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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-11-17 · 46 (17.11.1893) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
46 (17.11.1893)
Date
1893-11-17
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 898 Drsterreichischr Wochenschrift Nr. 46 specifische Eigenschaften andichtet, findet man mehr oder minder bei allen Bürgern vertreten. Es gibt nur eine menschliche Moral und eine gesetzliche Verfassung in Deutschland. Rechte beruhen nicht auf Gefühlen, sondern auf Pflichten, und so lauge der Jude in Deutschland dieselben Pflichten trägt, ja meistens freudiger trägt, mit weniger Murren, als wir anderen, so lange hat Niemand das moralische oder politische Recht, sein Deutschthum zu verdächtigen und ihm sein Bürgerthum zu verkümmern. Spricht ein Blatt von jüdischen Fehlern und semitischen Eigenthümlichkeiten, so stellt es sich — mag es mehr oder minder gehässig, mehr oder minder derb in der Form sein — auf den Booen der antisemitischen Weisheit. Unsere „Köln. Zeitung" hat aber auch trotz ihrer Nüchternheit oft Anfälle von Zartgefühl und Gemüthsrührung, wie man sie nur noch in den alten guten Jfsland'schen Theaterstücken findet. Sie klagt oft über "Sie verflossene Herrlichkeit und über das Schwinden der alten Romantik, und wenn sie im Dienste dieser Poesie ein wenig hetzt, wer wird es ihr verdenken? Sie schreibt (Nr. 764) in einem Artikel über Augsburg: „Welche Gedanken beispielsweise kommen nicht dem Volkswirth, wenn er dicht neben dem geschilderten altehrwürdigen Fuggerhause, voll jahrhundertlauger Ueberlieferung und einschneidendster Wirkung auf die vaterländischen Geschicke, ein Waarenab'zahlungsgefchäft eines Herrn Isidor Jttmanu erblickt?" Wir können dem Schreiber dieses Artikels nachfühlen, wie weh das thut, diese schreckliche Beobachtung machen zu müssen, das; neben dem patricischen Fuggerhaus ein Isidor Jttmann seine Waare seilbietet. Ja, das ist traurig, aber noch trauriger vielleicht, daß Herr Freiherr von Dummsburg mit einem Levy oder Cohn oft in einem Hause wohnen oder gar in einem Restaurant an einem Tische sitzen muß. Wie soll man das aber ändern? Das ist eben eine der Schattenseiten der modernen, leider gar zu demokratischen und prosaischen Geistesstrvmung. Es gibt sogar Leute, die gar nichts dabei empfinden, daß Jemand Jttmann heißt und die es nicht als nervenerschütternd betrachten, daß Jemand seine Waare gegen Ratenzahlungen verkauft, wenn er sonst reell und anständig ist. Uebrigeus behaupten die Historiker, die altehrwürdigen süddeutschen Häuser wären durchaus nicht immer brav und makellos gewesen. So schreibt I a n s s e n in seiner „Geschichte des deutschen Volkes" (Bd. 1, S. 390): „Großwucher und Schinderei legte man insbesondere den süddeutschen Handelsgesellschaften der Welser und Höchstetter in Augsburg, den Jmhof, Ebner, Volkamer in Nürnberg, den Ruland in Ulm und vielen anderen zur Last.Die sogenannten Handelsgesellschaften traten zur Ausbeutung einer bestimmten Handelsrichtung oder eines bestimmten Geschäftszweiges auf bestimmte Zeit zusammen und theilten nach Maßgabe der von den einzelnen Mitgliedern eingelegten größeren oder geringeren Geldsumme den erzielten Gewinn .... Sie vereinigten sich zu Ankaufs-, Preissteigerungs- und dadurch zu Volks-Ausbeutungs- Gesellschaften in Bezug auf alle nröglichen Maaren. Sie kauften den Wein auf, das Korn oder schon die Feldfrüchte in Halm und Garben. Geiler von Kaisersberg nennt sie darum größere und schlimmere Ueberlister und Schinder des Volkes, als je die Juden gewesen." Warum also diese Aufregung? Wer dem heutigen Antisemitismus gegenüber keine unzweideutige Stellung zu gewinnen vermag, so schließt der Artikel des genannten Blattds, der hat kein Recht, als Politiker Beachtung zu fordern. Israelitisches Blinden-Institut in Wien. Dem Berichte, welches dieses Institut über die Jahre 1890 bis 1892 veröffentlicht, entnehmen wir folgende Stellen: Mit dem Abschluffe des letzten Trienniums im December 1892, hat das unserer Obsorge anvertraute israelitische Blinden-Jnstitut 20 Jahre seiner Wirksamkeit vollendet. In dieser Zeit Haben 124 Zöglinge — 90 männliche und 34 weibliche — Erziehung und Unterricht erhalten, von welchen dem Vaterlande nach 19 nach Niederösterreich, 36 nach Galizien, 13 nach Böhmen, 14 nach Mähren, 2 nach der Bukowina, 2 nach Croatien, 16 nach Ungarn, 4 nach Deutschland, 6 nach Rußland, 1 nach Frankreich, 6 nach Rumänien, 3 nach Palästina und 2 nach Egypten gehören. 79 Zöglinge, und zw. 59 männliche und 20 weibliche haben nach ordnungsmäßiger Bildungszeit die Anstalt verlassen. Im Rückblick auf die Wirksamkeit des israelitischen Blinden- Jnstitutes kann die Tendenz, welche für die Leitung desselben während dieser zwei Decennien maßgebend war, nicht kürzer und besser dargelegt werden, als durch die Thatsache, daß während dieses Zeitraumes keinem blinden Kinde, welches um Aufnahme ansuchte, diese versagt geblieben ist, daß kein Zögling wegen Bildungsunfähigkeit oder wegen eines Vergehens aus der Anstalt entlasten wurde, obgleich an den Zöglingen bei ihrem Eintritte nicht selten geistige Abnormitäten und sittliche Defecte constatirt werden konnten, und daß alle absolvirten Zöglinge, trotz oft ungünstiger Verhältnisse zur vollen Erwerbsfähigkeit gelangt sind und sich durch eine ehrenhafte, der Arbeit gewidmete Lebensführung Theilnahme und Achtung erwerben. Religiöse Erziehung der Zöglinge in einer Gemeinschaft, welche nicht allein eine erweiterte Familie darstellt, sondern eine solche thatsächlich ist, rationelle körperliche Pflege, gründlicher, der psychologischen Eigenart der Blinden entsprechender Unterricht und die größte Sorgfalt in der gewerblichen Ausbildung oder in der Heranbildung zur Ausübung des Organistendienstes und des. Musiklehramtes waren die Mittel, welche wir während der zwei Decennien immer wirkungsvoller zu gestalten unablässig.bestrebt waren. Mit Befriedigung können wir darauf Hinweisen, daß diese Mittel nicht allein eine gedeihliche Entwicklung aller Zöglinge herbeigeführt und ihre.volle Erwerbsfähigkeit begründet haben, sondern auch einzelne von ihnen in den Stand setzten, das Durchschnittsmaß der Leistungsfähigkeit Blinder zu überschreiten. Einige Zöglinge haben als ordnungsmäßig befugte und selbstständige Gewerbsleute ihren Geschäftsbetrieb allmälig derart erweitert, daß sie mehrere Gesellen beschäftigen; drei unserer Zöglinge wirken, nachdem sie die Staatsprüfung für das Musiklehramt mit Auszeichnung abgelegt, zur vollsten Zufriedenheit als Organisten und Musiklehrer, einer derselben leitet außerdem eine von der hohen Landesschulbehörde concessionirte Musikschule in Wien mit solchem Erfolge, daß sich die Zahl seiner Schüler stetig bis auf 45 erhöht hat; ein Zögling ist' nach Absolvirung unserer Blindenschule sofort in das Gymnasium eingetreten, hat daselbst das Abiturienten-Examen abgelegt und widmet sich nun juridischen Studien. Unsere Anstalt hat in den zwei Decennien ihres Bestandes nicht allein allen Anforderungen des Fortschrittes auf dem Gebiete der Blinden-Pädagogik entsprochen, sie darf auch das Verdienst für sich in Anspruch nehmen, nach mehrfachen Richtungen zur wissenschaftlichen Ausgestaltung der Blinden-Pädagogik, sowie zur Begründung wirkungsvoller Methoden beigetragen zu haben. Insbesondere war unsere Anstalt eifrig und mit Erfolg bestrebt, einerseits dem Blindenunterrichte durch eigenartige Lehrmittel eine reale Grundlage zu verleihen, anderseits durch zweckmäßig construirte Maschinen und Werkzeuge die Leistungsfähigkeit der blinden Handwerker zu erhöhen, ihre Selbstständigkeit zu sichern und durch die Einführung des Zeichnens, des Modellirens und der Handfertigkeit das Princip der Anschaulichkeit mit demjenigen der Darstellung zu verbinden. Edle werkthätige Menschenliebe, welche unser Institut ins Leben gerufen, hat dasselbe auch durch zwei Jahrzehnte treulich begleitet, sie hat mehr als hundert blinden Kindern die Menschenwürde wiedergeg'eben und mit den Segnungen der Erziehung und der Heranbildung zu einem ehrenhaften Berufe ihr umnachtetes Dasein erleuchtet und verklärt. Mögen die hochherzigen Wohlthäter unseres Hauses in dem Bewußtsein,, dieses wahre Eclösungswerk gefördert zu haben, den schönsten Lohn finden, möge der Allvater es fortwirken lassen zum Heile armer, lichtberaubter Kinder bis in die. fernsten Zeiten! Im letzten Triennium erhielten 53 Zöglinge — 37 männliche und 16 weibliche — Erziehung und Unterricht. Die Gegenstände des literarischen Unterrichtes sind: Religionslehre, bibltsche Geschichte, Hebräisch, deutsche Sprache (Lesen, Schreiben,. Sprachlehre, mündlicher und schriftlicher Gedankenausdruck), Rechnen, geometrische Formenlehre, Naturkunde, Geographie, und Geschichte (Heimatskunde), Modelliren, Zeichnen und Uebung der Sinne. Von höchster Bedeutung für die Förderung eines geistbildenden Unterrichtes erwies sich die Lehrmittelsammlung, welche insbesondere im abgelüufenen Triennium erheblich und um sehr werthvolle Objecte bereichert wurde, deren Anschaffung wir vielfach — wie aus dem Spendenverzeichnisse zu ersehen ist — edlen Wohlthätern verdanken. Große Sorgfalt wurde auch der Gestaltungsfähigkeit der Hand zugewendet; nächst dem Modelliren und Zeichnen erwies sich der Handfertigkeits-Unterricht, den der städtische Lehrer Herr Wilhelm K o p k a zu unserer vollsten Zufriedenheit ertheilt, als ein besonders wirkungsvolles Mittel für dieselbe. Die Druckmaschine zur Anfertigung von Bljndenbüchern wurde dazu benützt, um zunächst das Gebetbuch zu vollenden und folgende Werke herznstellen: „Iphigenie auf Tauris",

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