Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 44 (3.11.1893)
- Date
- 1893-11-03
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 862 Desterreichtsche WochenschrM Nr. 44 . Gerne bereit, dem mir ausgesprochenen Wunsche nachzukommen, habe ich mich, wie früher, so auch jetzt wiederum mehrere Male in das hiesige Schlachthaus begeben und zahlreichen Acten des Schächtens und der Schlachtung nach zuvoriger Betäubung bei den verschiedenen Thiergattungen beigewohnt. Meine Aussprüche sind also, nicht theoretisch construirt, sondern sie gründen sich auf eine umfassende praktische Beobachtung. Unter Hinweis auf meine in dem oben angezogenen Gutachten gegebenen ausführlichen Darlegungen, welche ich in vollem Umfange aufrecht halte, gestatte ich mir, als das Resultat meiner Erhebungen Folgendes in Kürze anzuführen : 1. Der Tod, welchen das Thier in Folge der raschen Verblutung bei dem Schächten erleidet, ist keineswegs als ein qualvoller zu bezeichnen, denn der Schmerz, den dasselbe bei dem Schächtschnitte empfindet, istwegen der raschen Führung des letzteren und der Schärfe des Meffers ein sehr geringer, und aus Anlaß des starken Blutverlustes, welcher sofort nach dem Schnitt eintritt, ist das Bewußtsein des Thieres binnen weniger Augenblicke erloschen. Ich schätze den Zeitraum, bis zu welchem das Thier bewußt- oder gefühllos geworden ist. auf höchstens zehn Seeundeu. Beweis für dieses rasche Schwinden des Bewußtseins ist, abgesehen von allen unseren sonstigen Erfahrungen, das anfängliche ruhige Daliegen des Thieres, welches man alsbald nach dem Schächtschnitt beobachten kann, und die Wahrnehmung, daß dasselbe die Lider nicht mehr schließt, wenn man etwa zehn Secunden nach dem Beginn der Blutung den Finger wie stoßend dem Auge uähert. Ich habe dieses Experiment bei vier Kühen ausgeführt, und zwar immer mit demselben negativen Ecgebniß. Ein bewußtes Sehvermögen war bei diesen Thieren also nicht mehr festzustellen. Freilich, wenn man mit dem Finger die Lider oder wohl gar auch nur die Wimpern direct berührt, kann man zu dieser Zeit und sogar noch zwei, mitunter auch drei Minuten nach dem Schächtschnitt Zuckungen an den Lidern eintreten sehen; aber diese tactilen Reflexe können durchaus nicht als Zeichen des Bewußtseins und der Schmerzempfindung in Anspruch genommen werden. Genau dasselbe gilt auch von den krampfhaften Muskelcontractionen, welche sich etwa zwei Minuten nach der Durchschneidung der Kehle oder auch etwas früher oder erst etwas später einstellen und die der Laie geneigt ist, als Aeußerungen der Angst und des Schmerzes anzusehen. Es mag hier noch einmal betont sein, daß diese Auffassung auf einem Jrrthum beruht und daß die bezeichneten Convulsionen nichts als Reflexbewegungen der Muskelgebilde sind, welche unwillkürlich von dem bewußt- und empfindungslosen Thiere ausgeführt werden und gerade das deutlichste Kennzeichen dafür liefern, daß das Bewußtsein bereits geschwunden ist. Solche Bewegungen der Gliedmaßen, allerdings in schwächeren Graden, kann man häufig genug auch an den Schlachtthieren beobachten, welchen die Blutgefäße nach zuvoriger Betäubung durchschnitten sind, wenn ein größeres Quantum von Blut sich entleert hat. Wäre die Ansicht des Laien zutreffend, so müßte man auch von diesen Thieren annehmen, daß sie trotz Betäubung und starken Blutverlustes uoch Bewußtsein und Schmerzgefühl besitzen und also noch Todesqualen empfinden. Hiernach kann es auch keine Bedeutung weiter in Anspruch nehmen, wenn der bei dem Schächten eintretende Verblutungstod ein Erstickung s tod genannt wird, wie es seitens der Schächtgegner neuerdings mit Vorliebe geschieht, um denselben als besonders qualvoll zu charakterisiren, denn die Thiere empfinden ihn eben nicht, weil sie ohne Bewußtsein sind. Gewiß kann man den Verblutungstod als Erstickungstod auffassen, denn das Blut ist der vornehmlichste Träger des Sauerstoffes, und wenn die Blut- und Sauerstoffzufuhr zum verlängerten Mark aufhört, so tritt eine Lähmung des Athmungscentrums ein. Für die nach vorangegangener Betäubung gestochenen Thiere gilt aber doch dasselbe; sie sterben ebenfalls den Verblutungslod. 2. Ebenso wenig vermag ich in den dem Schächten vorangehenden Manipulationen, welche den Zweck verfolgen, das Thier in eine für die Vornahme des Schnittes geeignete und gesicherte Lage zu bringen, eine thierquälerische Proeedur zu erblicken. Wie ich mich auch jetzt wieder überzeugt habe, geschah das Niederlegen des Thieres vermittelst der Winde nach vorherigem Fesseln der Beine in dem hiesigen Schlachthause schnell, sanft und ohne nennenswerthe Erschütterung, und ingleichen erfolgte die Fixirung des Kopfes durch Stellen desselben auf die Hörner ohne jede Mißhandlung. Der Zeitraum, welchen diese Maßnahmen (Fesseln, Niederlegen und Fixiren des Kopfes) in Anspruch nahmen, betrug durchwegs nicht viel mehr als eine Minute und der Schächtschnitt schloß sich unmittelbar an. Weshalb sich diese vorbereitenden Handlungen, wie tvohl gesagt worden ist, nur schwer controliren lassen sollten, ist mir unverständlich, und ebenso, worin das Thierquälerische derselben begründet liegt. Mit demselben Rechte müßte man, wie ich früher schon einmal gesagt habe, jedes Fesseln und Niederlegen der Thiere zum Zwecke therapeutischoperativer Eingriffe, wie es seitens der Thierärzte tagtäglich execntirt wird, als thierquälerisch bezeichnen, woran bisher wenigstens im Ernste noch Niemand gedacht hat. Es mag wohl sein, daß manche Menschen, wenn sie. den Acten des Niederlegens und der Sicherung des Tbieres vor dem Schächten beiwohnen, Pein empfinden, da sie wissen, daß sie lediglich vorgenommen werden, um dem Thiere das Leben zu liehmen. Diese mögen dann, berechtigt sein, von einem menschenquälerischen Verfahren zu sprechen, aber das Menschen quälerische liegt doch lediglich in dem Gedanken, daß das arme Thier nun sein Leben einbüßen soll, und dieser muß ihnen ebensowohl kommen, wenn sie sehen, wie das Schlachtopfer mit der Kette in dem am Boden befindlichen Ringe befestigt und der Kopf in die richtige Stellung gebracht wird, damit der Betäubungsschlag sicherer ansgeführt werden kann. Das Barbarische liegt also nur in der Tödtung selber; jede Schlachtung ist ein roher Act, der den civilisirten Menschen auf das Unangenehmste berührt. Immerhin mag.es gelegentlich Vorkommen, daß zumal bei dem Fixiren des Kopfes, wenn es durch die bloße Kraft des Menschen geschieht und das Rind sich widersetzt, Mißhandlungen nicht ausbleiben. Ich selbst habe dies niemals beobachtet. Solche Beschädigungen des Thieres können aber auch bei dem Betäubungsverfahren sich ereignen, wenn dasselbe auf dem durch Blut glitschigen Boden ausgleitet und niederstürzt. Wer den Erschütterungen des Kopfes und der Gefahr des Abbrechens der Hörner bei dem Schächtverfahren aber eine große Bedeutung beilegt, mag darauf drängen, daß besondere Vorkehrungen für die Fixirung des Kopses obligatorisch gemacht werden, wie sie sich nach dem Zeugniß von Schlachthausthierärzten in dem Jacobs'schen Apparat in empfehlenswerther Weise bieten. Eine solche Vervollkommnung des vorbereitenden Verfahrens, welches dasselbe namentlich auch noch mehr abkürzt, muß nach meinem Erachten auch die letzten Einwände gegen das Schächten beseitigen. Nach meiner Ansicht ist das israelitische Schlachtverfahren gerade wegen der Sicherheit der Tödtung und der Schnelligkeit, mit der die Bewußtlosigkeit herbeigeführt wird, ein sehr gutes zu nennen. An dieser Auffassung vermag auch die obligatorische Einführung der vorgängigen Betäubung nichts zu ändern. Freilich, wer da sieht, wie ein Thier auf den ersten Schlag betäubt zusammensinkt und nun im ruhigen Daliegen gestochen werden kann, mag sehr für diese Weise der Tödtung eingenommen werden. Aber ich muß doch wohl bemerken, daß die Sache sich keinesw e gs immer so vollzieht. Ich habe erst neulich gesehen, wie ein Ochse siebenmal geschlagen werden mußte, bis er betäubt war. Nach dem vierten Schlage knickte er in den Vorderknien ein. erhob sich aber wieder, und dasselbe wiederholte sich bei dem fünften und sechsten Schlage. Und bei meinem letzten Besuche des hiesigen Schlachthauses, am 1. August, beobachtete ich, wie bei einem Bullen dreizehn Schläge nöthig waren, um ihn zu betäube«; die acht ersten Schläge führte ein Geselle aus, dann nahm ihm ein Anderer den Hammer ab, aber auch diesem gelang es erst mit seinem fünften Schlage den Bullen niederzustrecken. Da wäre sicherlich eher Veranlassung, von Thierquälerei zu reden. Indessen, auch wenn Jemand dem Schlachtverfahren, bei welchem der Durchschneidung der Blutgefäße eine Betäubung vorangeht, den Vorzug geben möchte, so ist doch unter allen Umständen Niemand zu der Behauptung berechtigt, daß das Schächten eine Thierquälerei sei. Im Gegeutheil ist dasselbe auch vom Standpunkte der Humanität aus eine durchaus empfehlenswerthe Schlachtmethode. Dr. Dammann, Geheimer Regierungs- und Medicinalrath, Director der Thierärztlichen Hochschule.