Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 37 (15.9.1893)
- Date
- 1893-09-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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-irr. 87 Vestrrrrichifche Wochenschrift Seite 685 leumdung und Kläger sind zahlreiche protestantische Geistliche, gegen welche er die schauerlichsten Geschichten publicistisch verbreitete. Um sich dieser Verfolgung zu entziehen flüchtete er nach Oesterreich. Ueber seine Vergangenheit haben wir in Nummer 24 der „Oesterreichischen Wochenschrift" ausführlich berichtet; in Rußland wurde er agnoscirt als Elieser B a r u ch A s ch k e n a s i, doppelt gemeldet in Biala und Brest, zwei Städte in der Nähe von Ostrom, Gouvernement Siedlce.Der Vater Leiser Baruch's (wie man ihn in Biala nennt) ist 1871 gestorben, die Mutter, eine arme Witwe, lebt noch. — Von seiner frühesten Kindheit an zeigte er einen so schlechten Sinn in seinen Neigungen und seinem Betragen, daß er von seinen Eltern und Bekannten als Auswurf betrachtet ward. Er war eine Plage für seine früh verwitwete Mutter und seine Angehörigen. Er bestahl oft seine arme Mutter und schlug sie von Zeit zu Zeit. Ein Schwager der Witwe, also ein Onkel Leiser Baruch's, Moische Leib in Ostrow; ein Schwager des Rabbi Jehoschua, der von Paulus Meyer als Mörder verleumdet worden, nahm den Buben zu sich und die Leute in Ostrow erinnern sich, daß man ihm schon damals ein schlimmes Ende prophezeit hat. Er machte einen Selbstmordversuch und ein Familienangehöriger des Rabbi Jehoschua hat ihm damals das Leben gerettet. Nach dem Ableben des Rabbi Jehoschua verließ auch dessen Schwager Moische Leib Ostrow und ging nach Palästina. Dieser Onkel des Leiser Baruch (Paulus Meyer) lebt derzeit «och in Jerusalem. Leiser Baruch blieb seitdem ohne Aufsicht, trieb sich in der Welt herum,- kam von Zeit zu Zeit nach Biala, um seine Verwandten anzupumpen. Er drohte ihnen oft, daß er sich „schmadden" werde, und jede Drohung brachte ihm einige Rubel, um wieder zu verschwinden. Nach einer Abwesenheit von einigen Jahren erschien Leiser Baruch plötzlich wieder in Biala als Arrestant. Er war eine Zeit lang im Gefangniß und wurde für drei Jahre unter Polizeiaufsicht gestellt. Leiser Baruch A s ch k e n a s i wurde verpflichtet, drei Jahre lang in Brest zu bleiben und allwöchentlich bei der Polizei zu erscheinen. Er floh aber bald in's Ausland. Vor einigen Jahren erhielt einer seiner Verwandten aus Biala ein Schreiben von Leiser Baruch aus England mit der Bitte, ihm einige Paar Tefilin und Zizzis zu senden, weil das Gewissen ihn foltert, sein Vater ihm im Traume erscheint, er will wieder Jude werden. Der Brief wurde nicht beantwortet. Wir begegnen dem Manne noch zweimal in Oesterreich. Er durchwandert Ungarn, um als russischer Emigrant bei den Juden zu schnorren und man unterstützt ihn reichlich. In Czernowitz hatte er eine Anklage wegen Gotteslästerung zu bestehen. Welche großen Wanderungen er unternommen, zeigt jener in Nr. 19 der „Oest. Wochenschrift" publicirte Steckbrief der „Neuen preußischen Zeitung" (Kreuzzeitung) vom 13. August 1892, in welchem es von Paulus Meyer „alias Pawly, alias Kremen itzki" heißt: „Der Genannte ist ein arbeitsscheuer Mensch, der bummelnd und bettelnd die Welt durchzieht, um auf Kosten Anderer zu leben. Von Jerusalem bis London und Paris hat er wohl alle Missionsstationen und eine Reihe von Pfarrhäusern geblandschatzt. Man hat ihm wiederholt Aufnahme und Pflege in christlichen Spitälern gewährt, ihm wiederholt auch durch Darbietung regelmäßiger Beschäftigung zu einer geordneten Lebensstellung verhelfen wollen. Er hat sich jedoch allenthalben unmöglich gemacht. So in London bei R e v. W i l k i n s o n, in Paris bei P. V o ß, in K ö l n bei P. Stolle, in Berlin bei P. Bieling, in Wilna bei Dr. Althausen; so in Bielefeld, von wo P. v. Bodelschwingh nach des Betreffenden eigener Aussage ihn polizeilich entfernen ließ, so endlich in Hamburg, wo er mehrfacher Schwindeleien wegen von der Polizei gesucht wurde, aber klug genug war, rechtzeitig zu verschwinden." In diesem Steckbrief der „Kreuzzeitung", in welchem protestantische Pastoren aus Rußland, Frankreich, England und Deutschland zum Zeugniß gegen Paulus Meyer und zur Warnung vor ihm aufgerufen werden, sind die Spuren seiner Wanderungen ersichtlich. Aus Hamburg liegt vor ein „Auszug aus dem Protokoll der Edzardi-Stiftung vom 4. April 1892: Paulus Meyer habe sich als unlauterer Charakter, Lügner und Verleumder erwiesen, der mehrmals die Taufe gesucht, vielleicht falschesGeld ausgegeben habe ic. und endlich vor der nachforschenden Polizei entwichen ist." Verhängnißvoll wurde für ihn die öffentliche Erklärung des Pastors von Bodelschwingh in Bielefeld: Tsaß „ich in meinem ganzen Leben von tiefer Ge funke nheit, Bosheit, Lügenhaftigkeit und Hoffarth — überhaupt von bodenloserGemeinheit kein solches Beispiel kennen gelernt habe, wie diesen Menschen!" „W ir haben ja schon vor einiger Zeit an das Polizeipräsidium in Berlin geschrieben, um demselben über den Menschen klaren Wein einzuschänke n." Das Alles hielt d en Weinh auser Pf arrer Herrn Dr. Josef Deckert nicht ab, sich mit diesem Paulus Meyer literarisch zu a s s o'c i i r e n, ihn als eine vertrauenswürdige Persönlichkeit auszugeben. Ueber den Verlauf und Ausgang des Processes werden wir unseren Lesern erst nächste Woche zu berichten in der Lage sein. _ Difficile est satiram non scribere. In seiner Nummer 250 vom Sonntag den 10. September veröffentlicht das „Vaterland" folgende Warnung. Am 31. v. M. brachte mir der Briefbote folgende „deutsche Reichspost-Postkarte" unter der Adresse: „An Hochw. Herrn Pfarrer Carl Harrer in Wollersdorf bei Wien, Oesterreich" — Poststempel: Höningen, 29. August. — Auf der anderen Seite steht wörtlich: „Sehr geehrter Herr! Auf einer Ferienreise im Elsaß begriffen, fällt mir soeben eine Broschüre in die Hände, die den Titel trägt: „Civil- und Strafrecht des Judenthums" und bei A. Besserer in St. Ludwig (Elsaß) erschienen ist. Ich kannte die Existenz dieser Schrift nie vorher, was freilich bei Ihnen selbst schwerlich der Fall sein dürfte. Sollte dem aber dennoch so fein, dann glaube ich Ihnen einen keineswegs gering zu schätzenden Dienst zu leisten, wenn ich Sie, geehrter Herr, den zu kennen ich die Ehre habe, auf den Passus in der Einleitung (S. 12) aufmerksam mache, der mit den Worten beginnt: Es ist fast unglaublich u. s. w. Sollte Ihnen aber, wie eher zu vermuthen ist, diese Schrift wohl bekannt sein, dann wäre ich I Ihnen dankbar, wenn Sie die Güte hätten, mir mitzutheilen, ob Sie in irgend einer Zeitung eine Antwort zu ihrer Rechtfertigung gegeben. Mit aller Hochachtung Professor Dr. G. Müller, 29. August 1893." So der Inhalt dieser famosen Karte. Obzwar mir dieselbe gleich Anfangs in Anbetracht der Verhältnisse etwas schwindelhaft vorkam, so bestellte ich noch denselben Tag mittelst Karte diese „Broschüre"» einerseits aus Neugierde — andererseits um eventuell den ehrlichen Namen meines seligen Pfarrers Harrer, den ich durch eine Reihe von Jahren als den „edelsten Charakter" kennen gelernt habe, vertheidigen zu können. Die ausklärende Notiz im „Vaterland" des hochw. Herrn Domcapitulars Doctor Gustav Müller kam für mich leider zu spät. Denn schon am 6. September erhielt ich mittelst Postnachnahme die bestellte Broschüre, welche, 171 Seiten Groß-Octav stark, den vollen Titel führt „Obosen-ülispLl" oder Civil- und Strafrecht des Judenthums. Aus dem Original ins Deutsche übersetzt rc. von Dr. I. de P a v l y." Neugierig, was auf Seite 12 der Einleitung denn eigentlich steht über Pfarrer Harrer, fand ich weder dort noch im ganzen Buch oben erwähnten Satz. Und für diesen fast unglaublichen Schwindel hatte ich auf der Post 5 fl. 72 kr. zu zahlen. Laut Umschlag begehrt der liebenswürdige Herr Verleger A. Besserer für diese Broschüre blos 10 Francs!! Wie viele Percente wird wohl der famose Schreiber oberwähnter Postkarte davon bekommen?! — Diese jüdisch-talmudische Gesetzessammlung, genannt „Rechtsschild"