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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-09-22 · 38 (22.9.1893) · page 40

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
38 (22.9.1893)
Date
1893-09-22
Page
– (sequence 40)
Language
German
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Seite 754_. Oelterreichifche Wochenschrift Kr. 38 Mehr kann man nicht thun, als Jemandem einen Artikel schicken und ihm sagen, er thue am Besten, ihn gleich morgen abzudrucken. Ich habe bei dem, was ich über Herrn Paulus Meyer zu sagen hatte, vielleicht noch eines vergessen. Es heißt in seinem Briefe, er gestatte nicht blos, daß dieser Artikel veröffentlicht werde, sondern er beschwört förmlich den Herrn Pfarrer, es zu thun, er macht es ihm zur Pflicht, er sagt das ganz ausdrücklich, daß dieser es in seinen Kreisen öffentlich bekannt mache, „um weiteren Schaden zu verhüten, damit nicht noch mehr Christenkinder (solchen) in wahnsinnig-religiösem Fanatismus verharrenden jüdischen Meuchelmördern zum Opfer fallen." Er hat allerdings das Wort „drucken" nicht gebraucht, das ist gewiß. Aber wie soll eine Veröffentlichung „in seinen Kreisen" möglich sein, und zwar eine solche, welche die Leute warnt, damit nicht andere arme Christenkinder zum Opfer fallen, wie soll das anders geschehen. als durch den Druck? Es ist selbstverständlich, daß man zu diesem Mittel greift. Und nachdem gerade früher eine Polemik im „Vaterland" zwischen Pfarrer Deckert und Dr. Bloch stattgefunden hat, und nachdem er selbst zum „Vaterland" geführt wurde und dort mit dem Chef-Redactenr gesprochen hat, so kann über die Bedeutung des Wortes „Veröffentlichung" kein Zweifel bestehen. Ich habe das nachgeholt und bemerke nur bezüglich des Herrn Pfarrers, daß er alles das, was man an Handlung ihm zur Last legt, vollständig zugibt, ich brauche daher über die weiteren gesetzlichen Bestimmungen gar nicht mehr viel Aufhebens zu machen. Ich verweise daher nur in aller Kürze darauf, daß eine Strafe nicht blos Derjenige verwirkt, welcher der Urheber der Ehrenbeleidigung ist, sondern auch derjenige, welcher sie weiter zu verbreiten sucht. Man kann doch nicht eine Weiterverbreitu.ng in höherem Maße einleiten als dadurch, daß man einen Artikel dem Blatte gibt mit dem Ersuchen, ihn abzudrucken. DasPreßgesetz sagt ebenso, daß Jeder, der bei der Veröffentlichung mitwirkt, der betreffenden strafbaren Handlung schuldig ist. Es unterliegt also gar keinem Zweifel, daß Sie, wenn Sie nicht überhaupt finden, es sei gar keine Ehrenbeleidigung. wenn man Jemanden einen solchen Mord vorwirft, den Pfarrer Deckert ebenfalls nach der Anklage schuldig zu sprechen haben. Was die Verantwortung des dritten Angeklagten betrifft, so glaube ich kein Wort darüber verlieren zu müssen. Er hat es nun einmal zur Drucklegung befördert in Kenntniß seines Inhaltes, und damit sind wir fertig. In welcher Weise soll ein Redacteur sich schuldig machen, wenn nicht dadurch, daß er eben in Ausübung seines Amtes einen Artikel zur Drucklegung befördert? Ist aber diese Schuld bewiesen, dann gibt es allerdings noch ein Mittel, welches "dasGesetz an dieHand gibt, wennnämlich die Wahrheit erwiesen wird, wenn nachgewiesen wird, daß diese Leute diesen Mord wirklich begangen haben. Einen, solchen Beweis zu führen, haben die Herren absolut nicht versucht, sie haben nicht einmal behauptet, daß es wahr sei, sie haben gar nichts angeführt, um es wahrscheinlich zu machen, nicht das Mindeste. Also es ist auch in dieser Beziehung unmöglich, die Schuld zu leugnen. Nun hat sich allerdings Herr Pfarrer Deckert auf seinen guten Glauben berufen. Es wird Sache des Herrn Vorsitzenden sein, die Herren Geschwornen darüber zu belehren, daß bei der Veröffentlichung durch eineDruckschrift der gute Glaube nicht entschuldigt. Wer mitwirkt, daß in einer Druckschrift eine Ehrenbeleidigung verbreitet wird, der muß die Wahrheit dessen, was darin steht, beweisen. Herr Pfarrer Deckert hat trotzdem Verschiedenes angeführt, um seinen guten Glauben darzuthun. Wenn die Herren Geschwornen aus ihrem Berathungszimmer zurückkommen und wenn Sie der Anklage stattgeben sollten, dann wäre es allerdings Sache des Herrn Verteidigers, alle möglichen mildernden Umstände anzuführen. Sie aber, meine Herren Geschwornen, haben in diesem Stadium des Prvcesses sich mit dieser Frage nicht zu befassen. Ob die Strafe eine harte oder eine milde sein wird, das liegt Alles gar nicht in unserer Hand, das ist nicht Gegenstand der gegenwärtigen Erörterung. Es wird Sie nur irre führen, wenn man Sie glauben machen will, daß der gute Glaube etwas sei, was vollständig rechtfertigt. Und das ist recht, und das wird immer so sein müffen, und das ist in anderen Ländern noch strenger — bei uns ist ohnedies die bürgerliche Ehre relativ noch viel zu wenig geschützt —: ich mag immerhin von irgend Jemand eine schlechte Handlung glauben, das ist meine Sache, ich kann mich darnach richten; aber wenn ich es weiter gebe, daun muß ich dafür haften. Sonst würde in der That die bürgerliche Ehre vogelfrei sein. Einer sagt etwas Ehrenrühriges, ein zweiter, anständiger Mensch glaubt es ihm, der.sagt es weiter, dem glaubt es wieder Einer, so geht es weiter, und so verbreitet sich die Ehrenbeleidigung durch'die Stadt, durch das Land, durch das Reich, und es ist Niemand zu fassen; daun ist der erste Urheber beinahe niemals zu finden. Es ist daher nothwendig, daß Derjenige,, welcher für die Verbreitung bedacht ist, so bestraft wird, wie Derjenige, der die Beschuldigung ursprünglich ausgesprochen hat. Am meisten gilt dies von Druckwerken. Denn wiegering ist nicht die Wirkung des gesprochenen verleumderischen Wortes gegenüber dem gedruckten! Ich bin genöthigt, darauf zu reagiren. Wie sieht es mit dem guten Glauben aus? Ich sage : ,Non Hqnet“. Ich kann nicht Herz und Nieren des Pfarrers Deckert prüfen, und solange ich nicht den stricten Beweis habe, will ich keinem Menschen mehr zur Last legen, als vorliegt. Aber welches Recht hat er, auf jenen guten Glauben zu pochen. In der Voruntersuchung hat Herr Pfarrer Deckert nur gesagt, der Paulus Meyer sei ihm von Jemand empfohlen oder von mehreren Leuten als ausgezeichneter Talmudkenner bezeichnet worden. Ich habe mir schon während des Beweisverfahrens erlaubt, zu bemerken, daß dies furchtbar gleichgiltig ist. Denn wenn ich Zeuge eines Mordes bin, brauche ich weder Talmud noch Kabbala fludirt zu haben. Wenn ich aber noch soviel studirt habe und nicht Zeuge war, kann ich nichts bestätigen. Das ist also gleichgiltig. Heute erwähnte er, Professor Rohling habe ihm auch geschrieben und sich sehr zu Gunsten Metz er's ausgesprochen. Ich habe mir dies nur flüchtig notirt. Aber das Wesentliche weiß ich sehr wohl. Er hat nur gesagt, Rohling hat ihm geschrieben, er (Meyer) werde als ehrenwerther Charakter geschildert und er gelte als sehr verläßlich. Nun gut! Wenn es so ist, hat Ro h l ing-das Seinige gethan. Er hat sich nicht überzeugt, er hat auch nicht gesagt: „Ich bürge für ihn", sondern ich habe es nur gehört: Das ist immerhin schön; aber genügt dies, um eine so schauderhafte Ehrabschneidung für wahr zu halten? Das glaube ich nicht. Soviel guten. Glauben braucht man nicht zu haben. Was Dr. Bickel! betrifft, so ist das ein Punkt, bezüglich dessen ich mir, wenn ich auch nicht aggressiv bin, erlaube, zu sagen: Ich stelle in Abrede, daß Professor B i ck e l l so zu Pfarrer Deckert gesprochen hat. Er muß mir das gestatten. Denn wenn man so etwas erst im letzten Augenblicke vorbringt, wo man längst den Beweis hätte erbringen können, so muß man es "sich gefallen laffen, daß man, ohne damit Jnvectiven vorzubringen, erwidert: Das ist eine Behauptung: Du bist angeklagt, Du suchst Dir zu helfen; ich glaube es aber nicht, das ist kein Beweis. Es wird gesagt, Dr. Bickell hat als Freund des Paulus Meyer sich vorgestellt und diesen als redlichen Mann geschildert. Nach dem was B i ck e l l sonst geschrieben, glaube ich das schon gar nicht. Aber ich glaube, auch sonst hätte der Pfarrer Deckert sich hüten sollen, so weit mit M e y e r sich einzulaffen. Er selbst schreibt in einem Briefe, daß er schon so viele böse Erfahrungen mit getauften Juden gemacht hat. Er würde gewiß wissen — als mit Rohling bekannt und - in Wien lebend — daß vor einigen Jahren in Wien ein Proceß — zwar nicht geführt wurde, weil Rohling zurückgetreten ist, daß aber Rohling arg in die Patsche gekommen wäre, weil er sich ans Brimanus verlassen hat. Dieser Br i m a n u s war auch ein getaufter Jude. Aber bevor es zum Processe gekommen ist, ist er von diesem selben Landesgerichte wegen Verbrechens des Betruges durch Fälschung einer Urkunde verurtheilt worden. Dr. Deckert hätte also gewarnt sein können. Nun ließ er sich wieder mit einem getauften Juden ein. Damit soll gegen einen Juden, der sich taufen läßt, nichts gesagt sein. Aber sehr viel gegen jene, welche sich taufen und alsbald als Verdächtiger und Feinde ihres Volkes sich geriren. Gegenüber solchen — man mag die Sache beurtheilen wie man will — ist jedenfalls große Vorsicht geboten. Wer immer einer Nation oder Religionsgenoffenschaft angehört, diese Genossenschaft aufgibt, eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt und über sein Vaterland und seine Genossen loszieht, von ihnen die größten Schändlichkeiten behauptet, sie als Feinde des ganzen Menschengeschlechtes darstellt,. dem sollte man, nicht glauben. Unser Gesetzbuch geht in seiner Milde so weit, daß es einem Zeugen gestattet, die Aussage zu verweigern, wenn es sich um eine Klage gegen Vater, Mutter oder sonst einen nächsten Verwandten handelt. Das Gesetz geht eben von der humanen und richtigen Anschauung aus, daß es einem Jeden furchtbar peinlich sein

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