Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 43 (27.10.1893)
- Date
- 1893-10-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 842 Vestrrrrlchifche Wochrnschrifl Nr. 43 Religion ist, die die Juden an das Taufbecken treibt, das kennzeichnet in trefflicher Weise der anonyme Verfasser einer anderen sehr interessanten und fesselnd geschriebenen Brochüre. *) Siehe daselbst Seite 85: „Ehe die jetzigen, mittelalterlichen Judenhetzen begannen, ließen sich viele wohlhabende Juden taufen, sich selbst oder wenigstens ihre Kinder. Sie folgten damit nur der Frage nach dem äußeren Bortheil, damit ihren Kindern in einem christlichen Staate der Weg geebnet würde. Denn wenn man von den heutzutage unsinnigen (?) Ritual- und Speisegesetzen absieht, ist die jüdische Religion lauterer, vernünftiger, als die christliche." Der Herr Verfasser weiß offenbar nicht, daß das Wesen der jüdischen Religion nicht auf Ritual- und Speisegesetzen beruht. Er fährt dann weiter fort und sagt: „Wenn es also schon unklug war, die in wachsender Anzahl sich bekehrenden Juden abzustoßen, so ist es auch im höchsten Grade empörend, irreligiös, unmoralisch. Lieben und Gutes thun ist göttlich. Aber die vielen Edlen unter den Juden mit den Ungerechten zu verdammen, ist ungöttlich, ist ein Berrath an allem Hohen und Heiligen, was die Menschheit bis heute auf mühseligen Wegen errungen. Und solchen Lehrern des Hasses soll man seine und seiner Kinder Seelen anvertraucn! — Wenn endlich nach allen solchen Hetzereien die thierischen Jnstincte des Pöbels in Rußland und Korfu bis zum Mord der Juden und zu Brandstiftungen vorschreiten, schlagen jene Herren salbungsvoll die Augen auf: „Gottes Wege sind unerforschlich. Wir sind unschuldig an diesem Blut." Hier gilt der Vers des Horaz: Quidquid delirand reges, plectuntur Archivi; „was auch immer dre Hohen in ihrem Wahnsinn verbrechen, der gemeine Mann erleidet Schläge." Cultusborstände und Rabbmate. Das gegenseitige Bcrhältniß von Cultusvorstand und Rabbinat war sicherlich schon häufig Gegenstand lebhafter Kontroversen. Augenblicklich ist es von großem Interesse für die Cultusgemeindeu Oesterreichs, darüber klar zu werden, wie sich dieses Berhältniß in Zukunft gestalten solle. Das vom Cultusministcrium für die einzelnen Kronländcr und Hauptstädte genehmigte Musterstatut bildete allenthalben die Grundlage der Statutenberathungen, welche wohl jetzt überall beendigt sein werden. Die Entwürfe, welche die Cultusvorstände im Vereine mit den von der Regierung ernannten-Vertrauensmännern und den Rabbinen gemacht haben, liegen bei den verschiedenen Statthaltereien, eventuell beim Cultusministerium. Wer die Musterstatuten genau studirt hat, wird von deren Präcision und einsichtsvollen Abfassung sehr befriedigt sein; umsomehr, da es bei den Berathungen frei stand, den örtlichen Verhältnissen angepaßte Veränderungen vorzunehmen, die Bedürfnisse der Gemeindemitaliedcr möglichst sh berücksichtigen, den Anforderungen derselben zu genügen. Dabei wird es ohne Frage zu Auseinandersetzungen gekommen sein, da nicht überall wirkliche Kenner der Verhältnisse zu berathen hatten, welche keinerlei Parteiinteresse in den Vordergrund schieben und durch Einschaltung kleinlicher Dinge die unbedingt erforderliche Allgemeinheit der Paragraphe verengen wollten. Wie haben sich die Rabbiner bei den Berathungen verhalten. Die für eine jede Gemeinde nöthigen rituellen Einrichtungen sind in den Musterstatuten durchwegs genannt, so daß die Rabbiner darin keinerlei Schwierigkeit hatten; im Gegentheile, manchen reformatorischen Gelüsten, welche der geheiligten Ueberlieferung zuwiderlaufeu, war dadurch ein Riegel vorgeschoben. Andererseits aber sind die Rabbiner entschieden im Nachtheile; oder besser gesagt die Erfüllung ihrer absolut geforderten Pflichten ist ihnen sehr erschwert. Ihre Rechte, welche eigentlich in nichts Anderem bestehen, als in dem ihnen naturgemäß zukommenden Urtheilsspruche in allen Dingen des Ritus, sind vielfach gefährdet. Wir müssen, um darüber klar zu werden, etwas weiter ausholen. Es hat eine Zeit gegeben, in der des Rabbiners Autorität unbegrenzt war. Die ganze Gemeinde erblickte in dem Seelsorger ihren Hort; Alle fühlten sich als Gemeindekinder eines Gemeindevaters. Das galt freilich immer nur für solche, welche echt jüdisches Gefühl, also tiefwurzelnde Ehrfurcht vor der Gottesgclehrheit, hatten. Der Talmud-Chochem war Gegenstand wahrhaftester Verehrung. Abgesehen davon, daß man des Seelsorgers weisen Rath in allen Dingen des Privatlebens hörte und wenn möglich befolgte, war sein aus *) Betrachtungen eines Einsiedlers über kirchliche und staatliche Dinge. Bremen. Verlag von Edugrd Hampe. 1893, der Schatzkammer der theologischen Wissenschaft und dem tiefen Schachte des Talmud geholtes, durch ernstes Studium der Ritualcodices und Responsen geschärftes Urtheil allein maßgebend in allen Fragen des Ritus. Gegen diese, selten mißbrauchte Machtvollkommenheit machten spätere Zeiten ernstlich Front. Wenn in der Seelsorge anderer Glaubensbekenntnisse eine religiöse Bewegung entstand, dann war deren Ursprung zumeist im Schoße der Kirche selbst zu suchen; die große Masse der Laien folgte ihrer Führung, welche wieder e i n schöpferischer Geist aus dem Kreise der Theologen übernahm. Auch bei den Israeliten erstanden Theologen, welche eine Neubildung oder Umbildung, Reform des Glaubens und seiner Ceremonien, anbahnten. Da ist über die merkwürdige Thatsache zu verzeichnen, daß das Reformwerk in vielen Fällen nicht von Theologen, sondern durch eine Vereinigung mehrweniger intelligenter Laien übernommen oder fortgesetzt wurde. Hatte ehedem ein beth-din, also ein Collegium von Berufstheologen in religiösen Fragen des Gemeindeverbandes zu entscheiden, so mengte sich nun die gesammte Gemeinde, respective deren gewählte Vertretung, in diese Dinge, so daß die berufsmäßige Aufgabe der Rabbiner, nämlich die Sorge für die gesummten rituellen Bedürfnisse der Gemeinde, d. h. für die mit dem Inhalte der Ritualcodices übereinstimmende Erhaltung und Einrichtung ritueller Anstalten, ihnen zum großen Theile genommen wurde. Die Predigt, deren überaus hohen Werth nur ein Engherziger bezweifeln wird, wurde allmälig beinahe die Hauptaufgabe des Rabbiners, in Landstädten allerdings noch Ertheilung und Ueberwachung des Religionsunterrichts. Der Einfluß des Rabbiners, der doch vor Allem Rabbi sein sollte, ward bedeutend geschwächt. Das rituelle Leben fand immer weniger Anhänger, kurz, der alte Glaube immer weniger Bekenner. Wie steht es nun heute? Es ist außer Frage, daß die Mehrzahl der Rabbinen, dem Wunsche und Willen ihrer Gemeinde gemäß, mehr Prediger als Rabbiner sind, sein wollen wenigstens, obzwar sie zum Prediger weitaus weniger die Begabung besitzen, als zum Rabbiner, weil theologisches Wissen erworben werden kann, Rednergabe jedoch nicht jedem' verliehen ist. So kam es, daß die Seelsorger sich um die rituellen Einrichtungen der Gemeinden wenig bekümmern brauchten, sogar durften, weil cs vielfach nicht gewünscht wurde. Ob diese Concession berechtigt war, ist höchst fraglich. Es kam auf diese Weise an vielen Orten zu einem Verfalle nicht nur des religiösen Lebens, sondern auch der religiösen Institutionen; und doch wäre es Sache der Rabbiner gewesen, diesen Fortschreiten des Verfalles Einhalt zu thun. Viele haben es nach bestenKrüsten gethan und im großen Ganzen ist es sogar besser geworden, als es-vor etwa zwanzig Jahren stand. In Deutschland geschah diese Hebung des religiösen Lebens leider auf Kosten der Einigkeit; die Kluft zwischen sogenannter Orthodoxie und Reform wurde stetig größer und ist nun beinahe unüberbrückbar; gibt es doch im Reiche drüben zwei theologische Lehranstalten, welche diese zwei Richtungen vertreten wollen, obzwar die eine wie die andere keine Garantie dafür leisten kann, daß die sie verlassenden Schüler in aller Zukunft Vertreter und Vorkämpfer der einen oder anderen Richtung bleiben würden. Die gereiften Männer bilden sich ihre eigenen Ueberzeugungen und schwören zu keiner Fahne, der. sie als Schüler gefolgt sind. In Deutschland also gibt es ausgesprochene Richtungen. Auch dort aber liegt der Rabbiner in der Gewalt der Gemeinde und deren Vertreter, wofern er nicht ein eiserner Charakter mit unerschütterlichen Grundsätzen ist, seien sie nun conservativ oder liberal. Es gibt auch Beispiele solch fester Naturen, die beharrlich ihr Ziel verfolgen, ihre Ideale verwirklichen. Ein gesegnetes Land ist Holland. So wie es politisch neutral ist, so ist es in Bezug auf Glaubensbekenntnis ein freies Land. Das heißt, der Glaube bethätigt sich dort in echter, altehrwürdiger Weise, ohne irgendwie bespöttelt oder angefeindet zu werden. Eine Grundbedingung freier Glaubensübung ist in Holland gegeben: die Trennung der Kirche vom Staate. Alle Confeffionen sorgen selbst für sich und ebenso wie der Bestand des Staates bedingt ist durch die treue Befolgung der Staatsgesetze, so ist der Bestand der verschiedenen Glaubensbekenntnisse bedingt durch die Treue in der Beobachtung der religiösen Satzungen. Damit ist nicht gemeint, daß eine Hierarchie Glaubenszwang ausübt; sondern die berufenen Wächter des Glaubens, bei den Israeliten die Rabbiner, haben dafür Sorge zu tragen, daß die öffentlichen rituellen Anstalten und Einrichtungen den Vorschriften der Religion scodices genau entsprechen, denn sie allein sind die wirklichen Kenner des Religionsgesetzes, welches für sie erste und letzte