Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 43 (27.10.1893)
- Date
- 1893-10-27
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Oestrrrelchifihe Wochenfitzrifl Seite 845 Nr. 43 und bei bester Gesundheit cm; es schien ihr dort so gut gegangen zu sein, daß sie nicht einmal Zeit fand, ihre Angehörigen von diesem Aufenthalte zu verständigen, zufolge dessen leider die ganze Sache einen für Herrn G. so traurigen Verlauf genommen hat. In Anbetracht dessen, daß es doch nun klar und deutlich auf der Hand liegt, daß Herr G. in wirklich unschuldiger Weise durch meine irre geleiteten Glaubensgenossen um sein ganzes Hab und Gut gekommen ist, fühle ich mich bewogen, aus sturer Menschlichkeit und Nächstenliebe mich seiner auf diese Weise anzunehmen und es wird mein schönster Lohn sein, wenn dieser Appell an die Oeffentlichkeit dem schwerbedrängten Manne wenigstens zum Theile sein verlorenes Hab und Gut wieder bringen tvürde. .Für die freundliche Aufnahme dieser Zeilen bestens dankend, zeichne ich hochachtungsvoll ergebenst Carl Altm ann Währing. Wildemannstraße 24. Vorstehendes „Eingesendet" aus der vorigen Nummer wird hiermit wiederholt, dem Edelsinn unserer mildherzigen Glaubensgenossen empfohlen. Von R. G. erhielten wir für diesen Zweck st. 2. Dagegen erhalten wir aus Graslitz nachstehendes Erngesendet: In der Stadt Graslitz besteht seit mehreren Jahren ein Verein zur Unterstützung armer deutscher studierender Knaben aus Graslitz und wurde auch der hiesige Pfarrer P. Schöbitz in den Ausschuß gewählt. Im Monate August fand eine Ansschußsitzung statt und gelangten neuerdings 3 Stipendien für das Studienjahr 1893,94 zur Verkeilung. Unter mehreren Bewerbern hatte auch eine hiesige arme israelitische Witwe für ihren Sohn um ein Stipendium angesucht, und wurde dieses Gesuch von sämmtlichen anwesenden Ausschußmitgliedern mit der Motivirung befürwortet, daß der Knabe ein braver Schüler ist, die Eltern sich seit 20 Jahren kümmerlich aber erhrlich ernähren und der Vater bereits seit drei Jahren todt ist. Nur der Pfarrer P. Schöbitz ist entschieden dagegen aufgetreten und nur aus dem Grunde, weil das Stipendium für arme deutsche Knaben bestimmt ist und ein Jude nach Ansicht des Herrn Pfarrers unmöglich ein Deutscher sein kann. Trotzdem diese Anschauung von sämmtlichen Mitgliedern des Ausschusses als eine bedauerliche bezeichnet wurde und der Herr Pfarrer von den hiesigen Herren Fabrikanten belehrt worden ist, daß die katholische Religion die Religion der Liebe predigt, blieb derselbe bei seiner Ansicht. Bei der Abstimmung wurde dem Knaben einstimmig das Stipendium verliehen und der Herr Pfarrer gab einen leeren Stimmzettel ab. Vor Kurzern brauchte der Knabe ein Mittellosigkeitszeuguiß behufs der Befreiung des Schulgeldes. Dieses Zeugniß muß von der Gemeinde ausgefertigt und vom Pfarramte und der k. k. Bezirkshauptmannschaft bestätigt sein. Ich habe als Vormund des Knaben den Herrn Pfarrer um die Bestätigung angegangen und erhielt zur Antwort ich soll mir die Unterschrift bei unserem Rabbiner einholen, da er für einen Juden nichts unterschreibt. Da wir in Graslitz keinen Rabbiner haben, Mllßte ich das Zeugniß ohne pfarramtlicher Unterschrift einsenden. Graslitz, am 24. Oktober 1893. Jacob Kohn. chorrtSVMultNLkn. Wien. (Jüdische und christliche Nächstenliebe.) In Prag ist das Lamel'sche Stiftungshaus, welches neben 25 israelitischen auch 25 christlichen Familien lebenslängliche Freiwohnung bietet; im Reach'schen Stistungshause sind neben 6 jüdischen 6 christliche Parteien lebenslänglich untergebracht und erhalten obendrein 6 fl. monatlich als Handgeld. Bei dem dem Stadtrathe in Prag ist eine Reihe jüdischer Stiftungen nur für Christen, z. B.: D. B. Frankl pr. 198 fl. jährlich, Freund, Rosenberg, Teller, Bunzl, Heller und noch mehrere. Wien. („Bergani als Medicinmann".) Unter diesem Titel bringen die „Unverfälschten deutschen Worte" Schönerer's neuirdings eine nette Charakteristik der geschäftlichen Scrupellosigkeit des Urgermanen aus Sollenz. Bor Kurzem erschien im „Deutschen Volksblatt" folgende rein arische Annonce: „Sensa tionelle Erfindung! Tausende von Menschen verdanken Franz Unterberger's k. k. Priv. Patent-Gesundheits-Seife die Linderung und Heilung von Gicht, Rheumatismus, Hautanschwellungen, Verrenkungen, Ausschlägen rc. rc. Diese Universal- Seife wird bei Hühneraugen ebenfalls mit bestem Erfolge angewendet. — Geprüft bei Professor Ferdinand Kaposi im Wiener allgemeinen Krankenhanse. Bestes Waschmittel für Pferde. (Fluid überflüssig.) Unübertrefflich als Putzmittel für Schaf- und Baumwollstoffe, Kleider rc. Nur echt zu haben mit Namen und Fabriksmarke in Stücken zu 10 und 4t0 kr. beim Erfinder Franz Unterberger. Bestellungen an das Hauptdepot X., Laxenburgerstraße 7, in sämmtlichen Apotheken, Parfumerien und größeren Geschäften (Fabrik in Altmannsdorf). Für Wiederverkäufer entsprechenden Rabatt. Zu diesem Artikel wird ein Compagnon gesucht eventuell zum Verkauf der Patente." Schönerer betont mit Recht, daß die Schwindelhaftigkeit dieser Ankündigung auf den ersten Blick zu erkennen ist und daß die „jüdischen" Blätter dieselbe nicht brachten. Dagegen erschien am 5. d. M. in den sogenannten Judenblättern eine Gerichtsverhandlung, über welche wieder Ehren-Vergani mit diplomatischem Stillschweigen hinwegging, eine Gerichtsverhandlung, in welcher der wackere Arier Unterberger und seine arische Gesundheits-Seife sehr übel wegkamen. Aus dieser Verhandlung ging hervor, daß U n terb erg er die Concesfion zum Verkauf einer — Fleckseife hatte, welche er dann als medicinische Wunderseife anpries. Befragt, welches Bewandtniß es mit dem Gutachten des Professors Kaposi habe, erklärte Unterberger, seines Zeichens ein Schneidermeister in Favoriten, er besitze eine Recepisse darüber, daß er Professor Kaposi 10 Stück Wunderseife geschickt habe. Das Gutachten habe der Professor allerdings noch nicht eingeschickt. Der biedere Schneidermeister wurde zu vier Tagen Arrests mit einem Fasttage verurtheilt. — Das „Deutsche Bolksblatt" unterschlägt diese Gerichtsverhandlung und die „Unverfälschten deutschen Worte" bemerken hiezu: Ob Bergani selbst diese „k. k. priv." Seife gebraucht? Wir glauben kaum, denn vom „Fleck auf der Ehr" steht nichts in der Ankündigung." Wien. 23. October. (Paulus Me per wegen Majestätsbeleidignng v er urth ei l t.) Der berüchtigte Paulus Meyer, der gegenwärtig eine viermonatliche Arreststrafe wegen seiner „Blutmärchen-Dichtnng" abbüßt, ließ sich Ende September in seiner Strafhaft, die er am 16. September angetreten, Aeußerungen zu Schulden kommen, die ihm die Strafuntersuchung wegen Majestätsbeleidigung zutage». In dieserUntersuchung zeigte sich, daß eine der incriminirten Aeußerungen auch gegen den Papst gerichtet gewesen und daß die Aeußeiung gegen den Kaiser im Allgemeinen auf die Gutheißung von Gewaltthätigkeit gegen alle hervorragenden Bauwerke Wiens hinauslief. In Folge dessen erhob heute Staatsanwalt-Substitut Tr. Baron von Drechsler vor dem Crkenntnißgerichte, dem Landesgerichtsrath S t r n a d t präsidirte, gegen Paulus Meyer die Anklage wegen Majestätsbeleidigung und wegen Vergehens nach den gS 303 und 305 (Gutheißung ungesetzlicher Handlungen und Herabwürdigung von Einrichtungen der katholischen Kirche). Die Bei Handlung wurde geheim durchgeführt. DerAngeklagte, zur Verantwortung aufgefordert, erklärte sich für nicht schuldig und ermüdete mit einer Erzählung über seinen unfreiwilligen Aufenthalt im Jnguisitenspitale alle Anwesenden. Für ihn liege nicht nur kein Anlaß vor, gegen den österreichischen Kaiser ungehörige Ausdrücke zu gebrauchen, sondern überhaupt gegen keinen Monarchen. Mit der katholischen Kirche habe er nichts zu schaffen, daher auch nichts mit dem Papste. Die Baulichkeiten, von deren Zerstörung er gesprochen haben solle, kenne er kaum dem Namen nach und daß der Kaiser von Oesterreich in „einer Burg" wohne, erfahre er überhaupt erst jetzt. Vorsitzender: Wie erklären Sie, daß vier Zeugen übereinstimmend in Zeit, Ort und Worten, die incriminirten Aeußerungen ans Ihrem Munde vernommen haben wollen? — Angeklagter: Das kann ich mir nur so erklären, daß die Leute, ergrimmt über unsere Zwiste und weil ich stets mein Recht bei den Vorgesetzten suchte nnd fand, an mir einen Racheact ausüben wollen. Staatsanwalt: Warum wollten denn Sie nicht in das Spital? — Angeklagter: Ich war schon einmal im Spital. Die Leute da sind meist ungebildet, sprechen den rohen Wiener Volksdialekt, den ich nicht verstehe. Ich wollte ihre Gesellschaft nicht. Ich habe sogar gebeten, allein spazieren gehen zu dürfen, was mir abgeschlagen wurde. In der Zelle befinde ich mich unter Cridataren, Schriftstellern, kurz in besserer Gesellschaft. Es begann nun die Zeugenvernehmung. Der erste Zeuge Andreas H a i d i n g e r ist Bierabtrager, und befindet sich wegen schwerer