Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 38 (22.9.1893)
- Date
- 1893-09-22
- Page
- – (sequence 44)
- Language
- German
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Seite 758 Oesterreichische Wochenschrift Nr. 38 Männer erstanden sind, welche dieselben in energischer Weise bekämpften. So war es der berühmte Jesuitenpater Friedrich v. Spee, welcher, nachdem er selbst in mehr als 200 Processen, welche mit einem Todesurtheile abschlossen, den Unglücklichen letzten Trost gereicht hatte, in einer epochemachenden Schrift gegen die Hexenprocesse auftrat, in einer Schrift, der es vor Allem zuzuschreiben ist, daß dieses Unwesen endlich ein Ende nahm. Daß aber überhaupt die Erörterung der Möglichkeit solcher verwersticher Handlungen, wie es Ritualmorde sind, auch bereits unzulässig erscheinen sollte, kann man doch keineswegs zugeben. Schon vor Pfarrer Deckert sind es hervorragende deutsche Gelehrte gewesen, welche diese Frage im Sinne der Existenz von Ritualmorden wissenschaftlich behandelt haben, und wenn der preußische Staatsanwalt eine Anklage wegen Ritualmordes in Xanten erhoben hat, und wenn ebenso der Staatsanwalt von Tisza-Eszlar eine solche Anklage erhob, so muß wohl Jedermann zugeben, das dies eine Frage ist, die sich nicht von Vorneherein abweisen läßt. Und nun bitte ich, sich in die Lage eines wissenschaftlichen Forschers zu denken, wie es Herr Dr. Deckert ist. Es tritt ihm Jemand gegenüber, welcher ihm erklärt: Ich habe alle diejenigen Dinge, welche du so eingehend studirst, den Tälmud u. s. w„ nicht nur selbst einem gründlichen Studium unterzogen, sondern ich habe persönlich derartigen Dingen beigewohnt und kann darüber Zeugenschaft oblegen. Was ist in einem derartigen Falle natürlicher, als daß Pfarrer Deckert derartige Erfahrungen, die ihm schriftlich verbürgt wurden, einem Blatte übergibt. Der Mann, der sich ihm da vorgestellt hatte, war — wie wir gehört haben — dem Pfarrer D e ckertvon sehr vertrauenswürdiger Seite empfohlen: von Professor Rohling und Dr. Bickell. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, daß der Brief Rohling'», der bei den Acten liegt, den Meyer auf Grund eigener Wahrnehmungen und Ueberzeugungen empfiehlt.. Was den Herrn Dr. Bickell betrifft, so möchte ich insbesondere darauf Hinweisen, daß derselbe allseitiges Vertrauen, sogar das Vertrauen des Herrn Vertreters der Anklage zu besitzen scheint, wie wir aus einer Bemerkung des Letzteren heute zu entnehmen in der Lage waren. Es stellt sich also heraus, daß Herr Meyer dem Pfarrer Deckert sowohl von judenfreundlicher, wie — wenn ich so sagen darf — von judenfeindlicher Seite empfohlen worden ist, und zwar von Seiten, welche beide geeignet waren, ihm seitens des Herrn Pfarrers ein Vertrauen zu sichern. Es ist gegen meinen Clienten weiters die Beschuldigung erhoben worden, daß er sich diesen Brief nur gegen Entrichtung eines Geldbetrages verschafft habe, um den Kampf, in welchen er verwickelt gewesen ist. weiterführen zu können. Nun ist während der gegenwärtigen Verhandlung der Vertrag, welcher zwischen den beiden Herren damals geschlossen worden ist, bekanntgegeben worden. In dem Umstande allein, daß einige hundert Gulden für die Herstellung eines literarischen Werkes zugestanden wurden, wird von keiner Seite irgend etwas Unrechtes erblickt werden können. Im Uebrigen aber hat Pfarrer Deckert heute in sehr drastischer Weise gegen den soeben erwähnten Vorwurf Stellung genommen, indem er erklärte: Wenn vor der Uebergabe des Briefes von mir auch nur ein Kreuzer verlangt worden wäre, so würde ich denselben nicht veröffentlicht haben; ich würde mit Meyer überhaupt keine Verbindung eingegangen sein. Ich bitte aber noch Eines zu bedenken. Dieser. Vertrag ist am 31. März abgeschlossen worden und es war erst nach diesem Datum, daß der Angriff des Dr. Bloch gegen Dr. Deckert erschien, nämlich am 7. April. Es wurde also die vertragsmäßige Verbindung zu einer Zeit eingegangen, wo von einer Polemik schlechterdings noch keine Rede war, weshalb auch die Behauptung hinfällig wird, als ob es sich darum gehandelt hätte, ein Beweismittel gegen Dr. Bloch zu gewinnen. Der Brief selbst ist allerdings erst in einem späteren Stadium entstanden. Als nun der Brief übergeben worden war, da war der Standpunkt der Presse, und zwar der Presse aller Parteien ein eigentümlicher. Zunächst kam die „Oesterrbichische Wochenschrift", welche in hämischer Form dem Dr. Deckert vorhielt, warum noch immer mit dem Briefe zurückgehalten werde; die Glaubensgenossen des Rabbi Bloch verlangen gar nicht eine solche Schonung; man solle endlich mit demselben herausrücken und ihn veröffentlichen. Andererseits behauptete die „Sonn- und Montags-Zeitung", Pfarrer Deckert flunkere nur so herum; es sei gar nicht zu glauben, daß er eine-', solchen Brief besitze. Es ist also ganz richtig, wie der Herr Pfarrer selbst hervorgehoben hat, daß er sich in einer moralischen Zwangslage befand und sich genöthigt sah, nunmehr mit der Veröffentlichung vorzugehen. Wenn er dies nicht gethan hätte, so würde man gesagt haben: Du hast geschwindelt, Du hast gelogen, Du hast Beweismittel zu besitzen vorgegeben, welche Du tatsächlich nicht besitzest. Aus diesen meinen Ausführungen werden die Herren Geschwornen wohl die Ueberzeugung gewonnen haben, daß Herr Dr. Deckert, indem er diesen Brief veröffentlichte, nur etwas gethan hat, was er thun mußte. Ich glaube überhaupt, daß dieser Proceß seine Entstehung nicht in Ostrow gefunden hat, sondern anderswo, und ich glaube nicht irrezugehen, wenn ich glaube, daß die Quelle dieses Proceffes in Wien liegt. Dieser Proceß ist eingeleitet worden, weil man glaubte, auf diese Weise die Rechte und das Ansehen des Judenthums zu wahren und zu heben. Es mag dies an und für sich ja ein begreiflicher Zweck sein, aber die Rechte der jüdischen Religionsgenossenschaft zu vertreten,, sind die Privatankläger nicht berufen, sondern das ist der Beruf des Staatsanwaltes und dieser hat jene Nummer des Blattes, in welcher der betreffende Brief veröffentlicht wurde, nicht beanständet und man ist auch auf einen Versuch, diesfalls eine Intervention der Staatsanwaltschaft herbeizuführen, nicht eingegangen. Dem heutigen Privatankläger spreche ich jedes Recht ab, das Judenthum als solches zu schützen, wenn es angegriffen worden wäre. — In dieser Angelegenheit hat eine schwere Irreführung meines Clienten stattgefunden, und überdies stehen wir vor der Erscheinung, daß eben Derjenige, der sich in das Vertrauen des Anderen eingeschlichen hat, in jenem Augenblicke, wo es sich zu verantworten gilt, einfach gegen denselben auftritt, obwohl dieser sich ihm als Freund erwiesen und ihm die eigene Wohnung eingeräumt hat. Unter diesen Verhältnissen werden Sie nicht in Zweifel sein, wo die Schuld liegt, Sie werden überzeugt sein, daß sie nicht auf Seite meines Clienten gelegen ist. (Bravo! Bravo!) Dr. Pattai: Meine Herren Geschwornen! Dieser Proceß hat eine eigentümliche Färbung angenommen. Wenn man als Verteidiger gewohnt ist, im Gerichtssaale zu fungiren, so bringt die Erfahrung es mit.sich, daß man in der Regel im Voraus vom Gange der Verhandlung sich ein Bild machen kann. In diesem Falle war es von vornherein anders. Seitdem Paulus Meyer verhaftet worden ist, ist er selbstverständlich außer jeden Verkehr mit den anderen Angeklagten getreten. Mit meinem Clienten war er überhaupt nie im Verkehr. Im Laufe des Actenstudiums wurde uns bekannt, daß er in der Voruntersuchung -eine eigenthümlich rückhaltende Verantwortung, eigentlich gar keine Verantwortung gebraucht habe! Er hat jede Auskunft verweigert. Nur hat er besonders hervorgehoben, daß ihm von Professor Bickell 1000 fl. geboten wurden für den Widerruf des Briefes. Wer aber nicht widerrufen hat und durchblicken ließ, daß er von der Wahrheit überzeugt sei, war er. In: Uebrigen äußerte er sich nicht, und so konnte man auf die seltsamsten Ereignisse gefaßt sein. Obwohl ich kein Anfänger in der Vertheidigung bin und viele Processe mitgemacht habe, so etwas wie heute, habe ich noch nicht erlebt, ich meine die Verantwortung des Paulus Meyer. Denn in der Weise aufzutreten, nachdem er vier Monate die Auskunft verweigerte, übersteigt alle Begriffe. Er erzählt, er habe in den Nachtstunden mit Dr. Deckert conferirt, und ihn: die Erlebnisse aus seiner Jugend erzählt; dann habe er ihm diese eigentümlichen Namen ausgeschrieben und Dr. Deckert habe die Kenntniß dieser.Namen benützt,, um daraus eine Geschichte zusammenzustellen über Ritualmorde und dieselbe auszuschmücken. Dann ging er zum „Deutschen Volksblatt", welchem er Artikel über denselben Gegenstand liefern wollte; und zwar deshalb,. weil ihm das ^„Vaterland" zu wenig schneidig sei. — Es wird Herrn Deckert vorgeworfen, daß er sich gegen einen Polizeiagenten zurückhaltend benommen habe, als dieser den Meyer.verhaften wollte; dann wird von derselben Seite über Menschenliebe der Priester gepredigt, und zwar von dem Verteidiger eines Mannes, der selbst noch Jude war, und der nun behauptet, daß die Juden christliche Kinder umbringen. Das sagte er schon in einem Leipziger Blatte als er noch dort war; und fast mit denselben Wendungen sagt er in dem Briefe an eine antisemitische Zeitung, es drücke ihn sein Gewissen, er müsse es herausbringen, daß die Juden so gehandelt haben, um Andere vor dem Untergange zu bewahren. Und hcute sagt derselbe Mann: Das habe ich nicht geschrieben, die Broschüre auch nicht, der Aufsatz im „Vaterland" ist unterj schoben, und plaidirt so für seine Freisprechung und damit für