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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-09-22 · 38 (22.9.1893) · page 41

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
38 (22.9.1893)
Date
1893-09-22
Page
– (sequence 41)
Language
German
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Nr- 38 Vesterreichifche Wochenschrift Sette 755 muß, wenn er genöthigt wäre, gegen nahestehende Personen, > wenn sie sich auch schlecht benommen haben, auszusagen. Dies setzen wir bei jedem anständigen Menschen voraus. Kann man da nicht auch sagen, daß Derjenige, der von einem Volke oder einer Religions- Genossenschaft sich losgelöst hat, aus welchem Grunde immer, sein Leben nicht dem Bestreben widmen soll, eben Denjenigen, denen er durch Geburt angehört, Schändlichkeiten anzudichten und sie als Leute hinzustellen, welche solche Thaten begehen, wie sie im Briefe des Meyer enthalten sind? Schon diese Rücksicht hätte den Herrn Pfarrer vorsichtig'machen sollen, und wenn er wirklich im guten Glauben gehandelt hat, was ich nicht wissen kann, so war cs zumindest sträflicher Leichtsinn, den das Gesetz nicht als Rechtfertigungsgrund ansehen kann. Was schließlich den verantwortlichen Redacteur betrifft, so hat er sich dahin ausgeredet, daß es ein Pfarrer war, der ihm den Brief gab. Ich habe nichts dagegen, wenn er vor der Würde eines katholischen Geistlichen Respect hat. Aber soweit darf dieser Respect nicht gehen, daß man gerade Alles für wahr hält, was von dieser Seite kommt. Er hat weiter beigefügt, daß sonst jedem Menschen die Preßfreiheit verleidet werden könnte, und bemerkt, die Zeitungen können nicht anders Vorgehen; wenn sie eine Nachricht bekommen, müssen sie sie bringen. Ah! Da danke ich dafür; damit wäre ja ein förmliches Banditenthum gerechtfertigt. Das darf nicht sein. Die Zeitung muß auch die Folgen tragen, wenn sie Menschen herabwürdigt und in ihren heiligsten Gefühlen durch Verleumdung und Ehrabschneidung der ärgsten Art verletzt. Soweit darf die Preßfreiheit nicht gehen, sonst' wäre man wehrlos den Herren der Journalistik ausgeliefert, was der anständige Journalist wohl selbst nicht verlangt. Ich glaube demnach, meine Herren Geschwornen, daß damit Alles erschöpft ist, was ich in der Sache zu sagen habe. Ich will mich nicht in schönen, blumenreichen Wendungen oder Exclamationen ergehen, ich habe die Sache mit der Nüchternheit einer Schulaufgabe vorgelegt. Ich habe gesagt, da ist Jemand beleidigt worden, die Beleidigten haben geklagt, die und die haben die Sache verschuldet, sie trifft die Verantwortung und sie waren nicht in der Lage, sich zu rechtfertigen. Mehr brauchen Sie nicht! Wenn 'Sie mehr verlangen, dann greifen Sie über in das Gebiet des Richters oder Gesetzgebers. Dies ist aber nicht ^hre Aufgabe. Die Aufgabe der Geschwornen isteine große und verantwortungsvolle, aber ihr Gebiet ist ihnen durch das Gesetz gegeben. Ich bitte Sie daher, das „Schuldig" zu sprechen über Diejenigen, welche es zweifellos verdient haben. In welchem Grade die_ Sühne einzutreten hat, ist Sache des Richters. Dr. Griez de Rorize. Meine Herren Geschwornen! Der Vertreter der Angeklagten hat mit vollem Rechte die große Einfachheit des heutigen Straffalles hervorgehoben. Ich kann mit ihm in dieser Beziehung nur übereinstimmen. Einfach, höchst einfach ist der Thatbestand. Eine schwere Beleidigung wurde begangen, darüber ist kein Zweifel, und es hat Sie gewiß eigenthümlich berührt, wenn als Vertheidigung gegen die Anklage von einer Seite hervorgehoben wurde: ,Ha, ich wollte gar nicht beleidigen". Es scheint mir ein eigenthümlicher Grad von Gemüthlichkeit zu sein, wenn man Jemand die Beschuldigung des Mordes entgegenschleudert und dann sagt, ich wollte den Mann nicht beleidigen; das ist einfach. Was aber nicht einfach, sondern sehr complicirt ist, das ist die Frage: Wer ist der Urheber dieser Ehrenbeleidigung? Ich glaube, das ist eine der schwierigsten Fragen, die jemals in diesem Saale den Geschwornen vorgelegt wurde. In den meisten Processen ist der Proceßstoff objectiv da; wir haben Beweisdocumente, Zeugenaussagen u. s. w. Hier haben wir gar nichts als die Verantwortung der zwei Angeklagten, ich sage „zwei", denn ich sehe von dem Dritten, der eine mechanische Rolle einnimmt, ab. Wir haben die Aussagen der zwei Beschuldigten. Ihre einzige Aufgabe wird darin bestehen: Welcher Verantwortung ist mehr Glaube beizumessen, welcher der zwei Angeklagten verdient mehr Glauben? Diese Frage ist ziemlich schwierig. Eben aus diesem Grunde bin ich — so peinlich es mir fällt und so ungern ich dies thue — genöthigt, auf eine Charakteristik der beiden Angeklagten einzugehen. Nachdenl wir kein anderes Beweismäterial haben, als die Aussagen der Angeklagten, ist es meine Pflicht, zu untersuchen, welcher der Angeklagten mehr Glauben verdient. In dieser Hinsicht hat Pfarrer D e ck e r t einen großen Bortheil vor Paulus Meyer. Der Pfarrer Deckert nimmt eine öffentliche Stellung ein. Er ist Mitglied eines hochgeachteten Standes, dessen Mitglieder in der weitaus größten Anzahl sich durch Herzensgute, durch Nachsicht und Milde gegen ihre Nebenmenschen und durch stricte unantastbare Wahrheitsliebe auszeichnen, so daß es natürlich und begreiflich ist, daß wir mit dem Stande eines Priesters die hervorragendsten, bürgerlichen Eigenschaften und Tugenden verbinden und geneigt sind, wenn ein Priester etwas sagt, es eher für wahr zu halten, als wenn ein Unbekannter von den Eigenschaften meines Clienten etwas behauptet. Ich bin aber genöthigt, Sie zu bitten, diesen Nimbus hier vollständig wegzulassen. Hat der Pfarrer Deckert wirklich den Anspruch darauf, daß man in der Beurtheilung seiner Glaubwürdigkeit seinen Priesterstand in dieser Sache in Betracht zieht? Wir haben aus seinem eigenen Munde gehört, daß er, wenn sich die Gelegenheit bietet und wenn er es für vortheilhaft hält, nicht davon abschreckt, Thatsachen anders darzustellen als wie sie sich wirklich verhalten. Es ist constatirt, daß Meyer bei ihm vom 23. März bis 11. oder 12. Mai gewohnt hat. Der Herr Pfarrer wendet ein. daß Meyer bei ihm nicht gewohnt, sondern nur die Nächte bei ihm verbracht hat. Ich frage Sie, ob das so ist. Die Thatsache. daß Paulus Meyer bei ihm gewohnt, hat Pfarrer Deckert öffentlich unter Anrufung einer Gesetzesstelle geleugnet. Er hat gesagt, es ist nicht wahr, daß er bei mir gewohnt hat. Nun, die Wahrheit, meine Herren ist eine so köstliche Sache, daß sich an ihr absolut nichts deuten läßt. Da wird zugegeben werden müffen, daß es eine Unwahrheit war, im „Neuen Wr. Tagblatt" zu berichtigen, er hat nicht beixmir gewohnt, daß es eine Unwahrheit war, in der „Oesterr. Wochenschrift" zu berichtigen, er hat nicht bei mir gewohnt und ich habe ihn nie in meine Wohnung ausgenommen. Noch ein anderer Fall! Als der Polizeibeamte kam, Paulus Meyer zu verhaften, hat ihm Pfarrer D ecke rt erklärt, er wisse nicht, wo er wohne. Die Adresse des Paulus Meyer war aber dem Pfarrer D eck er t wohl bekannt. Ueber meine Aufforderung hat er erklärt, daß er sich einem Polizeispitzel gegenüber immer reservirt halte, also zugegeben, daß er eine Unwahrheit gesagt. — Ja, wenn man eine Unwahrheit sagt, wenn ein Dritter in Gefahr ist, was kann man dann sagen, wenn es sich um die eigene Existenz handelt, wenn man sich selbst gegen eine Anklage vertheidigen soll? Man kann sagen, daß diese kleinen Gelegenheitslügen nicht gewichtig seien. Ich halte es aber ftir wichtig, sie vorzubringen, weil sie ein Licht werfen auf die Glaubwürdigkeit des Mannes, und zwar gerade mit Rücksicht auf den Stand desselben, wo wir gewohnt sind, die scrupulöseste Wahrheitsliebe zu erwarten. Auch von der anderen Seite kann ich nicht zugeben, daß Herr Deckert berechtigt sei, deshalb, weil er eine priesterliche Stellung bekleidet, eine größere Glaubwürdigkeit in Anspruch zu nehmen, als Meyer. Wie gesagt, wir sind gewohnt, mit dem priesterlichen Stande die hervorragendsten christlichen Tugenden in Verbindung zu bringen. Zu diesen ersten christlichen Tugenden gehört die Nächstenliebeund die milde Beurtheilung der Handlungen unserer Nächsten. Ja, Pfarrer Deckert ist stolz darauf, daß er es sich zur Aufgabe gesetzt hat, zu zeigen, daß nicht nur im vorigen Jahrhunderte die Juden gewohnheitsmäßig Christenkinder schlachteten, sondern auch in der Gegenwart. — Ist ein Mann, welcher sich eine solche Aufgabe stellt, die mit seinen priesterlichen Pflichten doch in crassem Widerspruche steht, berechtigt, sich für glaubwürdiger zu halten, als einen anderen? Ich glaube also, daß Sie den Vortheil, welchen Pfarrer Deckert in Folge feiner Stellung in diesem Processe genießt, gegen meinen Clienten nicht ins Gewicht fallen lassen sollen und daß Sie die Frage der wirklichen Urheberschaft des Briefes nur nach jenen Momenten beurtheilen mögen, welche sich aus der Prüfung des Briefes und aus der Verantwortung beider Angeklagten ergeben. Eine zweite Frage, welche bei Beurtheilung der Urheberschaft des Briefes vorzüglich ins Gewicht fällt, ist die Frage des Motives. Welche Motive hatte Meyer, einen so schrecklichen Betrug zu begehen? Der Mann hat den Glauben seiner Väter erst vor wenigen Jahren verlaffen. Er hat nur das beste Andenken , an die Rabbiner und seine Familie, in deren Nähe er seine Jugend verlebt hat. Es war absolut keine Veranlassung, mit so

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