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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-10-27 · 43 (27.10.1893) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
43 (27.10.1893)
Date
1893-10-27
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 43 DrkerrrkWche WochrnlrtzrM Seite 843 Autorität ist und bleibt. In Holland ist es unm ö glich, daß ein Cultusvorstand willkürlich in Fragen des Ritus vorgehe; denn er hat darin kein Votum; er kann es nicht haben, weil einzig und allein die Rabbiner berufen und fähig sind, dem Ritualgesetze entsprechend vorzugehen. Eine der größten und bedeutendsten Gemeinden der Welt ist A msterda m. Wer diese merkwürdige Stadt besucht, wird es nicht versäumen dürfen, nicht nur das Judenviertel gründlich zu betrachten — denn das ist nicht die Gemeinde — sondern die Gemeindeverhältnisse und Einrichtungen aufmerksam zu beobachten. Es ist wohl einleuchtend,^ daß in Amsterdam Juden verschiedenster religiöser Richtung leben; einleuchtend, daß hochintelligente Israeliten, reichbegüterte und angesehene dort wohnen. Allbekannt ist es ja, daß im holländischen Ministerrathe Juden saßen, daß Israeliten die höchsten Staatsämter bekleiden; das ist ja für ein freies Land selbstverständlich. Der Oberrabbiner von Amsterdam, einer der größten Talmudgelehrten der Jetztzeit ist in den allerhöchsten Regierungskreisen hochangesehen und erst jüngst hat die Königin von Holland denselben zum Ritter des niederländischen Löwen ernannt. Dieser Oberrabbiner von Amsterdam und Nordholland ist in allen Fragen der Religion allein maßgebende Autorität; ebenso die Öberrabbiner der übrigen holländischen Städte und Provinzen. Wie kommt es nun, daß beispielsweise in ganz Holland in keiner Synagoge eine Orgel zu finden ist, trotzdem überall regelrechter Chorgesang den geradezu musterhaft versehenen Tempeldienst verherrlicht. Der Gottesdienst in den großen Synagogen Amsterdams, Haags, Rotterdams steht in keiner Weise hinter dem in irgend einem großen Tempel Oesterreichs zurück. Und nun gar die rituellen Institutionen! Beispielsweise die Schechitah! Der Rath der Rabbinen, bestehend aus dem Oberrabbiner und 4 Dajjanim in Amsterdam ist oberste Behörde für alle rituellen Fragen. Auch nicht das Kleinste darf vom Cnltusvorstande beschlossen, geschweige denn verändert werden, ohne daß das Rabbinat sein entscheidendes Urtheil gefällt hätte. Diese gewiegten Kenner des hebräischen Schriftthums und der jüdischen gesammten Wissenschaft überhaupt, welche täglich in einem fast luxuriös ausgestatteten Bethamuirasch unter Vorsitz des Oberrabbiners 2 Stunden die tiefsten Talmudstudien betreiben, besitzen das unbedingte Vertrauen der ganzen großen Gemeinde. Keiner, auch der aufgeklärteste und stürmischeste Reformer wagt es, das Urtheil des Rabbinerrathes anzutasten. Dabei sind die holländischen Rabbiner glänzende Ka'nzelredner. Jede Predigt des Oberrabbiners von Amsterdam erscheint als Leitartikel im „Israelitischen Centralblatt". Sein Einfluß, seine Autorität ist mächtig und groß, nicht größer als sein stützendes Wissen, nicht mächtiger als sein felsenfester, gemeißelter Charakter, der sich in den meisterhaften Reden nicht weniger offenbart, als in den glänzenden Handlungen dieses wunderbaren Mannes. Die Juden Hollands sind glücklich. Jeder Einzelne fühlt sich vollkommen als holländischer Bürger; Jude ist er nur für seinen Glauben, den er innig liebt, und dessen Vertreter, die Rabbiner, er unbedingt verehrt; im bürgerlichen Leben ist er Mensch und Bürger. All dies zusammengenommen brachte es dahin, daß die religiösen Institutionen Hollands präcise den Ritualcodices entsprechen; sie sind ungetrübt vom Laienurtheil und zweckverfehlender Willkür von Körperschaften, welche wohl geeignet sind, den Willen der kirchlichen Behörden pünktlich zu vollführen, für trefflichste finanzielle Verwaltung der Gemeinde zu sorgen, für die wirtschaftliche Instandhaltung der religiösen Anstalten und Anstellung der dazu nöthigen Beamtenkörper bekümmert zu sein; ferner ein Augenmerk zu haben auf das Armenwesen, welches selbstverständlich den Seelsorgern sehr ani Herzen liegt; kurz und gut Alles und Jedes zu versehen, was die Gemeinde angeht; aber auch nicht im Geringsten den Versuch machen, irgend eine religiöse rituelle Frage und sei es noch so unscheinbar und klein eigenmächtig zu entscheiden. Ganz im Gegentheile. Es wird in Holland unbedingt vorausgesetzt, daß die Rabbiner sich strenge an ihre Ritualcodices halten und nicht willkürlich Vorgehen. Deshalb ist ihr Ansehen unerschüttert und sie liefern das glänzendste Beispiel ernstreligiöser Seelsorger — sie sind diplomirte Rabbiner des königlichen Rabbinerseminars zu Amsterdam; - hochgebildete gelehrte Männer, sie müssen Staatsprüfung aus elastischen Sprachen machen; gewiegte Kanzelredner, fie müssen die öffentliche Rednerprüfung bestanden haben; tüchtige Lehrer, denn sie müssen die Befähigung zu Religionsprofessoren an Gymnasien besitzen und durch ein Diplom Nachweisen. Diese Prüfungen finden sämmtlich unter Vorsitz eines Regieruugscommissärs statt; der Oberrabbiner von Amsterdam ist Ehrenpräsident, und Examinatoren sind nicht die Lehrer der Anstalt, sondern ans dem Lande in die Prüfungscommission berufene Rabbiner. Man kennt deshalb in Holland nicht jene zügellose Willkür, welche in manchen israelitischen Gemeinden Deutschlands und Oesterreichs sich offenbart und häufig durch wenig charaktervolle und selten theologisch tiefgebildete Seelsorger gefördert wird. Es gibt im Gegensätze zu Holland keine stramme Organisation des religiösen Lebens und kein einmnthiges Zusammenarbeiten der Rabbiner eines Landes. Jener geniale, systematische Aufbau der religiösen Einrichtungen, wie ihn der schöpferische Geist des jetzigen Oberrabbiners von Amsterdam anfgeführt hat, fehlt ganz und gar in Oesterreich; das gefammte religiöse Leben ist zersaust und zerfahren, die Institutionen für den Ritus sind nicht von den wirklich Bernfenen geleitet und beeinflußt. Nicht weil diese es nicht im Stande sind, sondern weil man sie unbegreiflicherweise nicht znläßt. Selbst in den Ländern Oesterreichs, welche ein La ndes ra b b ina t, also eine Centralftelle besitzen, genießen die Israeliten und Rabbiner durchaus nicht die dankbaren Segnungen einer solchen Behörde. Nur die Centralverwaltung ist theilweise vorhanden; aber von einer Central sorge für die echten und einzigen Interessen des ungefälschten, nicht phrasenhaften Judenthumes kann nicht die Rede sein, weil die Rabbiner des Landes mit dem Landesrabbinate keine Fühlung und auch zu einander keine engen Beziehungen haben. Diese Centralstellen könnten, wenn richtig aufgefaßt, für die Länder wenigstens, in welchen sie bestehen, von großem Segen sein. Mähren ist dasjenige Land Oesterreichs, welches am meisten jüdisches Leben aufweist. Allen Kronländern Oesterreichs ging Mähren in der Ausarbeitung der neuen Statuten voran. Trotzdem der immer noch gewichtigen Stellung, welche die Rabbiner Mährens einnehmen, konnte es in den von der Regierung genehmigten Musterstatnteu nicht dahin gebracht werden, den Seelsorgern den ihnen gebührenden Einfluß auf das rituelle Leben der Gemeinde zu wahren. Sie sind sehr in den Hintergrund gedrängt; nicht minder ist dies in dem Musterstatute der Gemeinde Wien der Fall. Wohl soll, dem Statute gemäß, in allen rituellen Fragen das Einvernehmen mit den Rabbinen gepflogen werden; sie haben (nach den Wiener Statuten) berathende Stimme in Fragen des religiösen Lebens. Der „verstärkte Cultusausschuß" jedoch «nach dem Musterstatut für Mähren) der Cultusvorstand (nach dem Musterstatut für Wien) ist vollständig unabhängig von Hem Rabbinate : dem verstärkten Cultusansschnffe, respective dem Cnltusvorstande steht doch Beratbung und Beschlußfassung in allen die Ausübung des Cultus selbst betreffenden Angelegenheiten, die Sorge für Errichtung, Bestand und Erhaltung der erforderlichen gottesdienstlichen und rituellen Anstalten und Einrichtungen, die Aufsicht ferner über konfessionelle Anstalten zu. Darin liegt die Gefahr für die Autorität und beit Einfluß des Rabbinates, welche Gefahr noch gesteigert wird durch die Art des Disciplinarverfahrens, welche diesen Körperschaften durch die Musterstatuten eingeräumt wird. Die Rabbiner sind deren Willkür preisgegeben; jedes Beharren auf rituellen Grundsätzen, welche die Rabbiner etwa vermöge ihrer Kenntniß der Ritualcodices aufstellen, g eg e n d en W i l l en d er Cu l tu s v er t r etun g en, in denen wohl viel Intelligenz vorhanden sein kann, die aber keinerlei wie immer geartete autorisirle Befugniß haben, in Dingen des Ritus mitzusprechen, kann als Renitenz aufgefaßt, disciplinariter behandelt werden. So ist allen Bestrebungen, zum Wohle und Nachtheile des rituellen jüdischen Lebens Thür und Thor geöffnet. Es ist wohl richtig, daß die Cultusvertretungen die Gemeinde vertreten, ihr Wille also der Wille der Gemeinden ist. Man denke sich aber die BerwirrMig, welche dadurch entstehen muß, daß einer Körperschaft von — wenn noch so hochgebildeten — Laien ein Urtheilsspruch in Dingen des Ritus znsteht! Was haben denn da die Rabbiner zu thun? Uebertragen wir diese Verhältnisse auf die Wirklichkeit, so ist der Zerfall des religiösen Lebens eine Möglichkeit, die nahe liegt, sobald eine Cultusvertretung keinen Sinn für ceremonielles, streng rituelles Leben hat. Wenn auch das Leben des Einzelnen in religiöser Beziehung ein absolut freies sein muß, so müssen bei ehrlicher Auffassung vom Judenthume und seiner Pflichten sämmtliche Institutionen für das Rituale doch unbedingt den Ritualcodices entsprechen. Freilich könnte auch umgekehrt ein Rabbiner mit radikalen Anschauungen, falls er allein entscheiden sollte, viel Unheil anrichten; für ihn bildet dann die

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