Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-10-20 · 42 (20.10.1893) · page 13

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
42 (20.10.1893)
Date
1893-10-20
Page
– (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3020846-3020954-3020996--02888-3026998
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 42 Oezlerrrichifche Wochenschrift Sette 827 Abgeordneter Dr. Bloch, mit frenetischem Beifalle empfangen, dankt dem Vorredner für die warmen Worte, die derselbe seinem Bestreben, für das Judenthum zu wirken, zollte. Was speciell die Affaire Deckert betrifft, sieht sich Redner veranlaßt, der großen Schwierigkeiten zu erwähnen, die es kostete, um die Klageberechtigung der Betheiligten nachzuweisen. In dankbaren Worten gedenkt Dr. Bloch der ausgiebigen Unterstützung, die er seitens der Wiener Cultusgemeinde, insbesondere des Gemeinderathes Dr. Alfred Stern., sowie der „Oesterr.-Jsrael. Union" gefunden. (Lebhafte Hochrufe. Langanhaltender Beifall und Händeklatschen.) Anknüpfend an die Mittheilungen des Vorsitzenden bezüglich der Feriencolonien bittet Herr Direktor Marek, der unermüdlichen, hochherzigen Präsidentin dieser Institution, Frau Dr. Grünfeld, den Dank der Versammlung zu votiren, verbunden mit der Bitte, ihre segensreiche Wirksamkeit auch fernerhin entfalten zu wollen. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Herr Fried beantragte mit Rücksicht auf die besondere Wichtigkeit des dritten Punktes der Tagesordnung, den Gegenstand derselben: „Berathung über den Entwurf eines neuen Gemeindestatutes" von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und als ausschließlichen Berathungs-Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung zu setzen, die Versammlung selbst jedoch binnen acht Tagen einzuberufen. Diesem Anträge stimmt auch Herr Bezirksausschuß Wald st ein bei, mit dem Vorschläge, hiefür den ehemaligen Gemeinderathssaal aufzunehmen. Herr Dr. Marcus Spitzer tritt diesem Anträge mit der Motivirung entgegen, daß die Mitglieder der „Union" schon früher Gelegenheit gehabt haben, den im Drucke erschienenen Entwurf der neuen Statuten zu studiren und bittet, in das Meritorische der Sache einzugehen. (Hiefür die Majorität der Versammlung.) Herr Bezirks-Ausschuß W a l d st e i n wendet sich nun in heftigen Worten gegen das geringste Steuerausmaß von 10 fl., tritt für eine Minimalsteuer von 5 fl. ein und bezeichnet es für ein reactionäres System, daß selbst das active Wahlrecht erst nach einer dreijährigen Steuerleistung cintritt. Herr Cultus-Vorsteh er Wilhelm P o l l a k schließt sich bezüglich der Minimalstener von 5 fl. der Ansicht des Vorredners an. Man sollte es dem ärmsten Menschen möglich machen, Mitglied der Cultusgemeinde zu werden. Herr P o l l a k bezeichnet die Centralisation der Cultusgemeinde als einen Krebsschaden derselben; es sei unmöglich, daß 24 Herren, die den Vorstand der Gemeinde bilden, alle Bedürfnisse der neunzehn Bezirke kennen sollen. Insbesondere käme dieser Uebelstand in den einzelnen Bethäusern der Bezirke zur Geltung, wo früher die religiösen Uebungen, so lange ein freigewählter Bethaus- Vorstand dieselben beaufsichtigte, in aller Ordnung vor sich gingen. Die Disciplin leide unter dem Umstande, daß nach dem neuen Statute die Bethaus-Borsteher vom Cultusvorstande jederzeit abgesetzt werden können. Der Redner fordert schließlich die Versammlung auf, eine energische Resolution zu fassen und in dieselbe die zwei von ihm besprochenen Punkte bezüglich der Minimalsteuer und der Decentralisation. aufzunehmen. Er glaube nicht, daß der Cultusvorstand über eine solche Resolution leichterdings hinweggehen werde. (Die Ausführungen des Redners werden von dem lebhaften Beifalle der Versammlung begleitet.) Herr Fried schließt sich vollkommen der Ansicht des Vorredners an und bedauert den übereilten Beschluß, die Berathung über den neuen Statuten-Entwurf noch in so vorgerückter Stunde vornehmen zu wollen. Herr Fried mann bemängelt das neue Statut nach der Richtung, daß darin Demjenigen, der eine Reihe von Jahren Cultussteuer gezahlt hat, auch dann, wenn er hiezu nicht mehr in der Lage ist, das active Wahlrecht gewährt bleiben solle. Herr Hofbauer bezeichnet es für eine Schande, daß das mährische Statut für die Wiener Gemeinde das Musterstatut bilden solle. Auch er halte die Anzahl von 24 Vorstandsmitgliedern für viel zu gering, um den Bedürfnissen der entfernteren Bezirke entsprechen zu können. Redner ist für die Erhöhung auf 30 Vorstandsmitglieder, und zwar sollten 20 central und 10 aus den einzelnen Bezirken nach Maßgabe der israelitischen Einwohner gewählt werden. Da von mehreren Seiten der Wunsch laut wird, für die Fortsetzung der Berathung der neuen Statuten eine zweite Versammlung einzuberufen, erklärte der Vorsitzende, eine solche für Samstag den 14. d. M. anberaumen zu wollen und schließt in vorgerückter Stunde — 17* 12 Uhr Nachts — die Versammlung. Plenar-Versammlung vom 14. Oktober d. I. Herr Kanitz ergreift als Erster das Wort und bedauert, daß in dem Entwürfe der neuen Statuten den Disciplinar-Bestimmungen über die Rabbiner eine ganze Serie von Paragraphen gewidmet ist, und findet es als eine Entwürdigung der Letzteren, wenn selbe mit den Schächtern und Tempeldienern in die Kategorie der Religionsdiener gestellt werden. Der Rabbiner sei nicht der Religionsdiener, sondern der erste Würdenträger der Gemeinde und sollte in religiöser Hinsicht der Führer der Gemeinde sein. Dasselbe träfe bei den Religionslehrern zu, die als Jugendbildner denn doch nicht ebenfalls mit Schächtern und Tempeldierern gleichzeitig angeführt werden dürfen. Herr Siegfried Fleischer hätte gewünscht, daß der jüdischen Wählerschaft nicht ein fertiges Elaborat vorgelegt, sondern daß letztere um die Grundprincipien eines solchen vorerst befragt worden wäre. Der § 103, welcher als minimalste Steuer 10 fl. normirt, schließe eine immense Anzahl von Glaubensgenossen von der Gemeinschaft der Gemeinde aus. Hingegen sei die höchste Steuer von 3000 fl. zu niedrig gegriffen und als Eonnivenz gegenüber den Reichen zu betrachten. Herr Fleischer plaidirt schließlich für eine Minimalsteuer von 5 fl., sowie für die Einführung des allgemeinen gleichen Wahlrechtes auch bei den Wahlen in den Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde. Reichsraths-Abgeordneter Dr. Bloch tritt den Ausführungen des Vorredners in Bezug auf das allgemeine Wahlrecht mit der Motivirung entgegen, daß ein solches bei einem Cultus-Vereine nicht eingeführt werden könne. Die Folge einer solchen Einführung wäre die, daß kaum die Hälfte der jüdischen Einwohner die Cultussteuer bezahlen, die ganze Masse hingegen über die Ausgaben und Verwendung des Gemeinde- Vermögens beschließen würde. Die Einwendungen des Vorredners gegen die Maximalsteuer von 3000 fl. seien schon aus dem Grunde ungerechtfertigt, weil man den Umstand nicht übersehen dürfe, daß die Cultusgemeinde nur zu oft in die Lage konime, einen Appell an die Mildthätigkeit ihrer reichen Mitbürger zu richten. Hingegen ist auch Redner der Ansicht, daß eine Minimalsteuer von 5 fl. den heutigen Zeitverhältnissen angemessen erscheinen würde. Die Bestimmung des § 43, wonach den Rabbinern blos die „Mitwirkung" an dem Gottesdienste eingeräumt wird, hält Abgeordneter Dr. Bloch für eine Beleidigung des Judenthumes. Alle anderen Gemeinde-Statuten, voran das mährische Musterstatut, räumen den Rabbinern eine leitende Stellung in der Bestimmung der Religionsübungen ein und mit aller Entschiedenheit müsse die Wiener Judenschast nach dieser Richtung für ihre Seelsorger Stellung nehmen. Wenn wir fordern, daß der Staat die Vertreter unserer Confession respectire, dann dürfen wir nicht zugeben, daß denselben in unserem eigenem Schoße die ihnen gebührende Stellung geschmälert werde. Dr. Bloch beantragte schließlich eine Resolution, wonach der § 43 dahin abzuändern wäre, daß der Rabbiner im Verein mit dem Cultusvorstande den Gottesdienst zu leiten habe. Diese Resolution wurde unter lebhaftem Beifalle einstimmig zum Beschlüsse erhoben. Herr Bezirks-Ausschuß Wald stein, sowie Herr Leopold Fried plaidiren ebenfalls für eine Herabminderung der Minimalsteuer aus 5 Gulden. Ersterer stellt den Antrag, daß das active Wahlrecht sofort und nicht erst nach 3 Jahren einzutreten habe. Letzterer tritt für die Creirung eines Beirathes von 24 Mitgliedern ein, die aus sämmtlichen Bezirken zu wählen wären, da ein Collegium von 24 Vorstands-Mitgliedern unmöglich den Bedürfnissen von Groß-Wien entspreche. Herr Gemeinderath Dr. Alfred Stern bezeichnet den Entwurf des neuen Statutes als eine Compromiß-Arbeit, hervorgegangen aus den verschiedenen Meinungen und Berathungen. Auch er sei mit so manchen Anregungen, die heute gefallen seien, einverstanden, er habe einen Theil derselben sogar in dem Statuten - Berathungs Eomite vertreten. Eine Mimmalfteuer von 5 Gulden würde nach seiner Ansicht die Finanzen der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.