviirdru sie mit tiefem Bedauern in der Ertheilung der Genehmigung einen unberechtigten Eingriff in p e r s önliche 8techte zu Gunsten jüdischer Staatsangehöriger erblicken. Der Name Goetze ist ein gut deutscher christlicher Name. Jedem rechtschaffenen christlichen Deutschen gilt sein geachteter Name als Ehrenschild der Familie; er erachtet denselben als sein ererbtes Eigenthum, und es ist ihm unverständlich, daß einerseits Jemand den ihm bisher eigentümlichen Namen oblegen wolle, und daß andererseits gerade sein Name diesem zuerkannt werden könne zu dem ausgesprochenen Zwecke, die jüdische Abkunft zu verdecken und dem Geschäfte damit anfzuhelfen. Wenn solche Grundsätze platzgreisen sollten, würden die charakteristischen jüdischen Namen bald verschwunden sein und unter all den angesehenen deutsch-christlichen Familiennamen jüdische Geschäftsleute vermuthet werden können. Daß damit nur antisemitischen Tendenzen Vorschub geleistet werden würde, dürste nicht zweifelhaft erscheinen. Die ehrerbietigst Unterzeichneten, durch die den Gebrüdern S m u l angeblich ertheilte Genehmigung beunruhigt und in ihrem Gefühl von Recht und Gerechtigkeit auf's Tiefste verletzt. stellen für den Fall, daß eine solche Genehmigung wirklich eriheilt worden ist, das Gesuch, ein hohes Staatsministerium des Innern wolle verfügen, daß die den Kaufleuten Samuel und Emil Smul in Schneidemühl ertheilte Genehmigung, den Namen Goetze zu führen, wieder z u r ü ck g e n o m m e n werde. Würzburg, den 5. October 1893. In größter Ehrerbietung Dr. Rudolf Goetze, Würzburg, Goethestraße 10." Folgen noch 26 Unterschriften Goetze und G o e tz. NB. Abgesandt an das Ministerium am 9. Oetober 1893. 2. Schneidemühl, 12. October 1893. „Herrn Dr. Rudolf Goetze, Würzburg! Unter Berücksichtigung einer mir übersandten, von Ihnen verfaßten Notiz, betreffend die Umänderung unseres bisherigen Namens „Smul" in den Namen „Goetze" nehme ich in der Annahme, daß der Herr Regierungspräsident zu Bromberg über Ihre Zuschrift zur Tagesordnung übergehen wird, Veranlassung, Ihr erregtes Gemüth, wenn möglich, zu besänftigen. Ich weise zunächst darauf hin, daß nicht der Herr Regierungspräsident, sondern Se. Majestät der Kaiser geruht haben, uns den Namen Goetze zu verleihen, f ü r w e lche.Gnade wir ihm ewig dankbar sein werden. Der weitere Inhalt Ihrer Zuschrift müßte eigentlich mit Nichtachtung übergangen werden. Indessen liegt uns daran. Sie daran zu erinnern, daß wir alle von Adam her Brüder sind. Nicht wahr, Herr Assistent und Oberarzt? Doch weiter! Nicht allein, daß wir zu dem jetzigen Namen volle Berechtigung haben — da unser Großvater z. B. vereideter französischer Dolmetscher zu. Bromberg gewesen ist und sein Stammbaum schon Jahrhunderte zurückreicht — ist es durchaus nicht ausgeschlossen, daß auch Sie, Herr Assistent und Oberarzt von diesem Stammbaum Ihre Abstammung herleitcn. Im klebrigen braucht Sie diese nahe Stammes-, beziehungsweise Namensverwandtschast nicht zu gereuen. Ganz abgesehen davon, daß wir am hiesigen Orte achtbare Kaufleute sind, besitzen wir in unserer Verwandtschaft Namens Goetze Leute, die im öffentlichen Leben stehen und mindestens so hohe Stellungen wie Sie, Herr Assistent und Oberarzt, bekleiden, von denen Einige sogar.sehrhohen Staatsämtern vorstehen. Stört Sie, Herr Assistent und Oberarzt, nun das Moment an uns so außerordentlich, daß wir uns zum Jitenthum bekennen, so darf meine Vermuthung vielleicht keine ungerechte sein, daß Sie oder Ihre Vorfahren gleichfalls Juden gewesen sind; denn von ailständigen Christen habe ich bisher derartige. Meinungsäußerungen über das Judenthum noch nicht gehört. Ich komme zum Schluß! Nicht materielle, sondern formale Beweggründe haben uns zu dieser Umänderung veranlaßt; sollte Ihnen jedoch diese unsere Permutation unangenehm sein, so gebe ich Ihnen den Rath, Ihren jetzigen Namen mit unserem früheren Namen „S m n l" zu vertauschen, vielleicht gelingt es Ihnen, dadurch noch mehr materielle Reichthümer zu erwerben und auszuhäufen, als bisher. Mit aller Hochachtung! (gez.) Emil Goetze. Ich (gez.) Samuel Goetze, schließe mich dem Obigen an." Wir übergeben diese beiden Schriftstücke der Oeffentlichkeit in dem Bewußtsein, daß es ein paar typische Zeugnisse sind für die Bewegung des neuen Geistes in Deutschland. Wien. (Antisemitische Lügen.) Im Juni 1893 eröffneten die antisemitischen Blätter eine förmliche Hetze gegen die jüdischen Geschwornen in Galizien. Den Anlaß dazu gab ihnen ein Vorfall, der sich vor dem Lemberger Schwurgerichte abspielte und über welchen sie berichteten: „Ein jüdischer Geschworner mußte unmittelbar von der. Geschwornenbank in Arrest geführt werden, weil festgestellt wurde, daß er versucht hatte, einen Zeugen zu einem falschen Eide zu verleiten." In Wirklichkeit verhielt sich die Sache anders. Am 30. Mai zeigte in einem Schwurgerichtsproceffe ein Zeuge dem Vorsitzenden an, daß der jüdische Geschworne Dornhelm ihn zur falschen Zeugenschaft zwingen wollte. Daraufhin wurde der Geschworne von der Geschwornenbank entfernt und gegen ihn die Strafuntersuchung eingeleltet. Am dritten Tage wurde er von dem Untersuchungsrichter verhaftet, aber nach 24 Stunden wieder auf freiem Fuß gesetzt, worauf die Untersuchung fortgesetzt wurde. Vorige Woche fand nun die Verhandlung gegen Dornhelm statt. Im Laufe derselben stellte sich die Unglaubwürdigst jenes Zeugen heraus, der die Beschuldigung gegen den Geschwornen

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