Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 38 (22.9.1893)
- Date
- 1893-09-22
- Page
- – (sequence 43)
- Language
- German
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Nr. 38 Oefierretchische WochrnfchrM Seite 757 schuldig gemacht hat, auf Grund der Aussage des Pfarrers Deckert. Ein alter criminalistischer Grundsatz lautet: „Wenn Etwas zu Gunsten des Angeklagten spricht, ist es zu seinem Gunsten zu deuten." Ich glaube dieser Satz ist nirgends bester angewendet, als in dem Falle meines Clienten. Er ist ein unglücklicher Mensch. Aus seinen Schicksalsschlägen ersehen wir, daß er als ein gebrochener Mann zu betrachten ist. Es sind nicht blos körperliche Gebrechen, sondern auch physische Torturen, denen er ausgesetzt war. Als der Antrag an ihn hercntrat, seine Kenntnisse und seine eigenen Erfahrungen als Deckmantel für frivole Beschuldigungen herzugeben, da fühlte er seine Kräfte schwinden, er fühlte, daß er nicht länger im Stande sein werde, den auf ihn wirkenden Suggestionen Widerstand zu leisten. Er erkannte, daß er Rettung nur im'Gerichtssaale wiederfinden würde und er hat sie gefunden. Hier an dieser Stelle haben die Mächte, welche auf dem Markte des täglichen Lebens eine große Rolle spielen, ihre Herrschaft verloren. Hier gibt es kein Pochen auf die Stellung, hier hilft keine Dreistigkeit des Behauptens, keine Verhöhnung des Gegners, in diesem Saale herrscht nur Eine souveräne Macht, das ist die Wahrheit. Dieser Macht, meine Herren Geschwornen, werden auch Sie sich beugen und in den Schooß dieser Macht hat sich Meyer geflüchtet. Ihr Wahrspruch wird nicht nur für meinen Clienten erlösend klingen, sondern der Gesellschaft die tröstende Versicherung ertheilen, daß die Verantwortung für diese einem bösen Herzen entsprungene, verabscheuungswürdige und gesellschaftlich gefährliche Beleidigung auch Denjenigen trifft, der wirklich die Schuld trägt." (Lebhafter Beifall.) Vorsitzender: Ich bitte jeder Beisallsbe^eugung sich zu enthalten. Dr. Porzer: Eine doppelte Anklage ist es, die gegen meinen Clienten erhoben wurde; die eine geht dahin, daß mein Client den vielbesprochenen Brief der Redaction des „Vaterland" übergab und dadurch die Drucklegung veranlaßte; die zweite Anklage aber wurdevon Meyer erhoben und durch dasjenige unterstützt, was wir.soeben aus dem Munde des Herrn Vorredners gehört haben. Diese letztere Beschuldigung geht dahin, daß mein Client diesen Brief nicht aus der Hand- Meyer's bekommen habe, sondern daß er selbst der geistige Urheber desselben sei, daß er mittelst gewisser Manipulationen ihn vondec Braut Meyer's habe schreiben lassen, und daß die Unterschrift Meyer's gefälscht sei. Das ist eine die Ehre meines Clienten so tief angreifende Beschuldigung, daß ich sie zuerst besprechenmuß. Allerdings muß ich mich fragen: ist es überhaupt nothwendig, daß ich meinen Clienten von einem so schweren Verdachte rein wasche? Ohne die Worte des erwähnten Herrn Vertheidigers hätte ich dies auch kaum gethan, denn wer Gelegenheit hatte, heute Vormittag zuerst Meyer und dann den Pfarrer Deckert hier zu hören, der konnte keinen Augenblick zweifeln, wem er Glauben schenken soll, wer die Wahrheit spricht. Wir haben sie ja gehört, die zuerst stotternde, dann übersprudelnde, von dem Gegenstände der Verhandlungen abschweifende Art, wie Meyer sich verantwortet hat, und wir haben gleich darauf die ruhige, gemessene ernste, sachliche Verantwortung gehört, deren sich Dr. Deckert bedient hat. So wie M e y e r gesprochen hat. spricht die Wahrheit nicht, die Wahrheit ist einfach, sie bedarf nicht so vieler Worte. — Noch eine Erwiderung auf dasjenige, was der Herr Vertheidiger in Bezug auf meinen Clienten gesagt hat. Derselbe hat erklärt, Dr. Deckert habe den Anspruch auf jene Glaubwürdigkeit, welche wir gewöhnlich einem Priester zollen, verwirkt. Wenn das wahr wäre, dann wäre das ein gewichtiger Schlag gegen meinen Clienten. Aber was wurde zur Rechtfertigung dieser Behauptung angeführt? Es wurde gesagt, Dr. Deckert habe das thatsächlich richtige Factum in Abrede gestellt, daß Mayer bei ihm gewohnt habe. Nun, das ist ein Spiel mit Worten. Wenn ich Jemandem erlaube, mehrere Nächte hindurch in meiner Wohnung zu schlafen, während er selbst eine eigene Wohnung besitzt, die eingerichtet ist, worin sich Möbel, Kleider und Bücher befinden, dann kann man nicht sagen, daß diese Person bei mir wohnt. Am allerwenigsten kann Dr. Deckert aber der Vorwurf gemacht werden, daß er nicht die Wahrheit gesprochen habe. Wenn Dr. Deckert die Eigenschaft hätte, sich nicht an die Wahrheit zu halten, so wäre ihm dies während dieser Verhandlung wohl viel öfter bei anderen Gelegenheiten, als bei diesem nebensächlichen Umstande vorgehalten worden. — Was vollends die Nächstenliebe betrifft, so hat dieselbe mit der wissenschaftlichen Forschung, welcher sich Dr. Deckert in der Frage des Ritualmordes hingegeben hat, absolut nichts zu thun. Meyer stellt die Entstehungsgeschichte des Briefes so dar, daß er dem Dr. Deckert Vorgänge aus seinem Leben erzählt habe, die von diesem zu Papier gebracht worden seien. Der Herr Pfarrer habe sie dann von der Braut Meyer's schreiben lassen und die Unterschrift Meyer's selbst gefälscht. Allein wozu hätte er diese Fälschung vornehmen sollen, deren Wirkung doch sofort niit der Veröffentlichung hätte aufhören müssen? Und um diesen Brief abzuschreiben, soll sich Dr. Deckert der Braut Meyer's bedient haben, also einer Persönlichkeit, von welcher er ja wissen mußte, daß sie Alles, was ihr anvertraut werde, dem Meyer wiedererzählen werde. Meyer war auch über die Polemik zwischen dem Dr. Deckert und Dr. Bloch genau unterrichtet. Wir haben ja gehört, daß er schon den ersten Artikel, der in der Wochenschrift erschien, gelesen hat, ebenso, daß er auch von der Veröffentlichung des Briefes wußte. Man muß sich daher fragen, warum Meyer nicht bereits damals gegen diese Veröffentlichung aufgetreten ist? Er hat dies nicht nur nicht gethan, sondern sich gegenüber verschiedenen Personen, so gegen Dr. B ickell, Vergani und dem Redacteur Jn thal gegenüber zu der Autorschaft dieses Briefes bekannt. Wie kann er nach Allem dem heute mit der Frage auftreten: Wie hätte ich diesen Brief schreiben können, nachdem ich überhaupt der Ansicht bin. daß der Ritualmord nicht in der behaupteten Weise stattfinde? Diese Frage soll er sich selbst beantworten. Paulus Meyer hat nicht nur die bekannte Broschüre „Im Schafspelze" geschrieben, sondern auch in einer antisemitischen Zeitung sich anheischig gemacht, durch eine eigene Schrift die Existenz des Ritualmordes nachzuweisen. Was die Verantwortung des Angeklagten Meyer betrifft, mittelst welcher derselbe die Echtheit feiner Unterschrift auf dem incriminirten Briefe bestreitet, so möchte ich an die Herren Geschwornen nur das Ersuchen richten, mit dieser Unterschrift jene Unterschrift zu vergleichen, welche sich auf anderen Stücken des Actes befinden. Der Vertreter des Angeklagten Meyer hat darauf hingewiesen, daß der in Rede stehende Brief offenbar erst in Wien verfaßt worden sei und hat dafür verschiedene Ausdrücke, die in demselben Vorkommen, als Beweis angeführt. Ich erlaube mir diesbezüglich die Bemerkung, daß insbesondere die von diesem Herrn Bertheidiger hervorgehobenen Ausdrücke nicht gerade specifisch wienerische, sondern vielmehr solche sind, die außerhalb Oesterreichs gebraucht werden. Ich komme nun auf die zweite Anklage zurück, gegen welche ich vor Ihnen, meine Herren Geschwornen, Stellung zu nehmen habe. Es ist dies die Beschuldigung, daß Pfarrer Deckert in strafbarer Weise den von Meyer verfaßten Brief zur Drucklegung befördert habe. Diesfalls beschränkte sich die Handlungsweise des Pfarrers Deckert darauf, daß er das Schreiben der Redaction des „Vaterland" übergab, worauf die Veröffentlichung erfolgte. Nun meint allerdings der Vertreter der Anklage, daß in einem derartigen Falle zur Straft arkeit kein weiterer Beweis als eine derartige Uebergabe erforderlich sei. Indessen liegt die Sache denn doch nicht so einfach. Zu einer jeden strafbaren Handlung bedarf es eines bösen Vorsatzes, bei einer Ehrenbeleidigung daher des animus injurfandi. In dieser Beziehung geht nun die Verantwortung des Dr. Deckert dahin, daß er erklärt: Ich habe dasjenige, was mir mitgetheilt worden ist, für wahr gehalten. Und Pfarrer Deckert ist nicht etwa eine Persönlichkeit, welche, als Agitator von Versammlung zu Versammlung wandernd oder mitten im Parteigetriebe stehend, solche Fragen des Talmud oder des Ritualmordes dazu benützt, um politische Stimmungen zu machen. Er hat das Doctorat der Theologie erworben und sich eingehend historischen Studien gewidmet, deren Aufgabe es hauptsächlich war, den Talmud und speciell die Frage des Ritualmordes wissenschaftlich zu ergründen. Nun war er allerdings auf Grund dieser seiner Studien zu der Annahme gekommen, daß es einen Ritualmord gebe. Es scheint nun, daß die beiden Herren Vorredner nicht übel Lust haben, schon daraus einen Vorwurf zu construiren, wenn überhaupt von einer solchen Möglichkeit die Rede ist. Nun kann man ganz gut auf dem Standpunkte stehen, daß der Fall, um den es sich hier handelt, thatsächlich nicht vorgekommen ist; aber jedenfalls muß es eigentümlich erscheinen, wenn schon der bloße Gedanke an die Möglichkeit, daß derartige religiöse Verirrungen vorgekommen sein mögen, in dieser Weise von Vorneherein zurückgewiesen wird. Einen Fanatismus hat es unleugbar in jeder Religion gegeben. Ich erinnere diesfalls nur an die Hexenproceffe, welche schließlich nur deshalb ein Ende genommen haben, weil aus der Mitte des Christenthums