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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-10-20 · 42 (20.10.1893) · page 16

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
42 (20.10.1893)
Date
1893-10-20
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Seite 830 Vestrrreichische Wochrrrfürrtst Nr. 42 Wien. (Ein antisemitischer Lehrer.) Ein Musterexcmplar eines gesinnungsrohen Antisemiten, der zudcni noch städtischer Lehrer ist, stand unlängst vor dem Hernalfer Bezirksgericht. Es handelte sich um folgenden Thatbestand: Der Lehrer der V. Clafse an der Hernalser Volksschule, Ludwig Herz, hat am 12. Juli im Aufträge des Oberlehrers Franz Walchshofer einen Knaben in die Classe geschickt mit der Weisung an die Lehrer, daß die Bücher für die armen Schulkinder eingesammelt werden möchten. Der Lehrer Barthol. Bayer wies den Knaben aus seiner Classe mit dem Bedeuten, daß Lehrer Herz gar nichts zu befehlen habe. Während des Respiriums geriethen nun die beiden Lehrer in der Schulkanzlei in Streit, wobei Bayer.feinen Collegen mit den ordinärsten antisemitischen Schimpfworten belegte. Als dieser derartige Gaffenbübereien gebührend zurückwies, versetzte ihm Bayer eine so wuchtige Ohrfeige, daß Herz einige Schritte zurücktaumelte und ihm die Brille von der Nase flog. Der Oberlehrer wies den Raufbold aus dem Zimmer und erklärte, daß er mit solchen Leuten nicht verkehren wolle. — In der heutigen Verhandlung schilderte Herz den ganzen Vorfall mit dem Bemerken, daß gegen ihn, der 26 Jahre diene und 20 Jahre an einer Schule wirke, eine systematische Hetze betrieben werde, weil er Jude sei. Wiederholt habe er zu Gunsten B a y er's in für denselben delicaten Angelegenheiten bei dem Oberlehrer intervenirt, dafür habe ihn dieser sowohl vor den Schülern wie vor den Lehrern in seiner Autorität und Ehre herabgesetzt. Den Antrag des Richters, eine umfassende Ehrenerklärung seitens des Bayer anzunehmen und damit den Fall wenigstens der richterlichen Entscheidung zu entziehen, lehnte Herz mit der Begründung ab, daß er vor weiteren Insulten eines Menschen nicht sicher sek, der sich nach der Scene in der Schulkanzlei vor den anderen Lehrern noch mit den brutalsten Ausdrücken gerühmt habe. Der Angeklagte wollte durch Herrn Herz provocirt worden sein, was jedoch von dem als Zeugen vorgeladenen Oberlehrer in Abrede gestellt wurde. Der Strafrichter verurtheilte den Angeklagten zu 20 Gulden Geldstrafe. — Die Affaire selbst wird noch vor dem Landesschulrathe ein Nachspiel haben, da gegen den rauflustigen „Jugendbildner" das Disciplinarverfalren eingeleitet wurde. Wien. (ZurLZerechtigung des Antisemitismus.) Als Pendant zu unserem letzten Berichte unter obiger Spitzmarke theilt man uns nachstehenden, ebenfalls wahrheitsgetreuen Fall mit. In einer Stadt der julischen Alpen sollte ein infolge vorzüglicher Qualifikation acceptirter Arzt als Secundarius im Landesspitale beeidigt, werden. Als bei dieser Gelegenheit der Spitalsdirector zu seinem Entsetzen die Wahrnehmung machen mußte, daß der Acceptirte Jude ist, rief er aus: „Daß mir nur so etwas passiven konnte, ich werde ein nächstesmal vorsichtiger sein." Wien. (Zur Affaire des Pfarrers Eichhorn.) Bekanntlich ist auf Grund der vom Landesschulrathe gepflogenen Erhebungen seitens des fürsterzbischöflichen Consistoriums an das Stift Klosterneuburg der deeidirte Auftrag ergangen, den Höfleiner Pfarrverweser Pater Eichhorn von seinem Amte zu entfernen. Der Propst von Klosterneuburg ist jedoch bisher diesem Aufträge nicht nachgekömmen und es gewann fast den Anschein, als ob Eichhorn auf seinem Posten verbleiben werde. Wie wir jedoch erfahren, hat nunmehr auch die Regierung in dieser bemerkenswerthen Affaire Stellung genommen und die kirchlichen Behörden dahin informirt, daß sie im Einklänge mit dem Verlangen des Landesschulrathes auf der Entfernung Eichh o rn's bestehen müsse. Die Intervention der Regierung gründet sich auf den § 8 des Gesetzes v,om 7. Mai 1874, welcher lautet: „Hat-sich der Seelsorger eines Verhaltens schuldig gemacht, welches sein ferneres Verbleiben in dem kirchlichen Amte a l s der öffentlichen Ordnung gefährlich erscheinen läßt, so kann die staatliche Cultusverwaltung seine Entfernung von der Ausübung des kirchlichen Amtes verlangen. Wird dem Verlangen der Regierung seitens der kirchlichen Behörden in angemessener Frist nicht entsprochen, so ist das Amt oder die Pfründe für den staatlichen Bereich als erledigt anzusehen und hat die Regierung dafür zu sorgen, daß jene Geschäfte, welche die Staatsgesetze dem ordentlichen Seelsorger übertragen, von einer anderen, von ihr bestellten Persönlichkeit versehen werden." EB. Wie«. (Bon einem jüdischen Hofmeister und einer arischen Gräfin.) Ein jüdischer Student, aller Subsistenz bar, mit Hunger im Magen und Verzweiflung im Herzen, erbettelte sich ton einem College« zwei Kreuzer, zum Ankäufe einer Correspondenzkarte, um sich auf eine Zeitungsannonce hin als Hofmeister zu offeriren. Zur nicht geringen Ueberraschung erfolgte prompte Beantwortung, dahingehend, die Art und Weise des Offerirens habe impouirt, denn es sei daraus zu entnehmen, daß Petent entweder derart mittellos sei, daß er nicht über die Kosten eines gewöhnlichen Offertes verfüge, oder aber setze sich derselbe über in derartigen Fällen übliche Gepflogenheiten hinaus, was von Originalität zeuge. Unser Studiosus, aufgefordert, sich über Gehaltsanspruch rc. zu äußern, eröffnete, er sei Jude, von unansehnlichem Exterieur und aus Armuth gezwungen, seine Studien zu unterbrechen, um sich lurch die Stellung als Hofmeister die Mittel zur Fortsetzung des Studiums zu beschaffen; wenn er acceptirt würde, solle es an Bemühungen, die Zufriedenheit seiner Herrschaft zu erlangen, nicht fehlen. Hierauf erfolgte eine mit einem sehr ansehnlichen Betrage begleitete Zuschrift mit dem Beifügen, der neu acceptirte Hofmeister möge nach -erfolgter Equipirung sich auf dem herrschaftlichen Schlosse vorstcllen. Man, so hieß es weiter, wolle gerne die Obhut der zu Unterrichtenden einem Juden anverirauen, denn von ben arischen Vorgängern wären alle dem Trünke ergeben gewesen und erfüllten in keiner Richtung ihre Pflicht. Gezeichnet war das Schreiben: Gräfin H ... . l D ....... k. Der Studiosus wurde am Bahnhofe mit der gräflichen Equipage abgeholt und nach einiger Zeit, nachdem er in jeder Richtung die gestellten- Erwartungen übertroffen, mit den seiner Obhut anvertrauten gräflichen Kinder in die nachstgelegene Universitätsstadt übersiedelt, damit er dort nebst der Versetzung des Hofmeisteramtes auch seinem Studium obliegen könne. Budapest, 16. October. (Die Reception d e r Israeliten.) Der Unterrichtsausschuß des Abgeordnetenhauses nahm den Gesetzentwurf, betreffend die Reception der israelitischen Religion, auch in denDetailbestimmnngen an. Der § 2 wurde in folgender Fassung angenommen: Die Geltung der in den §§ 1 bis 8 und 14 des G. A. 53 vom Jahre 1868 enthaltenen Bestimmungen wird auf den Uebertritt vom israelitischen zum christlichen Glauben oder umgekehrt vom christlichen Glauben zur jüdischen Religion ausgedehnt. Der Ausschuß beschloß ferner, in einem neuen Paragraphen die §§ 18 bis 21 und 23 des G. A. 53 vom Jahre 1868 aufzunehmen, beziehungsweise deren Bestimmungen auch auf die Anhänger der israelitischen Religion auszudehnen. In dem dem Hause vorzulegenden Berichte beschloß der Ausschuß, die Aufmerksamkeit der Regierung darauf zu lenken, daß es mit Rücksicht auf die massenhafte Einwanderung aus dem Auslande auch im Interesse' der Israeliten wünschenswerth wäre, daß das Heimatsgesetz strenge durchgeführt werden soll,- oder wenn dies nicht gelingen sollte, eventuell entsprechende legislative Verfügungen getroffen werden sollen. Lemberg. Herr Dr. Leo Herzberg-Fränkel in B r o d y hat an sämmtliche israel. Cultusvorstände in Galizien nachstehendes Schreiben gerichtet: Löblicher Cultusv orstand! Es ist eine gebieterische Pflicht der führenden jüdischen Kreise, dem Antisemitismus, dessen Existenz in Galizien in vornehmer Weise negirt zu werden pflegte, der aber leider in letzter Zeit auch in unserem Lande ziemlich üppig anfgeht, thunlichst zu begegnen, ihm zu wehren, ihn zu bekämpfen. Die Wehr und der Damm des Judenthums, die Solidarität, stellt jedem Einzelnen, sowie Allen die unverbrüchliche Aufgabe, den ebenso unbegründeten, unser Jahrhundert und unsere Cultur schändenden. Judenhaß, wie er [eit längerer Zeit in den Spalten des „Kurjer lwowski“ strotzt, energisch zu begegnen. Zur Zeit als die „Neue Freie Presse" das Polenthum anfeindete, wurde sie ans polnischen Kreisen, Instituten und Vereinen excommunicirt. Folgen wir diesem Beispiele und schließen wir den „Knrjerlwowski-1, welcher durch seinen acharnirten Antisemitismus namentlich seit der letzten Lemberger Reichsrathswahl nicht nur jedem Juden, sondern jedem gebildeten Menschen die Schamröthe in's Gesicht und den Unwillen in die Seele treibt, aus unseren Kreisen aus. Die galizische Tagespresse besitzt doch anständige Blätter genug, inhaltsreicher und gediegener als „Kurjer lwowski“, ohne von Judenhaß geschwollen zu sein. .. Ich hoffe, daß der geehrte Vorstand und jedes einzelne, gewq; einstußreiche Mitglied desselben in diesem Sinne Vorgehen und wirken werde. Hochachtungsvoll Brody, am 12. October 1893. Herzberg-Fränkel. Schaffa (Mähren). Zu der am 8. l. M. in Frain (Bezirk Znaim) abgehaltenen christlich-socialen Versammlung waren auch Dr. Lueger und Bergaui erschienen. Schneider hatte Eiligeres zu thun. Er mußte nachschauen, nachdem Roh-

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