Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 38 (22.9.1893)
- Date
- 1893-09-22
- Page
- – (sequence 47)
- Language
- German
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0K. 38 Orsterreichische Wochenschrift Seite 761 keit.) Es ist möglich, daß bei der Art und Weise, wie die Geschichte jetzt zur Agitation verwerthet wi"d, auch das noch Vorkommen wird. (Bewegung.) Aber lassen wir die Geschichte mit den historischen Forschungen über den Ritualmord, für welche sich sogar bedeutende Gelehrte ausgesprochen haben sollen, von denen mir allerdings, obwohl ich mir Mühe gegeben habe, irgend einen zu finden, keiner bekannt ist. Allein die Sache geht hier etwas weiter. Bei einem ernsten historischen Werke wird man selbst, wenn ein wenig über die Schnur gehauen wird, gern ein Auge zudrücken, und vielleicht mit Recht. Aber ist denn das, was vorliegt, ein wissenschaftliches Werk? Ist denn der Brief des Paulus Meyer ein Beleg für ein wissenschaftliches Werk? Ich glaube denn doch nicht. Jedenfalls darf man nicht zum Behufe wissenschaftlicher Forschung lebende Menschen oder deren Abkömmlinge beschimpfen. Da ist das wissenschaftliche Werk damit nicht gerechtfertigt. „Ja", wird gesagt, „weder der Herr Pfarrer, noch das „Vaterland" haben sich mit dem Artikel identificirt." Herr Pfarrer Deck er t hat gesagt: „Da haben Sie einen Artikel" und das „Vaterland" hat gesagt: „Drucken wir ihn ab". Was aber im Brief steht, das sagt Meyer." Ich weiß nicht, ob es nvthwendig ist, gegenüber den Herren Geschwornen diese Trugschlüsse noch näher zu charakterisiren. Aber ich kann sofort Nachweisen, daß es damit noch nicht abgethan war, daß allerdings eine Jdentificirung von Seiten des Herrn Pfarrers vorhanden ist. Ich bitte, in der ersten Zuschrift des Pfarrers Deckert im Blatte vom 5. Mai wird gesagt: „Wenn ich durch das Studium der Proceßacten vom heiligen Simon von Trient der festen Ueberzeugung geworden bin, daß es jüdische Rituakmorde gegeben habe und nur die Möglichkeit aussprach, daß es heute noch unter den Chassidim solche Blutfaeten geben könne, so bin ich durch diesen Brief vollkommen überzeugt worden, daß es auch heutzutage noch solche Ritualmorde gebe.". Das ist ein bischen mehr als historische Forschung, (Heiterkeit) das ist mehr als objective Untersuchung, hier tritt der Herr Pfarrer dafür ein, denn, wenn er sagt, daß das heute noch nach diesem Briefe so fort geht, dann identificirt er sich damit, er sagt damit: „Ich stimme dem bei, ich sage es auch." Er sucht die Leute glauben zu machen, daß das volle Wahrheit - ist, denn sonst könnte er nicht sagen: „Ich bin dadurch überzeugt worden." Hier wird also e.was über die historische Forschung hinausgegangen. Herr Dr. Porz er hat auf die Worte „schuldig" und „fälschlich" Gewicht gelegt.- „Schuldig" der Ehrenbeidigung ist aber der, der die Ehre angegriffen hat; etwas Weiteres braucht nicht vorzuliegen. Das „Schuldig" können Sie beseitigen, wenn Sie bei irgend Einem, was jedoch hier nicht möglich ist, glauben sollten, es sei in geistiger Abwesenheit oder im Zustande der Unzurechnungsfähigkeit etwas gesagt worden. In diesem Falle liegt allerdings keine Schuld vor. Wenn das aber nicht der Fall ist, so ist Jeder schuldig, das gethan zu haben, was er gethan hat, wenn das ein Unrecht ist. — „Fälschlich". Herr Doctor Porz er scheint zu glauben, es muß der, der so etwas veröffentlicht oder weiter verbreitet, um straffällig zu sein, wissen, daß das nicht wahr ist. Er muß davon durchdrungen sein. Wenn er glaubt, daß es wahr ist, so habe er nicht fälschlich gehandelt. In diesem Punkte aber gewärtige ich die Rechtsbelehrung, und ich muß nur sagen, es wäre wirklich wunderbar, wenn man Jemandem, der die Ehre eines Anderen angreift, noch beweisen müßte, daß er fälschlich gehandelt hat, daß er gewußt hat, er habe ein Unrecht gethan. Nein! Der freventliche Leichtsinn ist auch strafbar. Wenn ich aus diesem Grund ein Unrecht thue, so muß ich auch Strafe leiden. Dann kommt noch Einiges, was darauf hinausläuft, daß Sie das Gesetz corrigiren sollen. Die Geschwornen wurden aufgefordert, sich um das Gesetz nicht zu kümmern, oder das Gesetz anders aufzufassen. Es soll angeblich zur Ehrenbeleidigung gehören, daß dort, wo Jemand beleidigt wird, die Leute gekannt sind, denn sonst sind sie nicht herabgesetzt, und man kann über solche Leute sagen, was man will. Nur dort, wo die Leute gekannt sind, darf man das nicht thun. Diese Theorien würden den Herren doch bange machen, wenn sic ernstlich durchgeführt würden, denn wo wäre die Grenze? In jeder großen Stadt verschwindet ein Mensch wie ein Tropfen im Meere und in Wien gibts es.zahllose Menschen, die kaum ein Paar Leute kennen. Man lebt z. B. in Wien in einem Hause und kennt nicht, einmal die Namen der Nach barn. Wie weit muß es also gehen, wenn eine Ehrenbeleidigung strafbar sein soll? Weil das „Vaterland" dort nicht gelesen wird? Ich weiß es nicht. Herrn Dr. Pattai ist etwas aus der Civilpraxis herausgerutscht. Er hat gesagt: Es ist nicht widersprochen, daß nur ein ^emplar in Rußland ist. Nein; mit diesen Spielereien geben wir uns im Strafprocesse Gottseidank nicht ab. Ich kann ja nicht wissen, wie viel Blätter in Rußland Vorkommen. Ich habe keine Ahnung davon, wie viele Blätter dort verbreitet sind. Man braucht also nach dieser Theorie nur in einem anderen Lande etwas drucken zu lassen, das wird dann im Artikel des betreffenden Landes transportirt und der eigentliche Urheber ist frei. Das wäre eine angenehme Theorie. Es ist noch etwas Weiteres', was mir ein wenig nebelhaft erscheint, vorgebracht worden. Herr Dr. Pattai sagte, es sei etwas Exotisches, etwas Fremdes dabei; wie kommen die Leute dazu, zu klagen? Sie treten für das Judenthum auf, — dazu sind sie aber nicht berechtigt. Gewiß, so wenig als ich. Ich bin aber berechtigt und verpflichtet aufzutreten für diese hier beschimpften, herabgewürdigten Menschen. Welche Wirkung das weiter hat, ob das, wenn es ungeahndet bleibt, weitere Folgen hat, wohin das kommt: geht mich gar nichts an. Ich habe diese Leute zu vertreten. Ich habe nicht die Frage des Ritualmordes zu besprechen, nicht für das Judenthum einzutreten, sondern für die, welche mich mit der Verfolgung ihrer Interessen betraut haben. Man will offenbar sagen, die Leute haben ja gar keine Ehre, sie wollen ja gar nicht klagen. — Herr Dr. Pattai hat Unrecht, wenn er sagt, Chassidim gibt es nur in Rußland. O nein, Chassidim gibt es auch in Oesterreich, in Ungarn, insbesondere aber in Galizien, Bukowina und den angrenzenden Ländern. Es gibt überall derartige Menschen, die man so zu nennen pflegt, die aber nichts anderes in ihrer Kirche sind, als das, was man unter den Katholiken Clericale oder Ultramontane nennt. — Sie bilden keine eigene Religion, sondern find nur glaubenseifrige Leute; die haben auch ein Recht, sich zu wehren. Die Notariatsacte sind einer ganz merkwürdigen Kritik unterzogen worden. Man hat die Namen besprochen und ist so weit gegangen, selbst die Schreibfehler zu berühren. Der Gerichtshof hat keinen Zweifel gehabt. Er hat gefunden, daß sie mit aller Klarheit und Deutlichkeit ausgestellt sind. Man hat sogar beanständet, daß einer nach Warschau gegangen sei; das sei ungeheuer weit von Tarier. Ich weiß es nicht. Es intereffirt mich zu wenig, warum er dort hingegangen ist, darüber kann ich absolut keine Auskunft geben. Aber ist das so bedenklich, daß Zeugen ihre Rechtsfähigkeit bestätigten? Es ist augenscheinlich in den ruffischen Gesetzen für die Notare vorgeschrieben, daß sie sich über die Rechtsfähigkeit der Parteien intereffiren müssen. Es scheint dies vielleicht eine juristische Floskel, wie viele juristische Floskeln, die aber in den seltensten Fällen eine Bedeutung haben. Damit will ich mich nicht befassen. Ich will vielmehr zum Schluffe eilen. Daß die Staatsanwaltschaft den Artikel nicht confiscirt hat, habe ich nicht zu vertreten. Ich kann mir darüber meine Meinung bilden, ohne daß ich aber ein Recht habe, die Staatsanwaltschaft zu kritisircn. Das lasse ich bei Seite. Nun habe ich noch zwei Dinge zu bemerken. Es wurden uns Zuschriften des Dr. B l o ch verlesen, von dem ich erst hier erfahren habe, daß er ein Telegramm gebracht hat. Dann hat er widersprochen u. s. w. Ja! was geht uns heute Dr. Bloch an? Er ist nicht Kläger, er ist nicht Angeklagter, er ist nicht Zeuge, ich habe ihn nicht als Zeugen geführt, die Gegenseite auch nicht. Was da Dr. Bloch geschrieben hat und warum, das weiß ich nicht. Ich habe es vorlesen gehört. Wenn es hier Bedeutung hätte, so hätte ich verlangt, daß er vorgeladen werde. Aber dieses Bestreben, alle möglichen Leute hereinzuziehen, die mit der Sache nichts zu thun haben, gleicht dem Bestreben, einen gewissen Nebel zu verbreiten, welcher den klaren Blick der Geschwornen trüben soll. Wenn zum Schluffe der Vertheidigung des Pfarres Deckert wiederholt vorgekommen ist, daß er moralisch zur Veröffentlichung gezwungen war, so ist das geradeso, als wenn Jemand eingesperrt ist und ausbricht und dann sagt: „Ich bin gezwungen gewesen, Alles zusammenzuschlagen, um hinaus zu kommen". Ich nehme ihm das nicht übel, aber er hat sich selbst in diese Lage begeben. Ich bitte nur das erste Blatt anzusehen, das Blatt vom 5. Mai, das ist das interessanteste. In diesem Blatte wird! diese Sache zum ersten Male veröffentlicht. Bis dorthin hat