Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 42 (20.10.1893)
- Date
- 1893-10-20
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Seite 828 Vefterreichlfttze Wochenschrift Nr. 42 Gemeinde alteriren, da mit dieser auch die Einhebungs-Pflicht derselben correspondire und die Gemeinde hiedurch in die traurige Lage versetzt werden würde, an die politische Behörde behufs zahlreicher Executionen herantreten zu müssen. Es entspricht nicht der Würde der Gemeinde, Diejenigen mit einer Steuer zu belegen, die nicht in der Lage sind eine Minimalsteuer von 10 fl. zu bezahlen. Wa^ den Vorwurf des ersten Redners bezüglich der Disciplinar - Bestimmungen über die Rabbiner betrifft, bemerkt Dr. Stern, daß der Cultusvorstand hiezu von der Regierung bemüssigt worden sei. So werde auch im Gesetze der Rabbinerunter die Religionsdiener rangirt.' Im weiteren Verlaufe seiner Auseinandersetzungen kam Her-r Dr. Stern auch auf die vielseitigen Ansichten in Bezug auf düs 24gliedrige Vorstands-Collegium zu sprechen und bemerkte, daß er diese Ansicht ebenfalls vertreten habe. Auch er sei der Ansicht, daß nach dem Mustee anderer Gemeinden aus dem Schoße der großen Zudengemeinde eine Art Repräsentanz hätte gebildet werden sollen, der man größere wichtige Agenden, wie z. B. die Prüfung des Rechnungsabschlusses, die Aufnahme eines Rabbiners, eines Anlehens rc. hätte überantworten müssen. Die vom Herrn Dr. Bloch beantragte Aenderung des § 43 bezüglich der Mitwirkung des Rabbiners an dem Gottesdienste habe auch er, leider erfolglos, beantragt. Eine Decentralisation der Gemeinde, wie selbe von Herrn Leopold Fried beantragt wurde, könne jedoch bei den geringen materiellen Mitteln, welche der Gemeinde zu Gebote stehen,- nicht durchgeführt werden. Herr Marcus wünscht ein gewisses System in der Bemessung der Steuer. Nach seiner Ueberzeugung existiren viele Glaubensgenossen in bedeutender Stellung, ohne daß selbe von der Gemeinde zur Steuerleistung herangezogen werden. Hof- und Gerichts-Advocat Dr. Arnold R a b e l tritt ebenfalls für eine bezirksweise Wahl ein, wobei jenen Bezirken, welche eine größere Anzahl von steuertragenden Mitgliedern aufzuweisen haben, mehr Mandate einzuräumen seien. Ferner plaidirt Redner für die Schaffung von Bezirksausschüssen, denen Agenden, wie Unterricht, Bethausoerwaltung, Armen- und Beerdigungswesen übertragen werden sollen. Diese Schaffung hätte auch den praktischen Werth, daß sich der Vorstand für den Fall einer Vacanz aus diesen Ausschüssen ergänzen könnte. Zum Schluffe überreichte Redner dem Vorsitzenden eine in diesem Sinne gefaßte Resolution. Herr Bielitz stellte den positiven Antrag: Es möge der Cultus-Vorstand aufgefordert werden, als minimalste Steuer den Betrag von 5 Gulden zu normiren, sowie jene Bestimmung fallen zu lassen, wonach das Wahlrecht erst nach dreijähriger Steuerleistung e intritt. Herr Cultus-Vorsteher Wilhelm P o l l a k bezeichnet das Vertreter-Collegium des Vorstandes als einen Stadtrath, in welchem alle Wünsche und Beschwerden des Vorstandes und der Bevölkerung begraben werden. So sei jene wichtige Angelegenheit bezüglich des Schulgebetes ebenfalls blos im Vertreter-Collegium zur Sprache gelangt. Für die Einführung einer möglichst geringen Minimalst-uer sei er schon aus dem Grunde, weil man den Juden zur Wahl erziehen müsse, anderseits sei es ihm hiebei um den ethischen und moralischen Effect zu thun. In entschiedener Weise trat Herr P o l l a k sodann, wiederholt für eine Decentralisation der Gemeinde in dem Sinne ein, daß alle Bezirke in dem Vorstande verteten sein sollten. Nur durch einen solchen Wahlmodus wird es möglich sein, daß.sich der Cultusvorstand über die Bedürfnisse der einzelnen Bezirke klar wird. Herr Rector Fried mann bemerkt, daß in dem Entwürfe nicht für die Möglichkeit vorgesorgt sei, daß der Rabbiner wohl mit seinem Vorstande, nicht aber mit seiner Gemeinde in Conflict kommen könnte. Herr Landesschulrath Dr. Gustav K o hn nimmt Zunächst das Perlreter-Eollesium gegenüber den Ausführungen des Cultusvorstehers Pollak in Schutz. Das Vertreter-Collegium befasse sich ausschließlich mit der Ausführung der Beschlüsse des Cultusvorstandes. Was die Angelegenheit bezüglich des Schülgebetes Betrifft, so sei dieselbe Gegenstand eifriger Benützung gewesen. Das Vertreter-Collegium sei von dem Grundsätze ausgegangen, daß es der Judenschaft nicht zustehe, in der Gebetfrage irgend eine positive Stellung einzunehmen, umsoweniger, als die Juden alles vermeiden müssen, was dem Gegner die Handhabe bieten könnte, für die confessionelle Schule einzutreten. Nachdem noch Herr Dr. R a f f m a n das Steuersystem des Entwurfes bemängelte, beantragte Herr Bezirksausschuß Wald stein, das das Präsidium der Union alle in dieser Versammlung vorgebrachten Wünsche und Beschwerden dem Cultusvorstande in Form einer schriftlichen Eingabe mit der Bitte überreichen möge, dieselben nach Möglichkeit beherzigen zu wollen. Hiemit schloß die Sitzung gegen Mitternacht. Stimmen aus dem Publicum. Wien, den 16. October 1893. Löbliche Redaction! Ueberzeugt von Ihrem bekannten Wohlthätigkeitssinn erlaube ich mir, Sie um gütige Aufnahme folgender Zeilen zu ersuchen. Obwohl Katholik, sehe ich mich ungeachtet dessen veranlaßt, in erster Linie an meine Glaubensgenossen mit der Bitte heranzutreten, sich eines Opfers gemeinster antisemitischer Verhetzungen anzunehmen. Zur besseren Beleuchtung dessen will ich den Fall hier in Kürze erzählen. Vorausgeschickt sei noch, daß der Mann, dessen Leidensgeschichte ich hier wiedergeben will, mir persönlich bestens bekannt ist und daß ich für dessen höchst anständigen, soliden, ehrlichen und achtbaren Cbarakter jederzeit einstehe, ferner bin ich gerne bereit, das hier Wiedergegebene jederzeit documentarisch nachzuweisen. Im Jahre 1890 hatte Herr I. G., der vollständige Name nebst Adresse ist der Redaction bekannt, ein gut gehendes Kaufmannsgeschäst in einer Ortschaft des südlichen Böhmens inne, verbunden mit einer von der hohen k. k. Statthalterei zu Prag concessionirten Agentur des Norddeutschen Lloyd in Bremen. Bei dieser Gelegenheit hatte er Auswanderern die Reise nach Amerika vermittelt. Unter Andenm kam im Monate Jänner desselben Jahres ein 28 jähriges Dienstmädchen Namens Maria Brechlik zu demselben mit dem Ersuchen, ihr eine Schiffskarte nach New-8)ork zu besorgen. Herr G. besorgte diese Karte und begleitete obgenanntes Mädchen auf deren specielles Ersuchen mittelst Bahn bis an die österreichische Grenze (Eger). Bei Ankunft in Eger übergab Herr G. das Mädchen einem dortigen Conducteur zur Weiterbeförderung nach Leipzig. Kurz nach dessen Rückkunft von dieser Reise verbreitete sich in dessen Aufenthaltsorte das schaurige Gerücht, Herr G. hätte das Mädchen Maria Brechlik zu rituellen Zwecken ermordet. Selbstverständlich haben die dortigen Antisemiten und deren Leiborgane diese Gelegenheit in der bestmöglichsten Weise benützt und daraus gegen die Juden verhetzende Artikel geschrieben rc. Die Folge davon war, daß zunächst Herr G., dessen Geschäft vordem florirte, in der kürzesten Zeit total ruinirt war. Wie die damaligen Zeitungen selbst schrieben, durfte Herr G. sich nicht einmal aus seinem Orte wagen, da man ihm mit Erschlagen und anderen Sachen drohte, und nicht viel hätte gefehlt, so wäre überhaupt in dem sonst so friedlichen Orte eine förmliche Judenhetze ausgebrochen. Nachdem man zufolge dessen Herrn G. nichts mehr abkaufte, ja sogar fein Local ängstlich mied, so sah sich derselbe genöthigt, sein dortiges Geschäft gänzlich aufzugeben und nach Wien zu übersiedeln. Hier lebt nun der Mann mit zwei kleinen Kindern und einer kranken Frau ohne Verdienst, aller Mittel entblößt, dem Elende auf die unschuldigste Weise preisgegeben und sieht mangels jedweden Besitzthums seiner Pfändung und Delogirung in allernächster Zeit entgegen. Ich brauche wohl nicht erst zu erwähnen, daß die Maria Brechlik von Herrn G. nicht ermordet worden ist, sondern man fand Sie nach langer Mühe und geldfordernder Zeit in Lieb ertwolkWitz in Sachsen bei einem Gutsbesitzer lebend und bei bester Gesundheit an; es schien ihr dort so gut gegangen zu sein, daß sie nicht einmal Zeit fand,, ihre Angehörigen von diesem Aufenthalte zu verständigen, zufolge dessen