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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-09-22 · 38 (22.9.1893) · page 46

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
38 (22.9.1893)
Date
1893-09-22
Page
– (sequence 46)
Language
German
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Seite 760 Orsterrrichifchr Wochenschrift Nr. 36 Clienten. Da sagt die Anklage: der gute Glaube ist wohl ein Milderungsumstand bei der Ehrenbeleidigung, aber vor der Bestrafung schützt er nicht. Das ist bis zu einem gewissen Grade richtig und. hat seine Stütze in dem § 490 des Strafgesetzes, wo gesagt wird: der Angeklagte muß die Wahrheit beweisen. Aber der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund die Beschränkung „fälschlich" ausgenommen. Wollte man starr bei dem Principe beharren, so würde man an hundert Lebensverhältnisse anstoßen. Wie viel beruht auf Mittheilungen, besonders im öffentlichen Leben! Die Presse — da hat der Herr Ankläger ganz Recht — ist eigentlich ein Mitthciluugsgeschäfl. Nun muß nian bei einer Zeitrmg wesentlich unterscheiden. Wenn eine Zeitung — sagen wir, das „Vaterland" — mit ihrer, eigenen Autorität einen Auffatz bringt und erklärt, im Besitze der Beweisstücke für Thatsachen zu sein, die. es selbst erzählt, dann setzt sich das Blatt dafür ein. Ganz anders ist es, wenn ein Blatt lediglich eine Controverse veröffentlicht und dabei sagt: uns liegt dieser Brief vor, ja noch hinzufügt: Wir knüpfen daran keine Folgerungen, sondern wir geben das nur wieder. Das „Vaterland" hat doch nur behauptet, daß der Brief ihm übergeben wurde, ohne sich dessen Inhalt anzueignen. Es hat die Quelle angegeben, und da war die Oeffentlichkeit in der Lage, über die Glaubwürdigkeit dieser Quelle zu urtheilen. Ein Streit hat begonnen. Dr. Deckert wendet sich an das „Vaterland" und sagt: Dr. Bloch greift mich an, und zwar in jener beschimpfenden Weise, wie sie leider in der „Oesterreichischen Wochenschrift" öfter vorkommt. Gut! Jetzt kommt Dr. Bloch mit einer Berichtigung, die, weit über den Rahmen des Preßgesetzes hinausgehend, polemisirt. Das „Vaterland" sagt aber: Wir wollen uns auf einem gentlemenliken Standpunkt stellen, und nimmt die ganze Berichtigung an. In Folge derselben muß Dr. Deckert wieder antworten und so geht ■ dieser Streit fort. Indessen kommt man auf den Brief zu sprechen; der Andere fordert die Vorlage desselben, und auch in anderen Zeitungen wird geschrieben: „Den Brief heraus!" — und jetzt soll das Blatt sagen: Nein, jetzt hören wir auf!? Nein, es mußte den Brief nun veröffentlichen. Kein Mensch in der Redaction hat daran gedacht, bestimmte Individuen zu beleidigen. Darüber aber, daß man nicht im Vorhinein einen' Jeden für einen Narren erklären kann, der über Ritualmord überhaupt spricht, hat sich schon Dr. P o r z e r geäußert. Die Frage ist noch offen und sie wird offen'bleiben, so lange Proceffe über dieselbe eingeleitet werden. Dr. Deckert glaubt nun an den Ritualmord und das Blatt konnte ihm seine Spalten unmöglich versperren, nachdem es dieselben Anderen offen hielt. Wenn Sie den rein formalistischen Standpunkt einnehmen würden, daß schon jede Mittheilung an sich verantwortlich macht, so kämen Sie mit dem Leben in zahllose Mißhelligkeiten, die gar nicht zu beheben wären. Schließlich if. dann jeder Gerichtssaalbericht eine weitere Mittheilung der Beleidigungen. Wo kommen wir da hin? In einer politischen Zeitung aber sind zwei Drittel des Raumes mit persönlichen Streitigkeiten der einzelnen politischen Parteiführer ausgefüllt, bei uns wie überall. Nehmen Sie zum Beispiel, das „Vaterland" berichtet heute, daß ein Abgeordneter in England, der ein Anhänger Gladstone's ist, von einem Gegner der Homerule in einer Wahlerversammlung als Baterlandsverräther bezeichnet wird. Jetzt könnte Jener das Blatt klagen. Was geschehen bei uns für Ehrenbeleidigungen in den Wählerversammlungen! Wird man da das Blatt klagen, welches dieselben miltheilt? Nein, man klagt den Beleidiger. Herr Dr. Kopp, hat gesagt: wenn wir der Presse einen Freibrief geben, so führt das zu einem Preß-Banditenthum; da möchte ich sagen: gewiß bin ich ein entschiedener Gegner jedes Mißbrauches der Presse und möchte nicht den Borwurf auf mich laden, daß ich für eine unverhältnißmäßige Ausdehnung, für einen Mißbrauch der Preffe eintreten würde. Allein die Presse beruht auf Mittheilungen, und ein Mißbrauch besteht nur dann, wenn sie in Privatangelegenheiten sich einmischt, in denen sie nichts zu sagen hat, und des Skandals halber Privatpersonen hineinzieht, oder wenn sie strafbare Mittheilungen aus dem öffentlichen Leben bringt und zuletzt der verantwortliche Redacteur erklärt: Ich babe das nicht gelesen. Dieses „Ich habe es nicht gelesen" hören wir in diesem Saale sehr oft. Wir haben diese Ausflucht nicht gebraucht, wir wollen uns auch nicht hinter die „Vernachlässigung der pflichtmäßigen Obsorge" verstecken, aber wir wollen, daß man diesen Begriff nicht weiter ausdehne, als es nach der Natur der Dinge möglich ist. Man kann nur verlangen, daß der Redacteur auf Folgendes sehe: Daß das Blatt nicht gegen das Staatsgesetz verstoße und sich eine Confiscation zuziehe und daß das, was er bringt, - glaubwürdig sei — und hier war es durch schriftliche Belege unterstützt. Wenn der Redacteur erst eine Strafuntersuchung anstellen, vielleicht eine notarielle Bestätigung fordern und Zeugen abhören müßte, so gäbe es gar Mittheilungeu mehr. Darum war es seit jeher Uebung, daß, wenn der Redacteur den Autor genannt hat, die Klage nur gegen diesen erhoben wurde, besonders wenn bei dem Redacteur von einer bösen Absicht nicht die Rede war. Sie werden bei gewissenhafter Prüfung zu der Ueberzeugung kommen, daß man in Anbetracht der Umstände nicht sagen kann, paß Herr D oll nicht Alles gethan hätte, was.er thun konnte und sollte, und ich bitte daher um dessen Freisprechung. Dr. Kopp. Meine Herren Geschwornen! Seit 9 Uhr Früh sind wir hier beisammen, es ist '^8 Uhr und die Verhältnisse sind derart, daß Sie begreifen werden, daß ich nicht mit voller Kraft das letzte Wort zu Ihnen sprechen kann. Gleichwohl muß ich Einiges noch auf die zahlreichen mit außerordentlicher Gewandtheit gemachten Einwendungen erwidern. Denn wenn- -auch beinahe Alles, was gesagt wurde, durch die-zu gewärtigende Rechtsbelehrung des Herrn Vorsitzenden hinlängliche Aufklärung und Beleuchtung erfahren wird, so kann ich doch nicht schweigen, damit nicht mein Schweigen gedeutet werde als die Unmöglichkeit, zu antworten. Ich habe gleich bei Beginn gesagt, daß die Angelegenheit überaus klar und einfach ist, daß sie aber außerordentlich verwirrt wurde und daß ich mir Mühe geben muß, sie wieder in das richtige Geleise zu bringen. Jetzt stünde ich eigentlich vor dieser Ausgabe in erhöhtem Grade. Denn es wurden so unzählige Einwendungen und so viel ganz Falsches oder gar nicyt hierher Gehöriges vorgebracht, daß es mir wiederum viele Mühe kostet, das zu besprechen. Es wurde gesagt, zu einer Beleidigung gehöre der animus iujuriaudi, das heißt der böse Vorsatz, beleidigen zu wollen. Ich habe Ihnen bereits gesagt, wenn ich von Jemanden -sage, daß er einen Mord begangen hat, so braucht es keinen weiteren animus, keinen weiteren bösen Vorsatz. Der böse Vorsatz ist zu allen Delicten nothwendig. wenn aber Jemand stiehlt, so wird keine Frage gestellt werden, ob er aus bösen Vorsatz gestohlen hat, sondern es wird gesagt werden, die Gesetzesverletzung liegt in der That, und wenn Jemand Ehrenrühriges nachsagt, so liegt die Gesetzesverletzung gleichfalls vollständig in der That. Was der Mann etwa weiter beabsichtigt, das ist etwas ganz Anderes. 'Das letzte Endziel eines Me -schen bei einer That ist nicht entscheidend, sondern das, was er wirklich gethan hat.. Wenn zum Beispiel I mand ein Gebäude in Brand steckt, nicht um Jemanden zu beschädigen, -sondern um, weil er im Arrest ist, demselben zu entschlüpfen, so wird man nicht sagen, er hat nicht den bösen Vorsatz gehabt, anzuzüuden, sondern seine Absicht war blos, davonzulaufen. So auch hier. Was' die Herren also für historisch-wissenschaftliche Ziele hatten, das ist gleichgiltig, sie dürfen diese Ziele nicht verfolgen durch Mittel, welche an sich ehrenrührig und strafbar sind. Ich bedaure, sagen zu müssen, daß die Bemerkungen eines Vertheidigers von den wissenschaftlichen Forschungen des Herrn Pfarrers Deckert zu einer Erwiderung nöthigen. Es kommt mir so vor, wie in manchen schlechten Schauspielen, wo immer von einem Menschen Dinge gesprochen werden, als ob er 'weiß wie gescheit wäre, und wenn er auf der Bühne erscheint, so. spricht er ein paar platte Wahrheiten, und man begreift nicht, warum er so geistreich sein soll. Hier wird vom Pfarrer Deckert wie von einem Geschichtsforscher gesprochen. Ich habe keine Belege dafür gesehen, es müßte denn sein, daß ein Werklein — ich kenne nur das eine über den sogenannten Mord des kleinen Simon von Trient — ein historisches Werk sein soll. Da ist es leicht, ein historisches Werk zu machen. Man nimmt irgend einen Schmöcker (Heiterkeit) und schreibt etwas heraus. Auf die Art könnten sie auch beweisen, daß es Leute gegeben hat, welche auf einem Besen durch die Luft geflogen sind und dem Nachbar Krankheiten zugefügt haben. Wer etwas von Hexenprocessen gelesen hat, der wird wissen, daß Tausende die unglaublichsten, von ihnen selbst erfundenen Dinge — unter dem freundlichen Eindrücke der Tortur natürlich — ausgesagt haben. Wenn man einen solchen alten Hexenproceß liest, so ist Alles wunderschön. Es wiro genau vorgesorgt, daß durch die Tortur ja keinem ein Unrecht geschieht. Wir werden deshalb doch nicht an Hexereien glan.ben -rübrigens, gewiß weiß man das doch nicht. (Heiter-

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