Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-11-10 · 45 (10.11.1893) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
45 (10.11.1893)
Date
1893-11-10
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3020846-3020954-3020999--02947-3027060
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Nr. 45 Veflerretchische Wochenfchrtfl Seite 883 ficationsnote „Aj waj!". Ein anderer Gymnasiallehrer lieferte zn Krasinski's „Nichtgöttlicher Comödie" einen Commentar, der Rassenhassern vom Schlage eines Theophil Merunowicz aus der Seele gesprochen war. Das Großartigste leistete aber ein dritter Lehrer; er sagte in der Octava: „Ich bin nicht ein Judenfresser, denn ich esse nur Appetitliches" und begleitete diese Aeußerung mit einem selbstgefälligen Gelächter, in welches die christlichen Schüler schon aus Gründen der Disciplin und im Hinblicke auf die bevorstehende Maturitätsprüfung einstimmten. Die jüdischen Eltern von Schülern und Schülerinnen sollten aber derlei Dinge nicht dulden. Unter den heutigen Verhältnissen würden wohl Beschwerden bei Schulbehörden und nöthigenfalls Interpellationen im Abgeordnetenhause die Hepp! Hepp!-Rufe in der Schule verstummen machen. —r. —d. Berlin, 21. October. Aus Gnesen wird gemeldet: Zur Abwehr des von den Antisemiten den jüdischen Soldaten gemachten Vorwurfes - des Mangels an der im Kriege erforderlichen todesmuthigen Tapferkeit und Treue möge auch folgende wahrheitsgetreue Abschrift einer in der hiesigen Synagoge angebrachten Gedenktafel beitragen: „Leopold H irfchb erg, Sohn des Kaufmanns Markus Hirschberg in Gnesen, diente als Einjähriger Freiwilliger in der 10. Compagnie des 2. Garderegiments zu Fuß. Er starb den Tod des Helden in der Schlacht bei Königgrätz am 3. Juli, während er seinen verwundeten Major aus dem Kugelregen trug. König Wilhelm ehrte sein Begräbniß durch Seine Allerhöchste Gegenwart. Berlin. Die „National-Ztg," meldet: „Der Berliner Correspondent der „Nowoje Wremja", Herr Engen Lwow, bringt im letzten Briefe an sein Blatt folgende merkwürdige Meldung: Der Secretär des russischen Consulats Herr Duckmeyer habe ihm zwei Briefe der conservativ-antisemitischen Abgeordneten v. Laugen und Leuß vorgelegt, welche an Herrn D u ck m e y e r gerichtet waren. Ersterer, Herr v. Lan g e n, sei bisher ein entschiedener Gegner Rußlands gewesen und offenbare in seinem Briefe einen Wechsel der Anschauung in dieser Hinsicht; Herr Leuß spreche sich in russenfreundlichem Sinne aus und bitte Herrn Duckmeyer, ihm die Möglichkeit zu gewähren, mit russischen Journalisten und maßgebenden Persönlichkeiten freundschaftliche Beziehungen anzuknüpfen. In seinem Briefe soll Herr Leuß sich darüber beklagen, daß er sich mit einer derartigen Bitte ebenfalls brieflich an die russische Botschaft gewandt, aber keine Antwort erhalten habe." Berlin. (Eine Klage Ahlwardt's.) Der bekannte antisemitische Agitator Ahlwardt hatte gegen den Redacteur Dr. Loh an der antisemitischen „Dresdener Nachrichten" eine Ehrenbeleidigungsklage eingebracht, welche am 1. d. M. zur Verhandlung gelangte. Dr. Lohan hatte in einem Leitartikel vom 25. Juli den Abgeordneten Ahlwardt einen Lumpen genannt. Wegen dieses und noch eines beleidigenden Ausdruckes hatte Ahlwardt Klage erhoben. Andere schwerwiegende Thatsachen, die in dem Artikel gegen ihn vorgebracht waren, hatte Ahlwardt dagegen wohlweislich unberücksichtigt gelassen. Ahlwardt, der zur Zeit seine Strafe in Plötzensee abzubüßen hatte, war persönlich erschienen. Er behauptete, daß ihm durch den Artikel schwerer materieller Schade zugefügt worden, da ihm angeblich infolge dieses Artikels die sächsischen Behörden die Abhaltung von Versammlungen in Sachsen nicht ferner gestattet hätten. Er gab somit bei dieser Gelegenheit offen zu, daß nur materielle Motive ihn bei seiner Agitation leiten. Der Vorsitzende, Amtsrichter Dr. Bockwitz, schlug einen Vergleich vor, den aber Dr. Lohan nicht annehmen zu können erklärte, da er nach den in seinem Artikel angeführten Thatsachen den Kläger nicht als Ehrenmann bezeichnen.könne. Dr. Lohan beantragte, um den Beweis der Wahrheit für seine Thatsachen antreten zu können, Vertagung der Verhandlung. Diese Beweisanträge sollten sich darauf beziehen, daß Ahlwardt wiederholt nachweislich sein Ehrenwort gebrochen, daß er dem „Juden" Manche als Agent gegen Provision bei dessen Ordens- und Titelbesorgungen geholfen, daß er vor Jahren den Schwur abgelegt, den Antisemitismus allezeit als eine schmachvolle Bestrebung zu verdammen, daß er bei Singer, der Jude und Socialdemokrat ist, Borgoersuche gemacht und daß er im Reichstage als „berufsmäßiger Verleumder" entlarvt worden sei. Das Schöffengericht gab diesem Beweisantrage nach und vertagte die Verhandlung. Das Interessanteste an der Sache ist natürlich, daß Dr. Lohan früher in freundschaftlichen Beziehungen zu dem Kläger gestanden und zur Zeit, als Ahlwardt noch in den „Dresdner Nachrichten" ein „ehrenwerther Mann, der hoch zu schätzen und zu achten ist," genannt wurde, den von den „Dresdner Nachrichten" in Scene gesetzten Ahlwardt-Fonds mitverwaltete. „Uns kommt es nicht aus die politische Richtung, sondern auf das Geschäft an!" So äußerte sich kürzlich Dr. Reichhardt, der Besitzer der „Dresdner Nachrichten", in dem Proceß gegen seinen Redacteur und politischen Leitartikler. Diese Enthüllungen, mit denen von Zeit zu Zeit die leitenden Geister des Antisemitismus sich gegenseitig regaliren, entbehren zuweilen nicht eines erheiternden Moments. Das Neueste in diesem Genre ist der „Offene Brief an die Reformpartei in Sachsen", den Herr Dr. M. Lohan, derselbe, den Ahlwardt verklagt hat, weil er mit den Titulaturen „Kerl" und „Lump" etwas zu freigebig umgegangen ist, in den „Dresd. Nachr." veröffentlicht. Herr Dr. Paul L i m a n , auf den sich dieser Brief bezieht, hat sich zum Rassenantisemitismns bekehrt und stellt diesem seine „bewährte" Feder zur Verfügung. Der Raffenantisemitismus verfolgt den Juden als Semiten, auch wenn er getauft ist. Wie Herr Lohan mittheilt, war kürzlich in dem Organ der sächsischen Reformpartei der Ausspruch zu lesen: „Svwenig wie aus einem Maulesel ein Pferd, kann aus einem Juden ein Deutscher werden." Herr Dr. Lohan hat nun herausgebracht, daß der Vorkämpfer dieser Rassenantisemiten, Dr. Liman, ein Maulesel und kein Pferd ist. Der Großvater des Herrn Dr. Liman, H. K. Ch. Liman, war nämlich Jude. Er war zweimal mit Jüdinnen verheiratet, und als er sich zum dritten Male mit einer Christin verheiratete, ließ er sich taufen. Der Vater des Herrn Lima n stammte aus einer jüdischen Ehe, war also „Vollblutjude". Einen würdigeren Vorkämpfer des Raffenantisemitismus kann es gar nicht geben. Hannover. (Antisemitische Lehrer.) In einer Sitzung der städtischen Collegien zu Hannover war die Teilnahme eines Oberlehrers an der antisemitischen Wahlagitation zur Sprache gekommen, und der „Hann. Cour." hatte über diese Angelegenheit weitere Mittheilungen gemacht. Seitens des Provinzialschul-Collegiums und des Cultusministers sind darüber Verfügungen ergangen, welche auch in der gestrigen Abend-Ausgabe der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" veröffentlicht werden. Die Erlässe lauten: „Hannover, 12. August 1803. Nach genauer Prüfung Ihrer am 4. v. M. abgegebenen und durch den Director der Anstalt uns vorgelegten Erklärung über die Unterzeichnung eines von der hiesigen, wie sie sich nennt, „deutsch-socialen (antisemitischen)" Partei erlassenen Wahlaufrufs haben wir Ihnen unter Hinweis auf § 2 des Disciplinargesetzes von 21. Juli 1852 aufzugeben, sich in Zukunft bei Ihrer Betheiligung an den staatlichen Wahlen aller Kundgebungen zu enthalten, welche Ihre einer anderen Religion angehörigen Schütt r und damit deren Eltern zu verletzen, und so das Vertrauen und die Achtung, welche Ihr Beruf erfordert, zu schädigen geeignet sind. Königliches Provinzial-Schulcollegium. gez. Biedenweg." Der Erlaß des Cultusministers auf die Beschwerde des betreffenden Oberlehrers hat folgenden Wortlaut: „Berlin^ 18. October 1893. Aus die Eingabe vom 26. August d. I. erwidere ich Ew. Wohlgeboren nach Prüfung der Sachlage, daß ich in Ihrer Mitunterzeichnung des mir vorgelegten Wahlaufrufes der deutsch-socialen (antisemitischen) Partei einen Verstoß gegen § 2 des Gesetzes, betreffend Dienstvergehen nichtrichterlicher Beamten, vom 21. Juli 1852 nicht finden kann und daher zu dem Hinweis auf § 2 des gedachten Disciplinargesetzes, welches in der an Sie gerichteten Verfügung des königlichen Provinzial-Schulcollegiums dastlbst vom 12. August d. I. angezogen ist, keine ausreichende Veranlassung sehe. Durch den Director des Realgymnasiums ist Ihnen bezeugt, daß Sie als pflichtgetreuer und gewissenhafter Lehrer Ihre dienstlichen Aufgaben mit Ernst erfüllen, daß Ihre politische Stellung auf Ihr dienstliches Verhalten keinen Einfluß übe, daß Sie in der Behandlung der Schüler zwischen christlichen und jüdischen Schülern keinen Unterschied machen und daß Beschwerden über ungleiche Behandlung jüdischer Schüler der Anstalt weder von diesen noch von den Eltern berfelbeu bei den. i Director geführt worden seien.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.