Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 43 (27.10.1893)
- Date
- 1893-10-27
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Säte 846 Vesterreichifche Wochenschrift Nr. 43 H Körperverletzung in Haft. Er hat die incriminirte Äeußerung von Meyer nach einem Streit gehört. Vorsitzender: Sie werden begreifen, Zeuge, daß Ihnen Niemand glauben wird, daß Jemand ohne jede Veranlassung solche Schmähungen ausstoßen werde. — Zeuge: Ja er hat über Alles geschimpft, über die Beamten im Haus, über die Verwaltung, über die Kost, über das österreichische Volk, die österreichischen Gesetze und über die Geistlichkeit. Einmal hat er sogar gesagt, er hätte schon vor drei Jahren die in Oesterreich herrschende Dynastie stürzen können. Wir haben ihm noch gesagt, er soll sich nicht so ausdrücken, da hat er gesagt: „Nu, nu, es wird nicht gar so bös sein". Vorsitzender: Wie ist er denn dazu gekommen, den Papst zu schmähen? — Zeuge: Da hat er zuerst ans die katholische Geistlichkeit geschimpft, und da Hab' ich ihm gesagt, aus die Geistlichkeit braucht er schon gar nicht zu schimpfen, und da hat er gesagt, die ganze Geistlichkeit mit sammt ihrem Papst.(folgt die Schmähung). Votant Landesgerichtsrath R a u ck: Haben Sie diese Aeußerungen gleich gemeldet? — Zeuge: Nein. Votant Ranch: Warum nicht? — Z e u g e: Ich Hab' nicht gewußt, daß damit so weit gefehlt ist. Vertheidiger: Wie war der Rapport? — Vors.: Darüber werden wir den Oberdirector des Hauses hören. Vertheidiger: Haven Sie selbst die incriminirten Aeußerungcn gehört? — Zeuge: Ja wohl. Der nächste Zeuge, Kutscher Leopold Lager, der sich wegen öffentlicher Gewaltthätigkeit in Haft befindet und Krankenwärter ist, dcponirt, daß er die Äeußerung, die Meyer im Spital gethan, aus einen Zettel geschrieben und den Zettel dem Gefangenaufseher Josef I e l l i n e k geschickt habe. Der habe, soviel Zeuge erfahren, den Zettel dem Oberdirector gebracht und der Oberdirector hat dann den Lager und die Häftlinge, die die Aeußerungen gehört haben, vorgerufen und verhört. Das sei übrigens erst einige Tage nach den Aeußerungen geschehen. Vorsitzender: Warum haben sie nicht sofort die Anzeige gemacht? — Zeuge: Ich Hab' nicht gleich gewußt, was ich thun soll, Hab mir's erst überlegen müssen. — Staatsanwalt: Wie steht's denn mit der Rache, Sie Meyer, die Leute haben es eher gut mit Ihnen gemeint und erst gegen Sie ausgesagt, als sie in strengstes Verhör genommen wurden. Der Glaserer Joseph Stich, der eine Strafe wegen öffentlicher Gewaltthätigkeit abbüßt, und der Markthelfer Joseph T i ch y, der wegeil schwerer Beschädigung sich in Strafhaft befinden, bestätigen aus eigener Wahrnehmung dieAussage Heiding er's. Diese Zeugen geben als Grund dafür, daß sie nicht sofort die Anzeige erstattet haben, an, daß sie den Meyer für einen „befferen Menschen" gehalten haben, dem solche Aeußerungen gestattet seien. Es wurde nun der Oberdirector des Landcsgerichtes, Ferdinaild Maditschka. als Zeuge vernommen. Er bestätigte zunächst die Aussage L a g e r's und berichtet dann über die von ihm geführte Untersuchung wie folgt: „Ich habe zuerst den Aufseher Jellinek und dann den Wärter Lager vernommen und sie auch gefragt, wer die Allssagen bestätigen könne. Sie haben mir die hier anwesenden drei Zeugen genannt. Die habe ich vorrufen lassen und dieselben haben mir gesagt, daß der Meyer allerlei Auffälliges rede, so über die österreichischen Gesetze, das Volk und die Einrichtungen schimpfe; auch von der habsburgischen Dynastie gesprochen und die Geistlichkeit beschimpft habe. Keiner dieser drei Zeugen bestätigte ganz die mir gewordene Anzeige und so fragte ich sie, ob Meyer so weit gegangen sei, sich gegen Se. Majestät oder ein Mitglied des kaiserlichen Hauses zu äußern. Und nun wiederholten diese Zeugen übereinstimmend, daß Meyer die incriminirten Aeußerungen gethan habe. Davon erstattete ich sodann die Anzeige. Staatsanlvalt und Vertheidiger verzichten auf weitere Zeugen. Der Angeklagte besteht aber auf der Vernehmung seiner Zeugen und es werden daher der Kerkermeister-Stellvertreter Franz it e b e rf c 11 h e r und noch zwei wegeil Betruges in Strafhaft befindliche Personen vernommen. Der erste dieser Zeugen bestätigt lediglich, daß er aus dem Munde M ey er's niemals etwas Anstößiges gehört. Die beiden Häftlinge bekräftigten, daß ihnen M e y e r bei Besprechung eines einzureichenden Gnadengesuches die beste Hoffnung gemacht und den Kaiser als überaus gnädig und barmherzig geschildert habe. Vorsitzender: Ich constati'.e nunmehr, daß das Gesuch der Vertheidiguug, um Untersuchung des Geisteszustandes des Angeklagten, vom Gerichtshöfe abgewicsen wurde, und zwar ans denselben Gründen, aus denen dasselbe Gesuch der Vertheidignng gelegentlich des Ehrenbeleidigungsproceffes, den Meyer gehabt hat, abgewiesen worden ist. Schon damals lag dem Gerichtshöfe ein von drei Gerichtsärzten gefertigtes Gutachten vor, das bei Meyer zwar krankhafte körperliche Anlagen annimmt, aber jede Geistesstörung ausschließt. Der Staatsanwalt, Baron Drechsler, hielt in seinem Plaidoyer die Anklage aufrecht. Der Vertheidiger Dr. v. F ü i t h bestritt, daß die Aussagen der Sträflinge als vollwerthige zu betrachten seien, und bat daher um Freisprechung seines Clienten. In Hinsicht aus die incriminirte Aeußerung über den Papst vertrat der Vertheidiger die Ansicht, daß nicht das Papstthum, sondern der Papst persönlich beleidigt worden sei. Diese Äeußerung könnte somit nur auf dem Wege einer -Privatklage verfolgt werden. Paulus Mey er wollte seiner Gewohnheit gemäß nicht auf ein langes Schlußwort verzichten. Auch er bestritt den Werth der Ansagen der Sträflinge. „Man braucht einem Arrestanten nicht viel Leid zuzusügen, um ihn zum Feinde zu haben," sagte er. „Das Präsidium des Hauses," bemerkte er ferner, „hat nrir während meiner Haft allerlei Wohlthaten erwiesen. Vielleicht hat das mir Feinde gemacht." Dann erging er sich in endlosen Erzählungen kleiner und gleichgiltiger Erlebnisse während seiner Haft, die den Präsidenten wiederholt nöthigten, ihn aufzufordern, endlich zur Sache zu sprechen. Er schloß mit einer eierlichen Betheuerung, daß er unschuldig sei. Der Gerichtshof verurtheilte Paulus Meyer im Sinne der Anklage zu vier Monaten schweren Kerkers mit einem Tage Einzelhaft in jedem Monat. Als mildernd wurde der hochgradige nervöse Zustand angenommen, unter dessen Einfluß der Angeklagte gehandelt habe. Meyer stellt die Bitte, daß er die gesammte Strafzeit in Einzelhaft verbringen könne, damit ihm nicht neuerlich Gleiches passire. — Präsident: Das ist Sache der Gefängnißverwaltung. Meyer: Dann danke ich noch herzlichst für die Nachsicht. Vier Monate sind wirklich eine kleine Strafe — trotz meiner Unschuld. Ich möchte aber doch appelliren. Ans dem Corridor bemerkt Meyer vergnügt zu einem Bekannten: „Nur vier Monate!" Nach Verbüßung seiner Strafe wird der „Studiengenosse" des Pfarrers D e ck e r t landesverwiesen. Wien. Wir erhalten folgende Zuschrift: Löbliche Redaction! Ueber die in der „Oesterreichischen Wochenschrift" reproducirte Correspondenz von Nikolsburg den 22. September l. I. und über die hierauf bezügliche Kundgebung, worin mehrere hier wohnende Nikolsburger es schmerzlich empfinden, daß ihre Vaterstadt, die von jeher und noch in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts im jüdischen Culturleben eine hervorragende Stellung eingenommen, in unserer Zeit zu gänzlicher Unbedeutendheit herabgesunken ist, wollen Sie mir gestatten, meine vor ungefähr 40 Jahren in der gleichen Angelegenheit selbst erprobte Erfahrung hier kundzugeben und zur möglichen Lösung dieses Problems einen Vorschlag daran zu knüpfen. Ich halte mich hiezu berechtigt, weil ich als Nikolsburger meine ganze Jugendzeit in der genannten Stadt. verlebt und viele Jahre ein Jünger der in der ersten Hälfte dieses-Jahrhunderts daselbst noch blühenden talmüdischen Hochschule war und weil ich, ohne als Selbstpanegyriker verdächtig zu sein, sagen darf, daß ich während meiner späteren 10jährigen Thätigkeit als Mitglied des Schulvorstandes nicht am wenigsten zur Hebung des Unterrichtes und zum Gedeihen der Schule mitgewirkt habe. Es ist nicht zu verkennen, daß Nikolsburg mit seinem vortrefflichen Gymnasium einerseits und andererseits durch Herrn Dr. Feuchtwang als Rabbiner, welcher die Pflege des Talmuds und der jüdischen Wissenschaft als oberstes Ziel eines Seelsorgers betrachtet, die geeignetste Stätte zur Vorbildung für das Rabbinerseminar gewährt; allein bei aller Anerkennung für Herrn Dr. Feuchtwüng und sein ernstes Streben, eine Pflege und Pflanzstätte für Talmud und jüdische Wissenschaft zu errichten, so ist es doch nicht zu verlangen und auch nicht zu erwarten, daß Dr. Feuchtwang auch Schülern des Untergymnasiums, Knaben von 11—12 Jahren, den nöthigen Unterricht im Talmud und der hebräischen Sprache ertheilen und seine Kräfte im Unterghmnasium absorbiren soll. Hier muß also vor Allem eine Zwischenschule geschaffen werden, wo aber die Mittel zu deren Erhaltung hernehmen? Im Jahre 1855, zur Zeit als die Nikolsburger Gemeinde keinen Rabbiner hatte, traten mehrere gesinnungstüchtige Mitglieder mit der Aufforderung an mich heran, bedacht zu sein, auf daß aus einer Stadt, welche ehedem „Ir weem bejisroei“ genannt wurde und fast sämmtliche jüdische Gemeinden Mährens die Rabbinatsstellen mit Jüngern aus ihrer Hochschule besetzten, nunmehr die Mische Lehre nicht gänzlich schwinde und Anstalt zu treffen, daß die Gymnasialschüler noch Unterricht im Talmud und in der hebräischen Sprache genießen und für das damals noch einzig bestandene Breslauer Rabbinerseminar die erforderliche Vorbildung erlangen könnten. Dieser Aufgabe habe ich mich bereitwillig unterzogen und es ist mir gelungen, einen tüchtigen Talmudlehrer zu bestellen, und der rühmlichst bekannte Schuldireetor Herr Dr. Moritz Eisler hat mein Unternehmen dadurch kräftig unterstützt, indem er in selbstloser und uneigennütziger Weise den Unterricht in Bibel und hebräischer Sprache selbst übernahm. In der That haben Einige aus dieser Schule später im Breslauer Seminar ihre Ausbildung erlangt und siüd heute ganz tüchtige Rabbiner.!