Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 38 (22.9.1893)
- Date
- 1893-09-22
- Page
- – (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 3 8 Oefierrrichifchr Wochenschrift Seite 753 nicht beleidigt fühlen würde. Der Mann müßte in der That nicht einen Funken von Ehre in sich haben. Ich spreche nicht davon, daß der Mord überhaupt ein schweres Verbrechen ist, das schwerste; denn es wird mit der schwersten Strafe, mit dem Tode bestraft. Aber ein Mord in dieser Weise an einem solchen unschuldigen Wesen vollbracht, ist eine solche Niedertracht, daß nur der Verworfenste derselben fähig ist. Also, daß darin eine Verletzung der Ehre Derjenigen gelegen ist, denen das zur Last gelegt wird, darüber werde ich von jetzt an kein Wort mehr verlieren. . - Es ist zweitens die Frage, welche Personen sind verletzt worden? Diese Personen sind im incriminirten Briefe mit der größten Deutlichkeit verzeichnet. Es kommen, was die Namen betrifft, einige Unterschriften vor, welche anders lauten, als in den Vollmachten, jedoch mit dem Bemerken, der Mann heißt so und wird genannt so. Das finden Sie sogar bei den Deutschen. Sie brauchen nur eine Stunde von Wien hinauszugehen. Wenn Sie in den Wienerwald kommen, werden Sie Bauern finden, die in der ganzen Gegend gar nicht anders, als mit dem Namen ihres Hofes bezeichnet-werden. Die Bauern werden so genannt, es ist so üblich und in den Alpengegenden ist es allgemein, daß Jemand mit einem — ich will nicht sagen, Spitznamen, aber mit einem zweiten Namen bezeichnet wird. Es kann daher kein Zweifel sein und ist auch nicht beanständet worden, daß der eine Jehoschua auch Schye Leib heißt und daß der Frost auch Partzewar genannt wird. Der Beriches wird nach seinem Vater so genannt. Bezüglich des Tarler steht es sogar in dem incriminirten Artikel selbst. Da wird erwähnt, daß jener Grundbesitzer Tarler genannt wird, nach dem gleichartigen. Dorfe, zu welchem sein Gut gehört. Dies Alles ist in den Vollmachten enthalten, es ist also kein Zweifel, welche Personen in ihrer Ehre gekränkt sind. Diese Personen haben geklagt und daß sie ihre Klageberechtigung nachgewiesen haben, beweist der Umstand, daß das Gericht die Klage angenommen und durchgeführt hat. Das ist übrigens eine Angelegenheit, welche die Herren Geschwornen nicht berührt. Denn sollte ein berechtigter-Ankläger fehlen, so würde das Gericht ohne Fragestellung nach § 317 SI.-P.-O. ein freisprechendes Urtheil fällen. Nun ist die Frage: Sind die Angeklagten schuldig, das gethan zu haben? Auch das ist mit Ausnahme des Erstangeklagten (Meyer) so klar und deutlich, daß auch darüber vorläufig kein Wort zu verlieren ist. Bezüglich des Paulus Meyer haben wir gehört, daß er leugnet, den Artikel verfaßt und zur Drucklegung bestimmt zu haben. Es wird Sache der Herren Geschwornen sein, wie viel sie dem Glauben schenken. Ich denke, er selbst hat das Meiste dazu beigetragen, um die Ueberzeugung zu begründen, daß er sich falsch verantwortet hat. Ich habe ins Verhör wenig eingegriffen, ich fand keinerlei Anlaß. Aber einmal that ich es doch. Ich mußte ihn fragen: „Wenn das nicht von Ihnen herrührt, wenn Sie den Brief nicht zur Drucklegung bestimmt haben, und er wird in einem Wiener Blatte abgedruckt und Sie sehen das Blatt, warum lassen Sie das hingehen?" Ich glaube, man braucht kein Jurist und kein in journalistischen Dingen versirter Mensch zu sein, um in einem solchen Falle zu wissen, was zu thun ist. Wenn ein solcher Artikel in ei «er Zeitung erscheint, mit meinem Namen unterschrieben, so würde ich doch dem Blatte sofort schreiben: „Löbliche Redaction, Sie sind mystificirt, man hat mit meinem Namen Mißbrauch getrieben, ich habe das nicht unterschrieben, ich bitte das sofort wieder gut zu machen." Man wird besonders in einem solchen Falle, wo es sich um ein so schweres Delict handelt, nicht einen Augenblick säumen, an das Blatt heranzutreten, damit es die Sache sofort berichtige. Das ist so einfach und natürlich, daß der einfachste Mensch das einsehen wird. Er sagt, das wollte er nicht, da würde wieder ein Scandal daraus werden. Ja, ist denn das nicht ein Scandal, daß es zur Anklage und zur Verhandlung gekommen ist? Auch in der Voruntersuchung weigerte er sich auszusagen. Ja welcher Mensch, der sich unschuldig fühlt, wird denn auf eine Anklage antworten: „Ich gebe keine Antwort." Glaubte er damit irgend etwas zu bessern? Gewiß nicht! Ein Fall wäre möglich und das wäre allerdings sehr löblich, wenn er nämlich niederschmetternde Beweise in der Tasche hätte, um hier zu zeigen, daß er mißbraucht worden ist, wenn er gesagt hätte: „Das will ich erst in der öffentlichen Verhandlung vorbringen, öffentlich soll klargestellt werden, daß ich daran unschuldig bin, diese Oeffentlichkeit ist am geeignetsten, meine Unschuld darzuthun." Aber wir haben gar nichts von solchen Rechtfertigungsgründen gehört, nicht das Entfernteste; nicht ein Beweis wurde in der Beziehung auch nur versucht. Also wer wird, denke ich, menschlich genommen, dem Herrn das glauben? Er hat auch gesagt, er wollte es gar nicht veröffentlicht haben, wir haben aber gehört — und das können wir ihm ohneweiters glauben — daß er von einem angesehenen Herrn gewarnt, und daß ihm später gesagt wurde: „Du hast ein schweres Unrecht begangen, ein unverantwortliches Unrecht, Du könntest ja Unglück über Unglück dadurch Hervorrufen, erkläre, daß es nicht wahr ist, daß Du das geschrieben hast." Auch das hat er verweigert, und zwar, wie er gesagt hat, weil ihm dafür Geld geboten wurde. Ja meine Herren, wenn ich schon nicht das Rechtgefühl habe, um ein Unrecht sofort gut zu machen, um sofort eine Verleumdung zu widerrufen, da ist mir wahrlich der noch lieber, der um Geld das thut, als einer, der es weder ums Geld, noch umsonst thut, sondern bis zum heutigen Tage wartet, an welchem er uns gar nichts Neues gebracht. Ich denke also denn doch, in Verbindung mit der Verantwortung des Herrn Pfarrers, in Verbindung mit dem, was wir heute von einem Zeugen gehört haben, welchem gegenüber er kein Hehl ans seiner Autorschaft gemacht haben soll, in Verbindung mit alledem wird wohl kaum ein Zweifel mebr bestehen. Es ist wohl richtig, daß Herr Paulus Meyer, wie wir ihn heute gehört haben, und nach der Bertheidigungsschrift, die bei den Acten liegt, welche die Herren einsehen können, und welche er im Kerker dictirt hat, nach alledem nicht im Stande ist, das gebe ich zu, einen solchen Artikel, einen solchen Brief, wie er gedruckt ist, selbst zu schreiben. Aber das steht seiner Autorschaft gar nicht im Wege. Es kommt doch häufig vor, daß Jemand, der einen Artikel in eine Zeitung geben will und der Schriftsprache nicht vollkommen kundig ist, daß heißt, der die Sprache nicht so handhaben kann, um etwas gut und hübsch darzustellen, sich das Concept von irgend Jemanden ausbeffern, für den Gebrauch Herrichten läßt. Das dürfte wohl hier geschehen sein. Ich halte ihn nicht für fähig, selbst so schön zu schreiben. Wer es gethan hat, darüber muß ich mich der Meinungsäußerung enthalten, ich mag mir das Meinige denken, aber ich würde ja nahezu in den Fehler der Angeklagten verfallen, wenn ich, ohne dafür einen Beweis zu haben, Bermuthungen ausspräche. Also ich lasse das dahingestellt sein, es ist mir vollständig gleichgiltig, wer ihm das Concept corrigirt hat, aber es ist sein wahres geistiges Eigenthum, und wenn es nicht von ihm ist, so ist es doch nur durch .ihn zum Druck gekommen. Denn er selber kann nicht sagen, daß es ihm gestohlen wurde. Es ist durch die Hände des Herrn Pfarrers gegangen, Paulus Meyer hatte aber dagegen nichts einzuwenden. Auch das, was wir von dem Herausgeber des „Vaterland" gehört haben, bestätigt es. Denn, wie wird man sich zur Redaction hinführen lassen, wird dort von einem Blutriluale der Juden sprechen — was, das wissen wir nicht, die Herren erinnern sich nicht einmal — und wird bei dieser Gelegenheit nicht ein Wort erwähnen, daß das nicht von ihm ist? Das ist undenkbar; er fürchtete, das werde veröffentlicht werden; ja, wenn er schon bei der Redaction ist, so ist es ja das Nächstliegende, dem Herausgeber zu sagen: „Ich will nicht, daß der Brief abgedruckt werde, wenn er von wem immer kommt; ich verbiete es Ihnen." Er hat es nicht gethan, und so können wir nach menschlicher Einsicht — und wir üben ja nur. menschliche Gerechtigkeit, die immer eine beschränkte ist — nur sagen, es kann Niemand als er die Schuld daran tragen. Einfacher, wie gesagt, ist die Angelegenheit bei den zwei anderen Angeklagten. Die haben Alles gestanden, was das Gesetz zur Strafbarkeit erfordert, und Sie können unmöglich ein „Nein" sagen und dadurch die Herren selbst Lügen strafen. Der Herr Pfarrer hat selbst gesagt, er habe das dem „Vaterland" gegeben. Und sollte er in der letzten Stunde, was ich von ihm am allerletzten erwarte, oder sollte sein Bertheidiger das in Abrede stellen, so bitte ich, aus den zwei verlesenen Blättern nur immer den letzten Theil zu lesen. Am 5. Mai schreibt der Herr Pfarrer selbst, daß er einen solchen Brief habe! „Soll ich Ihnen schon früher mit der Veröffentlichung dienen?" Im Blatte vom 10. Mai, einen Tag vor der Veröffentlichung heißt es: „Ich glaube, Herr Redacteur, Sie thun am Besten, die weitere Discuffion über diesen Gegenstand dadurch abzuschneiden, daß Sie den Brief des Convertiten, der behauptet, Augenzeuge solcher Ritualmorde gewesen zu sein, und den ich Ihnen zur Einsicht vorgelegt habe, morgen in Ihrem geschätzten Blatte abdrucken."