Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-09-22 · 38 (22.9.1893) · page 42

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
38 (22.9.1893)
Date
1893-09-22
Page
– (sequence 42)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3020846-3020954-3020992--02813-3026919
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 756 Orfierreichifche Wochenfchrrst Nr. 38 schrecklichen Anklagen zu kommen. Auf der anderen Seite liegt das gewichtige Motiv vor, einen Beweis zu schaffen dafür, daß die Juden auch heutzutage Christenblut zu ihren rituellen Zwecken verwenden. .Dieser Beweis mußte geschaffen werden, er mußte mit allen möglichen Mitteln herbeigeschafft werden und es läßt sich ganz gut denken, daß ein so starkes Motiv, welches eine der stärksten Selbstsuggestionen ist, zu einer Handlung führte, welche ihren Ausdruck fand in der Herstellung eines solchen Briefes., Aber abgesehen von der Frage der Glaubwürdigkeit und von der Frage des Motives, bitte ich Sie, den Brief des Convertiten einer eingehenden Kritik zu unterziehen und sich die Frage vorzulegen: Hat das wirklich der Paulus MEyer geschrieben? Ist es wahrscheinlich, daß der Brief von dem Manne herrührt, oder rührt er von einem anderen her? Ich übergehe den Umstand, daß der Brief datirt ist — auch der Zufall hat einmal Humor — von der „Redaktion der Anti-Corruption". Der Brief beginnt mit der Bemerkung: „Euer Hochwürden dürfte wohl mein Name nicht völlig unbekannt sein, da derselbe u. s. w." Diese Einleitung muß auf das Höchste befremden oder — einen erheiternden Eindruck gemacht haben. Denn diese beiden Herren waren schon längere Zeit mit einander bekannt, so daß schon die Einleitung eine crasse Lüge ist, welche sagen soll, daß ^r als Fremder auf dem Plane oustritt, um ein Zeugniß abzulegen für das vom Pfarrer D cckert mit solcher Sehnsucht gesuchte historische Factum. Der zweite Theil des Briefes, beschäftigt sich fast ausschließlich mit der Controverse zwischen Doctor Bloch und Pfarrer Deckert. Nun frage ich Sie, welches Jnt:resse hatte denn Meyer, welcher den Pfarrer Deckert erst einige Wochen kannte, für ihn sich in den Streit einzulaffen? Er hatte die „Oesterreichische Wochenschrift", wie wir heute aus dem Munde des Pfarrers Deckert gehört haben, erst in Wien zur Einsicht bekommen. Das hat Pfarrer Deckert, nebenbei gesagt, nicht gehindert, den Brief zu publiciren mit dem Datum „Leipzig"; der Brief war offenbar in Wien geschrieben. Er ist in Wien gemacht, das wurde zugegeben; der Brief wurde in Wien dictirt, wird aber aus Leipzig, „Redaction der. Anti-Corruption" datirt. Dieser zweite Theil des Briefes deutet mit voller Klarheit darauf hin, daß das Interesse an der Veröffentlichung dieses Briefes nicht ans Seiten des Paulus Meyer lag. Welches Jntereffe konnte Paulus Meyer haben, sich mit Doctor Bloch herumzuschlagen? Schon einzelne Ausdrücke in dieser Polemik mit Dr. Bloch deuten auf den Wiener Ursprung hin. „Tambourmajor der Wiener Judenschutz-Truppe." (Heiterkeit.) Das klingt ganz heimisch. Paulus Meyer war damals erst wenige Wochen in Wien und soll schon in unseren Ausdrücken versirt gewesen sein? Diese Worte sind sehr bezeichnend dafür, daß der Brief ein echtes Wiener Fabricat ist. Ich habe früher gesagt, daß der Brief mit einer Lüge beginnt und ganz aus Lügen besteht. Allerdings kommt e i n wahrer Satz darin vor: „Euer Hochwürden haben wohl die angedeutete Mittheilung über die Abschlachtung längst vermißt." Das ist ganz richtig, das wurde längst vermißt und diesem dringenden Bedürfnisse wurde eben durch den Brief abgehvlfen. Die Verantwortung des Zweitangeklagten geht auch da« hin: „wie komme ich dazu, alle diese Details selbst zu entwerfen?" Wenn man diesen Brief zuerst liest, glaubt man, daß es Jemand geschrieben hat, der dü Geschichte selbst gesehen hat. Wenn man aber die Sache näher ansieht, so kommt man zu dem entgegengesetzten Schluffe. Die ganze wis-eu-seene ist höchst ärmlich und das ganze Inventar, welches verwendet wurde, ist höchst armselig. Bon den Details, die wesentlich sind, sind hervorzuheben: das Schlachtmesser, nun das braucht man ja dazu, ein großes Becken, wo Blut aufgefangen wird, das braucht man auch dazu, und die Personen, welche den Act vollzogen haben sollen, das kann doch Jeder erfinden, das ist doch keine Kunst, zusammenzustellen. Die Unzahl kleiner Fläschchen, die dabei gestanden sein sollen, beruht wohl auf einer kleinen Ungenauigkeit, offenbar auf einem Lapsus des Autors, denn bei einiger Erwägung hätte er wiffen müssen, daß ein sechsjähriges Kind, wenn auch ziemlich gut-genährt, nicht so viel Blut enthält, wenn es abgeschlachtet ist, daß unzählige Fläschchen und überdies ein großer silberner Pocal mit dem Blute gefüllt werden könne, und zwar wurden sie offenbar deshalb genannt, weil damit gesagt w.rden sollte, daß sie in die verschiedensten Städte geschickt wurden, womit offenbar angedeutet wurde, daß in unzähligen Städten in Rußland Christenblut gebraucht wird. Die geringfügigen Details, die darin Vorkommen, deuten unwiderleglich auf eine Wiener Fabrikation hin, und zwar^nicht durch eineu sehr gewandten Menschen, so daß man wirklich em Schluffe kommen muß, daß der angeklagte Meyer, der in der antisemitischen Literatur sehr bewandert zu sein scheint, ja alle die Schriften des Dr. Deckert, in welchem die Abschlachtung von Kindern mit den größten Details geschildert wird, nach welchen die Kinder nicht gleich abgeschlachtet, sondern mit den ausgesuchtesten Martern vorerst behandelt wurden, gelesen hat, wohl eine bessere Erfindung zu Stande gebracht hätte, als. diese einfache Erzählung in diesem Falle. Ich bitte Sie daher, meine Herren, bei der Beurtheilung der Frage über die Urheberschaft des angeklagten Paulus Meyer bei dem vollständigen Mangel eines Beweises sich alle" diese Gründe vor Augen zu halten und ihm jeden Zweifel in der Richtung zugute kommen lassen. ' Die zweite Frage ist die, ob Paulus Meyer irgend etwas gethan hat, um die Veröffentlichung des Briefes zu veranlassen. Nun in der Beziehung glaube ich, daß die Anklage absolut nicht begründet ist. Das einzige, worauf die Anklage sich stützt, ist der Umstand, daß in dem Briefe des Conv?rtiten die Aufforderung an Pfarrer Deckert direct geschrieben steht, er möge es in seinen Kreisen öffentlich bekannt machen, und es wurdeseitens des Vertreters der Anklage hervorgehoben, daß das keinen andern Sinn haben könne als die Veröffentlichung durck eine Zeitung. Nun dem erlaube ich mir zu widersprechen. Es ist nicht richtig, daß es heutzutage kein anderes Forum gibt, als das einer Zeitung und es ist insbesonders nicht richtig für den Pfarrer. Ein Pfarrer hat eine große Plattform unter seinen Kreiscn und es ist nicht anzunehmen, daß eine Aufforderung, in s inen Kreisen etwas zu thun, als eine Aufforderung zur Veröffentlichung anzusehen ist. Man kann nicht annehmen, daß die Leser, des „Vaterland" zu den Kreisen des Herrn Pfarrers gehören. , Ich glaube nicht, daß dies eine begründete Annahme ist. Außer dieser Stelle im Briefe liegt absolut kein Beweis vor, daß Meyer irgend etwas zur Veröffentlichung des. Briefes gethan hat. Der Pfarrer Deckert gibt selbst zu, daß er ihn direct nicht aufgefordert hat. Die Geschwornen werden in den Protokollen der Voruntersuchung finden: „Direct hat er mich nie aufgefordert, sondern" — fährt der Pfarrer im- Protokoll fort — „ich konnte schließen, daß er mit dieser Veröffentlichung einverstanden ist." Abgesehen von den guten Eigenschaften des Pfarrers — vor seinen Schlüssen möchte ich Sie doch warnen; daß infolge eines Schlusses des Pfarrers Deckert, Meyer schuldig gesprochen werden sollte, scheint doch zu gewagt. Pfarrer Deckert macht noch ganz andere Schlüffe. Ich habe vorgebracht — leider konnte ich es nicht vorlesen — er schließt daraus, daß eine jüdische Zeitung die Juden auffordert, .beim Passahfeste den religiösen Vorschriften gemäß vorzugehen, es gäbe dies zu denken nnd es sei daher möglich, daß die Juden jetzt poch Christenblut brauchen. Das grenzt so an Wahnsinn, daß' Pfarrer Deckert die Berechtigung verloren hat, zu verlangen, daß man seinen Schlüssen großen Werth beilegt. Er hat aber nur geschlossen, daß Meyer mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Ich bitte also, diesem Schluffe keine Berechtigung beizulegen. Wenn man mittelst Schlusses Jemanden einer Sache beschuldigt, die ihn auf den Galgen bringen könnte, dann kann man auch schließen, daß Meyer einverstanden war mit der Veröffentlichung. All' das bezieht sich auf Vorgänge vor der Veröffentlichung. Was nach der Veröffentlichung geschehen ist, kommt bei der Beurtheilung des Meyer ganz außer Frage. Es ist richtig, daß das Verhalten des Meyer nach der Veröffentlichung kein gewöhnliches war und daß es uns Allen als ein nicht befriedigendes erscheint. Das ist richtig: Meyer hat sich aber sein ganzes Leben hindurch nicht normal benommen. Er hat ganz außergewöhnliche Dinge gethan, wie wir aus dem ärztlichen Gutachten wiffen, ist er körperlich gebrochen, nervenschwach, lebt fortwährend in Aufregung, hervorgerufen theils durch die Roth des 'Lebens, theils durch eine eigenthümliche Umgebung. Er ist so recht ein Subject für mächtige Suggestionen, und er hat sich unter Suggestionen bewegt, die von auswärts auf 'ihn eingewirkt haben. Ich glaube also, daß seine Handlungsweise nicht -nach normalen Verhältnissen beurtheilt werden kann. Er hat gewiß hie und da ein Benehmen zur Schau getragen, das uns im ersten Augenblicke nicht verständlich ist. Aber es ist gefährlich, daraus zu schließen, daß er sich einer strafbaren Handlung

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.